Update: LG hat sich an uns gewendet, da das besagte Urteil doch nicht in Zusammenhang mit Problemen beim Einbrennen von OLED-TVs steht. Die betroffenen Kunden haben stattdessen einen LCD-Fernseher und einen Plasma-TV verwendet, was aber nicht Gegenstand der Verhandlung gewesen sei. Stattdessen ging es laut LG um »nicht korrekte Aussagen des Supports in Bezug auf die Leistungen […], auf die ein Kunde in Australien Anspruch hat«. Wir bitten den Fehler zu entschuldigen.
Ursprünglicher Artikel: Bei OLED-Fernsehern kann es zu Einbrenn-Effekten von Bildinhalten kommen. Zwei LG-Kunden in Australien mit solchen Problemen wurden trotz berechtigter Beschwerden von der Kundenhotline abgewiesen. Dafür bekam der Elektronik-Hersteller nun die Quittung (via Heise).
Im konkreten Fall in Australien ging es um zwei Kunden, die sich beim LG-Kundensupport über Burn-In-Effekte, also eingebrannte Bildteile, beklagten und auf ihre Garantie bestanden. Die jeweiligen Mitarbeiter der Kunden-Hotline wollten ihre Ansprüche aber nicht anerkennen.
Burn-In bei OLED-TVs - Dauertest zeigt Probleme durch Fifa 18 und CNN
Es folgte eine Beschwerde bei der Wettbewerbs und Verbraucherkommission Australien (ACCC), die sich im Dezember 2015 bei LG Electronics selbst über die unvollständige Angabe zu Garantie und Schadensabwicklung beschwerte.
Im September 2017 wurde die erste Klage des ACCC abgewiesen, im Juni 2018 jedoch teilweise vom Bundesgericht bestätigt. Jetzt folgte das finale Urteil, in dem das australische Bundesgericht LG zu einer Geldstrafe von 160.000 australische Dollar, umgerechnet 99.000 Euro, verurteilte.
In der Urteilsbegründung heißt es, LG habe den Kunden irreführende Erklärungen über ihre Rechte auf Verbrauchsgarantie gegeben. Den Kunden sei erklärt worden, dass LG als Hersteller nicht für Burn-In-Probleme zuständig sei.
Verstoß gegen Australisches Gesetz
Die Richter sind der Ansicht, dass diese Aussage nahe am Leugnen der Garantie für den Verbraucher liegt. Denn in Australien gilt, dass Käufer auch nach dem Ablauf der Herstellergarantie das Recht auf Geräte in akzeptabler Qualität haben.
Richter Middleton erklärte in der Urteilsbegründung, dass LG gegen dieses Gesetz verstoßen habe. LG wurde jedoch positiv angerechnet, dass das koreanische Unternehmen in der Zwischenzeit die Geräte ohne zusätzliche Kosten für die Kunden reparieren ließ.
Einen ähnlichen Fall gab es in Deutschland, wo sich c't erst für den Kunden einsetzen musste, um zu erreichen, dass er ein Ersatzgerät bekam. Die Kulanz räumte LG Electronics ein, weil in der Betriebsanleitung nicht ausdrücklich auf die Einbrenn-Effekte hingewiesen wurde.
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