Ein neues Gesetz zur »Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität« im Internet soll Anbieter sozialer Medien künftig dazu verpflichten, bestimmte Bestandsdaten an Strafverfolgungsbehörden auszuhändigen - darunter auch Passwörter von Nutzerkonten.
Die Bundesregierung veröffentlichte dazu am Mittwoch, dem 19. Februar einen entsprechenden Gesetzesentwurf. Die von dem Gesetz tangierten Daten umfassen dem Entwurf zufolge (via Heise):
- vollständiger Name und Anschrift des Nutzers
- Zugangsdaten für Nutzerkonten, Endgeräte und Speichersysteme wie Clouds inklusive Passwort
Der Gesetzesentwurf beinhaltet dabei konkret eine Änderung von §15b des Telemediengesetzes, demzufolge die Übermittlung von Passwörtern und Zugangsdaten an bestimmte Strafverfolgungsbehörden erlaubt sein soll:
"Abweichend von §15a darf derjenige, der geschäftsmäßig Telemediendienste erbringt, daran mitwirkt oder den Zugang zur Nutzung daran vermittelt, die nach §14 Absatz 1 erhobenen Passwörter und andere Daten, mittels derer der Zugriff auf Endgeräte oder auf Speichereinrichtungen, die in diesen Endgeräten oder hiervon räumlich getrennt eingesetzt werden, geschützt wird, nach Maßgabe dieser Vorschrift zur Erfüllung von Auskunftspflichten gegenüber den in Absatz 2 genannten Stellen verwenden. Für die Auskunftserteilung sind sämtliche unternehmensinternen Datenquellen zu berücksichtigen. "
Diese Änderung des Telemediengesetzes schreibt aber auch vor, dass die »Verschlüsselung der Daten [... unberührt« bleiben soll - sprich: Die Anbieter der betroffenen Social-Media-Plattformen dürfen Passwörter weiterhin ausschließlich verschlüsselt speichern und auch nur auf diese Weise übermitteln.
Meldepflicht und härtere Strafen bei Hasskriminalität
Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung sieht außerdem eine Strafbarkeit von Drohungen und Beleidigungen im Netz vor, die mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe belegt sein sollen. Darüber hinaus will die Bundesregierung auch kleinere Plattformbetreiber zur Meldung von strafbaren Inhalten inklusive IP-Adressen und Portnummer verpflichten.
Das Gesetz ist Teil einer umfassenden Initiative von Bund und Ländern gegen Hasskriminalität, die unter Datenschützern und Bürgerrechtlern zunehmend Kritik hervorruft. Ein Vorstoß der Bundesländer Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern hatte erst vor wenigen Tagen für Aufregung gesorgt, weil diese mit einer Änderung am Netzwerkdurchsetzungsgesetz für Spieleplattformen wie Twitch eine Identifikationspflicht einführen wollen.
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