In der Werbung für Internet-Anschlüsse werden oft hohe Geschwindigkeiten beworben, denen dann ein recht kleiner Zusatz »bis zu« vorangestellt wird. Der Grund dafür ist, dass die groß beworbenen Geschwindigkeiten in der Praxis bei vielen Kunden nicht immer und teilweise sogar gar nicht erreicht werden.
Beschwerden darüber haben nun dazu geführt, dass die Bundesregierung eine neue Transparenzverordnung beschlossen hat, die die Provider dazu verpflichtet, den Kunden über die tatsächliche Übertragungsrate zu informieren. Außerdem müssen die Anbieter ihre Kunden auch auf Möglichkeiten hinweisen, wie diese Angaben geprüft werden können. Die Bundesnetzagentur nennt in ihrer Meldung als Beispiel dafür auch die eigene Webseite www.breitbandmessung.de.
Die Ergebnisse der Messung durch Kunden müssen auch speicherbar sein, damit mehrere Vergleichsmessungen möglich sind und der Kunde so die Möglichkeit erhält, auf Unterschiede zwischen den vertraglich zugesicherten Leistungen und der realen Übertragungsgeschwindigkeit hinzuweisen. Die neue Verordnung, die nun noch vom Bundestag beschlossen werden muss, verpflichtet die Provider auch noch zu weiteren Schritten.
Vor Vertragsabschluss müssen die Kunden auf einem »übersichtlichen Informationsblatt« über alle wesentlichen Punkte aufgeklärt werden, außerdem muss die monatliche Rechnung stets auf das Ende der Mindestvertragslaufzeit und die Kündigungsfrist hinweisen. Bei Verträgen mit kostenpflichtigem Datenvolumen müssen die Provider den Kunden durch Warnhinweise darauf aufmerksam machen, falls hoher Datenverkehr zu unerwartet hohen Rechnungen führen könnte.
Quelle: Bundesnetzagentur
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