Internet-Sperren - Geändertes Gesetz enttäuscht

Das ursprünglich geplante Gesetz zur Einführung von Internet-Sperren wurde zwar nicht zuletzt aufgrund der vielen Kritiker geändert, doch verhindert werden konnte es zur Enttäuschung vieler nicht.

Die in der Bundesregierung vertretenen Parteien CDU, CSU und SPD haben sich auf einen geänderten Ansatz für die geplante Einführung von Internet-Sperren geeinigt. So wird ein eigenes Spezialgesetz geschaffen, das explizit den "Zugang zu kinderpornografischen Inhalten in Kommunikationsnetzen" erschweren und auf drei Jahre beschränkt sein soll.

Ein Kontrollgremium mit mindestens fünf Personen mit "richterlicher Befähigung" prüft die vom Bundeskriminalamt erstellten Sperrlisten und kann durch Mehrheitsbeschluss darauf befindliche, nicht mehr illegale Seiten entfernen lassen. Vor der Aufnahme auf die Liste soll versucht werden, die Inhalte löschen zu lassen, allerdings nur, wenn dies "in angemessener Zeit" möglich ist. Die Daten, die beim Besuch einer Stopp-Seite anfallen, können nicht für die Strafverfolgung genutzt werden.

Trotz der Änderungen sehen Kritiker die "Büchse der Pandora" durch dieses Gesetz geöffnet, da die kritisierten Strukturen zur Internet-Zensur dennoch geschaffen würden. Der Arbeitskreis Zensur hat daher alle weiteren Treffen mit SPD-Politikern abgesagt. Viele der 130.000 Unterzeichner der bisher größten Online-Petition sind ebenfalls von der Politik enttäuscht, wie golem.de berichtet.

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