Internetsperren - Gericht stoppt BKA-Sperrlisten

Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat einer Klage eines Kunden des Internet-Providers Arcor zugestimmt und entschieden, dass das Bundeskriminalamt (BKA) zurzeit keine Sperrlisten an die Provider ausliefern darf.

Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat einer Klage eines Kunden des Internet-Providers Arcor zugestimmt und entschieden, dass das Bundeskriminalamt (BKA) zurzeit keine Sperrlisten an die Provider ausliefern darf, selbst wenn diese einen entsprechenden Vertrag unterzeichnet haben.

Das Gericht erklärte in seiner Entscheidung (PDF), dass das Gesetz zwar von Bundestag und Bundesrat verabschiedet, aber bisher nicht veröffentlicht worden sei. Daher geht das Verwaltungsgericht davon aus, dass es bisher keine gesetzliche Grundlage für Sperrlisten gibt und forderte eidesstattliche Versicherungen des BKA-Präsidenten und des zuständigen Referatsleisters an, dass noch keine derartigen Listen ausgeliefert wurden und werden.

Ob das Gesetz in der verabschiedeten Form überhaupt in Kraft tritt, hängt auch vom Ausgang der Koalitionsverhandlungen zwischen Union und FDP zur Bildung einer neuen Bundesregierung ab. Die FDP hat sich mehrfach öffentlich gegen das Gesetz ausgesprochen.

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