Internetsperren - Bundesrat mit rechtlichen Bedenken

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung für Internet-Sperren soll nach dem Willen des Bundesrats stark verändert werden, um zu verhindern, dass legale Seiten auf der Sperrliste erfasst werden.

Die von der Bundesregierung geplanten Internet-Sperren erhalten immer mehr Gegenwind. Nun hat auch der Bundesrat laut Golem.de in einer Stellungnahme erhebliche Bedenken angemeldet. Es gäbe zahlreiche rechtliche und technische Fragen, denn man im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch nachgehen müsse. Das Verbeiten- und Beschaffen von Kinderpornografie sei auch heute schon strafbar. Daher sollte man vor weiteren Maßnahmen prüfen, " "ob die bestehenden Möglichkeiten der Strafverfolgungsbehörden tatsächlich unzureichend sind und wie sie effektiver umgesetzt werden können".

Große rechtsstaatliche Bedenken hat der Bundesrat wegen der geplanten Sperrliste, die das Bundeskriminalamt (BKA) erstellen soll. Ohne Überprüfung können auch legale Seiten gesperrt werden, außerdem betreffe die Sperrung von Webseiten die " Telekommunikationsfreiheit, die Informations- und Meinungsfreiheit sowie die allgemeine Handlungsfreiheit".

Der Bundesrat will daher ein unabhängiges Gremium in die Erstellung der Sperrliste einbeziehen und so verhindern, dass rechtlich einwandfreie Seiten gesperrt werden. Außerdem müsse es eine Möglichkeit geben, rechtlich gegen die Sperrung einer Webseite vorgehen zu können, die auch eine Entschädigung für zu Unrecht gesperrte Seiten vorsieht. Auch die Speicherung der Zugriffe auf gesperrte Seiten sieht der Bundesrat problematisch. Diese Daten sollten nicht personenbezogen verwendet werden, sondern nur anonymisiert für Statistiken genutzt werden.

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