Das iPhone X besitzt eine sehr gute Kamera - aber ist die Kamera wirklich so gut, dass sie »Portraits in Studioqualität« erstellen kann, wie der Hersteller Apple in seiner Werbung für das Smartphone behauptet? Zwei britische Fernsehzuschauer hielten diese Aussage für zweifelhaft und legten Beschwerde bei der britischen Werbeaufsichtsbehörde ASA (Advertising Standards Authority) ein.
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Vor wenigen Tagen veröffentlichte die ASA dann eine Entscheidung (via Heise) - und kam zu dem Schluss, dass es sich nicht um einen Fall von »irreführender Werbung« handele. Die ASA verwies dabei konkret auf die Verbindung der beanstandeten Werbeaussage mit dem Satz aus der Werbung, dass Nutzer »Portraits in einem völlig neuen Licht« sehen würden.
Für die ASA sei es deshalb ersichtlich, dass Konsumenten den Begriff »Portraits in Studioqualität« in dem Sinne verstehen würden, dass die Lichteffekte des iPhone X eine Imitation eines in einem Foto-Studio aufgenommenen Portraits ermöglichten.
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Ergänzend dazu schrieb die ASA in ihrer Begründung:
"Wir haben die Betonung erkannt, die auf der Bedeutung der Lichteffekte beim Erreichen einer Bildqualität liegt, wie die Werbeanzeige sie demonstriert, und wir finden, dass die gezeigten Bilder eine wahrhafte Abbildung der Möglichkeiten der Kamera des iPhone X darstellen. "
Aus diesem Grund habe man die Werbung nicht als irreführend beurteilen können. Apple darf also weiter damit werben, dass das iPhone X Bilder in Studioqualität erstellen kann. Dass die Bilder aus dem Spot tatsächlich mit der Kamera eines iPhone X aufgenommen wurden, dürfte für diese Einschätzung entscheidend gewesen sein.
Ebenfalls ein darin angeführter Grund: Der Begriff »Studioqualität« sei nirgends offiziell festgelegt und konkret messbar, zudem hänge die Qualität der Aufnahmen bis zu einem gewissen Grad auch von den Fähigkeiten des Fotografen ab.
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