»Killerspiele« - Justizminister fordern Änderungen bei der USK

Die USK ist den Justizmoinistern der Länder viel zu lasch. Hier sei eine Nachjustierung fällig.

Das Verfahren zur Alterskennzeichnung von Computerspielen soll verschärft werden. Dies forderten die Justizminister der Länder am gestrigen Donnerstag in einem Beschluss während der 80. Justizministerkonferenz in Dresden. Nach einer Studie des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsens von Dr. Christian Pfeiffer habe die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) in vielen Fällen das Mindestalter zu niedrig angesetzt. Die Justizminister sehen deswegen Handlungsbedarf und fordern eine Stärkung der Rolle der Länder im Freigabeprozess und eine Überprüfung der Kriterien für die Alterseinstufung.

Der USK sollte zudem mehr Zeit als die derzeit vorgesehenen zehn Tage für die Prüfung eingeräumt werden. Die Justizminister versprechen sich hiervon einen besseren Schutz Minderjähriger vor jugendgefährdenden Computerspielen. Sie unterstützen damit ausdrücklich einen entsprechenden Beschluss der Jugend- und Familienministerkonferenz vom 5. Juni 2009.

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