Link oder Domainbesitz = Kinderpornografie? - Fragwürdige Aktion wegen WikiLeaks.de

Ein Link oder der Besitz einer Domain, die auf WikiLeaks verweist, wird von einigen Ermittlungsrichtern mit der Nutzung von Kinderpornografie gleichgesetzt.

Der Inhaber der Domain WikiLeaks.de erlebte am Dienstag nach 21 Uhr eine unliebsame Überraschung. Gleich elf Polizeibeamte, sieben in Dresden und vier in Jena, durchsuchten die Wohnungen von Theodor Reppe, der nur die Domain besitzt und einige Dokumente über den US-Kongress spiegelt, ansonsten jedoch nichts mit dem Betrieb von WikiLeaks zu tun hat. Als Begründung nannte der Durchsuchungsbeschluss im Zusammenhang mit WikiLeaks die "Verbreitung pornographischer Schriften" und das "Auffinden von Beweismitteln" für diesen Vorwurf. Die Durchsuchung wurde wegen "Gefahr im Verzuge" angeordnet. Weitere Angaben machten die Beamten nicht.

Das Vorgehen der Polizei stellt sich laut WikiLeaks als fragwürdig dar. So wurden gleich elf Beamte mit der Durchsuchung bei einem freiwilligen Helfer einer Medienorganisation zu beauftragt, diese jedoch selbst nicht kontaktiert. Die Beamten forderten die Herausgabe von Passwörtern zu WikiLeaks.de und deren Abschaltung und belehrten Herrn Reppe nicht über seine Rechte. Zudem wurden laut WikiLeaks in Protokoll falsche Feststellungen getroffen, beispielsweise über den Verzicht auf einen Zeugen durch Herrn Reppe. Aus diesem Grund weigerte sich dieser auch, das Protokoll (PDF) zu unterzeichnen. Beschlagnahmt wurden ein Laptop und eine externe Festplatte.

WikiLeaks sieht in diesem Vorfall einen Beleg dafür, dass sich eine "Hysterie" um das Thema Kinderpornografie und die von Bundes-Familienministerin Ursula von der Leyen geplante Zensursystem entwickelt. WikiLeaks hatte einige Sperrlisten von Ländern veröffentlicht, die derartige Maßnahmen schon durchführen. Bereits im Februar wurde eine Hausdurchsuchung bei dem Besitzer einer Internetseite durchgeführt, die auf ein Weblog verlinkte, auf dem wiederum ein Link auf WikiLeaks zu finden war. Die "Logik" des Ermittlungsrichters: Wer, auch über Dritte, einen Link auf WikiLeaks und damit über einen weiteren Umweg auch einen Link auf die dort befindliche dänische Sperrliste setzt, wird wohl auch die Kinderpornoseiten auf dieser Liste nutzen und daher entsprechende Daten in seinem Internetcache besitzen. Das Gesetz fordert eigentlich einen begründeten Anfangsverdacht.

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