Was sich für Spiele mit Hakenkreuzen ändert - Das sagt der Anwalt

Die USK ändert nach Jahren des absoluten Hakenkreuz-Verbots ihre Regeln und will nun im Einzelfall prüfen. Wir haben mit Rechtsanwalt Sebastian Schwiddessen über die Folgen gesprochen.

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Seit Jahren sind Hakenkreuze in Spielen ein Problem. Ändert sich das nun? Seit Jahren sind Hakenkreuze in Spielen ein Problem. Ändert sich das nun?

Nach Jahren des absoluten Verbots lockert die USK 2018 ihre Rechtsauffassung bei der Verwendung von Hakenkreuzen in Videospielen und wendet erstmals die Sozialadäquanzklausel darauf an. Damit können ab sofort Spiele in Deutschland erscheinen, die verfassungswidrige Symbole enthalten - solange sie der Kunst, Wissenschaft oder Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens dient.

Bei Filmen ist das schon seit Jahren der Fall. Sie fallen, egal ob künstlerisch wertvoll oder nicht, unter den Kunst- und Kulturparagrafen. Für Videospiele galt das nicht, weil ein Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt von 1998 vom kompletten Hakenkreuz-Verbot für Videospiele ausging.

Die Hintergründe: Das Urteil, das zum jahrzehntelangen Hakenkreuz-Verbot führte

Wir haben mit dem Rechtsanwalt Sebastian Schwiddessen von der Kanzlei Baker & McKenzie über die neue Rechtsauffassung gesprochen und was sie konkret für die Zukunft von Videospielen bedeutet.

Hakenkreuz-Verbot gekippt - Die Hintergründe und Auswirkungen der USK-Entscheidung Video starten 20:49 Hakenkreuz-Verbot gekippt - Die Hintergründe und Auswirkungen der USK-Entscheidung

Was hat sich geändert?

Bislang war immer die Rede davon, dass die USK Spiele mit verfassungsfeindlichen Symbolen erst nach einer neuen Gerichtsentscheidung prüfen könnte. Eine solche Entscheidung gab es nicht. Trotzdem ändert die USK jetzt ihre Praxis. Wie ist das möglich?

Letztendlich sollte ein neues Gerichtsurteil immer nur dazu dienen, das alte Wolfenstein 3D-Urteil des OLG Frankfurt von 1998, nach dem verfassungsfeindliche Symbole in Videospielen grundsätzlich und ohne jede Ausnahme verboten sind, zu entkräften. An dieses Urteil haben sich die USK und die dahinterstehenden obersten Landesjugendbehörden bislang stets gehalten. Insbesondere in den letzten drei bis vier Jahren hat sich allerdings im juristischen Schrifttum und in der Praxis zunehmend die Auffassung durchgesetzt, dass das Wolfenstein-3D-Urteil in seiner Allgemeinheit fehlerhaft ist.

Begründet wird dies vor allem damit, dass in besagtem Urteil die Ausnahmeregelung zur Kunstfreiheit, die sogenannte Sozialadäquanzklausel, überhaupt nicht berücksichtigt wurde. Zudem stammt das Urteil noch aus einer Zeit, in der USK-Entscheidungen keine rechtliche Verbindlichkeit hatten, es also für Videospiele keine wirksame Kontrollinstanz gab.

Kürzlich hat selbst die Staatsanwaltschaft Stuttgart im Fall Bundesfighter II das Wolfenstein 3D-Urteil als rechtlich veraltet eingeordnet und sich dabei unter anderem auf vorgenannte Argument gestützt. Nach intensiven Diskussionen der Beteiligten Akteure bei der USK, den obersten Landesjugendbehörden sowie dem deutschen GAME-Verband, hat man sich nun entschieden, die bisherige Praxis zu ändern.

Unser Ansprechpartner
Sebastian Schwiddessen, LL.M. ist Rechtsanwalt im Bereich IT- und Medienrecht bei der internationalen Wirtschaftskanzlei Baker McKenzie. Dort berät er nationale und internationale Mandanten aus der Entertainment- und IT-Branche.

Er hat bereits mehrere beschlagnahmte Medien erfolgreich rehabilitiert, darunter die Filmklassiker Tanz der Teufel, Freitag der 13. Teil 3, Teil 4 und Das Böse. Zudem ist er laufend im Rahmen von Indizierungs- und Listenstreichungsverfahren zu einschlägigen Videospielen vor der BPjM tätig.

Bedeutet die Praxisänderung, dass nun künftig sämtliche Spiele mit verfassungsfeindlichen Symbolen in Deutschland mit einer USK-Freigabe erscheinen können?

Nein. Das kann man in dieser Pauschalität nicht sagen. Die Rechtslage hat sich schließlich an sich nicht geändert. Das Zeigen von verfassungsfeindlichen Symbolen ist in Deutschland gemäß § 86a StGB nach wie vor verboten. Man hat sich nun allerdings entschlossen, ein mittlerweile veraltetes Gerichtsurteil künftig nicht mehr anzuwenden.

Aus der Urteilsbegründung des OLG Frankfurt wurde bislang gefolgert, dass Hakenkreuze in Videospielen grundsätzlich verboten sind, also auch eine Prüfung der Sozialadäquanzklausel nicht erfolgen kann. Darum wurden Spiele mit verfassungsfeindlichen Symbolen von der USK gar nicht erst zur Prüfung angenommen. Sämtliche Anbieter mussten bei einer USK-Prüfung bislang versichern, dass das eingereichte Spiel keine problematischen Symbole enthält. Diese Praxis wird nun aufgegeben. Anbieter können somit sämtliche Spiele einreichen.

Indiziert, beschlagnahmt, verboten? Jugendschutz in Deutschland (Plus Report)

Enthält ein Spiel problematische Kennzeichen, wird die USK künftig nicht die Prüfung verweigern, sondern stattdessen bewerten, ob das Spiel der Sozialadäquanzklausel unterfällt. Das bedeutet aber auch, dass die USK durchaus zu dem Ergebnis kommen kann, dass dem nicht so ist und das eingereichte Spiel daher nicht gekennzeichnet werden kann. Anhand der nächsten Einreichungen wird die USK nun zunächst eine Spruchpraxis entwickeln und dabei die zur Sozialadäquanzklausel von der Rechtsprechung und Literatur entwickelten Grundsätze berücksichtigen.

Link zum Podcast-Inhalt

Was können Spiele-Publisher tun, wenn die USK trotz der Spruchpraxis die Kennzeichnung verweigert?

In diesem Fall kann der Publisher gegen die Entscheidung zunächst in Berufung gehen. Das Spiel wird dann von einem neu zusammengestellten Gremium unter Berücksichtigung der Einwände des Publishers erneut geprüft. Scheitert auch die zweite Prüfung, kann die Entscheidung erneut im sogenannten Appellationsverfahren angefochten werden. Bleibt auch dieses erfolglos, kommt nur noch nur noch der Gang vor ein Verwaltungsgericht in Frage. Letzteres kam bislang allerdings noch nicht vor.

USK-Entscheidung - Warum die Publisher jetzt Mut zur Uncut-Version zeigen sollten Video starten 4:01 USK-Entscheidung - Warum die Publisher jetzt Mut zur Uncut-Version zeigen sollten

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