Social-Media-Nutzer, die auf Facebook, Twitter und Co. bestimmte strafrechtlich relevante Inhalte posten, müssen künftig verstärkt mit Anzeigen rechnen. Denn die Bundesregierung hat einen Entwurf für ein erweitertes Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) verabschiedet, der für soziale Netzwerke eine spezifische Meldepflicht einführt.
Die Netzwerke müssen dem Entwurf zufolge Beiträge, die Volksverhetzungen, Hakenkreuze oder Morddrohungen beinhalten sowohl löschen als auch an das Bundeskriminalamt weiterleiten, und zwar inklusive IP-Adresse und Portnummer des jeweiligen Nutzers. Beleidigungen hingegen betrifft der neue Entwurf nicht, solche müssen Betroffene laut ComputerBase weiterhin selbst anzeigen.
Bundesregierung wünscht Schwerpunkt-Staatsanwaltschaften
Obwohl die Innenminister der Bundesländer die Meldepflicht für soziale Netzwerke befürworten, bleibt aktuell noch offen, wie die zuständigen Behörden die Meldungen bearbeiten sollen. Die Bundesregierung wünscht sich die Schaffung von Schwerpunkt-Staatsanwaltschaften mit spezialisiertem Personal.
Das könnte für die Länder aber in Anbetracht des allgemeinen vorherrschenden Personalmangels in der Justiz zu Problemen führen. Niedersachsens Justizministerin Barbara Havliza (CDU) sagte gegenüber dem Spiegel: »Stellen für neues Personal zu beschaffen ist fast immer aufwendiger, als neue Gesetze zu beschließen.«
Potenziell zehntausende Meldungen im Jahr
Die Zahl der Meldungen wird vermutlich im fünf- bis sechsstelligen Bereich pro Jahr liegen. Twitter verzeichnete im ersten Halbjahr 2019 rund 470.000 Beschwerden und 45.000 gelöschte Tweets, bei Youtube gingen 300.000 Meldungen ein, von denen die Plattform rund 75.000 Beiträge entfernte. Facebook hingegen sah sich lediglich mit 1050 Beschwerden konfrontiert und löschte davon 349 Postings.
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