Origin - Verbraucherzentrale mahnt Electronic Arts ab

Der Verbraucherzentrale Bundesverband mahnt den Publisher Electronic Arts wegen einer unzureichenden Informationspolitik des Unternehmens beim Shooter Battlefield 3 ab.

Electronic Art wurde jetzt wegen Origin abgemahnt. Electronic Art wurde jetzt wegen Origin abgemahnt.

In den vergangenen Wochen stand der Online-Service Origin bereits mehrfach in den Schlagzeilen. Unter anderem gab es eine Kontroverse bezüglich des Sammelns von Daten und der mit Origin verbundenen Nutzungsbedingungen.

Jetzt kommt es noch dicker für Electronic Arts: Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat den Publisher jetzt offiziell abgemahnt. Als Grund hierfür wird unter anderem eine unzureichende Informationspolitik von EA im Zusammenhang mit dem Ego-Shooter Battlefield 3 genannt. So wurde der Kunde laut Aussage des Bundesverbands in diesem speziellen Fall nicht ausreichend darüber aufgeklärt, dass zum Spielen eine permanente Online-Verbindung benötigt wird. Auch sei der Kunde nicht verständlich darüber informiert worden, was die Software Origiin genau auf dem Computer mache.

In der Pressemeldung heißt es:

»Zudem müssen sich die Kunden die Zusatzsoftware Origin herunterladen, die anschließend unter anderem automatisch die Lizenzrechte sämtlicher auf dem Computer gespeicherter Produkte des Anbieters überprüft. Was die Software genau auf dem Computer macht, erfahren die Nutzer des Spiels beim Kauf allerdings nicht. Gleichzeitig sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen so weit gefasst, dass nach Auffassung des vzbv unklar bleibt, welche Daten der Hersteller erfassen, weiterverarbeiten und anderweitig nutzen darf. So behält sich Electronic Arts das Recht vor, anhand der erfassten Daten Nutzerprofile zu erstellen und diese ohne gesonderte Einwilligung der Kunden für Werbezwecke zu verwenden. Welche Daten dies genau sind, lässt der Hersteller offen.«

Zudem kritisiert der Verbraucherzentrale Bundesverband die Praxis, dass den Allgemeinen Geschäftsbedingungen erst nach der Installation des Programms auf dem PC zugestimmt werden kann.

»Der vzbv beanstandet außerdem die gängige Praxis, nach der eine Zustimmung zu den Lizenzvereinbarungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen erst erfolgt, wenn der Kunde das Spiel auf seinem Rechner installiert. Das ist nach Auffassung des vzbv zu spät, denn nach deutschem Recht müsse dies bereits beim Abschluss eines Vertrages erfolgen.«

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