Bei der Bemessung des Rundfunkbeitrages für die öffentlich-rechtlichen Medienanstalten soll künftig die aktuelle Inflationsrate mit einberechnet werden. Das forderte der Präsident der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien, Siegfried Schneider, im Vorfeld der Medientage München (via Heise).
Dabei sprach sich Schneider konkret für »Budgetierung und Indexierung« aus und erklärte, dass »feste Budgets und ein Teuerungsausgleich um den Wert der Inflation [...] den Vorteil der Planungssicherheit für die Sender« besäßen. Dementsprechend müsse der Rundfunkbeitrag nach Bedarf angehoben werden.
Allerdings nimmt Schneider bei der Beitragsbemessung die Politik in die Pflicht: Man müsse klar definieren, welcher Auftrag ARD, ZDF und Deutschlandradio zukomme und wieviel Geld dafür nötig sei. »Nicht jede Show, nicht jeder Sportevent, nicht jeder Krimi zählt zum Grundversorgungsauftrag mit den Schwerpunkten Information, Kultur und Bildung im engeren Sinne«, konstatierte Schneider.
Derzeit liegt der Rundfunkbeitrag bis zum Jahr 2020 bei einem Betrag von 17,50 pro Haushalt und Monat. Die Komission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten muss dann für den Zeitraum 2021 bis 2024 eine neue Beitragshöhe ermitteln und den Ministerpräsidenten vorschlagen.
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