Rundfunkbeitrag - Erhöhung auf über 18 Euro monatlich gefordert

Der Rundfunkbeitrag könnte bald steigen: In einem Interview forderte Bremens Bürgermeister eine Erhöhung auf mehr als 18 Euro pro Monat.

ARD, ZDF und die weiteren öffentlich-rechtlichen Sender könnten bald mehr Einnahmen aus dem Rundfunkbeitrag erhalten. ARD, ZDF und die weiteren öffentlich-rechtlichen Sender könnten bald mehr Einnahmen aus dem Rundfunkbeitrag erhalten.

Die bei deutschen Verbrauchern wenig beliebte Rundfunkgebühr könnte in naher Zukunft teurer werden. Der seit 2015 nicht mehr erhöhte Beitrag, der zur Zeit auf einen Betrag von 17,50 Euro pro Monat und Haushalt festgelegt ist, könnte dann die 18-Euro-Marke überschreiten.

Eine entsprechende Forderung äußerte Bremens Bürgermeister Carsten Sieling (SPD), der damit bei den Rundfunkanstalten offene Türen einrennen dürfte.

Denn ARD, ZDF und Deutschlandradio fordern seit Längerem eine Erhöhung und argumentierten bereits 2017, es gäbe eine »Notwendigkeit für den Ausgleich von Preissteigerungen«.

Damals hatten die Bundesländer erklärt, den Beitrag über Jahre hinweg stabil bei 17,50 Euro beibehalten zu wollen. Mit seiner Äußerung für eine Beitragserhöhung nimmt Sieling von diesem Plan Abstand.

Maßvolle Erhöhung

Wie Golem mit Bezug auf ein Interview der Rheinischen Post mit dem Bremer Bürgermeister berichtet, sprach sich der Politiker »gemeinsam mit [...] Amtskolleginnen und -kollegen der SPD [...] für eine maßvolle Erhöhung der Beiträge auf mehr als 18 Euro« aus.

Es gehe ihm um die Erhaltung der »sehr wichtigen und guten Arbeit« des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Ergänzend dazu erklärte die Ministerpräsidentin und Vorsitzende der Rundfunkkommission der Länder, Malu Dreyer (SPD), der öffentlich-rechtliche Rundfunk müsse »zukunftsfähig aufgestellt« sein.

Akzeptanz erhalten und verbessern

Das oberste Ziel sei es aber zugleich, »die Akzeptanz für ARD, ZDF und Deutschlandradio in der Bevölkerung zu erhalten und zu verbessern«.

Eine Entscheidung über eine Erhöhung des Beitrags wird voraussichtlich im Jahr 2020 fallen. Bis Ende April 2019 müssen die Rundfunkanstalten ihren Finanzbedarf bei der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) angeben.

Diese gibt dann 2020 einen Vorschlag über die Beitragshöhe an die Bundesländer weiter, der ab 2021 gelten soll.

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