Rundfunkstaatsvertrag - Medienanstalt stellt Ausnahmeregelung für Twitch-Streamer vor

Die Bundesländer haben einen ersten Entwurf für einen Medienstaatsvertrag vorgelegt, der erstmals auch neue Angebote wie Gaming-Streams regeln soll.

Twitch-Streams wie PietSmiet TV können im Zuge der geplanten Maßnahmen künftig auf Rechtssicherheit hoffen. Twitch-Streams wie PietSmiet TV können im Zuge der geplanten Maßnahmen künftig auf Rechtssicherheit hoffen.

Die Bundesländer wollen über einen neuen Medienstaatsvertrag zum ersten Mal auch Angebote wie Gaming-Streams regeln. Dabei sollen Rahmenbedingungen zu sogenannten Intermediären geschaffen werden. Das sind Social-Media-Plattformen, Suchmaschinen, Videoportale oder auch Streamingdienste, wie Twitch oder YouTube.

Spätestens nachdem die bekannten und beliebten Streamer PietSmiet und Gronkh vergangenes Jahr ins Visier der Rundfunkanstalten gerieten und eine Rundfunklizenz beantragen sollten, entbrannte schnell eine Debatte, wie zeitgemäß die staatlichen Vorgaben sind. Diese Lizenz kostet mindestens einen vierstelligen Betrag.

Regulierungswut

PietSmiet stellten ihren Sendebetrieb ihres Twitch-Kanals PietSmietTV aufgrund der unklaren rechtlichen Lage deshalb sehr bald ein und selbst die Landesmedienanstalten forderten schnell eine Anpassung der Gesetze. Dass auch die Politik Handlungsbedarf sah, zeigte unter anderem der Kommentar des damaligen CDU-Generalsekretärs Peter Tauber. Er schrieb auf seinem Blog von einer »Regulierungswut«.

Nun gibt es einen Vorschlag für eine Ausnahmeregelung. Verbände, Medienunternehmen aber auch interessierte Bürger können ihn bis Ende August kommentieren und auch eigene Ideen formulieren. Im Herbst will die Rundfunkkommission dann die Ergebnisse des Prozesses beraten und zu einem Schluss kommen.

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Transparenz als Trumpf

Diese Transparenz findet Anklang bei der Direktorin der Bremischen Landesmedienanstalt und Vorsitzenden der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten, Cornelia Holsten. In einem Gespräch mit dem Medienmagazin @mediasres sagte sie:

»Das ist sicherlich unkonventionell und ungewöhnlich, aber deswegen muss es ja nicht falsch sein. Wahrscheinlich gilt der alte Satz: Lieber zu viel Transparenz als zu wenig.«

Es gehe laut Holsten um Gleichberechtigung zwischen den Medienangeboten. Die momentan unklare Regellage könne sich »sehr leicht in eine Gefahr für die Medien-und Meinungsvielfalt verwandeln«.

Dass der Rundfunkbegriff neu geregelt wird, tut laut Holsten dringend Not: »Das Zulassungsmodell muss ganz dringend überdacht werden«, so ihre Meinung.

Neue Ausnahmen für Game-Streams

Der Rundfunkstaatsvertrag sieht aktuell eine Rundfunklizenz für alle Angebote vor, die live senden, potentiell mehr als 500 Nutzer erreichen, vorher ankündigen, wann sie zu sehen sind und ihr Angebot redaktionell gestalten. PietSmiet TV fiel unter diese Kriterien. Der neue Plan sieht aktuell Folgendes vor:

Im Paragraph 20 b, der sich dem »Bagatellrundfunk« widmet, regelt der Diskussionsentwurf zum neuen Medienstaatsvertrag, dass Rundfunkprogramme »die aufgrund ihrer geringen journalistisch-redaktionellen Gestaltung, ihrer begrenzten Dauer und Häufigkeit der Verbreitung, ihrer fehlenden Einbindung in einen auf Dauer angelegten Sendeplan oder aus anderen vergleichbaren Gründen nur geringe Bedeutung für die individuelle und öffentliche Meinungsbildung entfalten,« keiner Zulassung bedürfen.

Für Twitcher und Streamer im Allgemeinen ist Satz 3 des Vorschlags besonders relevant.

Demzufolge brauchen »Rundfunkprogramme im Internet, die regelmäßig im Monatsdurchschnitt weniger als 20.000 Zuschauer erreichen (oder vorwiegend dem Vorführen und Kommentieren des Spielens eines virtuellen Spiels dienen)« keine Zulassung. Das Wort »oder« dürfte demzufolge auch reichweitenstärkere Angebote aus der Zulassungspflicht nehmen.

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Im August soll Klarheit geschaffen werden

Doch final ist das - abgesehen von der Tatsache, dass es sich um einen Vorschlag handelt - immer noch nicht. Sollte der Entwurf Realität werden, gilt es die Zulassungsfreiheit durch einen »Antrag durch Unbedenklichkeitsbescheinigung« zu bestätigen.

Die zuständige Landesmedienanstalt würde diese dann bewilligen oder verweigern. Letztlich wäre die Auslegung dann wohl auch vom Einzelfall abhängig, womit offenbar eine Hintertür in der sich ständig verändernden Medienlandschaft offengehalten werden soll.

Die Landesmedienanstalten sollen dem Papier zufolge die Konkretisierung der Zulassungsfreiheit durch Satzung regeln.

Die Angelegenheit beschäftigt übrigens nicht nur die Gaming-Landschaft. Auch die "Bild"-Zeitung geht aktuell gerichtlich gegen eine Aufforderung der Landesmedienanstalten vor, für drei regelmäßige Video-Livestreams eine Rundfunklizenz zu beantragen.

Quelle: Deutschlandfunk

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