Samsung Galaxy S9 - 3D-Emoji sollen die Animoji des iPhone X übertreffen

Samsung übernimmt laut Gerüchten die Idee der über Gesichtserkennung animierten Emoji für sein neues Smartphone Galaxy S9.

Das Samsung Galaxy S9 soll 3D-Emojis bieten, die wie die Animojis des iPhone X funktionieren. (Bildquelle: Twitter/@EvanBlass) Das Samsung Galaxy S9 soll 3D-Emojis bieten, die wie die Animojis des iPhone X funktionieren. (Bildquelle: Twitter/@EvanBlass)

Der nächste Rechtsstreit zwischen Apple und Samsung scheint nicht mehr in weiter Ferne zu liegen. Nachdem Apple mit dem iPhone X die sogenannten Animojis eingeführt hatte, bei denen das Smartphone die Gesichtserkennung nutzt, um die Emojis zu animieren, soll auch Samsung ein solches Feature planen.

3D-Emojis per Gesichtsscan

Wie beim iPhone X soll auch das kommende Samsung Galaxy S9 das Gesicht des Nutzers scannen und so einen 3D-Charakter erstellen, der Bewegungen und Gesichtsausdrücke des Nutzers kopiert. Die sogenannten 3D-Emojis können dann in Nachrichten anstelle der herkömmlichen, unbewegten Emojis verwendet werden. Angeblich soll Samsung laut einer Meldung von cnet sogar bessere Möglichkeiten bieten als das iPhone X.

Aber auch wenn das nicht der Fall sein sollte, dürfte Apple über diesen noch unbestätigten Schritt von Konkurrent Samsung alles andere als begeistert sein. Seit Jahren laufen Prozesse, in denen Apple gegen Samsung wegen Patentverletzungen geklagt und hohen Schadensersatz zugesprochen bekam, den dann spätere Instanzen Stück für Stück deutlich reduzierten. Apple dürfte vermutlich auch hier ähnlich reagieren.

Apple wurde selbst wegen Animojis verklagt

Interessant ist in diesem Zusammenhang aber, dass Apple selbst wegen seiner Animojis verklagt wurde. Das japanische Unternehmen Emonster hatte den Begriff schon im Jahr 2014 »erfunden« und im Jahr 2015 beim U.S. Patent and Trademark Office registriert. Emonster hatte den Begriff dann auch vor Apple in einer iOS-App verwendet, in der animierte Emojis auftauchen.

Apple soll versucht haben, Emonster die Rechte abzukaufen, was abgelehnt wurde und so habe Apple den Begriff einfach unerlaubt verwendet und sogar versucht, die Eintragung von Emonster löschen zu lassen. Bisher gibt es in diesem Fall noch keine weiteren Informationen.

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