Die USB-Sticks, mit denen der Kopierschutz der Playstation 3 ausgehebelt werden kann, wurden aus Hongkong verschickt und waren den Zollbehörden durch die Bezeichnung »PS3 Break« aufgefallen. Die Ware wurde nicht an die Empfänger weitergeleitet, sondern einbehalten, da die Umgehung eines Kopierschutzes und dementsprechend auch dazu verwendete Geräte in Deutschland verboten sind.
Sony hat die Besteller nun zur Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung aufgefordert. Die Empfänger verpflichten sich darin, keine ähnlichen Geräte mehr einzuführen oder zu verwenden und stimmen außerdem der Vernichtung der vom Zoll einbehaltenen Hardware zu.
Aus Kulanz verzichtet Sony laut Heise dabei auf die Abmahnkosten, so dass die Besteller nur den Verlust des USB-Sticks hinnehmen müssen, sofern sie nicht gegen die Regelung verstoßen. Ansonsten drohen Strafen ab 5.100 Euro oder gar ein Gerichtsverfahren.
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