Spieleverbote - Empfehlungen aus Baden-Württemberg

Nach Winnenden plädiert eine Expertenkommission für ein strengeres Jugenschutzrecht.

Die baden-württembergische Landesregierung möchte Konsequenzen aus dem Amoklauf von Winnenden im März ziehen. Dazu hatte die Regierung eine Expertenkommission eingesetzt, die jetzt ihren Abschlussbericht vorgelegt hat. Entstanden ist eine 85 Seiten lange Wunschliste, die unter anderem bessere Alarmmöglichkeiten in Schulen und Präventionsmaßnahmen wie mehr Psychologen in Schulen umfasst. Der Ministerpräsident Oettinger lässt das Papier jetzt auswerten und bis zum November einen konkreten Haushaltsplan ausarbeiten. Man ahnt es, die Umsetzung der meisten Vorschläge kostet Geld, das das Land sicher nicht aufbringen möchte. Allerdings enthält der Expertenbericht auch Vorschläge, die man als Gesetzesvorlagen im Bundesrat mit viel Getöse aber ohne viel Aufwand unterbringen kann. Zu den üblichen Verdächtigen gehören dabei Vorschläge für einen strengeren Jugendschutz im Zusammenhang mit Computerspielen.

So stellt der Bericht fest: »Die Schwere der Verletzungen war erheblich von der Verwendung durchschlagkräftiger Waffen bestimmt. Amoktäter verfügten zum Teil über enorme Treffsicherheit durch Einübung mit scharfen Waffen oder bestimmten Computerspielen.« Weiter ist zu lesen: »Zurückliegende Amoktaten weisen deutliche Parallelen bei der zeitintensiven Beschäftigung der Täter mit gewaltverherrlichenden Computerspielen auf, die im Einzelfall als digitales Schießtraining genutzt werden können. In der Regel handelt es sich um sog. Ego-Shooter (z. B. Counterstrike)«

Die Expertenkommission fordert deswegen, »den Bund aufzufordern, das Verbot von gewaltverherrlichenden Darstellungen, v. a. bei Computerspielen (off- und online), durch Änderung des Strafgesetzbuches im Rahmen der verfassungsrechtlichen Schranken auszudehnen.« Weiterhin solle geprüft werden, ob die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien BPjM mehr Einfluss auf das Prüfungsverfahren der USK bekommen solle und ob nachträgliche Indizierungen gekennzeichneter Spiele möglich werden sollen. Der Expertenkreis identifiziert auch das Internet als Verbreitungsmöglichkeit von Spielen und möchte deswegen die Alterskennzeichnung von reinen Onlinespielen einführen, die nicht per Trägermedium vertrieben werden. Eine verstärkte Zusammenarbeit in der EU solle zudem eine Harmonisierung des Jugendschutzrechts bringen.

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