Staatsanwaltschaft verkauft 12 Millionen Euro in Kryptowährung - Wegen drohendem Wertverlust von Bitcoin & Co.

Wegen des drohenden Wertverlusts hat die bayerische Zentralstelle für Cybercrime beschlagnahmte Kryptowährung im Wert von 12 Millionen Euro verkauft.

Die bayerische Zentralstelle für Cybercrime hat beschlagnahmte Kryptowährung im Wert von 12 Millionen Euro verkauft. Die bayerische Zentralstelle für Cybercrime hat beschlagnahmte Kryptowährung im Wert von 12 Millionen Euro verkauft.

Wenn deutsche Staatsanwaltschaften gegen Kriminelle ermitteln, beschlagnahmen sie unter Umständen deren Finanzmittel, wenn diese in Zusammenhang mit illegalen Aktivitäten stehen (könnten). So geschah es auch im Rahmen der seit 2015 andauernden Ermittlungen der bayerischen Zentralstelle für Cybercrime, einer Sonderabteilung der Staatsanwaltschaft Bamberg, gegen die Betreiber von LuL.to.

Weil es sich bei dem beschlagnahmten Gut allerdings um Kryptowährung im Wert von rund 12 Millionen Euro handelte, sah sich die Staatsanwaltschaft mit einer besonderen Situation konfrontiert, nämlich dem potenziellen Wertverlust der Währung.

Kryptowährungen und Mining - Was ist das und wie funktioniert es?

Wie Heise berichtet, entschied sich die Behörde deshalb dazu, die Kryptowährungen über eine deutsche Handelsplattform zu verkaufen. Eine derartige Maßnahme ist als sogenannte Notveräußerung (§ 111p StPO) auch während noch andauernder Ermittlungen erlaubt, wenn - wie im Fall von LuL.to - ein Wertverlust droht, der im Fall von Kryptowährung ein durchaus denkbares Szenario darstellt. Insgesamt befanden sich im Fundus des Portals 1312,49 Bitcoin dazu 1399,04 Bitcoin Cash sowie 1312,49 Bitcoin Gold und 220,81 Ether.

Verwendungszweck unklar

Im Vergleich zum Wert der Kryptowährung zum Zeitpunkt ihrer Beschlagnahmung im Juni 2017 (zwischen 2.000 und 2.500 Euro) gelang es der Staatsanwaltschaft allerdings, die Bitcoins mit Gewinn zwischen Februar und April 2018 (bei Werten zwischen 5.000 und 8.500 Euro) zu verkaufen. Welchem Verwendungszweck die 12 Millionen Euro, die beim Verkauf der beschlagnahmten Währung erzielt wurden, zugeführt werden sollen, ist derzeit noch unklar.

Die Staatsanwaltschaft selbst erklärte dazu, dass erst nach Abschluss der Hauptverhandlung gegen die Betreiber von LuL.to in dem entsprechenden Urteil festgelegt werde, »inwieweit der Verkaufserlös zur Befriedigung der Ansprüche von Geschädigten heranzuziehen ist, der Staatskasse zu Gute kommt oder an die Beschuldigten auszukehren ist«.

Ein Termin für die Anklageerhebung steht derzeit noch nicht fest, da die Ermittlungen gegen LuL.to weiter andauern. Bei LuL.to handelte es sich um eine Online-Plattform, über die die Betreiber »ohne Einwilligung der Urheber oder Lizenzberechtigten zahlreiche Bücher (E-Books), Hörbücher (A-Books), sowie Zeitungen und Zeitschriften (E-Paper) als mp3- oder pdf-Datei gegen Zahlung von wenigen EUR-Cent zum Download« anboten. Dabei hatte das Portal mehr als 200.000 Titel im Angebot, darunter 160.000 deutschsprachige e-Books und 28.000 Hörbücher.

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