Umsetzung der EU-Urheberrechtsreform ohne Upload-Filter wird schwierig

Die Umsetzung der EU-Urheberrechtsreform gestaltet sich für die Bundesregierung als schwierig: Bislang hat das Justizministerium keine Möglichkeit gefunden, wie Artikel 17 ohne Uploadfilter funktionieren könnte.

Die FDP-Bundestagsfraktion erkundigte sich im Rahmen einer kleinen Anfrage an die Bundesregierung nach dem derzeitigen Stand bei der Umsetzung der EU-Urheberrechtsreform und insbesondere Artikel 17. (Quelle: Deutscher Bundestag) Die FDP-Bundestagsfraktion erkundigte sich im Rahmen einer kleinen Anfrage an die Bundesregierung nach dem derzeitigen Stand bei der Umsetzung der EU-Urheberrechtsreform und insbesondere Artikel 17. (Quelle: Deutscher Bundestag)

Nach Verabschiedung der umstrittenen EU-Urheberrechtsreform im April 2019 versprach die Bundesregierung, man wolle bei der Umsetzung der Verordnung und insbesondere in Bezug auf Artikel 17 (vormals Artikel 13) den Einsatz von Uploadfiltern »nach Möglichkeit« vermeiden.

Doch das gestaltet sich offenbar schwieriger als gedacht, wie die Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion verdeutlicht.

Zuvor hatte letztere, initiiert unter anderem durch Roman Müller-Böhm (FDP, Mitglied im Rechtsausschuss und im Tourismusausschuss), die Bundesregierung mit der Anfrage um Stellungnahme zum Stand der Umsetzung von Artikel 17 und der Vermeidbarkeit von beziehungsweise Alternativen zu Uploadfiltern gebeten.

Bundesregierung hat noch keine Alternative

Die Bundesregierung gibt in ihrer Antwort (die GameStar vorliegt) zu, dass die Bundesregierung noch nicht über einen konkreten Vorschlag zur Umsetzung von Artikel 17 entschieden habe. In diesem Kontext verweist das Bundesjustizministerium auf Gespräche mit »interessierten Kreisen« sowie »Umsetzungsworkshops« der Europäischen Kommission.

Darüber hinaus äußerte die Bundesregierung keine konkrete Absage an Uploadfilter, sondern erklärte, man werde bei der »Umsetzung [...] in nationales Recht etwaige bestehende Umsetzungsspielräume« prüfen, »um einerseits Urheberrechte im Internet zu schützen und andererseits die Meinungs- und Informationsfreiheit zu wahren«.

Man beabsichtige, heißt es weiter, einen Entwurf für das Gesetzgebungsvorhaben »so rechtzeitig vorzulegen, dass das Gesetzgebungsvorhaben bis zum Ende der Umsetzungsfrist am 7. Juni 2021 abgeschlossen werden kann«.

FDP-Abgeordneter Mario Brandenburg kritisiert rechtliche Unsicherheit

Wie genau ein solcher Entwurf aussehen wird, kommentierte die Bundesregierung in ihrer Antwort allerdings nicht näher. Mario Brandenburg, der technologiepolitische Sprecher der FDP im Deutschen Bundestag, kritisierte in einer Stellungnahme gegenüber Gamestar die daraus resultierende rechtliche Unsicherheit und die potentiellen negativen Einflüsse auf Online-Plattformen wie Twitch:

"Die Bundesregierung simuliert zwar Bemühungen keine sogenannten „Uploadfilter“ im Rahmen der EU-Urheberrechtsrichtlinie im deutschen Recht zu verwenden, spricht sich aber auch nicht komplett gegen diese aus.

Bis Juni 2021 bleibt es ungewiss, wie das deutsche Recht die Richtlinie tatsächlich umsetzt. Damit bleibt es für Plattformen weiterhin rechtlich unsicher, wie mit Inhalten und Urhebern umgehen ist. Für Livestreaming-Anbieter wie beispielsweise Twitch stellt sich die große Frage, wie Urheberrechtsverletzungen unterbunden werden sollen?

Es bleibt also weiterhin zu befürchten, dass die Arbeit von Gamern, Streamern, Influencern und der restlichen Online-Community stark einschränkt bzw. negativ beeinflusst wird. Die Bundesregierung muss im Sinne der Rechtsklarheit einen Zahn zulegen."

Obwohl die Bundesregierung also ursprünglich eine Umsetzung der Richtlinie ohne Uploadfilter versprochen hatte, könnte es am Ende doch anders kommen: Denn ob sich eine deutsche Sonderlösung mit europäischem Recht vereinbaren ließe, bleibt fraglich, auch weil viele andere EU-Staaten sich bereits den Upload-Filtern verschrieben haben.

Die Bundesregierung steht dementsprechend vor dem Problem, dass sie innerhalb der genannten Frist einen Gesetzesentwurf zu einem komplexen Rechtsthema erarbeiten und gleichzeitig dem Versprechen gegen Uploadfilter Rechnung tragen muss.

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