Spezialfall Online-Bestellung
Wer seine Hardware bei Online-Händlern kauft, genießt ein Sonderrecht: den so genannten Widerruf. Das bedeutet, Sie können ungeöffnete Ware ohne Angabe von Gründen zurückschicken und die Erstattung des Kaufpreises verlangen. Diese Möglichkeit sollten Sie zum Beispiel nutzen, wenn Sie das gekaufte Produkt woanders billiger entdecken oder versehentlich einen falschen Speicherriegel geordert haben. Sollten Sie nach dem Öffnen der Packung einen Sachmangel feststellen, haben Sie genau wie beim Kauf im Laden das Recht auf Reklamation.
Ein weiterer Sonderfall im Reklamationsrecht sind TFT-Monitore. Aus produktionstechnischen Gründen können die Hersteller Pixelfehler grundsätzlich nicht vermeiden. Ein internationaler Qualitätsstandard (ISO-Norm 13406-2) legt deshalb fest, ab wie vielen Pixelfehlern die Kunden reklamieren dürfen. Unter anderem hängt dies ab von der Fehlerart und der vom Hersteller definierten Monitorklasse. So darf ein TFT-Bildschirm der Klasse 2 maximal zwei ständig dunkle Pixel aufweisen. Eine ausführliche, verständliche formulierte Variante dieser Norm finden Sie auf der Homepage von Samsung.
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