Upload-Filter in der EU - Laut künftigem Bundesdatenschützer eine »Schnapsidee«

Die in der Europäischen Union geplanten Maßnahmen werden auch vom gewählten Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit deutlich kritisiert.

UN-Sonderberichterstatter kritisieren den Gesetzesentwurf der EU zum Umgang mit »Terrorpropaganda« im Internet. ?. UN-Sonderberichterstatter kritisieren den Gesetzesentwurf der EU zum Umgang mit »Terrorpropaganda« im Internet. ?.

Update: Auch der künftige Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Ulrich Kelber (SPD), sieht laut einem Bericht von Heise die geplante Haftung von Anbietern für Uploads ihrer Nutzer sehr kritisch. Mit klaren Worten bezeichnet er die Planungen als »hochgefährlich« und eine »Schnapsidee«.

Seiner Ansicht nach entstehe hier dann auch ein Flaschenhals, da die entsprechende Technik nur von einem großen Konzern bereitgestellt werden könne. Interessanterweise ist Kelber laut dem Bericht der erste Informatiker, der zum Bundesbeauftragten für den Datenschutz gewählt wurde. Er tritt sein Amt am 7. Januar 2019 an.

Originalmeldung: Die Kritik an den von der EU geplanten Maßnahmen gegen »terroristische Inhalte« im Internet wird immer stärker. Auch drei Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen haben gleich 13 Seiten lang Probleme mit dem bisherigen Entwurf zusammengefasst. Viele der Punkte entsprechend dabei der Kritik, den viele andere Seiten schon lange vorbringen.

Die sogenannten proaktiven Maßnahmen und die Verpflichtung zur Löschung von »Terrorpropaganda« innerhalb einer Stunde stünden im Gegensatz zu Artikel 15 der E-Commerce-Richtlinie und den Empfehlungen des Europarates. Die UN-Berichterstatter sind auch der Ansicht, dass die geplante Haftung zu einer Vorzensur führen wird, die aufgrund der anfallenden Datenmenge nur von Algorithmen durchgeführt werden könne.

Da diese den Kontext von Inhalten nicht verstehen, seien Hunderttausende falsche Entscheidungen zu erwarten. Der Ansatz in Artikel 5 der Richtlinie berge auch die Gefahr, dass Regierungen ihre Möglichkeiten ausweiten, um Inhalte zu blockieren, zu filtern und zu entfernen, die über das hinausgehen, was deren nationale Gesetze vorsehen und was hinsichtlich der Menschenrechte erlaubt werden könne.

Selbst eine reine Anwendung der vorgesehenen Maßnahmen könnte rechtliche Probleme aufwerfen, da es keine Möglichkeit gibt, bei Fehlern schnell Abhilfe zu schaffen und die Entscheidungen intransparent und ohne direkte Verantwortung getroffen werden. Das könne als Verstoß gegen die Erklärung der Menschenrechte gesehen werden.

Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass Provider hier Tätigkeiten vornehmen sollen, die eigentlich einer vorherigen Gerichtsentscheidung bedürfen. Auch die Definition von terroristischen Inhalten sei zu breit gefasst. Die UN-Experten sehen hier die Meinungsfreiheit und die Arbeit von Journalisten gefährdet und Löschanträge könnten in der kurzen, vorgesehenen Zeit gar nicht mehr geprüft werden.

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