Versteigerung der 5G-Frequenzen - Vier Mobilfunkkonzerne bieten am 19. März

Die Bundesnetzagentur hat insgesamt vier Mobilfunkanbieter für die Versteigerung der 5G-Frequenzen zugelassen - genauer gesagt die Deutsche Telekom, Vodafone, Telefónica und 1&1 Drillisch.

Die Bundesnetzagentur hat insgesamt vier Unternehmen zur geplanten Auktion der 5G-Mobilfunkfrequenzen zugelassen. Die Bundesnetzagentur hat insgesamt vier Unternehmen zur geplanten Auktion der 5G-Mobilfunkfrequenzen zugelassen.

Nachdem wir bereits Ende 2018 darüber berichtet hatten, dass die Bundesnetzagentur die Vergaberichtlinien für die Auktion der 5G-Frequenzen bekannt gegeben hat, kommt jetzt erneut Bewegung in die Sache: Denn einem Bericht von Heise zufolge hat die BNetzAg mittlerweile insgesamt vier Mobilfunkanbieter für die Teilnahme an der Auktion zugelassen - die Deutsche Telekom, Vodafone, Telefónica sowie 1&1 Drillisch.

Bei der Auktion geht es um insgesamt 420 MHz, die im Frequenzbereich zwischen 2 GHz und 3,6 GHz vorkommen. Im Rahmen einer offiziellen Pressemitteilung erklärte Jochen Homann, Präsident der BNetzAg, die Mobilfunkfrequenzen seien »begrenzt und sollen daher im Interesse der Verbraucher effizient genutzt werden«.

Die Vergabe der Auktionszulassungen sei dementsprechend nach der Bedingung erfolgt, dass »die Antragsteller über die Fähigkeiten und Mittel für einen bundesweiten Netzausbau verfügen«.

Eilanträge könnten Versteigerung verzögern

Die Versteigerung der Frequenzen soll am 19. März 2019 beginnen - gesetzt den Fall, dass bereits vor Gericht gestellte Eilanträge keine Verschiebung der Auktion erforderlich machen. Denn die Deutsche Telekom, Vodafone und Telefónica wollen juristisch gegen die Auktionsregeln vorgehen und haben vor dem Verwaltungsgericht Köln bereits entsprechende Eilanträge eingereicht.

Konkret stören sich die Netzbetreiber an der Vorgabe, dass sie bestimmten Ausbaupflichten unterliegen und ihre Antennen auch Konkurrenzunternehmen zugänglich machen müssen. Markus Haas, Chef der Telefónica, hatte bereits im vergangenen November kritisiert, dass »die aktuell beschlossenen Vergabebedingungen sowie die politisch beabsichtigte gesetzliche Vorgabe eines Betreiber-Roamings den gültigen rechtlichen Rahmen« sprengten und langfristig einen schnellen weiteren Netzausbau hemmten.

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