Spektakuläre Kunstaktionen wie etwa die Lichtinstallation Blue Port im Hamburger Hafen ziehen immer wieder scharenweise Besucher an. Eine Hamburgerin wollte ihre Begeisterung für das Projekt des Künstlers Michael Batz mit der Öffentlichkeit teilen - und veröffentlichte ein selbst gemachtes Foto der Aktion auf Instagram.
Allerdings erhielt die Amateur-Fotografin kurze Zeit später Post von der VG Bild-Kunst, wie Heise mit Bezug auf einen Artikel der Hamburger Morgenpost berichtet. Der Inhalt des Schreibens: Die Hamburgerin solle 28 Euro Lizengebühren für das Instagram-Bild bezahlen.
Panoramafreiheit gilt nicht bei temporärer Kunst
Was auf den ersten Blick kurios anmutet - schließlich besitzt doch jeder das Recht, eigene Fotos auf sozialen Medien zu posten - entspricht dennoch geltendem Urheberrecht: Denn die Panoramafreiheit, die es erlaubt, Landschaftsbilder nach Belieben zu veröffentlichen, greift im Fall derartiger zeitlich begrenzter Kunstaktionen wie dem Blue Port Projekt nicht.
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Die VG Bild-Kunst als Vertretung des Künstlers Batz forderte die Hamburgerin zur Zahlung einer Lizenzgebühr auf, weil Social-Media-Plattformen wie Facebook sich Rechte an hochgeladenen Bildern vorbehalten.
Als Ausgleich dafür soll die Verwertungsgesellschaft die Verwaltung der Lizenzen an Batz' Kunst wahrnehmen.
Blue Port: Lizenfreie Fotos möglich
Als Reaktion auf den Bericht der Hamburger Morgenpost und die Kritik vieler Hamburger auf Social Media erklärte der Künstler allerdings, dass Hobbyfotografen Fotos von Blue Port auf Social Media posten dürften, ohne dass eine Lizenzierung durch die VG Bild-Kunst erforderlich sei.
Das gilt allerdings nur, sofern es sich um eine nicht-kommerzielle Nutzung der Bilder handele.
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Trotzdem gilt: Wer eigene Fotos von Kunstaktionen auf Social Media Netzwerken veröffentlichen und dabei keine unangenehme Überraschung erleben möchte, wendet sich im Vorfeld besser an die VG Bild-Kunst, um eine potenziell notwendige Lizensierung anzufragen.
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