Das Betriebssystem Windows 10 war bis Ende Juli 2016 ganz offiziell als kostenloses Upgrade für Windows 7 und Windows 8.1 erhältlich. Allerdings hatten viele Nutzer den Eindruck, dass es sich dabei weniger um ein optionales Angebot, sondern eher um ein recht aufdringliches Drängen zum Wechsel handelte. So haben die älteren Windows-Versionen teilweise ohne Zustimmung und Wissen der Nutzer die Installationsdateien von Windows 10 heruntergeladen, die mehrere GByte an Speicherplatz belegen.
Abmahnung schon im Jahr 2015
Später machte es Microsoft den Nutzern recht schwer, einen Start des Upgrades zu verhindern und legte Schaltflächen an Stellen an, die entgegen der Intuition der Nutzer platziert waren. Wegen der unerwünschten Downloads hatte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg (VZBW) schon Ende 2015 eine Abmahnung an Microsoft geschickt, doch das Unternehmen wollte diese nicht unterzeichnen.
Danach hatte das Landgericht München eine Klage abgewiesen, laut den Verbraucherschützern »wegen angeblicher Zustellungsmängel«. Das sah das Oberlandesgericht München in der Berufung allerdings anders und gab den Fall an das Landgericht zurück.
Späte Unterlassungererklärung
Durch dieses Hin- und Her hatte Microsoft viel Zeit und hat erst jetzt die Unterlassungserklärung unterschrieben. Damit hat diese Erklärung wegen der späten Abgabe für Windows 10 und die betroffenen Nutzer nur noch wenig Bedeutung, doch die Verbraucherschützer sehen laut Cornelia Tausch, Vorstand der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, trotzdem einen Erfolg für die Rechte der Verbraucher.
"Wir gehen davon aus, dass Microsoft und andere Softwarehersteller in Zukunft genauer darauf achten werden, welches Vorgehen zulässig ist und welches nicht. Das ungefragte Aufspielen von Installationsdateien von mehreren Gigabyte gehört sicher nicht dazu."
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