Werbung schließt automatisch Abo ab

Dieses Thema im Forum "Fragen zur Website" wurde erstellt von Neew, 10. November 2015.

  1. philsen

    philsen
    Registriert seit:
    2. September 2007
    Beiträge:
    1.695
    Ok, formulieren wir es um. Aufgrund der Fahrlässigkeit der Sales Abteilung, haben sich etliche User Abos eingefangen.
     
  2. dFMorpheus

    dFMorpheus
    Registriert seit:
    30. November 2004
    Beiträge:
    78
    Also sollte dies alles zutreffen so wäre dies wirklich ein neuer Tiefpunkt für die Homepage und man sollte dringend die bisherige Geschäftspraktien prüfen und neue Standarts aufstellen für WerbePartner. Alleine die Aussage das man selber und seine partner nichts damit zu tun hätte ist eine farce, sobald eure Seite als Werbeträger dient weil ihr die Blöcke vermietet ist es ein Partner der die Werbung bei euch schaltet, also so könnt ihr euch da nicht aus der Verantwortung ziehen!

    Adblock bleibt auf eurer seite damit definitiv an bis das Salesteam es wirklich ernsthaft versucht die Seite sauber zu halten und auch ehrliches und konstruktives Feedback an die User zurückgibt, und die Werbung wenigstens "sauber ist".
     
  3. BlackWipeHD

    BlackWipeHD
    Registriert seit:
    18. November 2015
    Beiträge:
    316
    Immer schön die 3. Anbietersperre nicht vergessen:teach:
    Ich habe die gleiche Erfahrung durch. Kann man nur sperren und dann hat sich das. Habe mich dann auch an Vodafone gewendet, die meinten da können wir nix machen. Habe dann die Hotline dieses Abo Anbieters angerufen und via Bandansage kündigen können. Dann habe ich die Sperre einschalten lassen und seitdem ist ruh.
    Klar blöd wegen den Funktionen, die man sich sperrt. Aber sicher ist doch sicher oder ?
     
    Zuletzt bearbeitet: 8. Dezember 2015
  4. Timber.wulf Unsterblicher Forengott Moderator

    Timber.wulf
    Registriert seit:
    30. Juni 2003
    Beiträge:
    106.631
    Mein RIG:
    CPU:
    Intel 486 DX2 66 MHz
    Grafikkarte:
    V7-Mercury P-64
    RAM:
    8 MB
    Betriebssystem:
    MS-DOS
    Schön das du den Thread gelesen hast. ;)
     
  5. Philipp Elsner GS-Redaktion Mitarbeiter

    Philipp Elsner
    Registriert seit:
    7. März 2013
    Beiträge:
    544
    Ort:
    München
    Hi philsen,

    tut mir Leid, dass es bei dir so gekommen ist. Ich kann dir versichern, dass wir derzeit alles versuchen, um den Urheber zu finden und zu blockieren. Wir bemühen uns außerdem um juristische Beratung und prüfen, welche Möglichkeiten es gibt, gegen unrechtmäßig geschlossene Abos vorzugehen.

    Zunächst gilt laut Aussage der Verbraucherzentrale Hamburg e.V. der Grundsatz: Bei Abofallen nicht bezahlen und ggfs. abgebuchte Beträge zurück zu buchen.

    Zwar kann man wirksam Verträge über das Internet abschließen. Doch im Internet gilt das Gleiche wie im wirklichen Geschäftsleben: Nur wenn beide Parteien sich einig sind über Preis und Inhalt der Leistung, wenn beide „ja“ sagen, kommt ein Vertrag zustande. Dann muss die eine Seite die Leistung erbringen und die andere zahlen. Bei den Abofallen ist das nicht so! Daher besteht kein Vertragsverhältnis, welches den Verbraucher zu irgendeiner Zahlung verpflichten könnte.

    Was tun?

    Teile der Abo-Firma und ihrem Mobilfunkanbieter mit, dass kein Vertrag besteht und erkläre vorsorglich den Widerruf. Fordere auch den Provider auf, das Abo zu stornieren! Schreibe einen Brief und versende diesen entweder als Einschreiben/Rückschein oder als Einwurf/Einschreiben. Genauso wichtig: Das Abo nicht „kündigen“! Eine Kündigung ist eine Bestätigung dafür, dass ein Vertrag geschlossen wurde, und bindet an dessen Vorgaben.

    Dann reagierst du nicht mehr auf weitere Mahnungen oder Drohungen. Rechne nicht damit, dass eine vernünftige rechtliche Auseinandersetzung mit den Betreibern oder deren Anwälten stattfindet. Daran ist man gar nicht interessiert.

    Interessant ist außerdem folgende Information der Verbraucherschutz-Zentrale:

    „Bei den abgeschlossenen Verträgen handelt es sich um Fernabsatzverträge. So werden Verträge genannt, die man nicht vor Ort, sondern zum Beispiel übers Internet oder am Telefon abschließt. Hierbei haben Sie in der Regel ein Widerrufsrecht von zwei Wochen ab Vertragsschluss. Sie müssen über das Ihnen zustehende Widerrufsrecht vor Vertragsschluss informiert worden sein. Die Widerrufsfrist beginnt erst zu laufen, wenn sie korrekt informiert wurden. Wurden Sie nicht oder falsch über Ihr Widerrufsrecht informiert, beträgt die Frist ein Jahr und 14 Tage.“

    Weiterführende Infos zum Thema Abofallen loswerden und Tipps sowie Kündigungs-Musterbriefe gibt es hier:

    http://www.t-online.de/computer/sic...zocke-so-wehren-sie-sich-gegen-abofallen.html

    https://www.verbraucherzentrale.de/abzocke-internet

    http://www.br.de/radio/b5-aktuell/s...agazin/schritt-fuer-schritt-abofallen100.html

    Bitte beachte auch unsere Hinweise zum Thema Drittanbieter-Sperre, die vom Sales-Team hier geteilt wurden.

    Ich hoffe, ich kann dir damit weiterhelfen. Viele Grüße,
    Phil
     
    Zuletzt bearbeitet: 8. Dezember 2015
  6. philsen

    philsen
    Registriert seit:
    2. September 2007
    Beiträge:
    1.695
    Erstmal danke für deine ausführliche Antwort.

    Habe mich mit einem Schreiben der Verbraucherschutzzentrale an die Telekom gewendet und folgende Antwort erhalten:

    Sehr geehrter Herr :fs:,

    völlig verständlich, dass Sie sich bei Fragen zu Ihrer Mobilfunk-Rechnung an uns wenden.

    Bei der Position, die Sie ansprechen, handelt es sich jedoch um ein Angebot der Firma DIMOCO Germany.

    Der Anbieter entwickelt und vermarktet den Dienst im eigenen Namen.

    Wir haben die Forderungen im Nachhinein von dieser Firma übernommen und rechnen sie nun ab. Für Sie hat das den Vorteil, dass sämtliche Kosten zu Ihrem Mobilfunk-Anschluss transparent auf einer gemeinsamen Rechnung aufgeführt sind. Zum Zustandekommen der Forderung kann Ihnen der Anbieter der Leistung nähere Informationen geben.

    Bitte wenden Sie sich daher bei allen Fragen zu diesen Kosten und zu dem entsprechenden Angebot direkt an unseren Kooperationspartner. Denn nur dieser kann überprüfen, ob und in welchem Umfang er die Leistung für Ihren Mobilfunk-Anschluss bereitgestellt hat. Die Kontaktdaten finden Sie auf der Seite vier Ihrer Mobilfunk-Rechnung.

    Wir hoffen, dass Sie alles schnell und abschließend klären können.

    Auf Ihren Wunsch hin haben wir die künftige Nutzung solcher Dienste gesperrt.

    Vielen Dank für Ihr Verständnis.


    Die haben meine Hinweise auf das Telekommunikationsgesetz einfach ignoriert.
     
    Zuletzt bearbeitet: 8. Dezember 2015
  7. OscarMayer2

    OscarMayer2
    Registriert seit:
    13. April 2012
    Beiträge:
    5.977
    Nach "DIMOCO Germany" googlen: Reviews lesen :D


    Aber ist doch klar, dass die Mobilfunkanbieter sich da rausreden. Wenn einer zahlt is gut, wenn er sich beschwert sind sie nicht schuld.
     
  8. Philipp Elsner GS-Redaktion Mitarbeiter

    Philipp Elsner
    Registriert seit:
    7. März 2013
    Beiträge:
    544
    Ort:
    München
    Hi,

    diese Angaben des Providers sind nicht rechtens.

    Rein rechtlich läuft das Inkasso fremder Leistungen über die Handyrechnung so ab:

    1. Wenn Sie im Internet einen Dienst nutzen und Ihre Handynummer zur Abrechnung angeben, schließen Sie mit diesem Drittanbieter einen Vertrag ab. In der Folge entstehen Kosten, im Fall eines Abonnements auch wiederkehrende.

    2. Dieser Drittanbieter tritt seine Forderungen an Ihren Mobilfunkanbieter ab. Er bekommt also vom Handyanbieter das Geld – in vielen Fällen abzüglich einer Provision – ausbezahlt.

    3. Der Mobilfunkbetreiber treibt das Geld nun über die Handyrechnung ein. Er hat die Forderung ja gekauft, rein rechtlich ist es also seine eigene.

    4. Wenn Sie mit der Forderung nicht einverstanden sind (zum Beispiel, weil Sie sich getäuscht oder betrogen fühlen), können Sie nun direkt bei Ihrem Provider Einwendungen nach §404 BGB geltend machen. Denn er ist ja Ihr neuer Gläubiger.

    Wenn Sie mit Posten auf Ihrer Handyrechnung nicht einverstanden sind, können Sie dagegen direkt bei Ihrem Provider Widerspruch einlegen. Dabei ist es egal, ob es sich um „echte“ Forderungen ihres Mobilfunkbetreibers handelt, oder ob er diese bei einer Drittfirma aufgekauft hat. Das ist gesetzlich so geregelt:

    § 404 BGB Einwendungen des Schuldners

    Der Schuldner kann dem neuen Gläubiger die Einwendungen entgegensetzen, die zur Zeit der Abtretung der Forderung gegen den bisherigen Gläubiger begründet waren.

    Je nachdem, welcher Fall bei Ihnen zutrifft, können Sie bei Ihrem Widerspruch wie folgt argumentieren

    A) Es besteht kein Vertrag, da es wegen versteckter Preisangaben oder fehlender Hinweise auf Vertrag nicht zu einer Einigung kam.

    B) Der Vertrag wird widerrufen. Der Widerruf ist möglich, weil die Widerrufsfrist erst dann beginnt, wenn der Kunde eine Widerrufsbelehrung in Textform erhält (vgl. LG Kleve, 8 O 128/06.) So lange das nicht geschehen ist, kann er auch widerrufen.

    C) Beharrt der Anbieter auf einen Vertragsschluss, weil es sich um eine Einmalleistung nach §312 d Abs 3 Zif 7 BGB handle, kann dem widersprochen werden: Es handelt sich eben nicht um eine Einmalleistung, sondern um ein Abonnement.

    D) Beharrt der Anbieter auf einen Vertragsschluss, weil es sich um eine Softwarelieferung handle und damit kein Widerruf möglich sei, kann dem widersprochen werden, weil Standardsoftware wie ein Ware eines Kaufvertrages behandelt wird. Wenn diese nicht herauszugeben ist, kann sie bezahlt werden. Dies ist aber kein Grund, einen Widerruf auch für die Zukunft auszuschließen.

    Darf mir der Mobilfunkanbieter den Anschluss sperren, wenn ich gegen strittige Beträge Widerspruch einlege?

    Nur unter ganz bestimmten Umständen. Eine Sperre darf der Anbieter nur dann durchführen, wenn „der Teilnehmer nach Abzug etwaiger Anzahlungen mit Zahlungsverpflichtungen von mindestens 75 Euro in Verzug ist und der Anbieter die Sperre mindestens zwei Wochen zuvor schriftlich angedroht und dabei auf die Möglichkeit des Teilnehmers, Rechtsschutz vor den Gerichten zu suchen, hingewiesen hat“, heißt es in § 45k TKG. Und weiter: „Bei der Berechnung der Höhe des Betrags nach Satz 1 bleiben nicht titulierte Forderungen, die der Teilnehmer form- und fristgerecht und schlüssig begründet beanstandet hat, außer Betracht. Ebenso bleiben nicht titulierte bestrittene Forderungen Dritter im Sinne des § 45h Absatz 1 Satz 1 außer Betracht.“

    Du findest hier weitere Infos und einen Musterbrief unter dem Punkt "Abrechnungssperre für Leistungen anderer Firmen über die Mobilfunkrechnung":

    https://www.verbraucherzentrale.de/telekommunikationsgesetz

    Der Provider hat also einfach keine rechtlich Grundlage, weiterhin Abo-Beträge abzurechnen, wenn kein rechtsgültiger Vertrag zustande kam.

    Viele Grüße,
    Phil
     
  9. Philipp Elsner GS-Redaktion Mitarbeiter

    Philipp Elsner
    Registriert seit:
    7. März 2013
    Beiträge:
    544
    Ort:
    München
  10. Timber.wulf Unsterblicher Forengott Moderator

    Timber.wulf
    Registriert seit:
    30. Juni 2003
    Beiträge:
    106.631
    Mein RIG:
    CPU:
    Intel 486 DX2 66 MHz
    Grafikkarte:
    V7-Mercury P-64
    RAM:
    8 MB
    Betriebssystem:
    MS-DOS
    Die Verbraucherzentrale sagt, man solle eben nicht kündigen, weil man sonst den Vertrag anerkennen würde.
     
  11. readme.txt Schrottkaiser Sieghart

    readme.txt
    Registriert seit:
    5. März 2003
    Beiträge:
    128.400
    Ort:
    Dresden (lel, als ob)

    :no:
    Edit: gemeint ist was hier abgeht, nicht Du, Timber.
     
  12. Timber.wulf Unsterblicher Forengott Moderator

    Timber.wulf
    Registriert seit:
    30. Juni 2003
    Beiträge:
    106.631
    Mein RIG:
    CPU:
    Intel 486 DX2 66 MHz
    Grafikkarte:
    V7-Mercury P-64
    RAM:
    8 MB
    Betriebssystem:
    MS-DOS
    :hmm: :topmodel:
     
  13. readme.txt Schrottkaiser Sieghart

    readme.txt
    Registriert seit:
    5. März 2003
    Beiträge:
    128.400
    Ort:
    Dresden (lel, als ob)
    muss Gs.de erstmal mit dem Handy aufrufen um zu schauen worums hier geht... :ugly:
     
  14. Philipp Elsner GS-Redaktion Mitarbeiter

    Philipp Elsner
    Registriert seit:
    7. März 2013
    Beiträge:
    544
    Ort:
    München
    Gemeint ist genaugenommen "widerrufen", nicht "kündigen". Es geht aber im Kern darum, dass man Einspruch erhebt, diesen Einspruch kommuniziert und vor allem nicht zahlt.

    Phil
     
  15. badtaste21

    badtaste21
    Registriert seit:
    20. August 2011
    Beiträge:
    18.625
    Ich denke das ist die Reaktion und das Engagement das bislang fehlte. Großes Lob an dich Philipp. Immerhin weiß man jetzt auch wie die Firma heißt die sowas macht.

    Nur komisch das sich bislang keine Staatsanwaltschaft oder ein Rechtsanwalt privat dafür interessiert hat um denen das Handwerk zu legen. Die Firma gibt es ja wohl doch schon einige Jahre... das wundert mich immer wieder.

    Was philsen noch gepostet hat ist aber auch heftig. Die Telekom macht da wohl noch halb mit oder wie? Mir kann keiner erzählen das die die letzten Jahre das Problem nie hatten und daher nicht wissen was das für Abzocker sind. Denn es besteht nach wie vor kein Vertrag und wenn der nicht besteht muss nach Widerruf eine Rückzahlung aller entstandenen Kosten erfolgen. Normalerweise würde ich Probleme ja auch am Telefon klären, aber in der Sache und weil man leider nicht weiß wie tief die Telekom womöglich auch noch mit drin steckt (ich trau den Großkonzernen heutzutage alles zu, dass das nicht verkehrt ist bewies VW ja eindrucksvoll) würde ich empfehlen alles schriftlich zu kommunizieren.

    Nur dann hat man den Nachweis zur Kommunikation die stattgefunden hat. Kranke Sache in jedem Fall, das muss man schon sagen. Auch wie sich die Telekom jetzt verhält. :no: Ich hoffe nur ihr findet den Schuldigen der den Dreck auf eure Seite gebracht hat und schmeißt den raus.
     
  16. Husky666 Mit Schleife

    Husky666
    Registriert seit:
    18. Oktober 2010
    Beiträge:
    25.725
    Das die Schutzgeldmafia ähm... Telekom hier mal wieder so tut als MÜSSTE man eine Sittenwidrige Rechnung bezahlen ist bei diesem Dreckladen völlig normal, haben die damals bei mir auch versucht (und sind Böse auf die Nase gefallen)

    Falls die das Mitabbuchen, die Abbuchung zurück Buchen lassen, NUR den fälligen Telekom Beitrag zahlen und nicht die Aboabzocke, denen das auch so Mitteilen das kein Vertrag zu Stande gekommen ist. Mehr nicht, dann können die soviel rumweinen wie sie wollen, dann muss der Aboabzocker selbst tätig werden. (Tut er meist nicht da die genau wissen das sie illegal Handeln)

    Wapbilling sperren lassen...

    Das ironische ist ja die Telekom arbeitet mit diesen Abozockern so eng zusammen das die sich mit den Abzockern die Gebühr quasi teilen. Spricht Bände über den Konzern der das von Steuern bezahlte Netz bekommen hat, den Highspeedausbau blockiert, vom Steuerzahler lebt, Vetternwirtschaft betreibt und andere Erpresst...
     
    Zuletzt bearbeitet: 8. Dezember 2015
  17. Lurtz lost

    Lurtz
    Registriert seit:
    22. Juli 2005
    Beiträge:
    99.869
    Privatpersonen abmahnen ist halt einfacher...

    Was erwartest du von Unternehmen, die dementen Senioren Mobilfunkverträge für 50€ im Monat andrehen und sie erst daraus entlassen, wenn das Fernsehen Druck macht oder ohne jeglichen Nachweis SIM-Karten an SMS-TAN-Betrüger rausschickt?
     
  18. badtaste21

    badtaste21
    Registriert seit:
    20. August 2011
    Beiträge:
    18.625
    Ist schon wahr, dafür beschäftigt die Telekom ja meist externe Callcenter deren Mitarbeiter sich am Telefon lediglich als Telekom-Angestellte ausgeben (ich hatte schon oft diese Anrufe, manche geben auf Nachfrage offen zu das sie lediglich im Auftrag der Telekom anrufen)... scheint aber mehr oder weniger branchenüblich zu sein, denn sowas kommt auch immer wieder von anderen Anbietern. :uff:
     
  19. philsen

    philsen
    Registriert seit:
    2. September 2007
    Beiträge:
    1.695
    Dickes Lob Philipp, vielen Dank für deine Zeit und Mühe.

    Werde jetzt mit Einschreiben widersprechen, bei beiden Firmen. Die einzig gute Nachricht an der Sache ist dass die Netzbetreiber einen Anschluss erst ab einer offenen Summe von 75 Euro sperren dürfen. Allerdings dürfen Drittanbieter Gebühren da nicht mit einberechnet werden. Da ich sowieso immer per Überweisung bezahle, bleiben die also auf ihren 24,95 sitzen.
     
  20. semi kolon

    semi kolon
    Registriert seit:
    24. Mai 2003
    Beiträge:
    498
    Erstmal danke an Phil für die Ausführungen. Da steckte sicher etwas Zeit und Mühe drin.

    Ich glaube im Ergebnis sind sich alle einig, dass das Ergebnis für den User untragbar ist:
    Die Websiten wie GameStar schieben den schwarzen Peter weg zu den Werbeanbietern bzw. Vermarktern. Die schieben - mit welchem Argument auch immer (das würde mich echtmal interessieren) - den schwarzen Peter auch wieder von sich weg (was ich nicht verstehe, denn IRGENDJEMAND muss diesen Werbeplatz ja verkauft haben). Alle zusammen schieben die Schuld auf den Mobilfunkanbieter. Der weist auch wieder alle Schuld von sich, weil er ja nur als Abrechnungsdienstleister agiert - was sachlich natürlich auch nicht ganz von der Hand zu weisen ist, denn wenn zB meine Kreditkarte belastet wird ist es ja auch nicht die Pflicht von bspw. VISA zu prüfen ob da ein ordentlicher Vertrag gemacht wird.
    Die Abzocker sind natürlich die Hauptschuldigen, das ist im Ergebnis auch allen klar nur ist es halt eine Zumutung für den User sich unmittelbar mit den Betrügern auseinandersetzen zu müssen.
    Die Zweitschuldigen sind aus meiner Sicht schon diejenigen, die ermöglichen, dass der Abzocker auf die Seite kommt. Und da sehe ich es schon auch als Pflicht der GameStar an sicherzustellen, dass das nicht passiert.
    Ich verstehe als Enduser zwar nicht wo da genau die Schwierigkeit liegt aber anscheinend scheint das ein Riesenproblem zu sein (wobei nochmal: irgendjemand in der Vermarktungskette muss ja einen Vertrag mit dem Abzocker haben - und der muss sich doch irgendwie rausfinden lassen).

    Ich bin bei dem Thema zwiegespalten:
    Auf der einen Seite bin ich entsetzt ob der Machtlosigkeit die da bei GS (genauso natürlich bei anderen betroffenen Websiten) anscheinend besteht.
    Das macht für mich letztlich jede Website im Internet - auch seriöse - zu einer ernsthaften potentiellen Gefahrenquelle in jeder Hinsicht (sei es Aboabzocker, aber auch natürlich Virenschleudern etc.) - denn anscheinend ist es flächendeckend möglich, als Abzocker auf die Seiten seriöser Firmen zu kommen.
    Das macht aus meiner Sicht - leider - einen Blocker derzeit unumgänglich, mindestens solange man nicht offiziell gesagt bekommt, dass man diese Problematiken hinreichend im Griff hat (ich erwarte keine Garantie, aber zumindest sowie früher bei den HeftCDs bzgl. Viren eine Aussage, dass man das nach bestem Wissen und Gewissen geprüft habe - momentan scheinen ja keine Prüfungen stattzufinden)

    Auf der anderen Seite bin ich froh, dass das Thema hier aufgekommen ist - denn ansonsten wäre ich mir der Problematik gar nicht bewusst gewesen, so bin ich darauf gestoßen und habe bei O2 eine Drittanbietersperre machen lassen um mich auch da abzusicheren. Glücklicherweise bin ich im wohl fraglichen Zeitraum erstmals in meinem Leben auf meinem Mobilgerät mit einem Werbeblocker unterwegs gewesen - sonst wäre ich wahrscheinlich auch in die Falle gelaufen und hätte den gleichen Ärger wie andere hier auch.
     
  21. Husky666 Mit Schleife

    Husky666
    Registriert seit:
    18. Oktober 2010
    Beiträge:
    25.725
    Naja die Telekom verlangt auch Schutzgeld ..

    "Das ist aber ein schöner Server den sie da haben, und so schön schnell ist der, wäre ja schade wenn der Traffic erst über New York geroutet würde... "
     
  22. das_opa Aushilfs Student

    das_opa
    Registriert seit:
    24. September 2004
    Beiträge:
    50.924
    Ort:
    pseudo-intälligentz gesegnet
    Jain. Auch im Geschäftsleben kann nicht widersprechen oder nichts sagen als Zustimmung ausgelegt werden.
     
  23. endlaster ist Abfall

    endlaster
    Registriert seit:
    17. Oktober 2011
    Beiträge:
    15.617
    Nur in einer handvoll gesetzlich normierten Fällen. Grundsätzlich ist Schweigen ein rechtliches Nullum.
     
  24. badtaste21

    badtaste21
    Registriert seit:
    20. August 2011
    Beiträge:
    18.625
    Trotzdem ist es immer besser unrechtmäßigen Forderungen zu widersprechen und darauf zu verweisen das kein Vertrag existiert, folglich auch keine Forderungen bestehen können. Die Gegenseite muss ja immer beweisen das ein Vertrag zustande gekommen ist. Andernfalls könnte man ja jemandem eine Zeitung in die Rolle stecken und wenn er die ins Haus nimmt behaupten das er ein Zeitungsabo abgeschlossen hätte. Das wäre mal was. :ugly:

    Die große Frechheit ist ja das Provider wie die Telekom (und wohl nicht nur die) bei der Betrügerei noch mitmachen indem sie das via Handyrechnung abbuchen würden. Andernfalls könnte man ja ganz einfach der eigenen Bank mitteilen "von Firma xy bitte keine Abbuchungen zulassen, das sind Betrüger weil soundso".
     
  25. das_opa Aushilfs Student

    das_opa
    Registriert seit:
    24. September 2004
    Beiträge:
    50.924
    Ort:
    pseudo-intälligentz gesegnet
    Daher ja auch das jain. Aber etwas Sorgfalt sollte man schon walten lassen, wenn man anderen juristischen Rat gibt und dann Sätze ala "Man muss immer ja sagen" einbaut.

    @Telekom: Bekommen die von dem ganzen Vorgehen denn überhaupt was mit? Die sehen doch nur das grobe Ganze und nicht die Details. Wenn ich nun sage "Das stimmt nicht" müssten die ja nachforschen ob ich im Recht bin oder das einfach so sageund die Leistung ergaunern will. Klar das die darauf keinen Bock haben.
     
    Zuletzt bearbeitet: 10. Dezember 2015
  26. philsen

    philsen
    Registriert seit:
    2. September 2007
    Beiträge:
    1.695
    Müssten die, machen sie aber nicht. Die verweisen einfach auf den Drittanbieter, im Wissen dass man da sowieso nicht ran kommt. Währenddessen fordern sie natürlich fristgerechte Zahlung vom Endkunden.
     
  27. das_opa Aushilfs Student

    das_opa
    Registriert seit:
    24. September 2004
    Beiträge:
    50.924
    Ort:
    pseudo-intälligentz gesegnet
    Okay.

    @Thematik: Am Ende liest es sich doch aber auch wieder so das zwar etwas unternommen wird, aber auf nicht absehbare Zeit man nichts tun kann und der User selbst gefordert ist. Was sind die Aussichten, das sich in 2-3Monatne wieder einer meldet weil er 30€ Abogebühren hat?
     
  28. Dre

    Dre
    Registriert seit:
    21. August 2006
    Beiträge:
    2.956
    Der Kundenservice wird auch beim CEO groß geschrieben. Bisher habe ich weder von ihm, noch von einem anderen Mitarbeiter eine Antwort auf meine E-Mail erhalten :yes:

    So einen miesen Kundenservice habe ich lange nicht erlebt:no::no::no::no:
     
  29. philsen

    philsen
    Registriert seit:
    2. September 2007
    Beiträge:
    1.695
    Gute Nachricht für alle betroffenen. Genau heute gab es eine Pressemitteilung der Verbraucherschutzzentrale zu diesem Thema:
    http://www.vzhh.de/presse/414268/e-plus-verliert-vor-gericht.aspx
     
  30. badtaste21

    badtaste21
    Registriert seit:
    20. August 2011
    Beiträge:
    18.625
    Trifft sich vor allem deswegen gut weil ich - wenn auch nicht betroffen - bei E-Plus bin. (und dürfte auch darüber hinaus Signalwirkung haben) Ziemlich interessant, danke dir. :yes::hoch:
     
  31. Timber.wulf Unsterblicher Forengott Moderator

    Timber.wulf
    Registriert seit:
    30. Juni 2003
    Beiträge:
    106.631
    Mein RIG:
    CPU:
    Intel 486 DX2 66 MHz
    Grafikkarte:
    V7-Mercury P-64
    RAM:
    8 MB
    Betriebssystem:
    MS-DOS
  32. badtaste21

    badtaste21
    Registriert seit:
    20. August 2011
    Beiträge:
    18.625
  33. Timber.wulf Unsterblicher Forengott Moderator

    Timber.wulf
    Registriert seit:
    30. Juni 2003
    Beiträge:
    106.631
    Mein RIG:
    CPU:
    Intel 486 DX2 66 MHz
    Grafikkarte:
    V7-Mercury P-64
    RAM:
    8 MB
    Betriebssystem:
    MS-DOS
    :nervoes: :KO:
     
  34. badtaste21

    badtaste21
    Registriert seit:
    20. August 2011
    Beiträge:
    18.625
    Kopf hoch, doppelt hält besser. :D
     
  35. philsen

    philsen
    Registriert seit:
    2. September 2007
    Beiträge:
    1.695
    Mal ein Update und eine Frage dazu.

    Der Nachricht voran ging eine E-mail von mir in welcher ich mich auf das o.g. Urteil bezog und die generelle Unrechtmäßigkeit des angeblichen "Vertrags".

    Was soll ich denn jetzt auf diese Nachricht von denen antworten? "Wir fordern dann die betroffenen Nachweise an und leiten Sie Ihnen weiter" hört nicht nicht gut an, da mit Sicherheit nachgewiesen kann dass das Abo über mein Smartphone abgeschlossen wurde.

    Nachweisen kann natürlich niemand dass ich persönlich den Vertrag abgeschlossen habe, trotzdem bleibt die Situation undurchsichtig.
     
  36. Philipp Elsner GS-Redaktion Mitarbeiter

    Philipp Elsner
    Registriert seit:
    7. März 2013
    Beiträge:
    544
    Ort:
    München
    Da es keinen gültigen Vertragsschluss gegeben hat, gibt es auch keinen Nachweis über ein Abo oder ein Grundlage für Zahlungen oder Leistungen in irgend einer Form. Insofern gilt es schlicht, die Zahlung oder Abbuchung einzustellen.

    Folgender Text bietet sich an:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    mit Schreiben vom …………………….. machen Sie einen Betrag in Höhe von ………… Euro für die angebliche Inanspruchnahme einer Internet-Serviceleistung gegen mich geltend.

    Nehmen Sie bitte zur Kenntnis, dass ich keinen entsprechenden kostenpflichtigen Vertrag mit Ihnen abgeschlossen habe. Sollten Sie anderer Meinung sein, so weisen Sie mir bitte nach, wann, wie und zu welchen Bedingungen es zu einem Vertragsschluss gekommen sein soll. Ich bestreite, dass der Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrages auf der betroffenen Internetseite überhaupt hinreichend kenntlich gemacht war, da ich in Kenntnis dieser Umstände keine Bestellung getätigt hätte. Insofern mache ich Sie auf Ihre Beweislast dahingehend aufmerksam, dass Sie mir unmittelbar vor Abgabe meiner angeblichen Bestellung klar und verständlich in hervorgehobener Weise Informationen über die wesentlichen Merkmale der Dienstleistung, die Mindestlaufzeit des Vertrages sowie den Preis zur Verfügung gestellt haben und dass sich aus der Beschriftung der Schaltfläche zur Abgabe der Bestellung eindeutig die Kostenpflichtigkeit des Vertrages ergab. Ein Vertrag dürfte gemäß § 312g Abs. 4 BGB gar nicht zustande gekommen sein.

    Ich erkläre hiermit hilfsweise den Widerruf des angeblich abgeschlossenen Vertrags nach den Vorschriften für Fernabsatzgeschäfte und die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung. Höchst vorsorglich erkläre ich die Anfechtung wegen eines Irrtums über den Inhalt der abgegebenen Willenserklärungen sowie die Kündigung des Vertrags. Da es sich nunmehr um eine bestrittene Forderung handelt, weise ich ausdrücklich auf die Unzulässigkeit einer Übermittlung von Daten an Auskunfteien gem. § 28a Abs. 1 Nr. 4d Bundesdatenschutzgesetz hin. Bei Zuwiderhandlungen behalte ich mir alle in Betracht kommenden rechtlichen Schritte gegen Sie vor.

    Hier gibt's noch weitere Tipps von einer Anwaltskanzlei:
    http://www.kanzlei-thomas-meier.de/abofalle-auf-telefonrechnung-eine-odyssee
     
  37. badtaste21

    badtaste21
    Registriert seit:
    20. August 2011
    Beiträge:
    18.625
    Wenn ich den Vorgang richtig verstehe dann hat der Drittanbieter Daten wie Name und Anschrift derzeit ja sowieso noch nicht, weil er die Forderung nur über die Handynummer geltend machen will. Auf die Weise dürfte denen dein Name und deine Anschrift also eigentlich schlicht unbekannt sein.

    Ich bezweifle daher ob es so schlau ist wenn die Telekom diese Daten für eine Anfrage übermittelt. Allein das sie dir das anbieten ist für mich schon ein Kuriosum. :ugly: (überspitzt gesagt wollen sie dem Erpresser auch noch sagen wo du wohnst, echt großartig XD)
     
  38. fuzzykiller Der Forentroll schlechthin

    fuzzykiller
    Registriert seit:
    27. Dezember 2003
    Beiträge:
    53.935
    Dem Drittanbieter ist das egal. Der hat sein Geld schon von der Telekom. Die Telekom fungiert hier als Inkasso.
     
  39. badtaste21

    badtaste21
    Registriert seit:
    20. August 2011
    Beiträge:
    18.625
    Richtig, aber die Telekom hat ja noch kein Geld überwiesen, von daher dürfte der Drittanbieter eben noch kein Geld in der Tasche haben. Andernfalls läge das Problem bei der Telekom. Wenn die nicht prüfen ob Zahlungsforderungen Dritter berechtigt sind könnte ja jeder kommen und Geld einstreichen wenn er nur ein paar Handynummern hat. Verstehe ich doch richtig, oder? :confused:
     
  40. Husky666 Mit Schleife

    Husky666
    Registriert seit:
    18. Oktober 2010
    Beiträge:
    25.725
    Die Telekomterroristen kaufen die Forderungen ja auf, die arbeiten 100% mit den Aboabzockern zusammen. Die Telekom/der Anbieter müssen dir Nachweisen das du ein Abo abgeschlossen hast, solange die das nicht tun solltest du denen maximal mitteilen das du kein Abo abgeschlossen hast, denen erst recht nicht erlauben den Aboabzockern deine Adressdaten zu geben. (Falls die das nicht eh schon haben...)

    Und warum solltest du dich mit den Aboabzockern rumschlagen? Das ist das Problem der Telekom, nicht deines...
     
Top