Autounfall unklare schuld - vorgehen

Dieses Thema im Forum "Smalltalk" wurde erstellt von Daepilin, 1. Dezember 2018.

  1. Daepilin

    Daepilin
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    Es ist nur 'verkehrsunfallanzeige wird gefertigt, da' 'personenschäden' angekreuzt. Kann natürlich gut sein, dass da mehreres drunter fällt

    Wie gesagt beide hatten keine Beifahrer es gab Passanten, aber ich weiß nicht, ob die was gesehen haben. Ich vermute nicht, sonst wäre vermutlich der Bericht konkreter als 'soll überfahren haben'
     
  2. Blacky the pirate

    Blacky the pirate
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    Gut, ich kann auch nur mutmaßen. Bringt dir ja jetzt auch nichts. Wurde ja schon alles gesagt. Gute Besserung dir jedenfalls ;)
     
  3. Daepilin

    Daepilin
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    Danke. Wie weiter vorne gesagt, mir geht's, außer dem nervlichen, gut.
     
  4. Daepilin

    Daepilin
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    Also, Anwalt sagt bis zur Einsicht in die akte mindestens Mitte Januar vorher kann man (verständlich) nix sagen ...

    Wie ich das nervlich schaffen soll ka
     
  5. Fiesfee Mitmobsterin

    Fiesfee
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    Jetzt mach dir mal keinen Stress. Selbst wenn im unwahrscheinlichen Fall alles auf dich abgewälzt werden sollte, Versicherung zahlt und wen interessieren denn die ersten Punkte? Bei deiner Schilderung halte ich es für sehr unwahrscheinlich, dass der andere da schuldlos rausgehen wird. Zumal ein Überfahren des Rotlichts wohl schwer zu beweisen sein dürfte. Es wird vermutlich darauf hinauslaufen, dass die Versicherungen unter sich aushandeln, wer jetzt wie viel zahlt und dann ist gut.
     
  6. UrbanForest

    UrbanForest
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    Vielleicht beruhigt dich ja, dass deine Erinnerung zurückgekehrt ist und du so in etwa wieder weißt, wie es ablief. Eine Aussage unmittelbar nach dem Unfall wird definitiv nicht schwer gewichtet, da Schock usw. Von daher kannst du jetzt eigentlich ziemlich beruhigt sein, weil es nichts gibt, was in Moment gegen dich steht. Selbst bei deiner anfänglichen Unsicherheit hast du keine Schuld eingestanden, vergiss das nicht.
     
  7. Daepilin

    Daepilin
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    Nja, er sagte durchaus, dass vrmtl. Erstmal ne Strafanzeige wegen (fahrlässiger) Körperverletzung kommen wird. Ob die zu Verhandlung komme sei aber nochmal was ganz anderes


    Er sagte aber auch, dass vermutlich keine gutachteranalyse des Unfalls durchgeführt werden wird, es sei denn einer der unfallteilnehmer beauftragt diese, weil bei dem Streitwert und wohl wenn überhaupt geringer Verletzungen zu teuer im Verhältnis
     
  8. Fiesfee Mitmobsterin

    Fiesfee
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    Das wird dann ggf. die Versicherung tun. Hast du mit denen schon Rücksprache gehalten?
     
  9. Daepilin

    Daepilin
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    Die werden auch erstmal nur ein Restwertgutachten anfertigen lassen.
     
  10. Fiesfee Mitmobsterin

    Fiesfee
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    Nix in Richtung Abwehr gegnerischer Ansprüche? Das würde mich doch stark wundern.
     
  11. Daepilin

    Daepilin
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    Er sagte ein analytisches Gutachten würde wohl 3-4k kosten und könne, außer etwaiger Geschwindigkeiten, nichts über die Schuld Aussagen. Bei jeweiligen Schäden im Bereich unter 10k unwahrscheinlich. Vor allem, weil die Fahrzeuge wohl vorher in die restwertbörse gehen, und reine fotogutachten seiner Erfahrungen nach meistens auf ein 'könnte x, aber Vlt auch y' rauslaufen würden


    Wobei ich es echt als Frechheit empfinde, erstmal als schuldiger dazustehen, sehr wahrscheinlich nur aufgrund einer schwammigen Aussage... Da sollte es eine Einstufung 'unklar' oder so geben... Oder einfach nur geschädigter, das sind eh beide...
     
  12. das_opa Aushilfs Student

    das_opa
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    Was genau macht dich denn eigentlich zu einem nervlichen Wrack? Der mögliche Punkt? Die Strafanzeige? Der Gedanke in den Knast zu gehen? Strafzahlungen? Das das Auto ewig und drei Tage auf dem Hof steht?
     
  13. Daepilin

    Daepilin
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    This. Ich bin zumindest aktuell teilweise im öd (whk an ner uni) und auf dem erweiterten fürhungszeugnis würde da auch eine geringe strafe bereits aufgeführt werden...
     
  14. Hab mir gerade die gleiche Frage gestellt, wie @das_opa ....

    Du, das wird halb so schlimm. Denk daran, in welchem Land du lebst und wie unser Rechtssystem funktioniert. Nach deiner Schilderung war es ein/e Fehler/Unaufmerksamkeit/Malheur ohne Vorsatz, ohne grobe Fahrlässigkeit, Einfluss von Drogen, Alkohol, Handy am Steuer oder sonstiges. Nen ernsthaften Personenschaden gibt es auch nicht. Also wovor genau hast du Angst?

    Edit: Fast zeitgleicher Post. Nochmal: Kein Stress. Wegen eines Autounfalls ohne die oben aufgeführten Faktoren wird dir niemand so ernsthaft ans Bein pinkeln, dass dadurch deine Stelle im öD gefährdet wird.
     
  15. Daepilin

    Daepilin
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    rational habt ihr da beide sicher recht, aber ich bin bei sowas nie rational :/ Vor allem da ja wirklich nicht feststeht, dass ich überhaupt einen Fehler gemacht habe, das an was ich mich wieder erinnere spricht da mehr oder weniger klar gegen.

    Bei mir reicht auch das kleinste ziehen in den Rippen und ich grübel 2 Wochen ob es n Herproblem sein könnte...
     
  16. das_opa Aushilfs Student

    das_opa
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    Im Führungszeugnis stehen doch erst Verurteilungen ab 5 Monaten Freiheitsstrafe und im erweiterten ob du irgendwelche Auffälligkeiten i mUmgang mit Kindern/Jugendlichen/Minderjährigen hast?
     
  17. Daepilin

    Daepilin
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    der anwalt sagte mir heute im normalen stünde alles ab 90 tagessätzen (ka was das äquivalent ist) und im erweiterten alles. Die Uni will das erweiterte
     
  18. UrbanForest

    UrbanForest
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    Und wenn du im Internet nachliest, hast du im Zweifel Lungenkrebs.
    Du kannst den Ton im hiesigen Thread wirklich beruhigend aufnehmen. Das Internet/Foren neigen zur Dramatisierung, dramatisch ist hier wenn ichs richtig überblicke kein einziger Post. Das ist schon ziemlich vielsagend.
     
  19. das_opa Aushilfs Student

    das_opa
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    Das ist so pauschal mit Sicherheit Quatsch.
    "Nicht aufgenommen werden:
    Verurteilungen, durch die auf
    a) Geldstrafe von nicht mehr als neunzig Tagessätzen,
    b) Freiheitsstrafe oder Strafarrest von nicht mehr als drei Monaten
    erkannt worden ist, wenn im Register keine weitere Strafe eingetragen ist,"
     
  20. IANAL, aber wenn du das in kommenden Vernehmungen oder Verhandlungen so vertreten kannst, dann läuft es am Ende auf Aussage gegen Aussage hinaus. Wenn ich in nen Autounfall verwickelt wäre, bei dem ich mich überschlagen habe, dann würde ich bei der ersten Vernehmung wahrscheinlich auch viel Stuss von mir geben.

    Und Führungszeugnis hin oder her, selbst wenn da jetzt am Ende irgendetwas drin steht, wird dir die Uni keinen Strick draus drehen, sofern es ein verdammter Unfall war.
     
  21. Daepilin

    Daepilin
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    Is definitiv der Plan. Der Anhörungsbogen wird zum Anwalt gehen, der wartet die Akteneinsicht ab und dann wird die Aussage eingereicht.

    Bei etwaigen Anhörungen o.ä. sind wir zum Glück noch nicht^^
     
  22. ParaPlayer hat Nivo

    ParaPlayer
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    Mal losgelöst von deinem aktuellen Problem: Deine Panik und das Hereinsteigern, obwohl Du rational eigentlich weißt, dass alles gar nicht so schlimm ist, klingt für mich nach einer Angststörung. Falls du so etwas häufiger hast und dich das belastet, lass dich mal an einen Psychologen überweisen. Es gibt Verhaltenstherapien, die dir beibringen, wie du dich bei solchen Panikattacken verhalten solltest.
     
  23. Daepilin

    Daepilin
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    Da war ich vor ein paar Jahren schonmal Diagnose war geringes Selbstvertrauen sie hat aber geglaubt ich bekomme das hin. Und abseits großer Stresssituationen wie aktuell geht das auch einigermaßen :/
     
  24. Mr.P!nk

    Mr.P!nk
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    Junge (oder Mädchen?), bleib mal locker. Das was du schilderst passiert tagtäglich auf deutschen Straßen. Dass du jetzt mit 90 Tagessätzen etc kommst finde ich voll übertrieben; entweder du verheimlichst uns eine signifikante Information (Warst du unter Drogen? Wenn ja, nicht selbst belasten) oder du bist sehr leicht panisch, was therapierbar ist.
     
  25. King of K!ngZ gesperrter Benutzer

    King of K!ngZ
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    Ich finde auch der OP verhält sich erstaunlich irrational dafür das er sich gerade mit dem Auto überschlagen hat. Das passiert mir alle paar Wochen.
     
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  26. Daepilin

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    Nope, keine Drogen, kein alk (wurde auch getestet), einfach nur schnell panisch und denke viel zu oft an den worst possible case ...
     
  27. Immortal technique

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    Das mit Grün / Rot bei der Ampel sollten die eigentlich herausfinden können. Hier in der Schweiz werden die Daten anhand unter der Strasse verlegten Drucksensoren gemessen. Denke das wird bei euch ennet der Grenze auch so ablaufen.
     
  28. UrbanForest

    UrbanForest
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    Allein, dass du diese Eigenschaft von dir kennst, könntest du so verwenden, dass es dich beruhigt :)
    Setz dich mal mit Reframing auseinander, das könnte dir echt helfen ohne dafür direkt zu einem Therapeuten zu rennen.

    Hier mal ein Video. Ich habe es mir noch nicht angesehen, kann also nichts zur Qualität sagen, bei Interesse findest du dazu bei Youtube & Co aber etliche Sachen.
    https://www.youtube.com/watch?v=liT84HwRtnI
     
  29. Blacky the pirate

    Blacky the pirate
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    Fahrlässige KVen wegen Verkehrsunfällen werden zu 99% eingestellt vom Staatsanwalt...
     
  30. PayDay Bürger King

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    zur schuldfrage: die ampelschaltung ist sehr wahrscheinlich nebensächlich, da es sehr wahrscheinlich keinen zeugen gibt. beide parteien behaupten es sei grün gewesen, keiner kanns beweisen.

    die schuldfrage wird sich sehr wahrscheinlich viel einfacher aus der vorfahrtsstraße herleiten lassen. wer ohne ampel vorfahrt hat, ist der "unschuldige". denn auch mit grün hat derjenige, der vorfahrt gewähren auf seinen schild stehen hat, eine "erhöhte vorsichtspflicht". mindestens eine teilschuld hat derjenige mit vorfahrt gewähren quasi immer.
    eine alleinschuld ist bei 2 bewegenen fahrzeugen eher selten.

    also: warst du auf der vorfahrtsstraße, bzw hättest du ohne ampel vorfahrt?


    ps: die polizei entscheidet NICHT darüber, wer im recht ist. die ist dafür weder qualifiziert noch wird sie dafür bezahlt. wer der schuldige ist, entscheidet NUR ein richter. (gewaltenteilung)
     
  31. Wolfpig

    Wolfpig
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    Es gibt "sensoren" unter den Straßen........aber werden die Sachen auch aufgezeichnet?
    Ist doch eher eine Nutzung um z.b. früh morgens/nachts etc die Ampel eventuell früher umschalten zu lassen wenn kein Verkehr auf der Querspur registriert wird etc.
     
  32. MuSu nässt sich ein

    MuSu
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    Hast du da eine Quelle für? Allgemein heißt es ja, dass bei einer funktionierenden Ampel die Schilder außer Kraft gesetzt werden - das würde bei deinen Ausführungen ja nicht stimmen. :hmm:
     
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  33. Daepilin

    Daepilin
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    Joa, würde mich auch interessieren... Hat der Anwalt nämlich auch nichts von gesagt

    Schilder an den Ampeln weiß ich grad nicht, aber sehr wahrscheinlich hätte danach der andere vorfahrt
     
    Zuletzt bearbeitet: 5. Dezember 2018
  34. Fiesfee Mitmobsterin

    Fiesfee
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    Aus meinem Versicherungshintergrund kann ich (leider auch nur durch Dritte) mitgeben: Als Fahrer verlangt die Versicherung, dass du beim Spurwechsel, abbiegen usw. trotzdem gucken musst, ob deine gewählte Spur auch wirklich frei ist. Vollkommen schuldfrei bist du quasi nur, wenn du an einer roten Ampel stehst und dir einer hinter rein fährt.
    Das ist aber nur der Versicherungsteil. Ordnungswidrigkeiten und co. sind davon unberührt.
     
  35. Immortal technique

    Immortal technique
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    Meinen Eltern ist einer reingefahren bei einer Kreuzung. Anhand der Messungsdaten konnte die Polizei sehen, wann beschleunigt wurde und ob überhaupt ein Bremsvorgang eingeleitet worden ist bei der roten Ampel. Ein Polizeikollege meinte ebenfalls, dass das gängige Praktik sei und dies bei fast allen Ampelsystemen möglich wäre. Die Messgeräte seien so genau, dass fast beinahe die exakte Geschwindigkeit aller Fahrzeuge eruiert werden könne.
     
  36. das_opa Aushilfs Student

    das_opa
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  37. PayDay Bürger King

    PayDay
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    die schilder werden nicht außer kraft gesetzt sondern durch die ampel ersetzt. wenn aber die schaltung der ampel nicht geklärt werden kann, guckt man darauf, wer denn ansonsten der mit der vorfahrt wäre und wer eine erhöhte vorsicht walten muss.

    und nochmal: WENN nicht klar ist, wer rot/grün hatte, muss anders geklärt werden, wer denn vorfahrt hatte. dies wird dann meistens durch die beschilderung geklärt.

    und hier der beweiß. eine grüne ampel berechtigt NICHT zum "ich fahre mal los, scheiß egal was die anderen machen".

    man kann im grunde davon ausgehen, das nahezu immer beide zumindestens eine teilschuld bekommen, wenn beide fahrzeuge sich bewegt haben.

    wenn er laut beschilderung vorfahrt hätte, kommst du aus der nummer nur noch raus, wenn du einen zeugen hast, der dir grün bestätigt. aber selbst dann gibts noch sehr wahrscheinlich eine teilschuld, weil du bei straßenüberquerungen/abbiegen und co eine bestondere vorsicht walten lassen musst.
    irgendwelche strafen am gericht, welche über die üblichen punkte in flensburg gehen, wirst du wohl nicht befürchten müssen. bist den anderen ja nicht absichtlich reingefahren.

    wenn du eine "sicherere" prognosse möchtest als in einen spieleforum solltest du die frage im autoforum posten.

    hier ist das richtige unterforum dazu: https://www.motor-talk.de/forum/kfz-versicherung-b13.html

    tu dir einen gefallen und poste es detailliert und schreib gleich, wer wie gefahren ist (bist du abgebogen? hast du die straße gekreuzt? usw...)
     
  38. Daepilin

    Daepilin
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    So, Polizeischrieb ist da, mir wird tatsächlich fahrlässige kV vorgeworfen.

    Geht dann morgen direkt zum Anwalt.

    Ging deutlich schneller als der erwartete (er hat nächste Woche vermutet) Vlt geht dann ja auch die Einsicht schneller

    Ich find nur interessant, dass denen was schriftliches reicht und keine Vernehmung ..
     
  39. Wolfpig

    Wolfpig
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    Du bist schon als Schuldiger ausgemacht und deswegen gibt es keine :madcat:


    Wird wohl keine weiteren Befragungen geben da, sollte es soweit gehen, das eh vor Gericht gemacht wird und dafür die initalen aufnahmen/befragungen ausreichen.
     
  40. MuSu nässt sich ein

    MuSu
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    nimms mir nicht übel, dein Post liest sich so, als ob du tatsächlich Ahnung von der Materie hast, aber das würde ich doch gerne mal in entsprechenden Gesetzestexten/Quellen lesen. Das höre ich nämlich wirklich zum ersten Mal.

    Kann das ein anderer verifizieren?
     
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