Autounfall unklare schuld - vorgehen

Dieses Thema im Forum "Smalltalk" wurde erstellt von Daepilin, 1. Dezember 2018.

  1. Daepilin

    Daepilin
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    Hat mir so wie gesagt auch weder Anwalt noch Polizei gesagt. Die Polizistin in der wache sagte sogar recht klar: wenn beide grün behaupten, was sollen wir dann erstmal machen?
     
  2. PayDay Bürger King

    PayDay
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    nochmal: die polizei ist weder qualifiziert noch berechtigt, eine schuldfrage zu beantworten. wenn der polizist dir die schuld zuschiebt, tut er es im grunde rein als privatperson.
    die schuld kann nur ein richter zuweisen.

    und? kannst du doch auch stellen gegenüber deinen unfallgegner.

    wie du schon schreibst, steht es am ende aussage gegen aussage. und das endet meistens 50/50 und die fahrlässige kV wird eingestellt, da man diese ja nicht beweisen kann.
     
  3. Daepilin

    Daepilin
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    Letzteres wäre mir das wichtigste...
     
  4. UrbanForest

    UrbanForest
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    Wie kommst du auf diesen Käse? Zum Zeitpunkt des Funktionierens der Ampel sind die Schilder unwirksam, ihr einziger Zweck ist es, den Verkehr im Fall eines Ausfalls zu regeln. Kann nicht geklärt werden, wer grün hatte, dann ist das leider so und mündet in Aussage gegen Aussage, macht aber noch lange keine Schilder rückwirkend gültig. Das würde auch zu allerlei merkwürdigen Situationen im Verkehr führen (zum Beispiel kurzes Anhalten an der grünen Ampel um sicher keinem Rotverstoßer reinzufahren), die der Gesetzgeber gar nicht haben will. Dein angesprochener Kontrollblick gilt für jeden, egal ob auf Vorfahrtsstraße oder nicht.
     
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  5. Fiesfee Mitmobsterin

    Fiesfee
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    Man muss hier wie schon gesagt zwischen Versicherung und StVO unterscheiden. Eine grüne Ampel berechtigt dich rechtlich natürlich zum Fahren und es würde mich stark wundern, wenn jemand beim Überfahren einer grünen Ampel jemals Bußgelder aufgrund eines Autounfalls verhängt bekommt (Ausnahme vermutlich Unfälle mit Fußgängern und ggf. Radfahrern oder evtl. auch Rettungswagen usw., aber das ist ein noch mal was anderes).

    In meiner Versicherungsausbildung wurde mir damals dennoch eingeprügelt, dass die KFZ-Versicherung zur vollständigen Abwehr einer Teilschuld letztlich den perfekten Fahrer erwartet. Sprich: Wenn es irgendetwas gibt, was man hätte tun können um den Unfall zu verhindern, wird es von den Versicherungen auch erwartet. Das führte damals zu wilden Diskussionen zwischen Auszubildenden und Lehrer, weil wir eine solch harsche Regelung für Bullshit hielten. Da gab es nämlich auch solche Fallbeispiele:
    Jemand hüpft kurz vor einem Auto auf die Straße. Der Fahrer führt ein reflexartiges und nicht wirklich bewusst beeinflussbares Ausweichmanöver durch. Dabei beschädigt er andere Fahrzeuge. Da soll dann angeblich geprüft werden, ob es nicht einen besseren Ausweichweg gegeben hätte, den eben der "perfekte Fahrer" genommen hätte. Gab es so einen -> zack, Mitschuld am entstandenen Schaden.

    Das klang damals wie heute für mich nach Mist. Da ich aber nie selbst Schadenregulierung durchgeführt habe weiß ich nicht, wie das in der Praxis tatsächlich von Versicherern gehandhabt wird.
     
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  6. mesCalero

    mesCalero
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    Etwas Vergleichbares ist mir vor vielen Jahren passiert. Ich fahre (mit den zulässigen 50 km/h) bei Dämmerung eine Straße entlang, als plötzlich eine Frau direkt vor mir über die Straße läuft. Ich weiche nach rechts in eine Lücke zwischen parkenden Autos aus, und fahre wieder zurück auf die Straße. Ohne ein anderes Fahrzeug zu beschädigen.
    Dabei habe ich sie allerdings mit dem linken Außenspiegel gestriffen. Ohne meinen Haken - damals war ich noch jung und hatte eine sehr schnelle Reaktion - hätte sie den direkten Kontakt mit meinem Volvo bestenfalls schwer verletzt überlebt, so hatte sie nur einen gebrochenen Arm. Ein Bußgeld habe ich nicht bekommen, weil die Sachlage eindeutig war, Zeugen waren auch anwesend und haben das bestätigt.
    Im Nachhinein stellte sich heraus, dass sie direkt aus einer Kneipe kam und sternhagelvoll war. Hat dann frecherweise auch noch Schadenersatz für ihre Jeans und Jacke geltend gemacht, obwohl ich definitiv keine Schuld hatte, und ihr durch das Ausweichen wahrscheinlich das Leben gerettet hatte.
    Ich wurde trotzdem in der Versicherung hochgestuft, weil sich die Versicherungen untereinander "geeinigt" hatten. Ohne Rücksprache mit mir.
     
  7. mesCalero

    mesCalero
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    Dir ist aber schon aufgefallen, wen und welches Fallbeispiel ich zitiert habe? Das ist selbstverständlich eine sehr vergleichbare Situation. Cooler Post. ;)
     
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  8. Fiesfee Mitmobsterin

    Fiesfee
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    Er bezog sich doch auf mein Fallbeispiel.
     
  9. ColaFan Das Mentos in deiner Pepsi

    ColaFan
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    Er bezog sich auch auf Fiesfee. Cooler Post Bro ;)
     
  10. mesCalero

    mesCalero
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    Kein Problem, no offense.
     
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  11. Blacky the pirate

    Blacky the pirate
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    Hast du jetzt eine (polizeiliche) Vernehmung machen müssen oder nicht? Ich gehe mal davon aus, dass du vor Ort nur mündlich befragt wurdest, oder?
    Und jetzt mit dem Schreiben musst du auch keine Aussage machen? Oder was steht da alles drin?
     
  12. Blacky the pirate

    Blacky the pirate
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    Das ist doch auch totaler Humbug. Woher beziehst du diese Meinung?

    Es ist klar geregelt, welches Verkehrszeichen welche Priorität hat. Klar gibt es die allgemeine Floskel "Vorsichtspflicht", auf die sich die Versicherungen stürzen werden, aber du scheinst hier zum einen das zivilrechtliche Verfahren und das bußgeldrechtliche (bzw. strafrechtliche) Verfahren zu vermischen.

    Bei ersten ist die Versicherung zuständig, bei letzterem in diesem Fall ist die Polizei Verfolgungsbehörde. Da aber eine Straftat im Raum steht, ist es erstmal der Staatsanwalt, der was zu sagen hat.
     
  13. Daepilin

    Daepilin
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    Nach dem Unfall nur mündlich, jetzt kam ein Anhörungsbogen in welchem ich meine Sicht der Dinge schriftlich darstellen soll (und eben wie oben genannt wegen fahrlässiger kV beschuldigt werde... Find immenoch super, dass dazu offenbar eine leichte Unsicherheit in der Befragung 5min nach dem Unfall reicht...)

    Das ganze ist an den Anwalt, der jetzt erstmal Akteneinsicht anfordert. Erst wenn die da ist, sagte er, reichen wir schriftlich eine Aussage ein.

    Wundert mich etwas, dass das so schnell ging, da er vor nächster Woche nicht damit gerechnet hatte.
     
  14. Fiesfee Mitmobsterin

    Fiesfee
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    Da würd ich mir keinen Kopf machen. Wenn ich dich bei der Polzei des Raubes beschuldige, steht diese Beschuldigung auch erst mal im Raum. Unanhängig davon, dass wir uns sehr wahrscheinlich nie über den Weg gelaufen sind.
     
  15. Ulsterman Madden des GSPB

    Ulsterman
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    Für die Beschuldigung reicht die Aussage "der hat mir wehgetan". Das sagt über die tatsächliche Schuld oder gar eine Verurteilung überhaupt nichts aus.
     
  16. Daepilin

    Daepilin
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    Ich fände es persönlich trotzdem angenehmer, wenn in unklarer Situation, erstmal beide als Zeugen betrachtet werden würden...
     
  17. Blacky the pirate

    Blacky the pirate
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    Du weißt es ja nicht, oder? Kann ja sein, dass der andere auch Beschuldigter eine fahrlässigen KV ist.
    Ansonsten, wie schon gesagt wurde, ist das jetzt kein Beinbruch.
     
  18. dabba

    dabba
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    Nein, die Rollen sind unterschiedlich.
    a) Bei Straftaten ist der Kläger der Staat (bzw. Staatsanwalt).
    b) Der Beschuldigte ist der Beklagte.
    c) Das Opfer ist evtl. Nebenkläger, oder einfach Zeuge.
    Wenn Du Deinerseits eine Strafanzeige stellen würdest, wären die Rollen von b) und c) genau umgekehrt verteilt.

    Dein "Vorteil" als Beklagter: Du musst gar nichts sagen. Du darfst im Rahmen des Strafverfahrens sogar lügen. Also nicht wundern, falls Dir Dein Anwalt seltsam klingende Vorschläge diesbzgl. machen sollte.
     
  19. Unregistriert

    Unregistriert
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    Bekanntes Phänomen. Als Mensch mit einer gesunden moralischen Eichung ist man für jede Minute die verstreicht ein wenig verunsicherter.
    Das ist übrigens auch für Zeugen so. Irgendwann stellt man einfach alles in Frage was man gesehen hat und ist froh, wenn man sich persönlich gleich zu Beginn Notizen gemacht hat auf die man sich immer wieder berufen kann.

    Meine Erfahrung nach sind in solchen Situationen die selbstsichersten Menschen auch oftmals die verlogensten.

    Und aus Erfahrung sprechend gebe ich den vielen anderen hier Recht. Das wird zu Beginn immer heißer gekocht als gegessen. Ob hier eine große Untersuchung mit Ampelschaltung angestoßen wird wage ich Anbetracht des Schadens zu bezweifeln.

    Wahrscheinlich ist der Ausgang wie üblich:

    OLG Rostock v. 18.03.2011:
    Kann keine der am Unfall beteiligten Parteien beweisen, wie die Ampelschaltung zum Zeitpunkt des Unfalls war, ist der Schaden quotenmäßig je zur Hälfte zu ersetzen.

    https://verkehrslexikon.de/Module/AmpelZivil.php

    ... und das Ermittlungsverfahren wegen KV wird vermutlich dann ebenfalls eingestellt. Das muss es, denn ansonsten müsste man auch im Prozess um einen eventuellen Schmerzensgeldanspruch ebenso klein beigeben. Und das wäre natürlich wesentlich ärgerlicher als eine eventuelle kleine Strafe.

    Daher bitte Kopf hoch.
    Es wird eher enttäuschend für dich sein zu erkennen, dass das Gericht weit davon entfernt ist eine gottgleiche, allwissende moralische Instanz zu sein und doch eher ein sprödes antquiertes Amt voller moderat motivierter Beamter. :ugly:
     
    Zuletzt bearbeitet: 6. Dezember 2018
  20. Daepilin

    Daepilin
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    Ich hab das aber jetzt auch richtig verstanden, dass dadurch dass Akteneinsicht angefordert ist, die Deadline von 1 Woche die auf dem anhörungsbogen steht, außer Kraft gesetzt ist, bis die akte beim Anwalt liegt, oder?

    Wäre sonst ja irgendwie reichlich sinnlos...

    Ansonsten vielen Dank an die ganzen aufmunternden Worte :) vor allem weil ich mir mittlerweile eigentlich sicher bin nichts gröberes falsch gemacht zu haben. Dadurch verunsichert mich das ganze eigentlich noch viel mehr als wenn ich wüsste, dass ich bei rot über die Kreuzung bin...
     
  21. Fiesfee Mitmobsterin

    Fiesfee
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    Dies solltest du den Anwalt fragen. Hier wäre Halbwissen evtl. wirklich schädlich.
     
  22. Daepilin

    Daepilin
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    Hm, muss ich da morgen nochmal anrufen. Es gibt zwar eine ankreuzoption, dass ich einen Anwalt beauftragen werse/habe, aber dafür müsste ich schon einiges ausfüllen an personendaten usw
     
  23. endlaster ist Abfall

    endlaster
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    Das ist keine gesetzliche Frist. Die dient nur dazu, dass die Leute irgendwann zu Potte kommen. Wenn Du das Schreiben Deinem Anwalt schickst, kümmert der sich um alles.

    Mach Dir nicht zu viele Hoffnungen, dass das mit der Akteneinsicht schnell geht. Es ist ja auch noch Weihnachten und Neujahr und überhaupt...
     
  24. Daepilin

    Daepilin
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    Danke. Schreiben hab ich wie gesagt heute morgen schon beim Anwalt abgegeben, bzw der hat sich eine Kopie angefertigt.

    letzteres sagte mir der Anwalt auch... er sprach von Mitte Januar...

    Leichte Hoffnung macht mir, dass er auch vor Mitte nächster Woche nicht mit dem Anhörungsbogen gerechnet hat, das ging also schonmal sehr viel schneller.
     
    Zuletzt bearbeitet: 6. Dezember 2018
  25. dabba

    dabba
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    In einem Amtsgericht sieht so eine Gerichtsverhandlung zudem auch nicht unbedingt aus wie bei Richterin Barbara Salesch.

    Statt eines Gerichtssaales gibt es für viele Verhandlungen nur Gerichtszimmer. Dort werden auch keine stundenlangen Verhandlungen abgehalten, bei denen erst mal jeweils allen Beteiligten die ganze Geschichte komplett von vorne erzählt wird. :ugly:
     
  26. Daepilin

    Daepilin
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    Nja, das aktuelle Ziel ist natürlich, dass es garnicht zu einer Verhandlung kommt
     
  27. Daepilin

    Daepilin
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    Klar, wenn irgendwie die Schuld des anderen bewiesen werden könnte wäre das natürlich das beste. Aber abseits von irgendwelchen ampellogs glaube ich da nicht dran, wenn Zeugen in die Richtung da wären wäre ich ja jetzt wohl nicht der beschuldigte
     
  28. ancalagon Alarmarzt Meier-Wohlfühl

    ancalagon
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    das muss "aus" heíßen nich "von" :p
    Wie jetzt? Kein Hammer und kein Galgen im Hof des Gerichts? :(
     
  29. dabba

    dabba
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    Nee, und auch kein großer Gerichtssaal und kein überraschender Zeuge, der kurz vor Schluss ungefragt reinkommt und den ganzen Fall umwirft. :trost:
     
  30. Diesen ganzen Bumms kann man sich sparen, wenn man sich eine Dashcam einbaut. In diversen anderen Ländern hat man das schon längst begriffen

    Wenn ich schon das hier lese

    dann kommt mir alles hoch.
    Terror machen dort und kündigen
     
  31. Daepilin

    Daepilin
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    Kommt auch definitiv rein, wenn ich ein neues Auto hab. Das Problem ist halt, dass man sich im Zweifel auch selbst belasten kann, vor allem wenn man die Daten nicht aktiv rausgeben kann, wenn man im kh liegt oder so
     
  32. Fiesfee Mitmobsterin

    Fiesfee
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    Das Problem hat man aber bei allen Versicherern. Gibt ja eben auch noch die Gefährdungshaftung. Und für die Versicherung zahlt es sich eben mehr aus ggf. 1500 Euro einfach zu bezahlen als teure Gutachter loszuschicken.
     
  33. PayDay Bürger King

    PayDay
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    wenn man sich selbst belastet, gibt man die daten natürlich nicht raus. niemand muss sich selbst belasten... man sollte das videomaterial vorher selber einmal sichten, bevor man diese daten zur verfügung stellt, außer es ist völlig klar, das die schuldfrage eindeutig beim anderen liegen.

    der hier genannte fall wird ohne zeugen 50/50 ausgehen und jedwelige anzeigen eingestellt.

    mal ne andere frage: wieso hast du den anderen eigentlich nicht gesehen? wieso hielt niemand an, obwohl es einen großen knall gab ?! im grunde waren doch genug zeugen da. irgendwer wird irgendwem das grün doch bestätigen können.
     
  34. Daepilin

    Daepilin
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    Es gab keine anderen Autos auf der Straße. Die einzigen möglichen Zeugen sind Passanten. Da weiß ich aber nicht wo die vorher standen/gegangen sind. Wenn die die ganze Zeit in der Straße waren wo sie am Ende standen standen sie vor ner Spiel Halle und haben nur eine Ampel gesehen die in beiden Fällen rot wäre (linksabbieger aus meiner Richtung(schaltet etwa 2s vor der geradeaus) und seine geradeaus kreuzen damit )

    Von meiner Spur ist seine Straße nicht besonders gut einsehbar bis man schon weit in der Kreuzung ist. (da sind 5 oder 6 Spuren + baumreihe usw zwischen). Dazu kommt, dass es von mir bis zur Unfallsspur schon 15m sind. Da ist er bei 50 locker 40m gefahren, bis ich aus dem stand da war
     
    Zuletzt bearbeitet: 7. Dezember 2018
  35. dabba

    dabba
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    Nicht umsonst sagen böse Zungen, dass Kfz-Versicherungen eher Schadensfinanzierer seien.

    Die Versicherung bezahlt einen Schaden - und holt sich das Geld dann peu à peu über die höheren Beiträge vom Versicherten wieder.
     
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  36. ancalagon Alarmarzt Meier-Wohlfühl

    ancalagon
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    das muss "aus" heíßen nich "von" :p
    Wenn man Fabian Siegismund mal braucht :rolleyes:
     
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  37. Wolfpig

    Wolfpig
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    Das kommt ganz drauf an wie viele Zeugen angehört werden.....:ugly:
    Durfte selber mal vor Jahren als Zeuge vor Gericht und da waren glaube ich noch um die 6-10 andere.....da scheinbar gleichzeitig mehr als nur der Diebstahl durch die 2 Personen mitverhandelt wurde (das andere war glaube ich wegen Körperverletzung...)....da dürfte das schon etwas länger im ganzen gedauert haben (ka wie lange, da ich nach dem ich fertig war gegangen bin....:ugly:)
     
  38. Selbst wenn, warum ist das ein Problem?
    Wenn ich weiß, dass ich schuld bin, dann steh ich auch dazu und hau nicht den anderen in die Pfanne.
     
  39. Die Versicherung holt sich stets deutlich mehr vom Versicherten wieder, da er ja von was leben will ^^
     
  40. dabba

    dabba
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    Aber eigentlich sollte eine Versicherung Schäden bezahlen und nicht den Versicherten abstottern lassen. ;)
     
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