Einspruch gegen Bußgeld

Dieses Thema im Forum "Smalltalk" wurde erstellt von abelian grape, 12. Januar 2019.

  1. abelian grape Normalteiler

    abelian grape
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    Ich hatte mich im Palmethread ja schonmal über einen falschen Bußgeldbescheid wegen einer Handynutzung am Steuer aufgeregt. Nochmal etwas genauer: Ich wurde mit 8km/h zu viel geblitzt und habe während der Aufnahme des Bildes meine Hand am Ohr, weil ich mich da schlicht gekratzt habe (ist ein Tick von mir). Man erkennt auch bei genauerem Hinsehen, dass ich da keinen Gegenstand in der Hand halte. Allerdings ist die Behörde noch immer davon überzeugt, dass ich da ein Handy halte, insofern kam heute der Bußgeldbescheid über mehr als 100€. Natürlich möchte ich das nicht zahlen, insofern meine Frage: Kennt sich jemand mit dem genaueren Prozedere jetzt aus? Ich werde auf jeden Fall heute und morgen mal den Einspruch verfassen und ihn nächste Woche einsenden. Ich schätze mal, dass es dann wahrscheinlich zu einer Anhörung kommt, korrekt? Für den Fall bräuchte ich ja einen Anwalt, welcher mich erstmal ordentlich Geld kosten wird, da keine Rechtsschutzversicherung vorhanden. Bekäme ich das Geld für den Anwalt im Falle einer erfolgreichen Verhandlung wieder? Was gilt es sonst noch zu beachten?

    Schonmal danke für die Antworten. :)
     
  2. Husky666 Mit Schleife

    Husky666
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    Leg denen doch eine geschwärzte(!) Telefonrechnung vor das du zu dem Zeitpunkt nicht telefoniert hast
     
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  3. SpeedKill08 Zynische & extrem DEMODIVIERTE Kartoffel*in in BERLIN Moderator

    SpeedKill08
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    Du könntest dir noch den Einzelverbindungsnachweis deines Providers geben lassen.
     
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  4. Rhaegar

    Rhaegar
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    Ein Handy darf generell nicht benutzt werden, unabhängig davon ob telefoniert wurde oder nicht. Das ist kein Beweis.
     
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  5. SpeedKill08 Zynische & extrem DEMODIVIERTE Kartoffel*in in BERLIN Moderator

    SpeedKill08
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    Was macht man sonst mit einem Telefon am Kopf?
     
  6. Rhaegar

    Rhaegar
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    Sprachnachricht anhören bspw. oder Sprachsteuerung benutzen oder sich am Kopf kratzen.
     
  7. Joskam gesperrter Benutzer

    Joskam
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    Allein das du zu schnell warst ist schlimm genug...
     
  8. abelian grape Normalteiler

    abelian grape
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    Korrekt, daher wäre das allenfalls ein Indiz.

    Naja, es hätte ja sein können, dass ich jemanden versucht habe anzurufen, es mir aber doch nochmal anders überlegt habe, bevor der Anruf rausging. Zudem wäre es ja auch möglich via irgendwelcher Messenger telefoniert zu haben und eigentlich möchte ich nicht das Fass aufmachen, denen alle mögliche Daten meines Handys zugänglich zu machen...

    Mit 8km/h, nachts um 0:30Uhr in einer gottverlassenen Straße, ich Unhold. :wahn:
     
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  9. SpeedKill08 Zynische & extrem DEMODIVIERTE Kartoffel*in in BERLIN Moderator

    SpeedKill08
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    Ließe sich auch nachweisen.

    Das ist nicht verboten.

    Auch diese Daten kannst du bei deinem Provider erfragen.
     
  10. Rhaegar

    Rhaegar
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    Wie willst du das nachweisen?

    Meines Wissens nach ist das reine in der Hand halten bereits verboten.
     
  11. Zele Peter Neururer des GSPB. Nur ohne Porsche.

    Zele
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    Mit dem Handy in der Hand schon:

    § 23(1a) StVO definiert wie folgt: "Wer ein Fahrzeug führt, darf ein Mobil- oder Autotelefon nicht benutzen, wenn hierfür das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons aufgenommen oder gehalten werden muss.

    Das Halten des Handys reicht in dem Fall aus..... halten = nutzen im Sinne der StVO...
     
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  12. Joskam gesperrter Benutzer

    Joskam
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    Geschwindigkeitsüberschreitung ist Geschwindigkeitsüberschreitung. Und das du es noch klein redest macht es eigentlich noch schlimmer. Bedenkliche Denkweise.
     
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  13. abelian grape Normalteiler

    abelian grape
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    Japp, insofern würde ich auch das Fass gar nicht aufmachen wollen. Es ist so, dass man auf dem Bild keinen Gegenstand in meiner Hand erkennt - wie auch, wenn da nichts drin ist. Die Handhaltung an sich ist halt verdächtig und hat die Leute bei der Ordnungsbehörde getriggert, was ich ja auch nachvollziehen kann. Aber ich würde meine Argumentation darauf basieren lassen, dass die Behörde doch bitte zweifelsfrei belegen sollte, dass da ein Gegenstand in der Hand ist - am Kopf kratzen ist ja nicht verboten.

    Ich sehe meinen Fehler ein und fühle mich nun ganz schlimm - daher können wir den Punkt nun hier abhaken.
     
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  14. Zele Peter Neururer des GSPB. Nur ohne Porsche.

    Zele
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    Das sind im Zweifelsfall knappe 10 Meter Anhalteweg mehr und bei einer Kollision mit einem Fußgänger ein Absinken seiner Überlebenswahrscheinlichkeit von 70 % auf ca. 10 %.... nur mal so erwähnt...

    Edit: Anhalteweg, nicht Bremsweg...
     
  15. Husky666 Mit Schleife

    Husky666
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    Bei 8 kmh reicht schon aus wenn das Messgerät nicht richtig geeicht ist. Kommt öfters vor als man denkt. Wir reden hier von ungefähr Schrittgeschwindigkeit (ich gehe schneller) zu schnell, nicht vom 80kmh...

    Im Zweifel muss die Behörde nachweisen das du Telefoniert hast bzw ein Telefon am Ohr hast, nicht umgekehrt. Wenn das ganz deutlich zu erkennen ist das du keines am Ohr hast, deren Problem
     
  16. SpeedKill08 Zynische & extrem DEMODIVIERTE Kartoffel*in in BERLIN Moderator

    SpeedKill08
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    Eventuell über die Verbindungsdaten des Providers.

    Er hatte doch gar keins in der Hand.
     
  17. drudge

    drudge
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    Reiche das Ganze doch mal bei geblitzt.de ein.
    Hast du auf jeden Fall weniger Ärger, als wenn du dich selbst drum kümmerst.
    Und die Anwälte sind darauf spezialisiert.
     
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  18. Joskam gesperrter Benutzer

    Joskam
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    Ich finde die Denkweise schlimm. Dieses aufweichen von Gesetzen, Regeln und Ordnung. Manches wird eingehalten weil es gut und richtig ist, und manches wird nach eigenen ermessenen aufgeweicht und als nicht schlimm angesehen.

    Die Ampel war nur "hellrot", waren doch nur 8 km/h zuviel, die Ruhestörung ging doch nur bis 0 Uhr, ich parke doch erst seit 2 Minuten hier und wollte nur schnell in die Bäckkerei, usw.
     
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  19. Rhaegar

    Rhaegar
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    Selbst wenn es theoretisch möglich wäre, ist es immer noch kein Beweis, da er theoretisch ja auch ein ganz anderes Handy zu diesem Zeitpunkt genutzt haben könnte.
     
  20. Zele Peter Neururer des GSPB. Nur ohne Porsche.

    Zele
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    Zitat von SpeedKill08:
    Was macht man sonst mit einem Telefon am Kopf?

    Zitat von Rhaegar:
    Sprachnachricht anhören bspw. oder Sprachsteuerung benutzen oder sich am Kopf kratzen.

    Zitat von SpeedKill08:
    Das ist nicht verboten.


    Du hast auf einen Satz geantwortet, in dem die Antwort u. a. war, das er sich mit einem Handy auch am Kopf kratzen könnte. Und das ist verboten.
    Entweder musst du genauer lesen oder weniger posten, damit du deine Gesprächsfäden noch im Auge halten kannst... :wahn:
     
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  21. abelian grape Normalteiler

    abelian grape
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    Das klingt ziemlich gut, danke für den Hinweis! Erinnert mich an flightright oder ähnliche Portale. Hat da jemand schonmal mit Erfahrungen gemacht?
     
  22. drudge

    drudge
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    Mit flightright schon mehrmals. Klappt sehr gut.
    geblitzt.de habe ich bisher nicht gebraucht. Bin zu schnell unetrwegs :D

    PS: habe IMMER blitzer.de App am laufen... ;)
     
  23. Kugelfisch

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  24. ancalagon Alarmarzt Meier-Wohlfühl

    ancalagon
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    das muss "aus" heíßen nich "von" :p
    Geblitzt.de funktioniert durchaus.. ob sie in diesem speziellen Fall was machen können ka.

    Ich habe aber persönlich die Erfahrung gemacht, dass die Behörden ihre Bilder gar nicht wirklich angucken. Habe neulich statt einem Bild einfach einen schwarzen Kasten erhalten.. hätte man gar nicht verschicken dürfen.

    Ich würde in Bezug auf das Handy Einspruch einlegen. Wenn man es auf dem Bild wirklich sieht, dann stimmen die auch zu. Ggf hilft auch ein freundlicher Anruf, wie bei meinem „Foto“.. daraufhin wurde nämlich auch eingestellt ;)


    Edit: ansonsten gilt natürlich: don‘t feed the trolls, ka wieso du auf diese Nasen hier überhaupt anspringst :ugly:
     
  25. SpeedKill08 Zynische & extrem DEMODIVIERTE Kartoffel*in in BERLIN Moderator

    SpeedKill08
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    https://www.refrago.de/Darf_man_als...nd_der_Fahrt_in_die_Hand_nehmen.frage279.html
     
  26. Rhaegar

    Rhaegar
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    Wobei in diesem Fall wohl schon jemand sich das Bild angeschaut hat, sonst wäre dieser zusätzliche Tatvorwurf ja garnicht erst entstanden.
     
  27. Joskam gesperrter Benutzer

    Joskam
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    Also rechtfertigt ein kleines Vergehen, und das die allgemeine Durchschnittsgeschwindigkeit von Autofahrern über der offiziellen Geschwindigkeit liegt, das man sich so verhält? :ugly:

    Die Strafe ist nicht hoch, also macht man es? Machen ja eh alle?!


    Das autonome Fahren kann nicht schnell genug kommen. Damit würden sich solche Probleme klären.
     
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  28. ancalagon Alarmarzt Meier-Wohlfühl

    ancalagon
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    das muss "aus" heíßen nich "von" :p
    Ajo.. deshalb schrieb ich ja „nicht wirklich angucken“ .. kurzer Blick drauf -> typische Handbewegung-> go for it .. Bildanalyse wird da niemand getan haben..
     
  29. Rhaegar

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  30. abelian grape Normalteiler

    abelian grape
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    Japp. Ganz ehrlich: Im ersten Moment dachte ich auch "Shit, da hatte ich echt ein Handy in der Hand?". Dann habe ich nochmal überlegt; einerseits ist das sehr untypisch für mich, andererseits ist mir dann eingefallen, dass ich das zu dem Zeitpunkt gar nicht am Ohr haben konnte, weil ich es als Navi genutzt hatte und zu dem Zeitpunkt in einem unbekannten Teil der Stadt unterwegs war. Dann habe ich nochmal genau aufs Bild geschaut und allein von der Stellung der Finger her ist es praktisch fast ausgeschlossen, dass da ein Handy drin war und man sieht halt auch einfach keinen Gegenstand, der irgendwie ein Handy sein könnte. Nun könnte man sich natürlich irgendwas zurechtbiegen, von wegen "Ja, evtl. haben Sie da ja ausnahmsweise ein uraltes, winziges Nokia XY genutzt, was irgendwo hinter ihrem Kopf verborgen ist", aber das ist in meinen Augen keine zulässige Argumentation, da es fernab eines ernsthaften Beweises wäre.
     
  31. Zele Peter Neururer des GSPB. Nur ohne Porsche.

    Zele
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  32. endlaster ist Abfall

    endlaster
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    Im Kern ist es so (sofern ich mich denn recht erinnere :wahn: ) :

    Nach dem Einspruch prüft als erstes noch mal die Verwaltungsbehörde, ob der Bußgeldbescheid rechtmäßig ist. Wenn nicht, nimmt sie ihn zurück. Wenn schon, geht's weiter an die Staatsanwaltschaft. Die prüft iirc auch noch mal und legt bei Rechtmäßigkeit die Akten dem Richter des zuständigen AG vor.

    Der Richter kann dann entweder einen Hauptverhandlung anberaumen oder, wenn er sie nicht für nötig hält und weder Staatsanwaltschaft noch Du widersprochen haben, ohne mündliche Verhandlung entscheiden

    Wenn man das auf dem Foto klar erkennt, dann halte es für nicht unwahrscheinlich, dass sich irgendjemand von den dreien durchringt, dich ohne mündliche Verhandlung davon kommen zu lassen. :ugly:

    Im Falle des Freispruchs trägt die Staatskasse die Kosten und deine notwendigen Auslagen. Das sind auch die Anwaltskosten, aber nur die nach dem RVG. Also nicht, wenn ihr etwas anderes vereinbart, was aber relativ üblich ist. Wie das bei einer Einstellung aussieht, weiß ich gerade nicht.

    Zu beachten:
    Das Gericht kann auch ein härteres Bußgeld verhängen. Ggf. kommen neben Anwaltskosten auch Gerichtskosten und Sachverständigenkosten auf dich zu. Grundsätzlich musst du auch bei anwaltliche Vertretung persönlich bei Gericht erscheinen. Man kann aber entbunden werden.
    Ich glaube, es gibt keine Anwaltspflicht in diesem Verfahren, aber bin gerade nicht ganz sicher. Ob die "Selbstvertretung" sinnvoll ist, ist natürlich eine andere Frage. Bist du nicht sogar Jurist?

    Der Unterschied ist irrc, dass geblitzt.de von den erstatteten Anwaltskosten lebt, während flightright sich was von der Entschädigung abknuspert.
     
  33. SpeedKill08 Zynische & extrem DEMODIVIERTE Kartoffel*in in BERLIN Moderator

    SpeedKill08
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    Das Gesetz bezieht sich immer noch nur auf die Nutzung des Geräts. :nixblick:
     
  34. legal Der Zufall und die Zeit Moderator

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    "Nutzen" ist auch schon in der Hand halten. Ob du es nur gehalten hast oder damit Musik gehört hast, könnte dir sonst nie jemand nachweisen.
     
  35. SpeedKill08 Zynische & extrem DEMODIVIERTE Kartoffel*in in BERLIN Moderator

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    Gigabyte Aorus FI27Q-P + Dell SE2416H + Dell SE2416H + Samsung GQ55Q84T + Valve Index
    Eigenartige Regelung.
     
  36. Rhaegar

    Rhaegar
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    Naja, das Problem wird sein, dass ansonsten die tatsächliche Nutzung nachgewiesen werden müsste. Ich finde die Regelung so deutlich besser, das Smartphone hat während der Fahrt einfach nichts in den Händen zu suchen.
     
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  37. Zele Peter Neururer des GSPB. Nur ohne Porsche.

    Zele
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    Nee, es ist genau die Regelung, die nötig wurde, weil die beim Telefonieren erwischten Autofahrer reihenweise damit durchkamen, das sie sich darauf berufen haben, nicht telefoniert zu haben, sondern eben Musik oder Hörbücher gehört zu haben oder Sprachnachrichten abgehört zu haben oder es als Navi benutzt zu haben etc.

    Daraufhin wurde "nutzen" ahndungsfähig gemacht... deswegen darf man das Gerät nicht mehr in der Hand haben..... und deswegen kam auch die Klarstellung, das man mit einem kurzen Seitenblick auf ein Display nicht gegen den 23er verstößt - um nämlich fest verbaute oder an der Scheibe mit Saugnapf o. ä. angebrachte Navis weiter benutzen zu dürfen/können, während das Handy als Navi damit ebenfalls ausfällt, weil es stärker ablenkt...
     
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  38. abelian grape Normalteiler

    abelian grape
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    Danke dir. :) Nein, bin kein Anwalt, daher weiß ich gerade nicht, ob eine Selbstvertretung so klever wäre. Ich bin gerade am Überlegen, ob ich den Weg über geblitzt.de nehmen soll; das Problem ist, dass ich denen dann auch eine Kopie des Fotos zukommen lassen müsste und da ist die Qualität nicht wirklich toll. Daher weiß ich nicht, ob ich es riskieren soll hier einige Tage zu verlieren und lieber gleich einen Einspruch an die Behörde formuliere. Den würde ich auch recht ausführlich formulieren; wenn die dann allerdings meiner Argumentation nicht folgen und es zu einer Verhandlung käme, dann würde ich mir glaube ich doch lieber Rechtsbeistand holen, weil mir vor Gericht dann auch nicht mehr dazu einfiele als das, was ich in dem Einspruch formuliert habe.

    Um mal auch ein Bild von mir hier zu posten :ugly:
    https://www.directupload.net/file/d/5330/759qs5c2_jpg.htm
    Das ist das Bild, um das es geht. Meine Argumentation wäre nun wie folgt: Man sieht keinen Gegenstand in der Hand und die Fingerhaltung macht das Halten eines Handys auch sehr unplausibel. Man sieht meinen Ringfinger zwischen dem kleinen Finger und der Handfläche - wäre ein Handy in meiner Hand, wäre da ein Handy. Mein Mittelfinger berührt zum Zwecke des Kratzens (:ugly:) mein Gesicht; das obere Glied meines Zeigefingers ist abgeknickt und die Fingerkuppe berührt ebenfalls meinen Kopf.
    Klar, rein theoretisch könnte ich einen kleinen Gegenstand am Ohr halten nur sieht man diesen halt nicht, ergo darf mir das auch nicht negativ ausgelegt werden. Wen das noch nicht überzeugt, der kann sich ja selbst mal vor dem Spiegel betrachten, wie er typischerweise ein Handy ans Ohr hält - das sieht im Detail doch ganz anders aus.

    Edit: :hmm: Da sieht man nun kein Bild. Ich habe das auf directupload hochgeladen und hier mittels Bild einfügen eingefügt; woran kann das liegen? Mh, hab das nunmal als Link eingefügt.
     
  39. Zele Peter Neururer des GSPB. Nur ohne Porsche.

    Zele
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    Also ganz ehrlich - ohne diese Diskussion hier zu kennen würde ich da auch meinen, dass das ein Handy gehalten wird. Das eine müsste der Mittelfinger sein, und oben drüber sieht es halt echt so aus, als wäre da ein Gehäuse zu erkennen. In der Lücke zwischen Mittelfinger und Ringfinger das Gleiche.... es sieht so aus als ginge da eine Kante gerade runter und der Mittelfinger würde diese halt zum Teil überdecken....

    Klar, über dem Mittelfinger wird es wohl der Zeigefinger sein, aber so wie er dort zu sehen ist, sieht das doch schon ein wenig nach Handy aus :ugly: Nen kleines Samsung oder Nokia, reines Handy, kein Smartphone, könnte man genau so halten...
     
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  40. Ich glaube da würde ich mir, trotz Rechtsschutz, sehr gut überlegen nicht einfach das Geld zu bezahlen. Das Bild ist keineswegs eindeutig, auch wenn ich kein Handy sehe.
     
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