Autounfall unklare schuld - vorgehen

Dieses Thema im Forum "Smalltalk" wurde erstellt von Daepilin, 1. Dezember 2018.

  1. Daepilin

    Daepilin
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    Sooo, Anwalt sagt, Kosten von der gegnerischen haftpflicht erstattet zu bekommen würde wohl auf Klage rauslaufen, da aktuell nichts bekannt ist wie die Versicherungen sich einigen werden bzw ob es Zeugen für eine der beiden Parteien gibt.

    Das werde ich so für einen, wenn überhaupt, niedrigen vierstelligen Betrag (300€ Anwalt, 150€ sb vollkassko, ~150€ sb Krankenversicherung, etwaige hochstufungskosten Der Versicherung) ohne Rechtsschutzversicherung nicht riskieren.

    Höchstens, falls meine Versicherung mir irgendwann mitteilen sollte wie sie sich geeinigt haben
     
  2. MuSu nässt sich ein

    MuSu
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    muss gestehen, dass es ziemlich an mir nagen würde, wenn ich mich in meinem Auto überschlage, keine Schuld dran habe weil grün war und der andere sich dann noch nicht einmal dumm und dämlich zahlen muss.

    Insofern Respekt an dich, dass du es schaffst es so ruhig und nüchtern hinzunehmen :hoch:
     
    Immortal technique gefällt das.
  3. Daepilin

    Daepilin
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    Deswegen habe ich für die Zukunft eine Dashcam gekauft ;)
     
  4. UrbanForest

    UrbanForest
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    Ich hoffe sie nimmt nicht durchgehend auf, dann darfst du die Beweise afaik nicht verwerten. Und mit Pech gibts sogar Ärger wegen Datenschutz :ugly:
     
  5. acer palmatum

    acer palmatum
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    Meddlfranken (tatsächlich)
    Die Menschen sind verschieden, der eine wischt die verschüttete Milch schulterzuckend auf, der andere klagt den halben Tag über die verschüttete Milch und gießt noch Tränen rein.
     
  6. Daepilin

    Daepilin
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    Ne ne, 3min Schnipsel die überschrieben werden sobald die sd Karte voll ist. Was anderes hab ich auch garnicht gefunden (zumindest hatte jede diese Option)
     
  7. Wolfpig

    Wolfpig
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    Müssen die nicht durchgehend aufnehmen selbst wenn man dann nur die letzten X Minuten auch wirklich dann speichert?
    Wobei ich es mir bei so einem Unfall schwer vorstellen kann das man danach so geistig anwesend ist das man auf Speichern drücken kann bevor es nicht mehr im Speicher ist.......wenn man nicht gerade einen Stoßauslöser hat...
     
  8. Die meisten Modelle haben wohl nen integrierten Beschleunigungssensor, über den bei Unfällen die Aufnahme automatisch gespeichert wird.
     
  9. Daepilin

    Daepilin
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    This
     
  10. Geiermeier

    Geiermeier
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    du warst wohl nicht dabei, als seite 1 entstanden ist :tdv:
     
  11. das_opa Aushilfs Student

    das_opa
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    Das sind weiterhin Einzelfallentscheidungen des Gerichts.
     
  12. PayDay Bürger King

    PayDay
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    erstmal: glückwunsch zum einstellen der klage. war aber auch völlig klar... solltest du deiner/der gegnerischen versicherung mitteilen. der wille zum 50/50 ist so dann deutlich höher, da dann aussage gegen aussage steht und im zweifel dann halbe halbe. leider ist der versicherungssystem so, das jede versicherung den schaden des anderen bezahlt. treffen sich ein corsa mit sachschaden 500€ und ein ferrari mit sachschaden 50.000€ und es geht 50/50 aus, kann der ferrarifahrer seine prozente durch zahlung von 250€ wieder zurückkaufen, während der corsafahrer 25.000€ hinlegen müßte. ^^

    läuft deine sache über ne vollkasko? wenn ja, kanns dir egal sein, ob nun 50/50 oder sonstiges. deine vollkaskoversicherung holt sich ggf. das geld wieder
    ohne vollkasko bist du natürlich auf die 50/50 angewiesen, damit die gegnerische versicherung dir irgendwas zahlt. wenn dir deine versicherung 50/50 mitteilt, brauchste auch nicht mehr klagen, da die sache dann klar ist.

    das ordnungsamt schickt bestimmt gerne nen stück papier raus. die prüfung des widerspruchs sollte man auf jeden fall durchziehen. je nachdem was sie dir vorwerfen, fehlt denen dafür der beweis (zb bei rot über die ampel). wenn, dann kommt was aus der richtung "gefährlicher eingriff in den straßenverkehr" oder ähnliches, was der andere dann aber auch bekommt.
     
  13. Daepilin

    Daepilin
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    danke für die tipps, auto is über vollkassko geregelt, da ist also kein zwang von der versicherung was zu bekommen, wäre nur ein bonus da eben einen teil der anwaltskosten usw zurück zu bekommen

    ordnungsamt schauen wir dann mal, wenn ich jetzt zum thema 'gefährlicher eingriff in den straßenverkehr' lese zitiert das stgb und nicht bußgeldkatalog, dachte das war durch die anzeige quasi abgegolten und es geht quasi nur um fahren über rot?
     
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