14-tägiges Widerrufsrecht bei Online-Abonnement

Dieses Thema im Forum "Fragen zur Website" wurde erstellt von TheDarthVader, 20. Mai 2019.

  1. TheDarthVader

    TheDarthVader
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    Guten Tag,

    ich hatte ein GameStar Plus Abo am 29.04 abgeschlossen. Am 10.05 habe ich es fristgerecht widerrufen. Dieser Widerruf wird komplett ignoriert und ich erhalte nach mehreren Anfragen nun vom Kundenservice folgende Auskunft:

    "Ein Online-Abo verhält sich anders als eine normale Bestellung. Hier entstehen für uns direkt harte Kosten, die gedeckt werden müssen. Deshalb ist ein Widerruf des Online-Abos nicht möglich, gerne kündige ich dir aus Kulanz außervertraglich früher."

    Ich finde den Ausschluss des gesetzlichen 14-tägigen Widerrufsrecht leider nirgends. Wie kommt das zustande?
     
  2. Jakob Erckert Mitarbeiter

    Jakob Erckert
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    Hallo,

    du hast ja auch eine Mail geschrieben. Ich gehe mal davon aus eine Antwort hier deckt beides ab. Gerne möchte ich dir hier eine gute und fundierte Antwort geben.
    Derzeit habe ich allerdings viel auf dem Tisch du kannst in den kommenden Tagen mit einer Antwort rechnen.

    Keine Angst du wirst nicht vergessen.

    Liebe Grüße,
    Jakob :)
     
  3. Daniel Visarius Mitarbeiter

    Daniel Visarius
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    Hallo,

    ich springe hier kurz rein.

    Der Ausschluss des Widerrufsrechts kommt dadurch zustande, dass es sich bei GameStar Plus um eine Dienstleistung mit sofortiger Lieferung handelt, was auch entsprechend der rechtlichen Anforderungen im Bestellprozess auf der Bestellübersicht deutlich sichtbar dargestellt wird, ich zitiere "Du bist nur noch einen Schritt von Deiner GameStar Plus Mitgliedschaft entfernt. Direkt im Anschluss an deine Bestellung kannst du den GameStar Plus Zugang nutzen....".

    Das Widerruftsrecht schließlich wir deshalb aus, weil ja unsere Inhalte und Vollversionen mit Bereitstellung des Zugang bereits genutzt werden und nicht im klassischen Sinn zurückgegeben werden können. Aufgrund deiner Anfrage haben wir aber zusätzlich noch mal den Ausschluss des Widerrufsrechts in unsere Nutzungsbestimmungen aufgenommen, obwohl hier die Meinungen auseinander gehen, ob der Widerruf an dieser Stelle noch im Fall von vorhandenem Widerrechtsrecht anzuzeigen ist oder nicht.

    Bezüglich Kulanz prüft Jakob noch mal die Details und meldet sich bei Dir via Mail.

    Daniel
     
  4. Rhaegar

    Rhaegar
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    Ich denke nicht, dass das oben genannte Zitat den rechtlichen Ansprüchen an eine entsprechende Verbraucherinformation genügt, zumal die reine Information nicht ausreichend ist, sondern der Verbraucher explizit bestätigen muss, dass ihm bewusst ist, dass er durch die beginnende Vertragsausführung sein Widerrufsrecht verliert.
     
  5. TheDarthVader

    TheDarthVader
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    Hallo Daniel,

    Ich habe ein Fernabsatzvertrag geschlossen, demnach greift BGB §312d (1) "Bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen ist der Unternehmer verpflichtet, den Verbraucher nach Maßgabe des Artikels 246a des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche zu informieren. Die in Erfüllung dieser Pflicht gemachten Angaben des Unternehmers werden Inhalt des Vertrags, es sei denn, die Vertragsparteien haben ausdrücklich etwas anderes vereinbart."

    Ich habe nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Damit greift EGBGB Artikel 246a (2) "Steht dem Verbraucher ein Widerrufsrecht nach § 312g Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu, ist der Unternehmer verpflichtet, den Verbraucher zu informieren.". In § 312g (2) sind die Fälle aufgeführt, bei denen grundsätzlich kein Widerrufsrecht besteht, Abonnements sind jedoch nicht betroffen (Nr 7).

    Bei der Überarbeitung wird der Verbraucher über sein Widerrufsrecht belehrt, das Widerrufsrecht nun ausgeschlossen und der Verbraucher stimmt dabei aktiv für den Ausschluss dessen zu. Das ist so nun auch korrekt, nur habe ich dem nicht zugestimmt und bitte daher, meinen Widerruf zu akzeptieren.
     
  6. sgtluk3 Give me AMD, or give me Death!

    sgtluk3
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    Und du glaubst jetzt also, dass du einfach dein Geld zurück bekommst, obwohl du alles in Anspruch genommen und ggfs. auch alles runtergeladen hast? Das kann nicht dein Ernst sein oder?
    Bei Netflix wird auch kein Widerrufsrecht ausgeschlossen und trotzdem kann man das nicht einfach widerrufen. Du Hast hier ein Abo für einen Dienst abgeschlossen.
     
  7. TheDarthVader

    TheDarthVader
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    Hallo sgtluk3,

    das ist nicht korrekt, auch Netflix räumt das 14-tägige Widerrufsrecht ein. Das ist nun mal gesetzlich so verankert und auch Netflix hält sich an deutsches Recht. Netflix belehrt den Verbraucher und dieser kann entscheiden, ob er auf sein Widerrufsrecht verzichtet.
     
  8. Husky666 Mit Schleife

    Husky666
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    Klag halt. Wir wollen sehen wie du grandios scheiterst wenn dir der RIchter sagt "Soso, sie haben den Dienst in anspruch genommen, den man nicht nicht zurückgeben kann..."

    Netflix ist ein Streaming dienst, du kannst nicht in 2 Wochen sämtliches Material gucken, zweitens hat Gamestar kostenlose angebote, du weisst was dich bei Plus erwartet
     
  9. electric Ein M-A-S-S-I-V

    electric
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    Das ist so nicht korrekt:
    https://www.verbraucherzentrale.nrw...ingdienste-5-tipps-die-aerger-vermeiden-11687

    Das ist im übrigen auch die Praxis. Mir ist das selber bei netflix schon passiert und musste den Monat nutzen. shit happens :nixblick: Bin dann gleich da geblieben :ugly:
     
  10. TheDarthVader

    TheDarthVader
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    Genau das habe ich doch geschrieben. Bei Netflix stimmt man durch aktive Handlung bewusst zu, dass man das Widerrufsrecht verliert. Beim reinen Bestellprozess wird und kann es nicht ausgeschlossen werden. Erst durch den Hinweis, dass man diesen bei der nun startenden Nutzung verliert. Das steht übrigens auch so in deinem verlinkten Artikel
    Die Warnung, die du zitiert hast, zielt lediglich darauf ab, dass man es, wie im Beispiel von Netflix, verliert, sobald man der Nutzung unter Ausschluss des Widerrufsrecht zustimmt.
     
  11. electric Ein M-A-S-S-I-V

    electric
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    https://www.gamestar.de/nutzungsbestimmungen/ :nixblick:
    Ich hab selber plus und bin mir sehr sicher, dass ich das vorher lesen musste :hmm:
     
  12. TheDarthVader

    TheDarthVader
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    Nur stand das bei dir noch nicht da ;)
     
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  13. Rhaegar

    Rhaegar
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    Dir ist schon bewusst, dass dein Link dir selbst widerspricht? Dort steht, dass ein solcher Passus nicht in den AGB auftauchen darf, sondern eine explizite Bestätigung und Information über den Verzicht auf das Widerrufsrecht erforderlich ist. Genau das ist hier aber offensichtlich nicht der Fall.
     
  14. electric Ein M-A-S-S-I-V

    electric
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    Echt? Wo widerspreche ich mir denn?
     
  15. Rhaegar

    Rhaegar
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    Wie gesagt. Der Verzicht des Widerrufsrecht darf nicht stillschweigend über die AGB vereinbart werden, sondern der Kunde muss explizit darüber und die entsprechenden Folgen informiert werden und konkret dem Verzicht zustimmen. Hier eine beispielhafte Umsetzung:
    https://www.protectedshops.de/infot...erzicht-auf-widerrufsrecht-ueber-agb-moeglich

    Mal davon abgesehen, dass der Passus bis gestern auch in den AGB nicht aufgeführt war.
     
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  16. Daniel Visarius Mitarbeiter

    Daniel Visarius
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    In den Details beispielsweise zur rechtssicheren Umsetzung gibt es oft 2 Anwalte, drei Meinungen und auch die Rechtssprechung ist nicht immer stringent. Aus gegebenen Anlass lasse ich den Sachverhalt erneut prüfen - die Rechtslage und die Rechtspraxis sind ja immer im Fluss. Gegebenenfalls nehmen wir hier natürlich entsprechende Anpassungen vor.

    Unabhängig davon wundere ich mich schon, wie man ein Abo wie GameStar Plus abschließen kann und dann völlig überrascht vom Produkt dahinter widerruft. Aber ok.
     
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  17. Bethoniel Scheintot

    Bethoniel
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    Hast du noch nie irgendwas aus einem Impuls heraus gekauft und dich dann im Nachhinen gefragt warum du das eigentlich gemacht hast?
    Abo mal schnell abgeschlossen, eine Nacht drüber geschlafen und festgestellt das man es eigentlich doch nicht braucht und das Geld lieber für was anderes ausgeben möchte, oder bemerkt das eigentlich garkein Geld dafür da ist. Gibt genug gründe.
     
  18. Ceiwyn

    Ceiwyn
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    Die Rechtslage ist seit dem 13.06.2014 diesselbe. Ich finde, man kann von einem Unternehmen, das sich zu großen Teilen über das reine Online-Geschäft finanziert, durchaus erwarten, sich innerhalb von 5 Jahren an die gesetzlichen Vorschriften anzupassen.

    Euer Passus "Ein Widerrufsrecht gemäß §312g BGB besteht nicht, da es sich um den Kauf einer Dienstleistung handelt, die unmittelbar ab dem Moment des Kaufs online durch Login zur Verfügung gestellt und im rechtlichen Sinn somit als geliefert betrachtet wird." ist übrigens im Hinblick auf § 312g II Nr. 7 aE unrichtig. Ganz abgesehen davon, dass Gegenstand eines Kaufvertrages nie eine Dienstleistung sein kann. Die Klausel ist also nach § 307 BGB die Unwirksamkeit derselben. Folge einer unwirksamen AGB-Bestimmung ist übrigens im Regelfall die Unwirksamkeit der gesamten AGB.
     
  19. Daniel Visarius Mitarbeiter

    Daniel Visarius
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    Ehrlich gesagt bei einem Aboprodukt noch nie und auch sonst habe ich mir das inzwischen weitgehend abgewöhnt.

    Du empfiehlst also, GameStar Plus rechtlich als Mietvertrag statt als Kaufvertrag zu gestalten? ;-) Jedenfalls habe ich das Thema jetzt nochmals wie angekündigt anwaltlich prüfen lassen. Es besteht in der Tat nur die Option, entweder Widerruf oder aber aktive Bestätigung des Verlusts des Widerrufs im Bestellprozess. Wir haben uns jetzt für die erste Variante entschieden und unsere Nutzungsbestimmungen gerade entsprechend angepasst.
     
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  20. Husky666 Mit Schleife

    Husky666
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    Um das mal ganz so zu sagen. Ich habe noch nie etwas abgeschlossen und dann am nächsten Tag gedacht "Oh nö..."
     
  21. Luffy

    Luffy
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    Naja... ich hab jetzt zum Beispiel das Problem, dass ich Abo-Videos nicht per Chromecast streamen kann. Das ist für mich schon ein Grund, zu widerrufen. Es ist auch nicht ersichtlich, dass die Premiumvideos nicht streambar sind, vor allem weil die freien Videos abgespielt werden können.
     
  22. Daniel Visarius Mitarbeiter

    Daniel Visarius
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    Hallo Luffy,

    wie geschrieben in meinem letzten Posting: Du kannst das Abo widerrufen siehe https://www.gamestar.de/nutzungsbestimmungen/
    Dein konkretes Problem war uns aber tatsächlich bisher gar nicht bekannt, wir nehmen das mal mit und hoffen, dass du trotzdem bei uns bleibst. :-)
    Du meinst alle Plus-Videos, egal an welche Stelle der Website, oder tritt dein Fehler in einem bestimmten Bereich auf?

    Viele Grüße,

    Daniel
     
  23. RandomValue

    RandomValue
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    Corsair Vengeance RGB Pro Schwarz 32GB
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    Fractal Design Define R6 Black
    Monitor:
    AOC Gaming CQ27G2U
    Das Problem ist schon ziemlich lange bekannt. https://www.gamestar.de/xenforo/threads/gamestar-plus-videos-chromecast.468437/
    Im Bug Bereich gibt es noch mehr Threads
     
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