Artikel: Epic reagiert auf Blizzard-Affäre, verspricht "keine Strafen für politische Aussagen"

Dieses Thema im Forum "Diskussionen zu Gamestar-Artikeln" wurde erstellt von Mary Marx, 10. Oktober 2019.

  1. noom

    noom
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    durch die Verwirklichung ihrer Rechte beschneiden sie, auch wenn mit Recht, die Rechte anderer, da kommst Du nicht drum rum.
    nein es ist keine Benachteiligung anhand des Geschlechts die Frauentheaterrolle einer Frau zu geben. Es ist auch keine Benachteiligung anhand der beruflichen Qualifikation die Herzoperation einem Herzchirurgen zu überlassen anstatt einem KFZ Mechaniker. Das Wesen einer Benachtteiligung im sinn einer gesetzlichen Diskriminierung ist, dass sie ungerechtfertigt ist. Vielleicht einfach mal das Wort Diskriminierung nachschlagen.

    aja und wo steht das, Artikel 23 GG - toll nicht woher diese Verpflichtung stammt -.-
     
  2. MrMiles

    MrMiles
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    Du darfst die Erklärungen und Sachverhalte nicht interpretieren, sondern solltest sie so verstehen wie sie geschrieben sind. Niemand darf dir eine eigene Meinung verbieten - was in deinem Kopf vorgeht ist alleine deine Sache. Eine Meinung haben und eine Meinung ausleben sind aber zwei unterschiedliche Dinge.

    Und zum Thema "autoritäre Handlungen" - der Streamer und die Caster haben sich selbst dazu entschieden das zu machen (ihnen sind die Konsequenzen bewusst). Eine Option wäre natürlich gewesen, die Aktion vorher mit "Blizzard" abszusprechen.

    Ich möchte übrigens niemanden verteidigen oder in Schutz nehmen.
     
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  3. Duesterland

    Duesterland
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    Weil die Grundrechte des einen seine Schranken in den Grundrechten eines anderen finden. Blizzard ist aber immer noch nicht an Grundrechte gebunden, außer es gibt eine Generalklausel im einfachen Recht als Einfallstor für die Grundrechte.

    Private sind im Grundsatz nicht an Grundrechte gebunden.

    Es ist eine Benachteiligung gem. §3 AGG, die gem. §4 AGG gerechtfertigt sein kann. Vielleicht einfach mal das Wort Benachteiligung im Gesetz nachschlagen.

    Wo soll das in Art 23. GG stehen?

    Die Verpflichtung ergibt sich aus Art. 288 AEUV.
     
  4. noom

    noom
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    was erzählst jetzt Du hier? Es geht um die freie Meinungsäusserung und nicht um eine Meinung haben. Bitte ein wenig Konzentration.
    Nachdem man nun allen gezeigt hat woher das kalte Schneestürmchen weht glaub ich auch, dass nun alle ein Skript in Irvine absegnen lassen bevor ihnen der Entzug ihres Einkommens droht.
     
  5. Ichius

    Ichius
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    Na, da bin ich doch mal auf Epics "Free Hong Kong"-Aktion gespannt. Tencent wird sich freuen. Oder läuft das unter dem Motto "Große Klappe, nichts dahinter"?
     
  6. noom

    noom
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    https://de.wikipedia.org/wiki/Grundrechte

    einfach mal um die Diskussion darüber zu beenden.


    Du hast aber behauptet es sei eine Diskriminierung.
    https://de.wikipedia.org/wiki/Diskriminierung

    auch hier, einfach mal um Diskussion zu beenden es gäbe gerechtfertigte Diskriminierung.

    https://www.rechtsanwalt.com/lexikon/eu-recht/

    Aber es ist auch wieder egal. Weil das Recht auf die Meinungsfreiheit ist ein allgemeines Menschenrecht (Art. 19), ein Recht der Europäischen Menschenrechtskonvention (Art. 10), also die Charta der Grundrechte der EU und ein Grundrecht der Verfassung (Art. 5).
    Um das gehts hier und um den Umstand, dass es eigentlich selbstverständlich ist, auch wenn man eine firmeninternen Regel missachtet, dass nicht gleich auf der Strasse landet wenn man einem autoritären Regime widerspricht.
     
  7. Duesterland

    Duesterland
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    Und das nennt man mittelbare Drittwirkung.

    Private sind nicht unmittelbar an Grundrechte gebunden. Oder sind in Art. 1 III GG Private aufgelistet?

    Die Bindung kann sich nur bei der Auslegung von Generalklauseln und unbestimmten Rechtsbegriffen ergeben. Nichts anderes hast du gerade selber gepostet.

    Das war meinerseits falsch, sehe ich ein, habe die Begriffe nicht genau abgegrenzt.

    Nein, weil du Art. 23 GG nicht verstanden hast. Der Anwendungsvorrang von EU-Recht hat nichts mit der Pflicht zur Umsetzung von Richtlinien zu tun.


    Du wirfst ziemlich viel durcheinander, da frage ich mich schon bei welchem Professor du Staatsrecht gelernt hast bzw. ob du dich damit überhaupt mal im Rahmen eines Studiums oder beruflich auseinandergesetzt hast. Scheint mir nämlich nicht so.
     
  8. noom

    noom
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    nettes ad personam der Herr gerechtfertigte Diskriminierung. noch was zum Thema Selbstverständlichkeit eines Sportler eine politische Äusserung kund tun zu dürfen ohne vom Verband drakonisch bestraft zu werden?
     
  9. Husky666 Mit Schleife

    Husky666
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    Gamestar kann dir ohne Angabe von Gründen die Schreibrechte entziehen und deine Beiträge löschen und dir Hausverbot erteilen. Genau DAS gleiche kann Blizzard. die müssen deinen Quatsch nicht dulden...
     
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  10. Enjoy

    Enjoy
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    Es ist ein US Unternehmen,
    Willkürlich Beiträge löschen darf ein Forenbetreiber nicht. Genauso wenig darf ein Forenbetreiber willkürlich Nutzer sperren. Denn hier gilt das Hausrecht nicht mehr.
     
  11. noom

    noom
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    Befreit Hongkong, die Revolution unserer Zeit.

    mal schauen ob GS sich herablässt diesen "Quatsch" zu saktionieren.
     
  12. Husky666 Mit Schleife

    Husky666
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    Natürlich darf ein Forenbetreiber das. Ich kann dich auch aus meinem Haus werfen wenn mir deine Meinung nicht passt...
     
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  13. RCB gesperrter Benutzer

    RCB
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    Danke für Ihre Antwort! Ich bin gespannt was dabei nooch herauskommt!

    Ein schönes Wochenende!
     
  14. noom

    noom
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    der Vergleich zu Blizzard hinkt. Du müsstest ihn aus Deinem Haus werfen weil seine Meinung Deiner Nachbarin nicht passt auf die Du so scharf bist. Da kommt man näher an die Situation wie sie sich zeigt.
     
  15. Husky666 Mit Schleife

    Husky666
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    ach du je...

    Naja der wills ja nicht kapieren. Warum überhaupt erklären versuchen. Wer bei einer Party auf den Tisch kotzt fliegt halt raus

    Blizzard erlaubt keine politischen Äusserungen auf ihren Veranstaltungen, tust du es doch fliegst du raus, egal ob du "Free Hong Kong" "Hail Trump" oder "Ich liebe Kim Jong Un" sagst,...
     
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  16. bellab

    bellab
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    Prediction: Wenn Lügen-Sweeney sowas sagt, dauert es keine 2 Wochen, bis die genau die gleiche Nummer abziehen. :D
     
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  17. noom

    noom
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    q.e.d. denn nach ihrer offiziellen Anbiederung "die nationale Würde" zu schützen wäre Dein "Hail Trump" diskutabel und Dein "Ich liebe Kim Jong Un" müsste eigentlich drin liegen. Weil das sind ja keine politischen Ideen wie eine Forderung das China seine Erklärung vor den Vereinten Nationen einhalten soll.
     
    Zuletzt bearbeitet: 11. Oktober 2019
  18. Enjoy

    Enjoy
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    Nein darf er eben nicht, da ein Nutzungsvertrag bei der Registrierung abgeschlossen wird.
     
  19. Husky666 Mit Schleife

    Husky666
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    Ja und? Den kann ich einseitig Fristgerecht (aka Sofort!) Aufkündigen.
     
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  20. MrMiles

    MrMiles
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    Kannst du doch unten im Forum oder auf der GameStar Seite unter Nutzungsbedingungen nachlesen:

    [...]

    "Wir behalten uns das Recht vor, jeglichen Beitrag, ohne Angabe von Gründen, zu bearbeiten oder zu löschen. Es liegt in unserer Entscheidung, ob wir Bitten um die Bearbeitung oder Löschung von Beiträgen nachkommen. Wir behalten uns ebenfalls das Recht vor, Maßnahmen gegen Benutzerkonten durchzuführen."

    [...]

    "Wenn Sie diesen Nutzungsbedingungen nicht zustimmen, registrieren Sie sich bitte nicht auf dieser Seite. Wenn Sie Ihr Benutzerkonto schließen möchten, kontaktieren Sie uns bitte."
     
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  21. noom

    noom
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    die Diskussion ist absolut hirnrissig weil Besucher zu Hause oder Forumbesucher eine andere Kategorie sind als Gewinnbringende Kunden oder eSportler. Das geht in die Kategorie, Du darfst zwar unsere Kasse füllen aber halts Maul. Klar, auch dafür kann man sich freiwillig entscheiden. Nur verhält man sich dann in etwa so anbiedernd wie Blizzard und andere Konzerne.
     
    Zuletzt bearbeitet: 11. Oktober 2019
  22. 00pflaume

    00pflaume
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    Es ist ein Unterschied darin, ob ich gegen jemanden vorgehe wegen seiner Meinung oder ob ich selbst mich positioniere. Tim hat nie gesagt, dass er die Proteste unterstützt, sondern, dass die Meinungsäußerung toleriert werden.

    Ich persönlich bin der Meinung, dass eine Firma möglichst politisch neutral sein sollte und nicht in die Politik eingreifen sollte.
     
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  23. ChrisMoon

    ChrisMoon
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    Welche Regeln? Wurden regeln vereinbart, die eine politische Aussage von vornherein verbieten? Ich denke nicht.
    Einfach nur lesen "Bestrafung" und gleich an Straftat denken - ist nicht wirklich weise oder?
    Wäre er auch disqualifiziert worden, wenn er gesagt hätte: "China ist das schönste Land der Welt, Beste Regierung WO GIBT" ????
     
  24. Oi!Olli Vollzeitskinhead

    Oi!Olli
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    Ort:
    Essen
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    Ryzen R7 5800X3D
    Grafikkarte:
    XFX Speedster MERC 310 Radeon RX 7900 XT Black Edition
    Motherboard:
    Asus B 550 Strix F Wifi
    RAM:
    2x 32 GB Kingston FURY DIMM DDR4 3600
    Laufwerke:
    Viele SSD
    Soundkarte:
    Soundblaster Z
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    Raijintek Zofos Evo Silent
    Maus und Tastatur:
    Tastatur leuchtet
    Betriebssystem:
    Windows XI
    Monitor:
    Coolermaster TEMPEST GP27Q

    Wie war das noch mal. Ach ja, mündiger Bürger.

    Der scheinbar nicht mal den dicken fetten Link zum Thread findet.
     
  25. unreal ..hat nun HSDPA :ugly:

    unreal
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    Du kannst hier eh kommentieren. Funktioniert im Forum dank vernünftiger Benachrichtigungen auch besser. Mehr im Forum zu posten würde dir (und anderen Kommentatoren) gut tun.
     
  26. Mary Marx Lead Community Management Mitarbeiter

    Mary Marx
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