GameStar #238 - 10/2017 Heft Thread

Dieses Thema im Forum "Fragen an die Redaktion" wurde erstellt von Balthamel, 15. September 2017.

  1. SandroOdak Redaktionsleiter der Herzen

    SandroOdak
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    Das Telemediengesetz ist in diesem Fall gar nicht anwendbar, weil die gedruckte GameStar kein Telemedium ist. Es wäre wenn schon ein Trägermedium. Das "Trägermediengesetz" schreibt aber vor, dass Daten "zur unmittelbaren Wahrnehmung bestimmt" sein müssen, um davon betroffen zu sein. Du kannst aber Metro 2033 nicht "unmittelbar wahrnehmen" - also einfach losspielen, du musst den "Umweg" über eine andere Plattform gehen.

    Und weil Steam an staatlichen Programmen wie JusProg teilnimmt, geht die Kontrolle auf sie über. Wenn du der Meinung bist, Steam nimmt seinen Auftrag nun nicht ernsthaft genug wahr, dann wäre das ein anderes Thema, das wir gerne diskutieren können. Aber durch die Teilnahme an Jugendschutzprogrammen ist dieser Weg derzeit rechtskonform - auch wenn es im ersten Moment nicht danach klingt.
     
    Boschboehrlie, ManiacMK und Tumlu gefällt das.
  2. Husky666 Mit Schleife

    Husky666
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    Zumindestens die direkte Konkurenz scheint das Telemediengesetz da aber heranzuziehen. Die CBS hat ihre Ab 18 Titel nur von 23-6 Uhr zur verfügung, der Ubilauncher und Origin ebenfalls. Aber wenn man es so sieht, warum hat Gamestar dann nicht schon seit Jahren Ab 18 Vollversionen? Das wurde bisher immer mit dem Jugendschutz abgewunken, auf einmal geht das? ...

    Steam nimmt den Auftrag gar nicht war, ich mein jeder 6 jährige kann da Spiele kaufen die nicht für sein alter sind :ugly:

    Wenn man den Jugendschutz wirklich so extrem einfach aushebeln kann, jemand sollte ein Heft mit nur ab 18 Vollversionen rausbringen :teach: Man könnte dann sogar frisch aktuelle Spiele nehmen, das Heft für 45 Euro verkaufen und die Verpackung als Bausatz beilegen. Die Idee ist genial...

    Wie gesagt, den Jugendschützern die ich kenne (in schon etwas höherer Position) ist das ganze mittlerweile wurst, denen wurden über Jahre so viele Steine in den weg gelegt, die machen nur noch Dienst nach vorschrift. Da wird euch nix passieren.
     
  3. pc-ente

    pc-ente
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    Schliesse ich mich gerne an! :)

    Sag mal, @Husky666 , auf was für einem Kreuzzug bist du denn?? Bist du etwa Jurist? Ich würde mich eher einsetzen, dass endlich SSL auf der Homepage eingeführt wird. Das ist 100x schlimmer als eine Jugendschutzdiskussion, denn hier wird wirklich etwas riskiert.
     
  4. Husky666 Mit Schleife

    Husky666
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    Zum Glück nicht :ugly: Ich habe aber eine ehrenamtliche Tätigkeit im Jugendschutz gemacht bzw. mache sie immer noch. Ab 18 Titel haben nunmal nicht für unter 18 jährige kaufbar zu sein. Hier Steam vorzuschieben geht mal gar nicht. Das kann einfach nicht zulässig sein. Das würde das komplette USK System aushebeln. Warum soll sich der Saturn an "USK 18" halten müssen und Gamestar nicht?

    Niemand bei uns im Jugendamt kann nachvollziehen wie das Legal sein kann was Gamestar da tut. Sonst kann man ja auch Evil Within als Vollversion ins Heft packen. Da ist auch egal ob Steam irgendwo mitglied ist oder nicht. Gamestar ist der "Vertrieb" nicht Steam. Zumal sich auch Steam nicht an den deutschen Jugendschutz hält, dass nur nebenbei
     
  5. Spacko

    Spacko
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    358
    Kurze Frage zum Gewinnspiel: Ist das so richtig, dass man nach dem Abschicken zwar eine Bestätigungs-Meldung auf der Seite erhält, aber keine Bestätigung per Mail?

    Danke euch und auf weitere 20 Jahre!
     
  6. Stirrling

    Stirrling
    Registriert seit:
    30. Dezember 2004
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    54
    Zumindest darf der 5-Jährige seinen abgeschriebenen Code nicht in seine Steambibliothek eintragen, da er keinen Account hat. Soweit ich weiß, gibt es da eine Abfrage, und da soll der Accountersteller wenigstens 13 sein. Und bei so was mogelt ja niemand....
    Theoretisch könnte Steam ja auch irgendwann später einmal eine Altersabfrage durchführen, und Codes sperren. Das hat was von der YT Lösung der Gema-Problematik.
     
  7. four2seven81

    four2seven81
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    28. April 2012
    Beiträge:
    4
    Schöne, "dicke" Ausgabe. Unsere 1. Ausgabe war tatsächlich 11/97, da musste ich mir die 20-Jahr-Jubiläumsausgabe einfach holen. Der Artikel zum Retro-PC ist super, ich hätte allerdings ein Loop-Kabel noch übrig gehabt.
     
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