Frage zum Zoll

Dieses Thema im Forum "Smalltalk" wurde erstellt von Riddik, 22. Oktober 2016.

  1. Riddik

    Riddik
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    Vielleicht gibt es hier den ein oder anderen, der damit schon Erfahrungen hat, habe bis jetzt noch nichts konkretes gefunden, der eine sagt dies und der andere das.

    Es geht um die Freimengen. Bei See und Luftreisen liegt der Freibetrag pro Person ja bei 430€. Bei Waren im Wert bis 700€ wird ja pauschal mit 17,5% besteuert.

    Heißt das jetzt für mich das ich 430€ Waren Zollfrei mitbringen kann und dann noch Waren für 700€ die mit 17,5% besteuert werden, oder sieht der Zoll es so, das bei 700€ der Freibetrag wegfällt und ich 17,5% auf die 700€ zahlen muss.


    Also entweder 430€ Freimenge + 700€ zu 17,5% = 1130€ ODER
    700€ zu 17,5% Freimenge entfällt dann.


    Ich konnte bis jetzt noch keine eindeutige Antwort finden.
     
  2. legal Der Zufall und die Zeit Moderator

    legal
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  3. UrbanForest

    UrbanForest
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    Hier eine Info-Seite des Zolls zu dem Thema: https://www.zoll.de/DE/Privatperson...ngen/ueberschreiten-reisefreimengen_node.html

    Aus meiner Sicht liest sich das so, dass bei einer Überschreitung die Abgaben auf den gesamten Warenwert zu entrichten sind.
     
  4. Riddik

    Riddik
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    Ja da habe ich auch schon geschaut und Google gibt leider auch keine eindeutige Antwort.

    Aber nach meinem Verständnis habe ich ja eine Freimenge von 430€ d.h. die Freimenge kann man meiner Meinung nach nicht dazuzählen. Da ich mir aber nicht sicher bin frag ich extra nochmal hier nach, vielleicht hatte ja schonmal jemand den Fall.
     
  5. hugehand wullewupp kartoffelsupp Moderator

    hugehand
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    Wenn ich bei Onlinebestellungen Zoll zahlen muss, war das imho immer nur für den Betrag der über der Freimenge lag. Ich würde mal behaupten, dass das bei See/Luftreise nicht anders ist.
     
  6. poff Master Des Humors

    poff
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    Es heißt Zollfreigrenze, nicht Freibetrag. >= 431 € und du musst den gesamten Warenwert verzollen.
     
  7. Riddik

    Riddik
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    Ganz sicher oder auch nur eine Vermutung?

    Auf der Zollseite hab ich eben noch folgendes gefunden:

    Ist bei nicht teilbaren Waren (z.B. eine Lederjacke oder ein Schmuckstück) die Reisefreimenge überschritten, so werden die Einfuhrabgaben auf den Gesamtwert der Ware und nicht nur auf den die Freigrenze übersteigenden Wertanteil erhoben.

    Hab das wichtige nochmal Fett hervorgehoben.

    Die Waren sind natürlich teilbar, also kein einzelnes Teil was über 430€ kostet.
     
    Zuletzt bearbeitet: 22. Oktober 2016
  8. UrbanForest

    UrbanForest
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    Bestätigt ja nochmal das Gesagte. Führst du Waren im Wert von 700 Euro ein, musst du für die 700 Euro (nicht nur einen Teil davon) 17,5% abführen.
    Wichtig: Rechnung nicht vergessen, sonst wird der Wert geschätzt.

    Edit: Achso, du hast teilbare Waren...
     
  9. Riddik

    Riddik
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    Ja wenn Waren nicht teilbar sind hat man Pech gehabt, d.h dann stimmt das mit den 431€ hab ich aber was für 425€ und noch was für 6€ ist das wieder was anderes. Scheint aber doch nicht so einfach zu sein das Thema.
     
  10. UrbanForest

    UrbanForest
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    Fliegst du alleine? Wir haben das damals bei unserem Trip in die USA so gemacht, dass wir einfach alles über die verschiedenen Koffer verteilt haben, so dass kein Einzelner über die Grenze kam. Wenn es teilbar ist wäre das vielleicht möglich.
     
  11. Wenn du über 430€ bist, musst du halt zahlen für alles insgesamt.
     
  12. Riddik

    Riddik
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    Ja fliege alleine und kann nix verteilen. Ich kann mich auch mit mitbringseln für 430€ begnügen, wäre aber gut zu Wissen wie die Sachlage dafür ist.
     
  13. Mr.P!nk

    Mr.P!nk
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    Ja das ist lächerlich aber wenn du 431 überschreitest musst du alles verzollen.
     
  14. KlaraLein

    KlaraLein
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    1.) Du hast eine Reisefreimenge von 430 Euro.

    Bis zu diesem Wert darfst du Waren mitbringen, ohne dass Einfuhrabgaben entstehen.

    2.) Überschreitest du den Wert von 430 Euro, entstehen Einfuhrabgaben.

    Bis zu einem Wert von 700 Euro werden die Waren pauschal mit 17,5% versteuert.

    3.) Überschreitest du die Wertgrenze von 700 Euro, musst du für alle Waren, die NICHT in die Freimenge fallen, Zoll und Einfuhrumsatzsteuer zahlen. Die Höhe der Abgaben hängt von der Warenart ab.

    4.) Nicht teilbare Waren: Waren, die man wirtschaftlich nicht teilen kann (z.B. Laptop für 500 Euro) werden mit ihrem Gesamtwert berücksichtigt.

    Die Freimenge kommt für den Laptop nicht in Betracht, da dieser die 430 Euro überschreitet. Dafür kannst du die Freimenge ggf. mit anderen Mitbringseln "füllen". Bleibt der Wert ÜBER der Freimenge bei unter 700 Euro, bezahlst du für den Laptop und den Rest, der nicht mehr in die Freimenge "passte", pauschal 17,5%.

    Hat der Laptop allein schon über 700 Euro gekostet, kannst du die Freimenge mit Kleinkram "füllen". Alles was nicht in die Freimenge passt, muss dann nach Warenart getrennt versteuert werden. Der Laptop z.B. wäre zollfrei und an Einfuhrumsatzsteuer würden 19% anfallen. Bei Klamotten müsstest du z.B. mit 12% Zoll und 19% Einfuhrumsatzsteuer rechnen.

    :D
     
  15. Riddik

    Riddik
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    So, falls es noch jemanden interessiert, habe am Flughafen beim Zoll nachgefragt.

    Das Beispiel ist für teilbare Waren.

    Die 700€ teilen sich wie folgt auf: 430€ Freimenge und 270€ werden mit 17,5% besteuert.
     
  16. KlaraLein

    KlaraLein
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    Ähm, das ist schlicht falsch:

    Bei teilbaren Waren hast du eine Freimenge von 430 Euro. Hast du diesen Betrag "ausgereizt", fängt man für die 700 Euro wieder bei 0 an zu zählen.

    Also kannst du tatsächlich für 1130 Euro (teilbare) Waren mitbringen, um noch den Abgabensatz von 17,5% in Anspruch nehmen zu können. Dabei sind 430 Euro frei und für die restlichen 700 Euro entsteht der pauschale Satz von 17,5%.

    Ich weiss nicht, wen du am Flughafen gefragt hast, aber wenn es ein Zöllner war, war die Antwort mehr als peinlich. :ugly:
     
  17. UrbanForest

    UrbanForest
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    Edit: Doch nicht.
     
  18. Riddik

    Riddik
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    Ja es war ein Mitarbeiter vom Zoll, also sollte man erstmal davon ausgehen das es richtig ist.
     
  19. KlaraLein

    KlaraLein
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    Oje, ich hatte befürchtet, dass du das schreiben würdest. :uff:

    Im Ernst:

    Die Freimenge wird NICHT bei der Pauschalierung berücksichtigt. Nur der Gesamtwert der Waren, die nicht mehr in die Freimenge gerechnet werden, spielen für die 700 Euro eine Rolle.

    Beispiel 1:

    Du bringst Klamotten im Wert von 430 Euro mit. Zusätzlich hast du ein wenig Technik im Wert von 500 Euro dabei.

    Die Klamotten sind zoll- und steuerfrei. Für den Rest bezahlst du 17,5% vom Kaufpreis (bzw. Warenwert bei Geschenken).


    Beispiel 2:

    Du bringst Klamotten im Wert von 430 Euro mit. Zusätzlich hast du ein wenig Technik im Wert von 900 Euro dabei.

    Die Klamotten sind wieder zoll- und steuerfrei. Für den Rest geht die Pauschlierung nicht mehr, da der Wert der abgabenpflichtigen Waren über 700 Euro liegen. Jetzt müssen diese Waren (NICHT die in der Freimenge) nach dem Zolltarif versteuert werden. Für jede Warenart wird der Zoll- und Einfuhrumsatzsteuersatz ermittelt.


    Ich weiss, dass ich mich wiederhole und die meisten das so oder so nicht interessiert, aber ich kann nicht verstehen, warum du so eine bekloppte Antwort vom ZOLL am Flughafen in Frankfurt bekommen hast. :ugly:
     
  20. Riddik

    Riddik
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    Tja das weiß ich auch nicht. Aber wenn der Zoll schon nicht bescheid weiß, ist das natürlich schlecht.

    Ist dann aber trotzdem doof, weil der Zoll bei der Einreise erstmal am längeren Hebel sitzt und wenn der sagt das ist so, muss man sich damit erstmal rumärgern.
     
  21. KlaraLein

    KlaraLein
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    Ich bin Zöllner. Und ich habe über fünf Jahre am Flughafen in Frankfurt im Reiseverkehr gearbeitet. :ugly:

    Darum ärgere ich mich ja auch so sehr über die Infos, die du bekommen hast.
     
  22. Riddik

    Riddik
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    Dann kann ich verstehen warum es einen aufregt.

    Na ja dann weiß ich ja jetzt für das nächste mal bescheid.
     
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