Dieses Thema im Forum "Smalltalk" wurde erstellt von tendon, 10. Oktober 2013.

  1.  
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 2. April 2014
  2. Halleluja gesperrter Benutzer

    Halleluja
    Registriert seit:
    28. Mai 2008
    Beiträge:
    18.192
    Wieso nennst du den Laden nicht?
     
  3. Jan Itor

    Jan Itor
    Registriert seit:
    9. November 2009
    Beiträge:
    10.845
    Anrufen. :aua: :aua: :aua:
     
  4. Ob Media Markt oder Saturn ist doch grad egal, gehören eh zur gleichen Firmengruppe. Schau mal nach "MediaSaturn Holding".
     
  5. Xaviar Mr. Pain

    Xaviar
    Registriert seit:
    26. September 2005
    Beiträge:
    46.008
    Ort:
    seinem Leben genervt
    Die meisten Online-Versandhäuser weisen darauf hin, dass die Bestellbestätigung noch keine Annahme deines Angebots (welches du mit deiner Bestellung abgegeben hast) ist, sondern diese erst mit der gesonderten Versandbestätigung und dem (gleichzeitigen) Versenden der Ware erfolgt.

    Sofern das im vorliegenden Fall auch so ist, würde also keine Annahme deines Angebots und damit auch kein wirksamer Vertrag vorliegen. Ein Anspruch auf Lieferung der entsprechenden Ware würde dann nicht bestehen. Du könntest dann lediglich das bereits gezahlte Geld wieder zurückverlangen.

    Du kannst natürlich versuchen, auf einer Lieferung zu bestehen, aber wenn sich der Anbieter weigert, dürfte es schwierig werden, eine solche tatsächlich zu erreichen. Das bereits bezahlte Geld könntest du hingegen auf jeden Fall zurückverlangen.

    Das hat der TE nach eigenen Angaben doch bereits gemacht. :nixblick:

     
    Zuletzt bearbeitet: 10. Oktober 2013
  6. Vögelchen Baumwolldealer des Vertrauens

    Vögelchen
    Registriert seit:
    13. Januar 2005
    Beiträge:
    90.213
    Das. Machen wir auch so zum Bleistift.
     
  7. readme.txt Schrottkaiser Sieghart

    readme.txt
    Registriert seit:
    5. März 2003
    Beiträge:
    128.400
    Ort:
    Dresden (lel, als ob)
    Dann ruf du da an! Ich kann ja verstehen, dass für viele eMails angenehmer sind, aber bei sowas ist das erste was ich mache doch telefonieren und denen die Hölle heiß. Statt ner geduldigen eMail...
     
  8. Zele Peter Neururer des GSPB. Nur ohne Porsche.

    Zele
    Registriert seit:
    13. Dezember 2003
    Beiträge:
    25.053

    Beim örtlichen Markt. Die haben aber mit dem Online-Laden eher wenig zu tun....
     
  9. Oder Geld von der Bank rückbuchen lassen (geht ihmo bis zu 50 Tage alte Buchungen)
    und vom Kaufvertrag schriftlich zurücktreten. Da du online bestellt hast und die Ware noch nicht versandt wurde, sollte das (auch rechtlich) kein Problem darstellen.;)
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 10. Oktober 2013
  10. Basil F. Hotelbesitzer

    Basil F.
    Registriert seit:
    9. August 2004
    Beiträge:
    3.484
    Ort:
    Torquay
    Zunächst ma ich bin kein Jurist, aber der Händler hat ja nicht nur so eine Auftragsbestätigung verschickt, sondern auch gleichzeitig das Geld genommen. Ist mit diesem Schritt denn nicht ein Vertrag entstanden, den der Händler einhalten muss?
     
  11. pfui

    pfui
    Registriert seit:
    29. Juni 2008
    Beiträge:
    11.710
    So pauschal kann man das nicht, da kommt es auf den Wortlaut der Bestätigungsmail an. Afaik hat der BGH entschieden, dass die Zahlungsaufforderung in einer Bestätigungsmail als konkludente Annahme des Angebot zu werten ist. Hab jetzt keine Zeit das rauszusuchen, sorry.
     
  12. Xaviar Mr. Pain

    Xaviar
    Registriert seit:
    26. September 2005
    Beiträge:
    46.008
    Ort:
    seinem Leben genervt
    Naja, das ganze ist halt etwas schwammig. Die reine Bestätigungsmail enthält idR einen Hinweis, dass diese Mail noch keine Annahme des Angebots darstellt, sondern diese eben erst durch die Versandbestätigung und den gleichzeitigen Versand der Bestellung erklärt wird.

    Gleichzeitig wird aber z.B. bei Bestellungen, die per Vorkasse oder Bankeinzug bezahlt werden, die Bestellung erst nach Eingang des Geldes verschickt. Es ist also auch möglich, dass man bereits in der Zahlungsaufforderung bzw. der Entgegennahme des Geldes eine Annahme des Angebotes sieht.

    Für den TE sind solche juristisch durchaus interessanten Diskussionen hingegen wohl weniger relevant. Sofern er nicht gerade ein absolutes Schnäppchen gemacht hat, wird er sich wohl kaum auf einen langwierigen Rechtsstreit mit dem Verkäufer einlassen.
    Sofern dieser also trotz Mails (und eventueller, weiterer Anrufe) nicht zur Lieferung bereit/in der Lage ist, wird sich der TE wohl mit der Rückzahlung seines Geldes begnügen müssen.
     
  13. Habe eben an der Hotline durchgerufen, die meinen sie können keine Aussage treffen wann der Hersteller liefert.
    Eine Auftragsbestätigung wird aber erst bei Lagereingang erstellt.

    Nuja, das klingt wohl nach Lieferdatum unbestimmt. Ich werde nächste Woche nochmal durchrufen ob sich da was geändert hat.
     
  14. Jan Itor

    Jan Itor
    Registriert seit:
    9. November 2009
    Beiträge:
    10.845
    Aber Hauptsache erstmal nach Juristen brüllen.

    War doch ganz einfach.
     
  15. Zele Peter Neururer des GSPB. Nur ohne Porsche.

    Zele
    Registriert seit:
    13. Dezember 2003
    Beiträge:
    25.053

    Die Frage hier ist doch eher, wie es zu werten ist, das der Händler das Geld kassiert hat, aber eben NICHT liefern kann, da Ware nicht vorrätig...?
     
    Zuletzt bearbeitet: 10. Oktober 2013
  16. Ich möchte schon gern wissen welche Ansprüche ich momentan habe, nachdem der Service keineswegs glänzen konnte,
    Wenn das Geld überwiesen ist und der Händler auch auf mehrmalige Nachfrage nicht reagiert, mache ich mir schon Gedanken.
    Guter Service wäre es gewesen, mir eigenständig per Mail mitzuteilen, dass der Artikel momentan nicht verfügbar ist. Noch besser wäre es gewesen den Artikel nicht erst als "sofort verfügbar" zu deklarieren um ihn dann komplett aus dem Sortiment zu nehmen.
     
  17. Wolfpig

    Wolfpig
    Registriert seit:
    14. Dezember 2004
    Beiträge:
    43.820
    Aber doch nur wenn das Geld von der Firma eingezogen wurde, und nicht wenn man es selber Überwiesen hat...


    Das der als Verfügbar gelistet war könnte ja auch einfach nur gewesen sein weil noch ein paar Vorhanden waren, und die einen neuen Wareneingang zu dem einem Zeitpunkt kurz danach erwartet hatten, aber der Hersteller plötzlich ( warum auch immer ) nicht mehr zu dem vereinbarten Zeitpunkt liefern konnte.

    Passiert z.b. des öfteren bei Neuerscheinungen oder älteren Artikeln.
     
  18. NessD Psycho, groupie, cocaine

    NessD
    Registriert seit:
    9. Februar 2003
    Beiträge:
    20.304
    Mein RIG:
    CPU:
    Intel Core I9-9900k
    Grafikkarte:
    ASUS GeForce ROG-STRIX RTX2080
    Motherboard:
    ASUS TUF Z390-PLUS GAMING (WI-FI)
    RAM:
    32GB Crucial Ballistix DDR4 - 3200 mt/s
    Laufwerke:
    Ein paar SSDs
    Gehäuse:
    Fractal Design R5
    Maus und Tastatur:
    Logitech G810 Orion Spectrum
    Logitech G900
    Betriebssystem:
    WIndows 11
    Monitor:
    Samsung Odyssey G7
    Frage ist dann noch, was es war und wieviel es wert ist.
     
  19. Jan Itor

    Jan Itor
    Registriert seit:
    9. November 2009
    Beiträge:
    10.845
    Geld zurück. Mehr nicht.
     
Top