Beschissene Arbeitsangebote, Bewerbungsgespräche und dergleichen II

Dieses Thema im Forum "Smalltalk" wurde erstellt von Tom Sawyer, 11. November 2016.

  1. Xaviar Mr. Pain

    Xaviar
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    Klingt nach "höchste Zeit, sich einen anderen Job zu suchen". :trost:

    Solche Zustände sind generell einfach untragbar, uns das alles dann noch für den gesetzlichen Mindeslohn? :no: :uff:
     
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  2. Oi!Olli Vollzeitskinhead

    Oi!Olli
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    Nun ja, noch ist es aushaltbar (sonst wäre schon Keiner mehr da), aber mittelfristig geht es so nicht weiter. Wir haben ja diverse Auftraggeber im Haus und die Abteilung überlegt halt komplett zu wechseln.
     
  3. Silent Hunter Bambis Alptraum

    Silent Hunter
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  4. Xaviar Mr. Pain

    Xaviar
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    Manches davon sind übrigens auch Verstöße gegen u.a. das Arbeitszeitgesetz, was z.B. die durchschnittliche, wöchentliche Arbeitszeit oder das Verbot bzw. die Beschränkung der Sonntagsarbeit betrifft.
     
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  5. Oi!Olli Vollzeitskinhead

    Oi!Olli
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    Ich hab mich da falsch ausgedrückt. Man bekommt natürlich Ausgleichstage. Nur wenn man andauernd in der Woche frei hat, dafür das WE durcharbeiten muss, ist das schon Scheiße.
     
  6. Xaviar Mr. Pain

    Xaviar
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    Ja, aber auch das kann immer noch unzulässig sein. :ugly:

    Sonntagsarbeit ist grundsätzlich verboten. Ausnahmen hiervon gibt es u.a. für gewisse Branchen (eine genaue Auflistung dieser Branchen findet man in § 10 ArbZG) sowie in bestimmten Fällen auf Antrag für einzelne Betriebe.
    Selbst wenn Sonntagsarbeit ausnahmsweis zulässig ist, sind darüber hinaus noch weitere Vorgaben zu beachten, z.B. dass mindestens 15 Sonntage im Jahr arbeitsfrei sein müssen.

    In der Praxis besteht hierbei natürlich das Problem, dass es keine/kaum Kontrollen durch die (eigentlich) zuständigen Behörden gibt und sich die allermeisten Arbeitnehmer aus Angst um ihre Jobs nicht gegen solche Zustände wehren.
     
  7. DonSwingKing Herr Vorragend

    DonSwingKing
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    Windows 10 Pro
    Monitor:
    ASUS MG278Q WQHD mit 8Bit-Farbtiefe, 144Hz, 1 Ms und beeindruckender Blickwinkelstabilität für ein TN-Panel.
    Spricht etwas dagegen einen verpassten Anruf eines Unternehmens bei einer Bewerbung zurückzurufen oder sollte man auf einen weiteren Anruf warten?
     
  8. Diamond1991

    Diamond1991
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    Hm? Wieso sollte man nicht zurückrufen? Ich finde das höflich.

    ---

    Ich muss mich jetzt tatsächlich auf einen festen Job bewerben. Es fühlt sich sehr komisch für mich an mich jetzt für mind. 2 Jahre auf einen Standort und eine Position festzulegen :ugly:²
     
  9. legal Der Zufall und die Zeit Moderator

    legal
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    Wie du möchtest.

    Wenn du anrufst und sie deswegen schlecht über dich denken, willst du da nicht arbeiten.

    Wenn du nicht anrufst und du ihnen unwichtig genug bist, dass sie es nicht erneut versuchen, willst du da nicht arbeiten.

    Ich tendiere aber zu anrufen, dann sitzt du nicht auf Kohlen.
     
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  10. OrdinateY

    OrdinateY
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    Der Kunde würde mich gerne dieses Jahr noch übernehmen.
    Die Meister warten eigentlich nur noch darauf, das die Geschäftsleitung die Stelle frei gibt...
    Jetzt ist mein Verhältnis zur Zeitarbeit dieses Halbjahr sehr...
    Gespannt. Mein Vertrag wurde nur um einen Monat verlängert, mir wurde mehrfach mit Kündigung gedroht, weil ich mit dem letzten Kunden in krach geradaten bin ( Dumme geschichte und ein fehler dort überhaupt anzufangen, sowas weiß man leider immer erst hinterher...) Und er mich abgemeldet hat. Mit dem Kunden davor war alles gut. Ärgere mich immernoch, das ich die Stelle zu Gunsten von der blöden aufgegeben habe... (Bessere bezahlung, spannendere arbeit... Klang halt verlockend, die andere stelle hatte "nur" einen ruhigen job und nette kollegen...)
    Arbeite nur noch bei der Zeitarbeit, weil der jetzige Kunde eben so zufrieden ist. Das hat man dem auch so mitgeteilt, das ich sonst gekündigt wäre, wenn dem nicht so ist... (Zitat vom Meister:"Sind sie mit Herrn Ordinate zufrieden? Sonst schmeiß ich den jetzt raus!")
    Jetzt bin ich krank geworden und hab angst um meine stelle.
    Bin deshalb arbeiten, obwohl die kollegen (berechtigt) mich nicht da haben wollen. Halt mich auch von allen fern und mach einfach so gut es geht meinen job. Ist ganz gut, das eine gewisse räumliche Distanz möglich ist.
    Aber das ist kein zustand, ich gehör ins Bett. Besser vorher noch zum Arzt...
     
  11. ancalagon Alarmarzt Meier-Wohlfühl

    ancalagon
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    das muss "aus" heíßen nich "von" :p

    Geht das rechtlich überhaupt? :confused: Ok, wenn du anfängst Kopierer zu klauen und Mitarbeiter zu verprügeln wird sicherlich auch die Zeitarbeitsfirma das Verhältnis nicht fortsetzen müssen, aber aufgrund einer einfachen Abmeldung? Die Zeitarbeitsfirma ist ja gerade dafür da, dann eine neue Stelle zu finden :nixblick:
     
  12. OrdinateY

    OrdinateY
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    Das das Thema nicht ganz so einfach ist kann man sich denken.
    Ich arbeite jetzt fast zwei Jahre für die und die haben schon immer mit der kurzen Leine gespielt. Nur diesmal in besonders krassem Ausmaß.
    Und da besagter Kunde ein extra Wunsch von mir war, dort anzufangen ...
    Ich hab halt gepokert und verloren. Nur sind die Konsequenzen jetzt erheblich härter als bei einer normalen abmeldung.
    Was halt besonders ärgerlich ist, weil ich aktuell eben in der Situation bin, das mir nicht egal ist, was mit der Stelle ist bei der ich arbeite. ( Klingt hart, beschreibt es aber gut)
    Ich möchte unbedingt bei der Firma anfangen und fühl mich pudelwohl.
    Und ich kann halt nur hoffen, das die zeitarbeit da noch so lange mit zieht, bis das geklappt hat. (Und das es klappt) das zwingt mich halt dazu durchzuhalten.
     
  13. Wunderheiler

    Wunderheiler
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    Nur mal blöd gefragt: Muss es denn gerade die Zeitarbeitsfirma sein? Ich hatte mal ein ähnliches Problem und bin dann zu meinem „Chef“ (also beim Kunden), hab ihm die Situation geschildert und gefragt ob die mich auch über eine andere Leiharbeitsfirma einstellen können...
     
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  14. Iggy Lonely Fighter

    Iggy
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    Hallo zusammen,

    ich bitte mal die Experten das Arbeitszeugnis zu bewerten, eventuell auch nach kritischen Stellen:

    Aufgrund seines umfangreichen und äußerst breit gefächerten Fachwissens beherrschte Herr xxx seinen Tätigkeitsbereich stets sehr souverän und kannte sich mit allen Arbeitsprozessen exzellent aus. Um seine Fachkenntnisse auf diesem sehr hohen Niveau zu halten, erweiterte er sie regelmäßig eigeninitiativ und durch den Besuch von Praxisseminaren. Seine neu erworbenen Kenntnisse setzt er sofort sehr erfolgreich in die Praxis um.

    Infolge seiner sehr schnellen Auffassungsgabe und seines äußerst praxisorientierten Denkvermögens überblickte er auch komplexe Arbeitsabläufe jederzeit absolut sicher und vollständig und passte sich neuen Gegebenheiten sofort und absolut flexibel an. Die Anforderungen seiner anspruchsvollen Position bewältigte er selbst in Zeiten extrem hohen Arbeitsaufkommens in allerbester Weise und beeindruckte so durch seine außergewöhnliche Belastbarkeit und seine stets überdurchschnittliche Arbeitsqualität. Die Arbeitsweise von Herrn xxx war stets von sehr großer Selbstständigkeit, Systematik, Genauigkeit und Effizienz gekennzeichnet.

    Herr xxx löste seine Arbeitsaufgaben jederzeit mit Elan und einem äußerst hohen Maß an Eigeninitiative und konnte durch seine enorme Leistungsbereitschaft überzeugen. Zudem verfügte er über die hohe Kunst, seine Arbeitszeit optimal auszugestalten, wobei er die Unternehmensziele stets im Auge behielt. Dank der Effizienz seiner Terminplanung und einer gelungenen Aufgabenpriorisierung bewältigte er ein weit überdurchschnittliches Arbeitspensum. Darüber hinaus verfügt er über gute kaufmännische Fähigkeiten, die er in der Praxis stets erfolgreich einsetzte. Absolute Zuverlässigkeit und Ehrlichkeit runden sein Profil ab.

    Das Verhalten von Herrn xxx gegenüber Kolleginnen und Kollegen sowie Geschäftspartnern war stets vorbildlich und äußerst loyal. Besonders hervorzuheben ist seine freundliche und verbindliche Art, die stets für eine hervorragende Kommunikation mit Kunden und Geschäftspartnern sorgt.

    Herr xxx verlässt unser Unternehmen zum xx.xx.xxxx auf eigenen Wunsch. Wir bedauern diesen Schritt sehr und möchten diese Gelegenheit nutzen, um ihm für die äußerst erfolgreiche Zusammenarbeit zu danken und ihm für seinen weiteren beruflichen und privaten Werdegang alles erdenklich Gute zu wünschen.
     
  15. legal Der Zufall und die Zeit Moderator

    legal
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    Jep ist subber. Würde ich für ein Gefälligkeitszeugnis halten und dich in der Probezeit genau beobachten:tdv:

    Passt es zu vorherigen Zeugnissen und zur Dauer der Beschäftigung?
     
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  16. OrdinateY

    OrdinateY
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    Es muss nicht diese sein...
    Kurz vorher nochmal wechseln? Wäre natürlich eine Möglichkeit.
    Hatte aber auch ein Gespräch mit einem anderen der übernommen wurde und er meinte Recht sicher, das ich einfach mit den Meistern mal reden sollte, das klärt sich dann schon von alleine.
    Nach Heute bin ich aber auch so oser so so durch... Ich glaub nicht, das ich morgen nochmal arbeiten kann.
     
  17. Iggy Lonely Fighter

    Iggy
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    Ne ist kein Gefälligkeitszeugnis da ist schon viel Wahres dran. Die Geschäftsführung bekommt eine Bewertungsmatrix und darauf macht das Personal mithilfe einer Software dann das Arbeitszeugnis. War wohl überall sehr gut und das Bedauern am Ende, so wurde mir gespiegelt, ist nicht gespielt. Die Wertschätzung freut mich natürlich. Ich mein, nach fünf Monaten hatte ich 80% der anspruchsvollen Ziele der Zielvereinbarungen erreicht und die restlichen 20% fehlten, da das Projekt erst im Herbst abgeschlossen wird. Daher passt das schon. Aber freut micht :)
     
  18. legal Der Zufall und die Zeit Moderator

    legal
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    Ok bei einem Projekt passt das vermutlich. Weil sonst wären 5 Monate arg kurz.
     
  19. Hätte morgen eigentlich ein Vorstellungsgespräch gehabt, hab aber kurzfristig doch abgesagt. 1200€ netto, befristet auf 1,5 Jahre, ohne Chance auf Weiterbeschäftigung und vermutlich als Ersatz für jemanden, der in die Elternzeit gegangen ist, waren dann irgendwie doch nicht so attraktiv. :ugly: Also geht die Suche weiter...
     
  20. Ups, vergessen zu erwähnen. Nein, 50%-Stelle. Also offiziell. Merke aber in meinem aktuellen Job dass man sich an solche Vorgaben nur sporadisch hält...
     
  21. Iggy Lonely Fighter

    Iggy
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    3 Jahre waren es am Ende ca.
     
  22. legal Der Zufall und die Zeit Moderator

    legal
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    Also wenn der Rest beim Auftritt etc. zu dem guten Zeugnis passt, dann sehe ich kein Problem. Die Latte liegt halt hoch.
     
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  23. Der Passus mit der "hohen Kunst" klingt sehr salopp formuliert und sticht so aus sprachlicher Sicht besonders hervor.

    Ansonsten schließe ich mich @legal an: Mit Superlativen war der Verfasser so großzügig, dass es wieder negativ auffällt. Ich würde da erstens nen Gang zurück schalten und mir ernsthaft überlegen, wo eine oder zwei deiner Schwächen sind (die hat jeder) und diese auch so ansprechen. Kommt nicht nur realistischer, sondern auch sympathischer rüber.
    Natürlich sollte das dann trotzdem ein stimmiges Bild mit anderen Zeugnissen ergeben.
     
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  24. ancalagon Alarmarzt Meier-Wohlfühl

    ancalagon
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    das muss "aus" heíßen nich "von" :p

    klingt nach der richtigen Entscheidung:hoch:
     
  25. Xaviar Mr. Pain

    Xaviar
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    Qualifizierte Arbeitszeugnisse sind fast immer Gefälligkeitszeugnisse. :teach: :ugly:

    Denn es ist, wie wir hier schon mehrfach festgestellt haben, als Arbeitgeber kaum möglich, ein schlechtes, qualifiziertes Arbeitszeugnis auszustellen. Das geht eigentlich nur, wenn der Arbeitnehmer keine Ahnung hat bzw. sich (aus welchen Gründen auch immer) nicht gegen ein schlechtes/falsches Zeugnis wehrt. :wahn:
     
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  26. Ich hab das jetzt mehrfach gehört, weiß aber nicht, wie ich mir das in der Praxis vorstellen darf.

    "Herr Müller hat seine Aufgaben nur unter konsequenter Anleitung und ohne nennenswerten Erfolg ausgeführt. Sein Fachwissen ist als unterdurchschnittlich zu beschreiben." <- Da leuchtet mir ein, dass das jeder Richter in der Luft zerreißt. Aber gilt das jetzt auch für die gängige "Codesprache" in Zeugnissen? Also sowas wie "Er gab sich stets Mühe, seine Aufgaben zu erledigen"? Auf die Abschlussformel "für seine berufliche und private Zukunft (...) alles Gute" haben Arbeitnehmer ja mWn auch keinen Anspruch.
    Oder geht es eher darum, dass die meisten Arbeitgeber bei Androhung eines Anwalts einknicken und ein besseres Zeugnis ausstellen, um Ärger zu vermeiden?
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 12. September 2018
  27. legal Der Zufall und die Zeit Moderator

    legal
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    Afaik muss der AG bei allem unter Note 3 beweisen, dass der AN so schlecht war. Bei allem drüber ist der AN in der Beweispflicht. Da sich ein AG das in der Regel nicht geben wird oder es nicht beweisen kann, ist die realistische Spanne wohl 3 bis 1.

    Was anderes habe ich in der Praxis auch nie in einer Bewerbung gesehen. Wenn, dann gibt es halt "aus Gründen" kein Zeugnis.

    Richter haben aber oft kein Verständnis dafür wenn sich Arbeitgeber ohne guten Grund weigern einfach ein gutes Zeugnis zu geben.
     
  28. Xaviar Mr. Pain

    Xaviar
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    Jop, genau so sieht es aus. In der gerichtlichen Praxis neigen viele Richter außerdem (zumindest im Gütetermin) dazu, bei Arbeitszeugnissen eine eher arbeitnehmerfreundliche Position einzunehmen. :yes:

    Das gilt selbstverständlich auch für die "gängige Codesprache" (die den Arbeitsgerichten ja ebenfalls bekannt ist). Die hier beispielhaft genannte Formulierung "Er gab sich stets Mühe, seine Aufgaben zu erledigen" würde z.B. einer gerichtlichen Überprüfung regelmäßig nicht standhalten.

    Die allermeisten Arbeitgeber haben außerdem schon aus rein wirtschaftlicher Sicht kein Interesse daran, nur wegen eines Arbeitszeugnisses Zeit und Geld in einen Gerichtsprozess zu investieren. Zumal der Arbeitgeber die Beweislast für ein schlechtes Arbeitzeugnis und damit auch ein viel höheres Prozessrisiko trägt. In der Regel werden solche Verfahren daher mit einem (für den Arbeitnehemer günstigen) Vergleich abgeschlossen.
     
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  29. legal Der Zufall und die Zeit Moderator

    legal
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    Gab's nicht mal einen Fall, wo ein zu gutes Arbeitszeugnis einem AG die verhaltensbedingte Kündigung verhagelt hat? :ugly:
     
  30. Xaviar Mr. Pain

    Xaviar
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    Ein konkreter Fall ist mir spontan nicht bekannt, aber das ist durchaus denkbar. :hmm:
    Genauso, wie z.B. eine Prozessbeschäftigung (also die vorläufige Weiterbeschäftigung eines Arbeitnehmers für die Dauer eines Kündigungsschutzprozesses) die Wirksamkeit einer verhaltens- oder betriebsbedingten Kündigung in Zweifel ziehen kann. :wahn: :ugly:
     
  31. legal Der Zufall und die Zeit Moderator

    legal
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    Hab davon gelesen. Das Gericht nahm das gute Gefälligkeitszeugnis wörtlich und da stand eben drin, dass das Verhalten zu Vorgesetzten halt stets gut war oder so. Das Verhalten ggü Vorgesetzten war aber der Kündigungsgrund.
    Weiß aber nicht, ob das in die Verlängerung ging. Eigentlich absurd ein Zeugnis für bsre Münze zu nehmen.
     
  32. Captain Tightpants "Gefällt mir"-Bot

    Captain Tightpants
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    Vielleicht waren seine Vorgesetzten ja Sozialphobiker und die haben Angst bekommen wenn er ankam :nixblick:.
     
  33. Iggy Lonely Fighter

    Iggy
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    Mensch, da hab ich ja eine Diskussion ausgelöst :D

    Geht mir nicht darum mich zu rühmen, aber in den drei Jahren war ich immer nahezu bei 100% Zielerreichung mir sehr guten Jahresgesprächen. Alles andere als sehr gut hätte auch kein Sinn gemacht wenn ich dies als Grundlage sehe. Ist halt blöd, dass ein gutes Arbeitszeugnis Standard ist und man nur mit einem sehr guten quasi hervorgehoben werden kann. Ich persönlich sehe mich selten bei sehr gut aber das ist wohl weil man sich selber immer schlechter einschätzt bzw. ich noch mehr Potenzial bei mir sehe. Aber im Vergleich zu den ehemaligen Kollegen ist das sicherlich gerechtfertigt. Bin eh kein Freund dieses deutschen Bewerbungssystems inkl. Arbeitszeugnisse, wo einem ein zu gutes Zeugnis negativ ausgelegt werden kann :D :huh:
     
  34. Letztendlich kommt es ja darauf an, dass du dieses Zeugnis in einem zukünftigen Vorstellungsgespräch glaubhaft vertreten kannst. Wenn ja, ist alles in Ordnung. Wenn das Zeugnis dann auch noch kein einmaliger Ausreißer nach oben ist, umso besser.
     
  35. UrbanForest

    UrbanForest
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    Welche beruflichen Magazine lest ihr eigentlich so?
    Häufig - nicht regelmäßig - kaufe ich mir das Handelsblatt oder die Wirtschaftswoche um auf dem aktuellsten Stand zu sein. So einen direkten Vorteil für meine Arbeit, außer informiert im Marktgeschehen zu sein, bringt mir das aber nicht.
    Daher überlege ich nun auch noch t3n zu abonnieren, um vor allem den digitalen Block besser abzudecken.
    Gibts in dem Metier (Digitalisierung, Big Data, agile Arbeit usw.) noch besondere Tipps außer t3n, die man möglicherweise in den klassischen Zeitschriftenregalen gar nicht zu Gesicht bekommt? Gerne auch technisch in die Tiefe gehend...
     
  36. legal Der Zufall und die Zeit Moderator

    legal
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    Nichts regelmäßiges. Ich bekomme aber berufsbezogene Newsletter etc.

    Vor allem halt mit rechtlichen Änderungen.
     
  37. das_opa Aushilfs Student

    das_opa
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    Wirklich "speziell" nur BI Spektrum. Ansonsten die wahrscheinlich auch genutzten c't, golem, heise etc.pp oder mal ein Magazin vpm Kiosk wo die Hauptstory interessant klingt
     
  38. Silent Hunter Bambis Alptraum

    Silent Hunter
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    Nur die c't, die ist vage berufsbezogen.
     
  39. UrbanForest

    UrbanForest
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    Die sieht interessant aus, darüber kommt man nur über die Mitgliedschaft im Verein, oder? :hmm:

    Edit: Habs, gibts auch so...
     
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