Sammelthread Anschläge/Amoklauf: Anschlag in Moskau!

Dieses Thema im Forum "Smalltalk" wurde erstellt von DarkFantasy[me], 20. Dezember 2016.

  1. Fiesfee Mitmobsterin

    Fiesfee
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    Man könnte die Strafen für alkoholisiertes Fahren aber auch unabhängig erhöhen. Wenn der Führerschein Gefahr läuft jahrelang entzogen zu werden gäbe es vielleicht weniger Besoffene auf der Straße. Da bräuchte man nicht mal den möglichen Ernstfall heranziehen.
     
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  2. SolemnStatement

    SolemnStatement
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    Und da liegt für mich das Problem. Eine Milderung sollte nicht möglich sein, weil es keinen Unterschied macht. Das Vorhaben/Verbrechen ist das Gleiche, nur mal besser und mal schlechter ausgeführt. Die Vergiftung auf dem Butterbrot ist genau so ein Mordversuch wie das 22-fache Einstechen.
     
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  3. abelian grape Normalteiler

    abelian grape
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    Etwas abstrakter ausgedrückt: Weil beim Fahren mit x Promille ein Risiko von y jemand anderen zu schädigen in Kauf genommen wird, muss jemand jahrelang hinter Gittern. Ok, dann müssten wir allerdings alle anderen Szenarien, in denen Menschen dieses Risiko y eingehen mit derselben Strafe belegen, da ja "zwei Personen für dieselbe Tat auch gleich verurteilt werden" sollten und auf diesem abstrakten Level wäre es dieselbe Tat.
     
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  4. abelian grape Normalteiler

    abelian grape
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    Also: Wer eine Schaufensterpuppe mit einem Menschen verwechselt und auf diese schießt, der gehört lebenslang hinter Gittern? Ebenso wie derjenige, der im festen Glauben an Gott für den Tod eines Menschen betet?
     
  5. SolemnStatement

    SolemnStatement
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    Was sind das denn bitte für konstruierte Szenarien? Es sollte natürlich schon konkrete Taten vorliegen und nicht Schaufensterpuppen oder Gebete. :ugly:

    So wie in Deinem zitierten Artikel. Ob ich auf jemanden 22x einsteche oder ihm (ein unwissentlich unwirksames) Gift verabreiche, ist egal. Dass das Gift nicht ausreicht ist Unwissen und ändert an der Tat nichts. Unwissenheit schützt bekanntlich nicht vor Strafe. Warum also in so einem Fall, nur weil man aus Unwissenheit das falsche Gift verwendet?
     
  6. abelian grape Normalteiler

    abelian grape
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    Ok, damit erkennst du die Existenz untauglicher Versuche per se an. Damit gibt es aber auch einen Grenzbereich zwischen tauglichen und untauglichen Versuchen und damit auch so etwas wie einen Ermessensspielraum. Wie du selbst zugibst reicht die Motivation des Täters alleine nicht aus.

    Und so konstruiert sind die Szenarien nicht: Wenn ich aus reiner Tötungsabsicht eine Schaufensterpuppe erschieße und das nur daran scheiterte, weil ich das Ding aus einiger Entfernung fälschlicherweise für eine Verkäuferin hielt, die im Schaufenster noch was herrichtet, dann sollte ich doch nicht straflos ausgehen, oder?
     
  7. King of K!ngZ gesperrter Benutzer

    King of K!ngZ
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    Ja :nixblick:
     
  8. Olec GIB Technologie!

    Olec
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    Das ist eben das Problem mit deiner tollen Forderung. Ohne diese Differenzierung wird sehr vieles zu etwas hochstrafbaren. Die Juristerei ist ein recht komplexes Konstrukt in dem Philosophie, Neurowissenschaften, Religion, Ethik, Kriminalwissenschaften zu einem brauchbaren etwas vereint werden sollen. Die Gedanken, Grundkonzepte und Methodiken dahinter werden seit Jahrunhunderten entwickelt. Die Zerlegung in objektiven und subjektiven Tatbestand ist ja nicht mal eben so eingeführt worden und es hat sich danach als äußerst tauglich erwiesen. Genauso wie das in dubio, Rückwirkungsverbote oder eben die Ausdifferenzierung von Strafe.
     
  9. Makney

    Makney
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    Naja schau doch jetzt den Täter an der hat mit den mitteln die er hatte versucht 70-80 menschen zu töten ist nur an ner Tür gescheiter trotzdem wird er deswegen nicht angeklagt sondern er wird wegen allem was danach kam angeklagt. Bedeutet im umkehr Schluss menschen zu töten ist erstmal gar nicht strafbar wen man sich zu dumm dafür anstellt weil man nicht in die nähe der Personen kommt.
     
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  10. SolemnStatement

    SolemnStatement
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    Ich glaube ehrlich gesagt, dass Du mich nicht richtig versteht. :ugly:

    Wie kommst Du darauf, dass so jemand straffrei ausgehen soll? Ich behaupte die ganze Zeit das Gegenteil. Nämlich Folgendes: wenn jemand nachweislich und in voller Absicht jemanden erschießen möchte und das nur nicht geklappt hat, weil er diesen Menschen mit einer Puppe verwechselt hat, dann ist das genau so zu bestrafen wie das Szenario, in dem es nur teilweise (angeschossen) oder ganz (erschossen) geglückt ist. Ich sehe dort, entgegen der aktuellen Rechtssprechung, keine Möglichkeit auf Minderung.

    Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, genau so wenig wie Unvermögen. Diese Grundsätze gelten an zahllosen Stellen, aber gerade bei so etwas schlimmen wie Mord soll es anders sein?
     
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  11. abelian grape Normalteiler

    abelian grape
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    Japp. Es macht eben auch Sinn bei der Ausführung zu differenzieren. Wer viel Arbeit und Mühe auf sich nimmt und einen terroristischen Anschlag bis ins kleinste Detail plant und nur deswegen scheitert, weil der Zünder nicht so funktioniert, wie die fünf vorher getesteten Prototypen, der sollte in meinen Augen anders bestraft werden als derjenige, der nur aus dem Wunsch heraus jemanden zu töten diesen halbherzig gegen die Wand schubst, auch wenn in beiden Fällen das Motiv auf einer abstrakten Ebene gleich ist.

    Von was für einer Anklage reden wir? Da ist doch noch gar kein Gerichtsverfahren eröffnet. In einem Gerichtsverfahren wird sehr vermutlich noch mehr dazu kommen, unter anderem noch der Punkt "Vorbereitung und Durchführung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat" (aka Terrorakt).

    Also sollte derjenige, der im festen Glauben an Gott für den Tod eines Menschen betet, strafrechtlich belangt werden? :hmm: Unwissenheit und Unvermögen sollten ja nicht vor Strafe schützen.
     
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  12. SolemnStatement

    SolemnStatement
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    Was ist denn dieses "sehr vieles", wenn ich fragen darf? Da fehlt mir die Fantasie. Alle bisher genannten Beispiele sind Mord, die nur an Unfähigkeit gescheitert sind. Unfähigkeit ist aber keine Entschuldigung.

    Beim NPD-Verbot war das eine ähnlich krude Argumentation. "Ja, die sind verfassungsfeindlich, aber irrelevant, also brauchen wir die nicht verbieten". WTF?
     
  13. SolemnStatement

    SolemnStatement
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    Dazu habe ich bereits weiter vorne etwas geschrieben. Beten/Fluchen/Drohen/etc. sind keine aktiven Handlungen und somit natürlich kein Mord. Zwischen für den Tot jemandes Beten und es auch selbst durchführen liegen Welten. Lass bitte solch konstruierten Beispiel in die Strohmannkiste, in die sie gehören.

    Jemanden jedoch mit (untauglichem) Gift zu vergiften (Fallbeispiel weiter oben) ist sehr wohl Mord. Nur, weil die Frau zu unfähig war, ändert das daran nix. Da liegen konkrete Aktionen und Taten vor, die über die bloße Idee weit hinaus gehen.
     
  14. Makney

    Makney
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    https://www.n-tv.de/politik/Richter-erlaesst-Haftbefehl-gegen-Stephan-B-article21324319.html

    Die der Staatsanwaltschaft die den Täter wegen 2 Fachen Mord und versuchter Tötung in 9 Fällen angezeigt hat.
     
  15. abelian grape Normalteiler

    abelian grape
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    Darauf will ich ja hinaus: Es gibt offensichtlich untaugliche Versuche und offensichtlich taugliche. Dazwischen gibt es aber eine große Bandbreite. Du nimmst nun aus deiner Sicht eine Bewertung vor, die nicht mit der eines Täters übereinstimmen muss. Wenn jemand im festen Glauben an Gott für den Tod von jemanden betet, dann handelt er aus seiner Sicht und unternimmt in seinen Augen einen validen Tötungsversuch. Wir können nun darüber lachen und sagen "Wie dumm der ist", aber das könnten wir auch bei Menschen tun, die mit Luftgewehren auf Flugzeuge schießen oder jemanden ein offensichtlich völlig ungeeignetes Gift verabreichen (bspw. wenn jemand der festen Überzeugung ist, Magnesium sei tödlich). Dennoch sagst du ja selbst, dass irgendwann die Grenze des untauglichen Versuchs überschritten ist. Wie sehr sie es ist, muss dann in Gerichtsverfahren geklärt werden.

    Nochmal: Der Typ steht noch nicht vor Gericht. Die Anklage wurde erstmal erhoben, damit der Typ in Untersuchungshaft kommt und da reichen die Delikte erstmal völlig aus. Dann wird die Staatsanwaltschaft ermitteln und irgendwann im Laufe der nächsten zwei Jahre (je nachdem, wie sehr das Verfahren in Richtung "kriminelle Vereinigung" geht) wird dann vor einem Gericht verhandelt. Und dann wird auch die schwere staatsgefährdende Gewalttat verhandelt, da bin ich mir sicher. Nur für die Untersuchungshaft und den Haftbefehl brauchte man das nicht.
     
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  16. Fiesfee Mitmobsterin

    Fiesfee
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    Hier müsstest du die tatsächliche Tötungsabsicht aber nachweisen, dann wär ich auch bei dir. Ein halbwegs brauchbarer Verteidiger wird daraus aber Körperverletzung machen (sollte nur ne Lektion per Durchfall und leichten Magenschmerzen werden). 22 Stiche sind wiederum sehr eindeutig.
     
  17. Husky666 Mit Schleife

    Husky666
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    Ironie. Bei vielen Amokläufern ist eine der Tatsachen das diese komplette soziale Versager sind die nichts auf die Reihe bekommen und im Grunde mit dem Amoklauf als "Gott" darstehen wollen.

    Der hier war (zum Glück) auch noch zu blöd um das richtig zu machen
     
  18. Shavo Odadjian Gonorrhea Gorgonzola

    Shavo Odadjian
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    Wenn ein 60-kg Hänfling betrunken in 'ner Kneipenschlägerei zu 'nem 110kg-Koloss ruft 'Ich mach dich kalt!', ihm mit der Faust in's Gesicht schlägt und danach vom ihm ausgeknockt wird, soll der dann lebenslang kriegen?

    Und ich fände es auch fraglich, jemanden der angetrunken (0,6 Promille, d.h. 20% über dem gesetzlich erlaubtem Grenzwert) kontrolliert wird so zu bestrafen, wie jemanden der illegale Autorennen fährt oder mit 2,5 Promille in ein Kaufhaus fährt und 3 Leute überfährt.
     
  19. abelian grape Normalteiler

    abelian grape
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    Im Hintergrund steht auch immer, dass diejenigen, welche untaugliche Versuche unternehmen, auch deutlich tauglichere Versuche hätten unternehmen können. Wer mit dem Luftgewehr auf ein Flugzeug ballert, der hätte theoretisch auch Bombe basteln und an Bord schmuggeln können - was natürlich mit wesentlich mehr Aufwand verbunden wäre. Es ist also auch zu berücksichtigen, wie ernsthaft der Tötungsversuch war. Ein halbherziger Versuch aus einer spontanen Eingebung heraus halte ich persönlich für weniger schwerwiegend, als eine jahrelang akribisch geplante Tat.
     
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  20. Fiesfee Mitmobsterin

    Fiesfee
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    Joa, das meinte ich ja. Bei 5 Schüssen auf einen Menschen sollte es nach meiner Moral aber auch keinen Unterschied mehr machen, ob ich zu blöd zum Zielen war oder der Mensch die Verletzungen überlebt. Denn das Mittel ist hier zweifelsfrei für die Absicht geeignet.
     
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  21. SolemnStatement

    SolemnStatement
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    Die Beispiele werden immer bekloppter. Eine verbale Drohung, inkl. Faustschlag, ist genau so wenig eine relevante Mordabsicht wie das Herbeibeten eines Todes. Dass Ihr Euch weiter an solchen herbeikonstruierten Beispielen orientiert, zeigt für mich nur, dass Ihr nicht verstehen wollt, worum es geht. :ugly:

    Bezüglich des besoffen Autofahrens habe ich übrigens nie behauptet, dass jeder der besoffen Auto fährt des Mordes angeklagt werden sollte, weil es passieren könnte. Das fantasiert Ihr Euch herbei und das Gegenteil ist der Fall. Die Frage beim besoffenen Autofahren ist nicht, ob etwas passiert oder nicht. Das Problem/Strafbare ist das Risiko, welches man eingeht, sobald man betrunken ins Auto steigt und das geht man in jedem Fall ein.

    Was bedeutet das nun konkret? Die Strafen fürs besoffen Autofahren müssten deutlich höher ausfallen. Per se und immer, weil es so gefährlich ist. Gleichzeitig müsste es damit dann auch gut sein. Sollte etwas passieren (Unfall, Leute plattfahren, etc.) müssten diese Taten isoliert und so bewertet werden wie bei jemanden, der nüchtern war, einfach nur müde, nicht aufgepasst hat, telefonierte oder oder oder. Man kann hier nicht einfach Taten miteinander vermengen, die ohne Unfall fast irrelevant sind, nur weil es gerade passt. Das grenzt an Willkür. Und je mehr "kann" Formulierungen in so einem Gesetz stehen, umso schlimmer wird es. Solche Ausnahmen machen es nicht besser, nur schlimmer.
     
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  22. abelian grape Normalteiler

    abelian grape
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    Nein, das verstehe ich auch ehrlich gesagt nicht so ganz. Einerseits schreibst du hier explizit von "relevanter Mordabsicht", was nichts anderes ist als die Unterteilung von Mordversuchen in tauglich und untauglich. Andererseits sagst du, dass Unwissenheit und Unvermögen nicht vor Strafe schützen sollte. Das gilt aber wiederum nicht für Versuche, die in deinen Augen offensichtlich untauglich sind. Das lässt für mich nur den Schluss zu, dass du der Meinung bist, die Grenze zwischen tauglichen und untauglichen Versuchen ist völlig klar und scharf und es gibt keinerlei Ermessensspielraum und da bin ich fundamental anderer Meinung. Bspw. kannst du ja das Beispiel von @Shavo Odadjian graduell soweit anpassen, bis aus dem offensichtlich untauglichen Versuch plötzlich ein ernstzunehmender wird. Und da gibt es meiner Ansicht nach keine scharfe Grenze der Marke "Da sie 20kg leichter sind als der Angegriffene, ist der Versuch als untauglich zu bewerten und sie sind freigesprochen" und "Da sie nur19kg leichter sind als der Angegriffene, ist der Versuch als tauglich zu bewerten und damit werden sie wegen versuchten Totschlags zu 15 Jahren verurteilt".
     
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  23. Mech_Donald

    Mech_Donald
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    Ich denke, dass SolemnStatement meint, dass das Strafmaß für eine strafbare Handlung nicht angemessen ist für das was passieren könnte. Wenn also jemand besoffen ins Auto steigt, dann geht er wohl wissentlich das Risiko ein, ein oder mehrere Menschen damit zu töten. Denn die Wahrscheinlichkeit ist gar nicht mal so gering und steigt mit dem Pegel.

    Ich bin auch der Meinung, dass das Strafmaß für betrunkenes Autofahren oder Raserei in Deutschland noch viel zu gering ist, wenn man sich die Häufigkeit der Unfälle mal ansieht. Da sind andere Länder nicht so zimperlich mit Strafen. Die Leute, die sich ein Auto leisten können,verdienen hier auch genug, um die Bußgelder locker in Kauf nehmen zu können. Und sowas sollte ja eigentlich damit verhindert werden. Der Alltag zeigt allerdings, dass das nicht der Fall ist.
    Dazu fehlt es auch einfach an Kontrollen. Und was ich mich auch immer frage: Warum darf man Blitzerkontrollen einfach im Radio vorhersagen? Klar, man zwingt die Autofahrer so, dass die an dem kurzen Abschnitt mal normal fahren. Aber den Rest der Strecke kann ich mich dann wieder benehmen wie Schumi. Verstehe ich nicht. Ich bin aber auch kein Autofahrer.:parzival:
     
  24. Yash KI-Flüsterer

    Yash
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    Unser Justizsystem hat zum Glück keine so harte Grenzen wie du sie formulierst, sondern feine Abstufungen. Sicherlich kann man an mancher Stelle vieles besser machen, aber grundsätzlich finde ich es richtig so wie es ist. Für mich ist es nämlich ein qualitativer Unterschied ob jemand besoffen ins Auto steigt, aber zumindest versucht verantwortungsvoll zu fahren und dadurch keinen Unfall baut, als jemand, der besoffen ins Auto steigt und fährt wie ein Irrer und der dadurch Unfälle provoziert (unabhängig davon, dass ich es scheiße finde mit verkehrsuntauglichen Mitteln ins Auto zu steigen)

    Die Folge deiner Forderung wäre übrigens, dass man einen Totschlag unter Betäubungsmitteln genauso behandeln müsste wie einen Totschlag ohne Betäubungsmittel und die Einnahme von Betäubungsmitteln bei einem Totschlag isoliert betrachten müsste, Beispiel:

    Totschlag nach einem Streit unter alkoholisierten Menschen: 5 Jahre Knast für den Totschläger
    Totschläger Besitz und Konsum von Alkohol festgestellt: Keine Strafe

    Totschlag nach einem Streit unter Menschen die illegale Drogen zu sich genommen haben (z.B. Kokain): 5 Jahre Knast für den Totschläger
    Totschläger Besitz und Konsum von Kokain festgestellt: 6 Monate auf Bewährung

    Totschlag nach einem Streit unter nüchternen Menschen: 5 Jahre Knast für den Totschläger

    Finde ich unsinnig das so zu bewerten (wenn ich dich richtig verstanden habe). Zum einen weil es aus meiner Sicht für die Allgemeinheit eine größere Gefahr ist, wenn jemand im nüchternen Zustand so viel Aggressionspotential hat, dass er jemanden töten kann (ohne konkrete Mordabsicht - deswegen mein Beispiel mit Totschlag statt Mord). Zum anderen weil ich da auch unterscheide: Wer unter Alkohol bzw. Drogen ist, hat aufgrund der eingenommenen Substanzen weniger Kontrolle über sein Handeln und damit auch ein Stück weit weniger Verantwortung (aber nicht komplett frei). Wer dagegen nüchtern bereit ist jemanden umzubringen, der sollte mMn deutlich höher bestraft werden als jemand, der aufgrund von Drogen die Kontrolle verliert (natürlich immer unter der Berücksichtigung der konkreten Person, z.B. der schon mehrmals wegen Drogen und Gewalt auffällig war).

    TL;DR: Ich finde es richtig, dass bei der Bewertung von Strafen auch die Umstände entweder strafmildernd oder strafverschärfend eingebunden werden :ugly:
     
  25. Ulsterman Madden des GSPB

    Ulsterman
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    Trotzdem fragt man sich manchmal, ob die Strafen gerade für Tötungsdelikte (einschließlich fahrlässige Tötung) im Straßenverkehr nicht zu niedrig sind. Anfang des Monats gab es in Stendal so ein Urteil. Im August 2018 hat ein etwa 40 Jahre alter Mann unter Alkoholeinfluss mit überhöhter Geschwindigkeit eine 20-jährige erfasst und getötet. Der Fahrer war ansonsten rechtlich unbescholten.
    Urteil: 9 Monate, zur Bewährung ausgesetzt, 18 Monate Sperre für den Führerscheinerwerb, 1500 Euro Zahlung an die Mutter der 20-jährigen.
     
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  26. pfui

    pfui
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    Für eine Versuchsstrafbarkeit ist es notwendig, dass der Täter unmittelbar zur Tat ansetzt. Das erfordert aus objektiver Sicht, dass keine weiteren wesentlichen Zwischenakte zur Tatbestandsverwirklichung nötig sind und aus subjektiver Sicht die Schwelle zum "jetzt geht's los" überschritten wird.

    Er hätte also erst die Tür aufbrechen müssen, weiter zu den Opfern vordringen und seine Waffe auf diese richten müssen. Erst dann könnte man von einem versuchten Mord/Totschlag sprechen.
     
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  27. Mech_Donald

    Mech_Donald
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    Ist es nicht aber so, dass sowas ausgenutzt werden kann (und sicherlich auch wird)? Wenn ich weiß, dass ich unter Alkoholeinfluss unberechenbarer und aggressiver bin, gehe ich wissentlich ein höheres Risiko ein, eine Straftat (andere "umzuboxen") zu verüben. Dafür erhalte ich dann ein milderes Urteil?
    Ist es nicht so, dass die meisten Menschen unter Alkoholeinfluss aggressiver und unberechenbarer sind? Sowas sollte doch dann eher noch zu einer Straferhöhung führen, da wie beim Autofahren unter Alkoholeinfluss auch, dass Potential einer Gefährdung anderer höher ist, als im nüchternen Zustand. Oder übersehe ich da etwas?
     
  28. Dawizard gesperrter Benutzer

    Dawizard
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    1.) Daran ist nichts konstruiert. Ein großer Teil der Weltbevölkerung glaubt, dass bestimmte rituelle Handlungen ein konkretes Ergebnis heraufbeschwören können -- die meisten sind nur nicht so ehrlich, es Ritualmagie zu nennen. Aus Sicht des "Täters" ist eine magische Handlung, an deren Erfolg er fest glaubt, das gleiche wie ein Gift, von dessen Wirkung er voll überzeugt ist.
    2.) Selbst wenn es konstruiert wäre: So what? "Das wird in der Praxis nie vorkommen, können wir ignorieren" ist in keiner Branche eine gute Herangehensweise.
     
  29. Makekith gesperrter Benutzer

    Makekith
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    Naja Wenn er Teil einer Gruppe ist bzw einer Organisation dann müssen die schon zusammen was geplant haben oder etwas ähnliches. Sonst ist er halt nur ein Einzeltäter und die anderen sozusagen nur geistig minderbemittelte Schaulustige die sowas abfeiern wenn einer ausm Forum durchdreht und menschen abknallt.
    Aber eben selbst nicht in irgendeiner Form aktiv werden ausser sich die Videos anzuschauen, Hass Kommentare zu schreiben und das zu teilen.
     
  30. Makekith gesperrter Benutzer

    Makekith
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    Sollte bei versuchten Mord trotzdem in den knast. Selbst der Typ der mit Messer auf Polizisten losgeht. Einfach für paar Monate in knast und er denkt mal darüber nach. In USA wäre der Typ erst getasert, dann mit Beanbags abgeknallt worden dafür. Hätte er dann immer noch nicht aufgegeben hätte die Cops ihn durchlöchert.
     
  31. Makekith gesperrter Benutzer

    Makekith
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    Wenn bewiesen werden kann dass du die Verkäuferin abknallen wolltest. 5 Jahre oder so in knast. Bist eine Gefahr für die Allgemeinheit und nur daran gescheitert dass du eigentlich ne Brille brauchst
     
  32. abelian grape Normalteiler

    abelian grape
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    Ich wollte auch nicht sagen, dass die Person per se straffrei ausgehen sollte. Ich kann mir Situationen vorstellen, wo man eine lebenslange Freiheitsstrafe rechtfertigen könnte; gleichzeitig könnte ich mir auch Situationen vorstellen, wo ich für einen Freispruch wäre. Damit wollte ich hauptsächlich sagen, dass die Motivation alleine meines Erachtens nicht ausreicht um eine gerechte Strafe zu finden. Dazu braucht es noch mehr Dinge, wie bspw. Entschlossenheit und Ernsthaftigkeit bei der Umsetzung und Planung der Tat.
     
  33. Makekith gesperrter Benutzer

    Makekith
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    Ist halt Schwachsinn. Jemand der unter Alkohol jemanden tötet soll also frei gesprochen werden? Unter Drogen nur 6 Monate? Das sind gemein gefährliche Menschen. Wer unter Drogen Einfluss jemanden töten kann sollte für mindestens 5 Jahre eingebuchtet werden. Jemand nüchterner totschläger 7 Jahre min.
     
  34. endlaster ist Abfall

    endlaster
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    Das ist die Unterscheidung zwischen Erfolgsunrecht und Handlungsunrecht. Das Handlungsunrecht ist in beiden Fällen gleich (oder kann sogar in des Fährt mit tödlichem Ausgang geringer sein). Das Erfolgsunrecht gibt es nur bei der tödlichen Fahrt. Ich persönlich halte die Unterscheidung für sinnvoll. Die Schuld ist größer, wenn an Ende jemand tot auf der Straße liegt.

    Das sind klassische Beispiele, mit welchen die Problematik in der Rechtswissenschaft diskutiert wird. Man will dein Argument nicht ins absurde führen, sondern sich anhand von Extremen an die Problematik rantasten.
     
  35. Terranigma

    Terranigma
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    Im Kontext von islamistischen Terrorismus wurde der Begriff "Einzeltäter" aufgrund der Häufung von "Einzeltaten" insb. aus dem rechten Spektrum zumeist als Spott empfunden. Daher meine Frage: würdest du auch nüchtern von einem "Einzeltäter" sprechen, wenn hier nicht ein Rechtsextremist aufgrund seiner rechtsextremistischen Einstellung, sondern wenn ein Islamist - ohne Verbindung zu islamistischen Terrorgruppen, o.Ä. - aufgrund seiner islamisischen Einstellung diese Tat begangen hätte? In beiden Fällen empfinde ich den Begriff als deplaziert, weil sich sowohl islamistischer Terror als auch rechtsextremistischer Terror gehäuft hat. Und die Häufung von Einzeltaten legt nahe, dass es eben nicht einzelne Taten ohne jedwede Verbindung sind.

    Dabei spreche ich nicht von personellen Verbindungen. In der Terrorismusforschung wird die Radikalisierung in folgende Stufen eingeteilt, bzw. es werden folge Bedingungen gesetzt, welche die Ausübung von Gewalt begünstigen:
    (1) Persönlich: Eine ideologische Radikalisierung, d.h. Gedankengänge und Überlegungen zum Begehen einer Tat. Dies alleine genügt zumeist jedoch nicht. Aus einer Ideologie alleine folgt nicht notwendigerweise die Gewaltanwendung.
    (2) Millieu: Ein Millieu, egal ob persönlich oder im Internet, welches den Täter direkt oder indirekt bekräftigt, die Tat zu begehen. So eine Bekräftigung kann u.a. bestehen aus expliziten Aufforderungen, allgemeinen Aufforderungen - "Es müsste mal jemand" - oder dem Verweis auf gelungene Vorbilder.
    (3) Gesellschaft: Eine allgemeinere Akzeptanz in breiteren Gesellschaftsschichten, die dem Täter einen legitimierenden Rückhalt bietet - "Andere denken ja auch wie ich, aber trauen sich nicht" - sodass man vermutet, dass die Tat auch außerhalb des Millieus auf positive Resonanz stößt.

    Aktuell sehen wir, dass (2) und (3) wiederholt gestärkt werden. Das Potential an Personen mit rechtsextremistischen Einstellungen (1) dürfte in den letzten Jahren weder maßgeblich gestiegen noch abgenommen haben, sondern heute wie vor Jahren existiert haben. Wenn sich allerdings bei einem halbwegs gleichbleibenden Potential die Anzahl an Taten - Attentant auf Lübcke, Attentat auf Synagoge - häufen, dann ist's nicht naheliegend weiterhin von zusammenhanglosen Einzeltaten zu sprechen. Dies spricht dafür, dass sich das Klima im Millieu (2) verändert hat - z.B. man ist offensiver und mutiger geworden - und dass man (3) auch darauf vertraut, einen "Dienst an der Gesellschaft" zu leisten, um so die eigene Tat zu legitimieren.

    Ich würde insofern sagen: Wer den ideologischen Nährboden bereitet, auf dem diese Taten geschehen, der hat auch mitgeschossen. Und das tun derzeit viele, man muss sich nur mal anschauen, was u.a. auf Facebook abläuft.

    Da stimme ich zu. So gesehen gehörte der Täter wohl tatsächlich keiner Gruppe in diesem Sinne an, gleichzeitig agierte er aber auch nicht im Vakuum. Er hatte Vorbilder, er hatte Zusprecher und Befürworter, seien es auch nur Pseudonyme im Internet. Der eine Terror ist organisiert, der andere noch unberechenbarer. Man darf davon ausgehen, dass irgendwo in Deutschland jemand sitzt, der die aktuelle Berichterstattung interessiert verfolgt und sich ermutigt fühlt nachzuziehen. Ich finde diese Art des Terrors fast unheimlicher, weil er noch unberechenbarer ist.
     
    Zuletzt bearbeitet: 11. Oktober 2019
    Captain Tightpants und danmage gefällt das.
  36. Faulpelz II

    Faulpelz II
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    Ich denke, man macht es sich viel zu leicht bzw relativiert, wenn man nur von depperten 8chan-Chaoten spricht. Leute wie Breivik oder Tarrant sind hochorgansiert und sie wissen genau, wie sie für Eindruck sorgen können. Auch der Täter aus Halle hätte noch viel Schlimmeres anrichten können, hätte die Tür nicht standgehalten. Dass er jetzt als harmloser Versager abgestempelt wird, lässt völlig vergessen werden, dass wir nur um Haaresbreite einem viel größeren Blutbad entgangen sind.

    Die Verbindung vom rechten Terror zum islamistischen Terror ist imo der Franchise-Effekt. Die Täter von Nizza oder Orlando waren eben keine ausgebildeten Killer, die mit Mittelsmännern in Kontakt standen, sondern "einsame Wölfe", die Taten des IS imitiert haben. Und der feste Glaube, dass man für die Strafen zwar bestraft werden wird, aber in Wirklichkeit etwas Gutes tut. Mehr als die Bestätigung der Gleichgesinnten braucht man dafür nicht.

    Amokläufer, die nicht aus ideologischen Gründen handeln, sind in der Hinsicht meist völlig anders gestrickt (und nehmen sich sehr oft auch das Leben oder lassen sich erschießen).
     
  37. Elbow of Melninec

    Elbow of Melninec
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  38. Faulpelz II

    Faulpelz II
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    Wobei ich seine Forderung, in Onlinegames eine (funktionstüchtige) "Meldefunktion" einzubauen für sehr sinnvoll halte. Was in manchen Spielen vom Stapel gelassen wird, ist echt schwer zu ertragen. Fast immer rechtsradikale oder sexistische Scheiße, die natürlich nie Konsequenzen hat.
     
  39. Elbow of Melninec

    Elbow of Melninec
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    Da spricht natürlich nichts gegen. Die Hersteller bzw. Dienstbetreiber sollten dann auch entsprechnd hart durchgreifen und den Bannhammer schwingen, je nach Schwere der Verfehlung auch gerne auf ewig.
     
  40. SpeedKill08 Zynische & extrem DEMODIVIERTE Kartoffel*in in BERLIN Moderator

    SpeedKill08
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    Logitech G502 Hero
    Xbox Elite Wireless Controller Series 2
    Betriebssystem:
    Windows 10 Professional (64 Bit)
    Monitor:
    Gigabyte Aorus FI27Q-P + Dell SE2416H + Dell SE2416H + Samsung GQ55Q84T + Valve Index
    Lol.

    Journalismus, der direkt in die Tonne wandern kann.
     
    dmsephiroth gefällt das.
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