Staatsanwaltschaft und Polizei deluxe (Bayern & Hessen Edischn)

Dieses Thema im Forum "Smalltalk" wurde erstellt von Tom Sawyer, 10. Oktober 2011.

  1. aggressive sheep Mit Smiley. Ohne Cojones.

    aggressive sheep
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    Naja wenn du das Schuldprinzip abschaffen willst, dann gibt es auch keine Entschuldigungsgründe mehr.
     
  2. Das ist zwar schön dass manche Leute das gebetsartig wiederholen, nur wurde das erstens so nicht behauptet und zweitens ist das in der generalisierten Form einfach falsch und eine ohnehin sinnfreie Aussage. Der Verweis auf die USA ist ein komplett unbrauchbarer und undurchdachter Vergleich.
     
  3. Faulpelz II

    Faulpelz II
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    Soweit ich weiß zieht eine Alkoholfahrt einen Führerscheinverlust bzw Sperre von 6 Monaten bis 5 Jahren nach sich, und es dürfte klar sein, dass der Täter mit 18 in der Probezeit war.

    Es ist also angesichts der Taten absolut nicht nachvollziehbar, warum der Lappen nur für ein Jahr weg ist. Verändern schön und gut, aber in dem Urteil ist nichts enthalten, was eine Veränderung des Täters forciert. Weder Entzug (trotz angeblicher Alkoholsucht) noch eine wirklich erhebliche Strafe.

    Gesetze sollten außerdem nicht so dermaßen vom Gerechtigkeitsempfinden der Menschen entkoppelt sein.
     
  4. aggressive sheep Mit Smiley. Ohne Cojones.

    aggressive sheep
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    Der einzige, der generalisiert, das bist du:

    Es gibt keinen erwiesenen Zusammenhang zwischen der Höhe der Strafe und der Auswirkung auf die Kriminalitätsrate. Daran ändert auch nichts, dass du ein Anhänger absoluter Straftheorien bist.
     
  5. Vögelchen Baumwolldealer des Vertrauens

    Vögelchen
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    Du siehst keinen Unterschied zwischen der bewussten Entscheidung sich schuldunfähig zu saufen und etwa wie Notwehr? :huh:

    Wenn das Gesetz eine Unterscheidung nicht erlaubt, dann muss man diese eben einziehen.
     
  6. Hast du einen Beleg dafür, dass ein Vergehen gleich oft begangen wird, egal ob die Strafe 10€ oder 5 Jahre Knast beträgt?
     
  7. aggressive sheep Mit Smiley. Ohne Cojones.

    aggressive sheep
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    Notwehr ist ein Rechtfertigungsgrund und hat mit der Schuld nichts zu tun. § 35 StGB handelt vom entschuldigenden Notstand.
    Wer sich vorsätzlich in den Zustand der Schuldunfähigkeit versetzt, um dann Straftaten zu begehen, wird über die actio libera in causa ganz normal bestraft.

    Hast du einen Beleg dafür, dass es nicht so ist?

    Mal im Ernst: Du wirst für beide Seiten Studien finden (ich suche dir auch gerne welche für meine Sichtweise heraus), die entsprechendes behaupten. Ich akzeptiere deinen Standpunkt, dass du von geringerer Kriminalität bei einer höheren Strafandrohung ausgehst. Ich persönlich sehe da eine hohe Aufklärungsquote aber als entscheidender an.
     
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  8. Faulpelz II

    Faulpelz II
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    Und eben dieser Vorsatz ist mMn vorhanden, wenn man mit dem Auto anreist, sich abschießt und nicht vorsorgt, dass man nach Hause kommt. Eine Ausnahme wäre, wenn er zum Saufen gezwungen worden wäre.

    Falls tatsächlich eine Alkoholsucht vorliegt, müsste der Richter gewährleisten, dass der Mann einen Entzug macht und erst dann wieder Autofahren darf, wenn er geheilt ist. Aber auch das ist nicht geschehen. Stattdessen fast niedrigstmögliche Strafen in jeder Hinsicht.

    Wie man's dreht und wendet: Das Urteil ist zwar rechtens, aber alles andere als gerecht. Ich empfinde es sogar als richterliches Trolling.
     
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  9. Vögelchen Baumwolldealer des Vertrauens

    Vögelchen
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    Was sollen denn die ganzen juristischen Spitzfindigkeiten zur aktuellen Rechtslage, wenn es darum geht, diese zu ändern? Wenn aktuell keinen Unterscheidung zwischen einem entschuldigenden Notstand (was auch immer das ist) und einem der im Vollsuff Leute tötet gemacht werden kann, dann heißt das nur umso mehr, dass das Gesetz reformiert gehört. Und du kommst dann mit "aber das Gesetz sagt"... :ugly:
     
  10. aggressive sheep Mit Smiley. Ohne Cojones.

    aggressive sheep
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    Er wird wohl aber keinen Vorsatz gehabt haben, auf dem Rückweg eine Frau zu überfahren. Und dies wäre Voraussetzung dafür, dass die a.l.i.c. angewandt werden kann.

    Da man das genaue Verfahren nicht kennt (und damit meine ich nicht irgendwelche Zeitungsberichte), weiß man auch nicht, was das Gericht dazu bewogen hat. Klar wäre eine Weisung denkbar gewesen. Das ist dann aber auch kein Strafrecht, sondern sind Maßnahmen der Besserung und Sicherung.

    Das sind keine Spitzfindigkeiten, man muss in diesem Zusammenhang nur genau arbeiten. Zu den Einzelheiten habe ich bereits oben etwas geschrieben. Ebenso zum Schuldprinzip, das dem Strafrecht zu Grunde liegt. Wenn es dir nicht passt, dann wähle bei der nächsten Wahl entsprechend. Gesetze macht die Legislative und nicht die Judikative.
     
  11. Vögelchen Baumwolldealer des Vertrauens

    Vögelchen
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    Das bestreitet doch auch niemand. Nur macht unsere Legislative halt primär nichts. Nennt sich Groko. :ugly:
     
  12. aggressive sheep Mit Smiley. Ohne Cojones.

    aggressive sheep
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    Zwingt dich ja niemand, die zu wählen :ugly:
     
  13. Vögelchen Baumwolldealer des Vertrauens

    Vögelchen
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    Habe ich auch noch nie getan.
     
  14. Dapper_Dan

    Dapper_Dan
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    Naja, laut Zeitungsberichten heißt es:

    "Schon im Prozess habe der Richter "den Gutachter ziemlich zerplückt". Dem Richter gebe der Vater keine Schuld eher der Gesetzgebung." Richter usw. haben sich bei der Familie wohl entschuldigt, dass aus ihrer Sicht kein härteres Urteil möglich war. Aufgrund des psychiatrischen Gutachters musste wohl so entschieden werden. Daran sieht man doch schon wie absurd diese Gesetze sind...

    Und @aggressive sheep:
    Schön wenn du hier der absolute Oberjurist bist und dich damit anscheinend sehr gut auskennst. Vielleicht auch mal Gesetze Gesetze sein lassen und einfach mal ein bisschen Menschlichkeit zeigen und mal den normalen Menschenverstand einsetzen. Gesetze können ebenso falsch ausgelegt sein, werden auch nur von Menschen gemacht. Das Urteil wird nicht ohne Grund deutschlandweit auch von Kritikern und Leuten mit dem nötigen Wissen kritisiert.


    Gesetze hin oder her, wenn sich jemand wissentlich so besäuft dann noch ans Steuer setzt einen Menschen anfährt, dann auch noch liegen lässt und sich in aller Seelen Ruhe ins Bett legt hat für mich kein Urtal nach "oh er weiß doch nichts mehr davon, er hat im Rausch gehandet" verdient. Unterlassene Hilfeleistung, fahren eines Kfzs unter Vollrausch, Verletzung einer Person mit Totesfolge. Bei aller Liebe...scheiß auf das Gesetz welches daraufhin nur den Rausch bestraft. :spinner: Und was ist mit den anderen Mitfahrern? Die auch nichts unternommen haben? Bekommen ebenso 1000-2000€ Geldstrafen...
     
  15. Timber.wulf Unsterblicher Forengott Moderator

    Timber.wulf
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    Man kann übrigens auch etwas darstellen, ohne es zu explizit zu unterstützen. Und man kann übrigens darüber hinaus sich auch beherrschen.

    Ich meine, sogar der Richter findet sein Urteil nicht gut. Und das dort nachjustiert werden sollte, ist auch seit Jahren ein Problem.

    Daher kam auch meine Frage nach Menschen mit mindestens problematischem Konsum. Denn solche Dinge müssen auch beachtet werden.
     
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  16. aggressive sheep Mit Smiley. Ohne Cojones.

    aggressive sheep
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    Keine Ahnung was dein Problem ist und du mich so angehst. Wie @Timber.wulf es schon geschrieben hat, habe ich lediglich die rechtlichen Gegebenheiten in Deutschland dargestellt. Ich habe nirgendwo in Abrede gestellt, dass die ganze Geschichte eine ziemliche Trägödie ist. Nur das ist eben das, wo der Rechtsstaat beginnt. Der Punkt in dem er seine ganze Größe zeigt. Es geht eben um die "nüchterne" Anwendung von Gesetzen. Klar passieren dabei Fehler, das hat niemand bestritten, danach sieht es im vorliegenden Fall aber nicht aus. Da hier aber niemand dem Verfahren beigewohnt hat oder die Akten kennt, lässt sich aber sonst nur spekulieren. Es geht in Deutschland eben nach dem Schuldprinzip. Ich finde das gut. Wenn ihr es anders seht, dann engagiert euch politisch. Gesetze machen Politiker, keine Richter.
     
  17. Vögelchen Baumwolldealer des Vertrauens

    Vögelchen
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    In diesem Fall offenkundig eben nicht. Der Fahrer hat sich besoffen und dann ein Leben beendet.

    Wenn ich mir die Liste hier angucke, kann ich hinter den Punkten jeweils Haken machen. https://de.m.wikipedia.org/wiki/Nulla_poena_sine_culpa

    Und das Urteil passt dann eben nicht zu dieser Schuld, die er auf sich geladen hat.
     
  18. Oi!Olli Vollzeitskinhead

    Oi!Olli
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    Zuerst einmal er ist abgehauen. Wer derart enthemmt ist, den will ich nie wieder auf der Straße sehen.

    Danach sind solche Sachen eher ernüchternd, selbst für geübte Trinker. Wie wurde er eigentlich erwischt? Selbst gestellt?
     
  19. aggressive sheep Mit Smiley. Ohne Cojones.

    aggressive sheep
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    Kannst du eben nicht, siehe § 20 StGB und einschlägige Kommentare zu dieser Norm. Wir reden hier nicht von einer moralischen Schuld.

    Teil seiner Strafe ist, dass er ein Jahr lang keinen Führerschein hat. Danach muss er ihn neu beantragen. Dann hat die Straßenverkehrsbehörde zu entscheiden, ob er zum Führen von Kfz im Straßenverkehr geeignet ist.

    €: Wie NeM richtig angemerkt hat, ist der Führerscheinentzug hier kein Teil der Strafe sondern Maßregeln der SIcherung und Besserung und damit kein Teil der Strafe.

    ---

    In Deutschland geht es eben auch im Resozialisierung im Strafrecht. Hier werden keine absoluten Straftheorien verfolgt. Es ist eine Mischung aus absoluter und relativer Strafe.
     
    Zuletzt bearbeitet: 26. Oktober 2019
  20. Vögelchen Baumwolldealer des Vertrauens

    Vögelchen
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    Tja, dann muss das eben geändert werden. Gesetze sind menschengemacht und können entsprechend angepasst werden. Wir drehen uns im Kreis und dein Pochen auf "so ist es halt", ist ziemlich nervig. :nixblick:

    Da sich das nicht ändern wird, bin ich hiermit auch raus.
     
  21. Moment mal......
    https://de.wikipedia.org/wiki/Maßregel_der_Besserung_und_Sicherung
    https://de.wikipedia.org/wiki/Entziehung_und_Neuerteilung_der_Fahrerlaubnis
    Nein, das ist nicht "Teil der Strafe". Das ist Teil von "wir versuchen dafür zu sorgen, dass er morgen nicht dich ins Grab schickt" (Sicherung - Punkt 2) / "du bist offenkundig nicht fähig, ein Kfz zu lenken ohne potentiell wen totzufahren, daher solltest du das Stück Plastik nicht haben" (das wäre dann Punkt 1)......

    Entweder ich irre mich, oder du hast doch nicht ganz so viel Ahnung, oder du verarscht uns. Was davon stimmt?
     
  22. aggressive sheep Mit Smiley. Ohne Cojones.

    aggressive sheep
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    Du hast doch wieder angefangen. Auf der letzten Seite habe ich dir schon geschrieben, dass das Schuldprinzip Ausfluss der Verfassung ist. Steht so auch in dem von dir verlinkten Wikipediaartikel. Also musst du die Verfassung ändern.
     
  23. aggressive sheep Mit Smiley. Ohne Cojones.

    aggressive sheep
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    Ich verarsche niemanden. Nach § 44 StGB kann der Führerscheinentzug als Nebenstrafe verhängt werden. Hier wird es aber, wie du richtig anmerkst, wohl im Rahmen der Maßnahmen der Besserung und Sicherung nach § 69 StGB eingezogen worden sein. Demnach ist es, wie du richtig anmerkst, kein Teil der Strafe.
     
  24. Lemo1991

    Lemo1991
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    Ich sehe hier vor allem viel Dampfplauderei vom mit Mistgabeln und Fackeln wedelnden Volk, das meint man könne alle Gesetze einfach mit gesundem Menschenverstand ersetzen.

    Und dass Medien wie die BILD darauf gleich einsteigen und dankend Stimmung machen war auch klar.
    Hier wurde im Thread versucht aus juristischer Sicht das Thema zu erklären, das wurde mit einem „Kauderwelsch“ und „da blick ich nicht mehr durch“ weggewischt, tja, das ist nicht die Schuld des Gesetzes und der Juristen.
    Man blickt da ganz einfach durch, wenn man es aber nicht verstehen WILL, dann hat man einfach keine Lust von seiner Meinung abzurücken.
     
  25. Oi!Olli Vollzeitskinhead

    Oi!Olli
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    Es ist einfach schwer zu vermitteln dass jemand der sich besäuft, dann Auto fährt, jemanden umfährt und dann noch abhaut so billig davonkommt.
     
  26. Faulpelz II

    Faulpelz II
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    Wie oft denn noch: Es geht keinem darum, dass der Richter nicht "rechtens" geurteilt hat.

    Es geht darum, dass in diesem Fall Recht und Gerechtigkeit ziemlich entkoppelt scheinen. Agressive Sheep konnte sehr gut erläutern, warum das Urteil den Paragraphen entspricht (wenn auch alle sehr milde ausgelegt, es war viel Luft nach oben) - aber nicht, was daran gerecht sein soll.
     
  27. Lemo1991

    Lemo1991
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    Wenn man derart negativ konnotierte Wörter benutzt ist es natürlich schwer zu vermitteln, weil die Meinung und Erwartung in dem Moment durch die Wortwahl schon vorgegeben ist.
    Ich finde es zB. nüchtern betrachtet nachvollziehbar, wieso das Urteil so ist, wie es ist, unsere Rechtssprechung ist darauf ausgelegt die Begleitumstände anzuerkennen.
    Was anderes ist es, wenn sich jemand absichtlich betrinkt um dann jemanden zu überfahren UND wegen Trunkenheit mit einer milden Strafe aus der Sache rauszukommen.
    Als er betrunken losgefahren ist, hatte er nicht die Intention jemandem zu schaden und er hat auch nicht getrunken um mit milder Strafe aus einem Gerichtsverfahren rauszukommen. Er hat lediglich fahrlässig gehandelt. Das - und nur das - zählt rechtlich gesehen.

    Aus logischer Sicht ist das Urteil damit auch nachvollziehbar, aus menschlicher Sicht ist es das auch, wenn man unser Rechtssystem schätzt und respektiert. Dass die Familie und Freunde damit Schwierigkeiten haben ist völlig nachvollziehbar. Dass aber Unbeteiligte damit ihre Probleme haben sehe ich eher als Bildungslücke beim Thema Rechtssystem und Sinn und Zweck der Rechtssprechung in Deutschland.

    Ich finde wir können froh sein, dass unsere Rechtssprechung alle Umstände beachtet, bewertet und mit einbezieht, statt nach Volksmeinung und moralischen Sitten zu verurteilen, wie es teilweise früher (Nachkriegszeit) noch der Fall war. Und das muss dann auch in allen Bereichen gelten, egal wie ungerecht Urteile moralisch erscheinen, das Recht sollte darüber erhaben sein.
     
  28. Son_of_the_Suns

    Son_of_the_Suns
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    Ist ja wunderbar. Wer eine andere Meinung hat, hat einfach eine Bildungslücke. Die Welt kann so einfach sein. Tatsächlich gibt es in unserem Strafsystem viele verschiedene Normen, die miteinander konkurrieren, und unser aktuelles Verständnis von Schuld ist auch keinesfalls vom Himmel gefallen, sondern ist über Jahrhunderte hinweg philosophisch verhandelt worden. Auch das Rechtssystem unterliegt einer Evolution. Das weißt du natürlich - aber du vergisst, dass auch unser aktuelles Rechtsverständnis sich sehr wohl weiterentwickeln kann.

    Lange Rede, kurzer Sinn: Wenn die Leute ein Problem mit diesen Urteilen haben, ist es ziemlich vermessen, ihnen pauschal Unwissenheit zu unterstellen. Du beschreibst den Status Quo akkurat, aber es gibt nun mal Leute, die diesen rechtlichen Status Quo nicht gut heißen. Das ist ein Maß von, sorry, Arroganz und Halbbildung, das mir massiv gegen den Strich geht.

    Natürlich kann man in diesem Fall von einer Fahrlässigkeit sprechen. Dadurch ist aber noch nicht geklärt, warum eine Fahrlässigkeit mit Todesfolge nicht deutlich stärker bestraft werden sollte, insbesondere bei allgemein bekannten Gefahren, wie etwa dem Fahren unter Alkoholeinfluss.
     
    Zuletzt bearbeitet: 29. Oktober 2019
  29. Du kannst ein als ungerecht empfundenes Urteil nicht als "Bildungslücke" abtun :rolleyes: Es ist z.B. mir sehr wohl bewusst, was du da ansprichst. Das heißt aber noch lange nicht, dass ich deswegen das Urteil gut finde. "Wer X versteht, muss zwangsweise Meinung Y dazu haben" ist eine komplett idiotische und ignorante Aussage.

    Das Urteil sendet schon eine ziemlich eindeutige Botschaft: Du brauchst dich um das Leben anderer nicht so wirklich zu scheren, Hauptsache es war keine pure Absicht...

    Bravo :hoch:
    Nein. Wenn ich mich so unfassbar fahrlässig und idiotisch verhalte, dass ich dabei jemanden töte, sollte man eigentlich viel mehr drüber nachdenken, ob man mich nochmal unbeaufsichtigt auf die Straße lassen kann, anstatt mir ne Geldstrafe reinzudrücken :ugly:

    "Ich hab halt bekifft und besoffen aus dem Fenster geschossen, ja... Wollte aber niemandem was, auch dem erschossenen Kind nicht. Hier 2 Urlaubsgelder, danke. Für die Begräbniskosten komm ich halt nachher auf oder so :winke:"

    Ja, so stellt man sich ein funktionierendes Rechtssystem vor :D
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 29. Oktober 2019
  30. Makney

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    https://www.spiegel.de/panorama/jus..._campaign=[spontop]&__twitter_impression=true

    Was heißt mäßige Qualität? Kann man da überhaupt was drauf erkennen oder ist alles nur Pixel Matsch. Und das an einem Schwerpunkt U-Bahnhof, wenn eine Video Überwachung nicht Mal zur Aufklärung von Verbrechen Beiträge bringen, kann man sich die tausende an Euro die die Kosten auch sparen.
     
  31. Oi!Olli Vollzeitskinhead

    Oi!Olli
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    Er ist zur einer Veranstaltung gefahren und hat sich dann besoffen, Fahrlässigkeit verharmlost das Ganze schon ziemlich. Ich lasse mal weg, dass er überhaupt noch Autofahren konnte, wenn ich mich bis zur Besinnungslosigkeit volllaufen lasse, kann ich nicht mehr mehr laufen. Das er abgehauen ist, kommt noch hinzu. Aber ja, hat er bestimmt nicht gemerkt, so wie die 3 Anderen im Fahrzeug. Man wenn ich dagegenrechnen was Leute bekommen haben, die sich mal auf ihre Art um Schuldner gekümmert haben, ok da ging es um Geld (das ihnen wohlgemerkt zustand). Nicht um Menschenleben.
     
  32. Butterhirsch Der mit dem Hirsch tanzt

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  33. Butterhirsch Der mit dem Hirsch tanzt

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  34. das_opa Aushilfs Student

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    Afaik nicht vergessen seine Frühpensionierung aufgrund von Dienstunfähigkeit.
     
  35. Butterhirsch Der mit dem Hirsch tanzt

    Butterhirsch
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    Unfähig ist der Mann ja wohl ohne Frage...
     
  36. Oi!Olli Vollzeitskinhead

    Oi!Olli
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    In der Welt, die er gerne hätte, wäre er wohl schon längst im Knast. Und Frühpension gäbe es nicht.
     
  37. Xizor kann oft nicht so gut mit Bildern

    Xizor
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    Jetzt doch nicht. Laut Wendt par ordre de Mufti Angela. :ugly:
     
  38. Oi!Olli Vollzeitskinhead

    Oi!Olli
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    Viele SSD
    Soundkarte:
    Soundblaster Z
    Gehäuse:
    Raijintek Zofos Evo Silent
    Maus und Tastatur:
    Tastatur leuchtet
    Betriebssystem:
    Windows XI
    Monitor:
    Coolermaster TEMPEST GP27Q
    Und wie er auf Facebook jammert.
     
  39. Captain Tightpants "Gefällt mir"-Bot

    Captain Tightpants
    Registriert seit:
    27. Oktober 2009
    Beiträge:
    28.693
    Jammert er das seine Meinungsfreiheit eingeschränkt wird :huch:?
     
  40. Firderis

    Firderis
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