Staatsanwaltschaft und Polizei deluxe (Bayern & Hessen Edischn)

Dieses Thema im Forum "Smalltalk" wurde erstellt von Tom Sawyer, 10. Oktober 2011.

  1. P@l@din

    P@l@din
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    Lieber NeM, das wäre auch ein Rücktritt vom Versuch, wenn derjenige, auf den du schießt, nicht stirbt. Klingt bitter, ist aber so. Soll ich das jetzt noch abstuser machen? Die Pistole ist eine Axt und steckt mittlerweile im Kopf des Opfers. Aus welchen Gründen auch immer lebt das Opfer aber noch und wie die Axt da so im Kopf steckt überkommt dich dann das schlechte Gewissen und du lässt von deinem Vorhaben ab. In einem ordentlich ablaufenden Prozess wird das auch nur ne gefährliche Körperverletzung, das ist halt leider so.

    Und Anwälte in solchen Prozessen werden alles dafür tun, dass die Angeklagten nach so einer Aktion ja eigentlich gar nicht mehr wollten, dass das Opfer stirbt, deswegen hat man ja a) nicht mehr geschossen / b) die Axt nicht noch einmal in den Schädel versenkt / c) was auch immer man ursprünglich gemacht hat weiter verfolgt
     
  2. Das ist praxisferner Bullshit, sorry. Ob jemand Schussverletzungen überlebt, hat viel mit Glück zu tun. Der Mordversuch sollte eigentlich bereits mit dem ersten Schuss vollbracht sein. Drum ists ja auch ein Versuch - weil derjenige nicht gestorben ist. Wenn ich auf jemanden schieße, nehme ich zu 100% in Kauf, dass derjenige stirbt.

    Wenn das juristisch so seine Richtigkeit hat, gehört das überarbeitet. Denn das bedeutet, dass ich dir direkt in den Kopf schießen kann und, wenn dus mit viel Glück überlebst (ja, das kommt vor), mich dann halt drauf ausreden kann, dass ich dir ja noch ein paarmal reinschießen hätte können und hole so eine Körperverletzung für nen Kopfschuss raus... Du verstehst, warum das ein bisschen krank ist, ja? :ugly:
     
  3. P@l@din

    P@l@din
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    Ich sage nicht, dass ich das Urteil auf "menschlicher" Ebene toll finde, aber juristisch betrachtet ist das (leider) tragbar und spricht eben auch für eine saubere Aufarbeitung der Umstände durch den Richter (mir ging es hauptsächlich um den unterstrichenen Part). Der macht halt auch "nur" seinen Job und hält sich an das was vorgegeben wird.

    Gerade bei der Versuchsstrafbarkeit befinden wir uns in einem empfindlichen Bereich, gerade bei den "großen" Kapitaldelikten. Denn nehmen wir mal das Beispiel, das ich oben gebracht habe (also das mit der Schulter): Würde man die Versuchsstrafbarkeit komplett wegfallen lassen, wären wir hier - je nach Umständen - ggfs. sogar bei einem versuchten Mord. Da verschieben sich Strafrahmen, selbst wenn man die mildeste Strafe heranzieht, schon recht deutlich. Und gerade Kapitalverbrechen sind in vielen (nicht allen) Fällen Beziehungstaten, in denen die Hintergründe genaustens aufgeklärt werden müssen. Und, nimm mir das bitte nicht übel, nicht jeder Schuss ist mit Tötungsabsicht verbunden (also mal losgelöst von dem Fall hier). Wenn ein Richter das regelmäßig entscheiden würde, dann wäre er schneller weg vom Fenster, als man schauen könnte. Jede strafrechtliche Rechtsnorm hat einen objektiven und subjektiven Part, den man nicht verallgemeinern kann.

    Wie gesagt, ich kann vollkommen nachvollziehen, dass viele bei einem solchen Urteil erst einmal fassungslos sind und/oder nur mit dem Kopf schütteln.
     
    Zuletzt bearbeitet: 9. Mai 2020
    Lepio1 und Captain Tightpants gefällt das.
  4. Bei 4 Schüssen widerspreche ich dir ganz klar.

    Überleg halt mal eine Sekunde: Wenn ich 4x auf dich schieße und du Blut spuckend davonhumpelst, geh ich eher davon aus, dass du in spätestens 5 Minuten röchelnd am Boden liegst und an deinem Blut erstickst. Wenn ich mich noch dazu dann vom Tatort entferne und dir keine Rettung o.ä. rufe, sondern dich deinem Schicksal überlasse, würde ich sagen dass das verdammt gute Argumente FÜR einen Mordversuch sind. Ich bin halt davon ausgegangen, dass du verreckst.

    Der Mordversuch hängt ja schon davon ab, ob ich ernsthaft versucht habe, dich umzubringen. In dem Fall habe ich das und war erfolglos. Das ändert nichts am Mordversuch, nur weil ich halt nicht die Waffe leergeballert und gewartet habe, bis du dich nicht mehr rührst oder ich mir Details zum verwendeten Kaliber angesehen habe und zu dem Schluss gekommen bin, dass die Murmeln ja eh nicht so schnell fliegen.... Ich ging von einem Erfolg aus und habe mich halt geirrt, weil ich mich stümperhaft angestellt habe. Das ist kein Rücktritt.
    Das ist gut zu wissen. Wenn ich also versuche jemanden umzubringen und weglaufe, das Opfer aber überlebt, kann ich dann stets sagen: "Ach, mich überkam das schlechte Gewissen, drum hab ich nicht noch 2x draufgeschlagen". Hervorragend, dann ist also kaum ein erfolgloser Mordversuch ein Mordversuch :ugly::hoch:

    Ne, ich habe schon eine Handlung gesetzt (und diese auch vollendet!), wo ich davon ausging, dass diese Handlung den Tod hervorrufen wird. Dass ich mich geirrt habe, sollte am Mordversuch nichts ändern.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 9. Mai 2020
  5. P@l@din

    P@l@din
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    Ganz ehrlich? Ich beende die Diskussion an der Stelle, da Du ja scheinbar nicht wirklich in der Lage bist, dich von deiner persönlichen Einstellung zu einem solchen Tatablauf zu lösen (Thema "Ich, ich, ich, ich" vs. strafrechtlicher Prozess, in dem ein Richter eben möglichst neutral an einen Sachverhalt herangehen muss). Das ist, wenn man keine direkten ausbildungstechnischen oder beruflichen Berührungspunkte mit (straf-)rechtlichen Angelegenheiten hat, auch völlig legitim. Ich habe meinen ursprünglichen Standpunkt klar gemacht, dessen Kernthema eigentlich nur deine völlig unreflektierte Aussage "der Richter gehöre aus dem Amt, weil er praxisfern und fragwürdig entschieden habe (das kann man entscheiden, wenn man den Prozess 100 % miterlebt hat, aber nicht bei 4 - 5 Absätzen einer Nachrichtenmeldung) war und über den Rest können wir noch seitenlang diskutieren und kommen auf keine Einigung. Das was Du haben möchtest ist eine strafrechtliche Bewertung nur auf einer objektiven Grundlage und so funktioniert das Strafrecht in Deutschland halt nicht.

    P.S: Ich würde dein neu gewonnenes Wissen vielleicht nicht unbedingt in die Praxis umsetzen, denn ob Du das glaubhaft dargestellt hast, werden wir anhand der dementsprechenden gekürzten Nachricht in den Medien wohl nicht beurteilen können, wenn Du plötzlich erst nach 10 - 15 Jahren hier wieder im Forum auftauchst :ugly:
     
  6. Oi!Olli Vollzeitskinhead

    Oi!Olli
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  7. I'm surprised.
     
  8. Fiesfee Mitmobsterin

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    Das geht ja nicht gegen dich. Aber mir fällt aus auch schwer mit gesundem Menschenverstand hier dem Urteil zu folgen. Da lauern zwei Menschen einem anderen auf und schießen viremal auf den, zwei davon in Kopfnähe. Der Artikel legt nahe dass das Gericht die Tötungsabsicht festgestellt hat.
    Die hatten mehr als genug Zeit vom Versuch zurückzutreten.
    Wenn der Sachverhalt - wie im Artikel beschrieben - nicht für versuchten Mord ausreicht frage ich mich wirklich, wie man überhaupt dafür jemals verurteilt werden könnte.
     
  9. tshagrlow

    tshagrlow
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    Der eigentliche Witz an dem Urteil sind für mich sowieso die "nur" 4,5 Jahre Haft, obwohl der Strafrahmen nach §224 bis zu 10 Jahre hergegeben hätte und die Täter noch nicht mal ein Geständnis abgelegt haben.
     
  10. Oi!Olli Vollzeitskinhead

    Oi!Olli
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    Siehe den Fall den ich gepostet habe. Keine der Verletzungen die ihm zugefügt wurden, hätte bei einem gesunden Menschen ausgereicht. Zack einmal Mord. Mhrfach auf einen Menschen gezielt schießen? Na nicht so schlimm.
     
  11. P@l@din

    P@l@din
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    Ich hoffe folgende Aussage nimmst Du mir im Gegenzug nicht übel: Manche Gerichtsentscheidung scheint für den Laien auf den ersten Blick überhaupt nicht nachvollziehbar, eben weil es Einzelfallentscheidungen und keine Fließbandgeschichten sind. Gerade Rücktritt vom Versuch ist dazu da, um dem Täter eine Brücke in die "Straffreiheit" (in "" weil wir uns, glaube ich darüber einig sind, dass das Handeln zurecht eine Strafe nach sich gezogen hat) zu bauen. Fernab des Einzelfalles müsste man sonst immer davon ausgehen, dass ein Täter (eigene moralische interne Abwägungen außen vor gelassen) seine Tat - egal wie schwer - bis zum Ende durchzieht, weil es eben egal ist. Und selbst Leuten, wie die beiden Täter, die eindeutig zunächst geplant hatten das Opfer zu Töten, muss die Möglichkeit dieser Brücke gewährt werden. Ein Versuch dauert so lange an, bis der Taterfolg aus Sicht des Täters sicherlich eintreten wird oder nicht mehr eintreten kann. Ich kann also theoretisch 100 x auf jemanden schießen und dann von ihm ablassen, weil ich doch nicht möchte das er stirbt, und habe damit einen Rücktritt (bewusst übertrieben formuliert).

    Und da kommen wir wieder zu dem Punkt, den @NeM durch sein kindliches Eigenzitat, natürlich, mit negativer Intention, hervorheben muss; es bedarf für eine konrete Beurteilung auch konkrete Infos: In einem Prozess können Nuancen einen Unterschied machen. Wenn noch Schüsse in der Waffe waren und die Täter die Verfolgung nicht aufgenommen haben, kann man denen auf subjektiver Ebene nicht unterstellen, dass denen der weitere Fortgang egal war bzw. sie davon ausgingen, dass das Opfer an den Verletzungen stirbt. Wäre im Prozess z.B. von einem oder beiden Angeklagten Aussagen getätigt worden ala' "Es wäre uns egal gewesen, wenn er es nicht geschafft hätte" oder "Wir waren uns sicher, dass unser Vorhaben damit gelungen ist", hätten wir wohl ein anderes Urteil. Noch einmal: Wenn nicht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit etwas ausgeschlossen werden kann, ist es fast unmöglich ein solches Urteil zu halten.

    4 1/2 Jahre sind in der Rechtsprechung, leider, und je nach Ausgangslage, schon ein ziemlich hohes Urteil. Es kann Tätern schon zu Gute kommen, wenn sie vorher nie strafrechtlich in Erscheinigung getreten sind. Darüber hinaus sind 20 Monate in Haft vor Verurteilung "leider" auch ein Milderungsgrund (selbst bei Schuldspruch -> man ist halt so lange unschuldig, bis das Urteil gefallen ist und selbst wenn das mit einer Strafe endet, so hat man vorher doch im "ungewissen" seine Zeit in Haft verbracht). Aber auch das ist, ohne den Prozess im Detail zu kennen, schwer zu beurteilen. Es wundert mich eher, dass die StA nicht sofort Rechtsmittel angekündigt hat (müssen sie nicht, da auch kein Verzicht erklärt wurde), da scheint doch einiges im Hintergrund zu sein, was man halt aus der kurzen Nachricht nicht weiß.

    Abschließend kann ich nur erneut betonen: Ich kann nachvollziehen, dass solche Urteile auf wenig Gegenliebe stoßen, aber man sollte in seinen Aussagen vielleicht auch nicht direkt über's Ziel hinausschießen ala' "der Richter gehört sofort und für immer weg von seiner Position", wenn man eben "nur" Laie ist. Der Mann macht eben auch nur seinen Job.
     
    Zuletzt bearbeitet: 9. Mai 2020
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  12. Oi!Olli Vollzeitskinhead

    Oi!Olli
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    Interessant. Wieso wurde dann hier überhaupt a verurteilt und b das Urteil nicht später aufgehoben?

    https://www.spiegel.de/panorama/justiz/getoeteter-bauer-das-raetsel-des-rudolf-rupp-a-724080.html

    Ich müsste auch noch mal einen Fall suchen, wo jemand wegen Mordes verurteilt wurde, obwohl es weder eine Leiche, noch ein Geständnis gab, nur vage Indizien. Ok und die Tatsache, das er schon mal vor Jahren versucht hatte den Typen umzubringen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 9. Mai 2020
  13. Fiesfee Mitmobsterin

    Fiesfee
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    Ich drücke ja auch nur mein laienhaftes Unverständnis aus.
    Für mich wäre der Versuch im Moment der ersten Schussabgabe erfüllt. Der Erfolg oder Misserfolg entscheidet für mich dann nur noch über "vollendeten Mord" oder "Mordversuch". Ich gehe auch durchaus mit, dass es strafmildernd sein sollte, wenn sich der Täter im Verlauf der Tat umentscheidet, einen Rettungswagen ruft und sich der Polizei stellt.
    Aber ich muss noch mal betonen dass ich nicht verstehe wo denn dann die Grenze zum Mordversuch überhaupt ist. "Ich hätte ihm noch 10 weitere Kugeln verpassen können, da sehen Sie also meinen Unwillen zum Mord" erscheint mir hm....schwach.
    Ich unterstelle dem Richter hier aber auch nichts. Wenn es dort rechtlichen Bullshit gäbe hätte das Urteil wohl nicht lange Bestand.
    Als ganz normaler Mensch denke ich mir aber bei den Sachverhalten, wie sie im Artikel stehen ":spinner:" in Bezug auf das Rechtssystem.
     
  14. Die Frage, die ich mir jetzt stelle, ist: Hätte der Richter für einen Mordversuch verurteilen können oder nicht?

    Wenn nicht, ist das Problem wohl nicht der Richter, sondern das Gesetz und es gehört geändert. Denn dieser Fall zeigt durchaus auf, was für Unsinn da rauskommen kann. Eine Verurteilung für Körperverletzung nach mehreren Treffern aus einem Revolver kannst du dir eher nicht ausdenken :ugly::hoch: Aber eine tolle Ausrede, falls die Waffe eine Störung hat... Da ist der Täter also besser dran, wenn er die Störung nicht zugibt. Das macht möglicherweise den Unterschied zwischen Mordversuch und Körperverletzung aus.

    Irre.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 9. Mai 2020
  15. P@l@din

    P@l@din
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    1. Jeder Prozess ist anders und - ich habe damals zwar darüber gelesen, aber im Detail erinnere ich mich an den Fall nicht mehr - ausgehend von den damals vorliegenden Indizien/Beweisen scheint das Gericht von der Tat überzeugt gewesen zu sein. Entscheidungen können Richter, da in Ihren Entscheidungen frei, treffen wie sie lustig sind, das bedeutet aber nicht, dass diese richtig sind (und nicht von der nächsten Instanz kassiert werden können - s. 2.). Das wiederum kann man halt nur beurteilen, wenn man den Prozess im Detail kennt.

    2. Grundsätzlich gibt es erst einmal eine Rechtmittelfrist. Ist diese abgelaufen ist ein Urteil rechtskräftig (Der befugte Personenkreis muss da schon aktiv werden, eine Instanz höher prüft das nicht einfach so von sich aus). Das Urteil ist aus 2005, das überhaupt Rechtsmittel eingelegt worden sind, habe ich auf die Schnelle nicht finden können

    3. Gab es ein Wideraufnahmeverfahren (das ebenfalls nicht von alleine passiert, sondern ebenfalls beantragt werden muss) nach Fund der Leiche des Bauerns im Jahre 2009 (wenn auch akut dagegen gearbeitet worden ist und es deswegen erst später erfolgte), das mit einem Freispruch geendet hat (bitte mal besser recherchieren, das findet man sogar bei Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Todesfall_Rudolf_Rupp)

    Sollte auch kein Angriff sein. Wie gesagt, ich kann es verstehen.

    Man muss sich erst einmal im klaren sein, wann man einen Versuch annehmen kann (habe das noch einmal ausgebessert, da - und man schreibt in Foren ja meist lockerer - das Andauern bis zur Vollendung vielleicht etwas zu allgemein gehalten war. IdR sind die Übergänge ja auch fließend). Und dann stellt sich halt immer noch die Frage des Rücktritts. Du kannst einen tatsächlichen unbeendeten oder beendeten Versuch haben, liegt ein Rücktritt davon vor, ist der Versuch vom Tisch, auch in der Verurteilung. Denn genau was Du als (tatfreies) Beispiel anbringst, wäre ein klassischer Rücktritt. Der kann (und ich betone das deutlich) aber auch schon darin liegen, dass man einfach nicht weiter macht. Und hier liegt die Krux in der Sache: Es scheint mir, dass die beiden Täter hätten noch einmal abdrücken oder anderweitig den Erfolg herbeiführen können. Das haben Sie nicht getan. Der Richter hätte und da nehme ich mal Rückgriff auf @NeM s Frage davon überzeugt gewesen sein müssen, dass die "nur" aufgehört haben, weil die dachten "der verreckt doch eh". Das scheint hier wohl nicht so gewesen zu sein. Wenn das Opfer aber noch wegrennt ist das etwas anderes, als z.B. jemand der mit einem Bauchschuss an einer Hauserwand lehnt und langsam ausblutet. Da wäre es m.E. einfacher zu argumentieren, dass die Täter das Opfer zum Sterben haben liegen lassen, selbst wenn er es - wie durch ein Wunder - überlebt. Und ich kann es nur erneut betonen: Man müsste das komplette Urteil kennen und am besten auch den Prozessinhalt um da eine eindeutigere Aussage treffen zu können. Ein anderer Richter hätte den Versuch vielleicht stehen lassen. Eventuell war es auch auf so wackeligen Beinen, dass der Richter eben eine rechtsmittelfeste Entscheidung wollte, die auf keinen Fall angreifbar ist. Man weiß es halt nicht.

    Das mit der Unterstellung war auch nicht auf Dich bezogen, sondern sollte allgemein noch einmal deutlich machen, was mich bei der Aussage von NeM so gestört hat.
     
    Zuletzt bearbeitet: 9. Mai 2020
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  16. Dawizard gesperrter Benutzer

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    Tausende rechte Spinner ignorieren alle Beschränkungen,sowohl generelle als auch spezifisch für die jeweilige Veranstaltung gemachte, was sagt die Polizei?
    "durchweg friedliche und störungsfreie Versammlung ... Unser Einsatzkonzept ging auf"

    War ein bisschen emotional, aber hier in Bayern achten wir strikt auf Verhältnismäßigkeit und würden wir nie das USK Demos wegknüppeln lassen

    Komm Kollege, mach doch mal Platz damit das Volk marschieren kann

    Merkwürdig wie zahm die deutsche Polizei plötzlich ist :hmm:
     
  17. Naja sie gehen halt zurück. Hätten sie etwa reinknüppeln sollen, obwohl sonst keine Eskalation erkennbar war? Es flogen ja keine Steine/Feuerwerkskörper und gebrannt hat auch nichts.

    Würde es auch besser finden, wenn gegen die härter vorgegangen wird, oder solche Demos gleich ganz verboten würden, weil sie absolut überflüssig sind zur Zeit. Aber bin mir ziemlich sicher, dass das auch mit der Zeit passieren wird.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 11. Mai 2020
  18. Dawizard gesperrter Benutzer

    Dawizard
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    In Berlin sind Flaschen geflogen. Und Mangel an Anlass hat in Berlin und besonders bei der bayrischen Knüppeltruppe vorher noch nie gestört, wo keine Eskalation ist wird eine gemacht.
     
  19. Dann sollte man da streng durchgreifen.

    Und die Pyrotechnik wird dann erst nachträglich angezündet?
     
  20. blurps

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    Naja, die traditionellen Krawalle zum 1.Mai in Berlin sind seit der Umstellung der Polizeitaktik auf Deeskalation nur noch Folklore. Die zeitliche Übereinstimmung kann natürlich reiner Zufall sein...
     
  21. Butterhirsch Der mit dem Hirsch tanzt

    Butterhirsch
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    Warum Gefängnisse abgeschafft gehören

    Ein Artikel dem ich so in weiten Teilen zustimmen kann. Warum genau leisten wir uns auch heute noch solche ineffizienten, Geld verpulvernden Methoden?
     
  22. Oi!Olli Vollzeitskinhead

    Oi!Olli
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    Wobei man hinzufügen muss, dass der Artikel keine Gefängnisse ungleich alle Straftäter dürfen frei rumlaufen bewirbt.
     
  23. Dawizard gesperrter Benutzer

    Dawizard
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    Die Kosten sind kein Gegenargument sondern neben Populismus (Opferschutz vor Täterschutz!!! Kuscheljustiz!!11) der Hauptgrund. Es steckt eine Menge Geld in dem Ökosystem.


    Nachtrag, auch die GdP zeigt sich ungewohnt differenziert, wenn es um eine bestimmte Kategorie von Demonstranten geht: https://twitter.com/GdPPresse/status/1259803904583352320
     
  24. Blacky the pirate

    Blacky the pirate
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    Hast du eigentlich irgendwelche spezielle Fragen zu dem Podcast? Hab ihn mir jetzt angehört.
     
  25. Geiermeier

    Geiermeier
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    https://taz.de/Drohungen-gegen-Journalisten/!5685763/

    läuft in braunschweig...

    "[...]Janzen ist in der Vergangenheit mehrfach Opfer von rechten Drohungen geworden.
    Das Paket war an Janzen und seine Familie adressiert. Nachdem Janzen das Paket geöffnet und den Schweinekopf bemerkt hatte, informierte er umgehend die Kriminalpolizei, sagt er der taz. Ein Beamter habe Janzen am Telefon erklärt, dass er in dem Vorfall keine Bedrohung sehe.[...]
    Die Spurensicherung habe das Paket mitgenommen, den Schweinekopf aber bei Janzen gelassen."
     
  26. P@l@din

    P@l@din
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    Grafikkarte:
    PNY RTX 4080 Verto Triple Fan
    Motherboard:
    MSI X570 Gaming Plus
    RAM:
    32 GB RipJaws V 3200 Mhz
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    Asus ROG Pugio II
    Evga Z15
    Betriebssystem:
    Win 11
    Monitor:
    KTC M27T20 (VA, Mini LED, HDR 1000)
    "Die Justiz darf nicht länger gebetsmühlenhaft von der Resozialisierung der Täter, der Erhöhung der Sicherheit und dem Willen der Opfer reden. Sie muss transparent machen, was wir mit unseren Gefängnissen anrichten."

    Ja, und auf einmal sind die Täter die Opfer...

    Der Absatz lässt mich den Rest unheimlich schnell wieder vergessen.
     
    dmsephiroth gefällt das.
  27. Hab ich mir auch gedacht. "Die armen Kinderschänder und Mörder.", in etwa.
     
  28. Butterhirsch Der mit dem Hirsch tanzt

    Butterhirsch
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    Deine Meinung zu den dort getroffenen Aussagen - insb. was die Verdeckung und das fehlende Bewusstsein für Außenwirkung angeht - würde mich durchaus interessieren.

    Ansonsten fand ich den als "Zivilist" einfach sehr spannend, weil ich das Gefühl hatte das dort eine gewisse Differenzierung und Selbstkritik mitschwingt, die bei GDP und DPolG ja oftmals völlig fehlt.
     
  29. Dawizard gesperrter Benutzer

    Dawizard
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    Klingt für mich eher so als hättest du den Rest gar nicht gelesen...

    Sich am Willen des Opfers zu orientieren nennt man fachlich "Talionsprinzip". Im allgemeinen Sprachgebrauch ist der Ausdruck "Sharia" geläufiger, weil wir im aufgeklärten Wertewesten sowas absolut niemals befürworten würden :D
     
  30. Silent Hunter Bambis Alptraum

    Silent Hunter
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    Nein. Nicht jedes Opfer will eine Talion. Das Talionsprinzip orientiert sich nicht am Willen des Opfers, sondern an das Tat des Täters bzw. dem von ihm angerichteten Schaden.
     
  31. Dawizard gesperrter Benutzer

    Dawizard
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    Und deshalb kann in solchen Systemen das Opfer dem Täter vergeben, typischerweise gegen einen Handel wie Blutgeld oder Hochzeit, und es findet keine Bestrafung statt. 100% Opferwille statt abstraktem Wünschen der Gesellschaft, tolle Sache oder?
     
  32. Silent Hunter Bambis Alptraum

    Silent Hunter
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    Das Opfer bzw. seine Rechtsnachfolger können die Strafe nach oben begrenzen durch Vergebung. Sie können aber keine beliebige Strafverschärfung herbeiwünschen. Es ist also kein "100% Opferwille", wie du fantasierst.

    Sowas ähnliches gibt es bei uns ja auch, nennt sich "Täter-Opfer-Ausgleich". Das Verhalten des Täters nach der Tat wird bei der Strafzumessung berücksichtigt.
     
  33. Lepio1

    Lepio1
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    In dem Artikel werden durchgängig die Verbrechensopfer als Opfer genannt, von armen Kinderschändern und Mördern ist da doch nicht Ansatzweise die Rede?
     
  34. Silent Hunter Bambis Alptraum

    Silent Hunter
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    Der Artikel redet insgesamt wirres Zeugs. Diebstahl geringwertiger Sachen als Ordnungswidrigkeit? Also würde das Opportunitätsprinzip gelten? Brr. Das Opfer hätte da kein Recht, eine Strafverfolgung zu verlangen, sondern müsste den umständlichen, teuren und deutlich weniger erfolgversprechenden Weg einer Zivilklage wählen.


    Was ist mit Sachen, die einen geringen materiellen Wert haben, aber nicht einfach ersetzbar sind?
     
  35. Oi!Olli Vollzeitskinhead

    Oi!Olli
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    In solchen Fällen wird eh meistens eingestellt.

    Und wenn der Täter halt die Sachen schon verscheuert hat, muss ich klagen um wenigstens Geld zu sehen. Wobei die ja meistens nix haben. Da wünsche ich mir doch eher, dass die Leute schnell wieder arbeiten gehen damit ich an mein Geld komme und nicht noch 3 Jahre Knast und 10 Jahre HIV drauf kommen.
     
  36. Silent Hunter Bambis Alptraum

    Silent Hunter
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    Wenn du das Glück hattest, von jemand beklaut zu werden, der brauchbar verdient. Wenn derjenige das nicht tut, siehst du kein Geld.

    Und für größere Sachen (KV mit bleibenden Schäden u.s.w.) gibt es sowieso das Opferentschädigungsgesetz. Weil praktisch kein Täter auch nur ansatzweise solche Schadenssummen bezahlen kann.
     
  37. Lepio1

    Lepio1
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    Also schnell ins Gefängnis schicken, weil der Täter da mehr Chancen hat, Geld zu verdienen?
     
  38. Silent Hunter Bambis Alptraum

    Silent Hunter
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    Wenn sowieso keine Chance besteht, vom Täter irgendwann mal Geld zu sehen, bleibt das als eine Möglichkeit übrig, um ihm zu zeigen, dass es dennoch Unannehmlichkeiten bringt, Leute zu bestehlen.

    Außerdem: Positive und negative Generalprävention.


    Beim Diebstahl geringwertiger Sachen kommt man dem Täter doch schon entgegen, indem man das zu einem Antragsdelikt erklärt hat. Aber gerade Geschäfte werden sich komplett verarscht vorkommen, wenn das in den Bereich der Ordnungswidrigkeiten rutscht. Wenn in irgendeinem Laden zehn Leute pro Tag jeweils Waren im geringwertigen Bereich klauen (<50€, pro Täter), kommt man schnell auf größere Summen.
     
  39. Blacky the pirate

    Blacky the pirate
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    Beim letzten Absatz geb ich dir Recht. Ich kann mich jetzt aber nicht (bei dem zugegebenermaßen langen Podcast) daran erinnern, dass er über systematisches Vertuschen bei der Polizei gesprochen hat.
     
  40. Dawizard gesperrter Benutzer

    Dawizard
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    Sie können die Strafe nicht nur bregrenzen sondern auch komplett ausfallen lassen. Wenn das Gerede vom Willen der Opfer wirklich wirklich ernst gemeint wären, würde das mehr bedeuten als die eigene Geilheit auf Bestrafung mit den Rachegelüsten von Opfern rechtfertigen. Es würde auch bedeuten einen Mörder in Ruhe zu lassen wenn sein Opfer in einer Sekte war, die nicht an irdische Gerichtsbarkeit glaubt sondern sowas exklusiv der zuständigen Gottheit überlässt. Oder wenn sich Täter und Opferfamilie gütlich einigen...
     
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