Wechsel der FH: Werden nicht bestandene Prüfungsversuche "angerechnet"?

Dieses Thema im Forum "Smalltalk" wurde erstellt von isthatariot, 10. Juli 2009.

  1. Hi,

    ich habe vor demnächst von einer FH an eine Andere zu wechseln. Das erste Semester meines Studiengangs habe ich vollständig ohne Probleme geschafft. Im Zweiten könnte es nun passieren, dass ich die ein oder andere Prüfung nicht schaffe.

    Nun kann man sich ja beim Wechsel an eine andere FH bestandene Prüfungsleistungen anrechnen lassen. Werden denn aber auch nicht bestandene Prüfungsversuche zwangsangerechnet? Sprich wenn ich jetzt an meiner jetzigen FH den ersten Prüfungsversuch nicht schaffe, bin ich dann nach dem Wechsel an die andere FH dort automatisch auch beim zweiten Versuch? Oder geht der Zähler da wieder von vorne los?

    Hoffe da hat einer Erfahrung und kann mir weiterhelfen.

    Vielen Dank. :)
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 10. Juli 2009
  2. Keiner eine Idee?
     
  3. fuzzykiller Der Forentroll schlechthin

    fuzzykiller
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    Ist dir die offensichtliche Antwort, im Studienbüro nachzufragen, nicht schon eingefallen? :ugly:
     
  4. Ste4an

    Ste4an
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    Ich würde mir da jetzt keinen Kopf machen, wart mal erst ab, ob du wirklich durchgefallen bist.
     
  5. du kannst dir die prüfungen anrechnen lassen, die du willst.
    nicht bestanden --> nicht anrechnen lassen
     
  6. Bane

    Bane
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    was du aber nicht vergessen darfst: Wenn die nicht geschafften Prüfungen ein Grund wären, dass du exmatrikulierst wirst, das Studium an deiner FH also unfreiwillig abgebrochen wird, kann es sein, dass du den gleichen oder einen ähnlichen Studiengang überhaut nicht mehr studieren darfst...
     
  7. Dysth

    Dysth
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    Ich vermute aber nicht, dass er bereits alle möglichen Leerschüsse ausgeschöpft hat und exmatrikuliert wird, wenn er erst im zweiten Semester ist und ein paar nicht bestand.
     
  8. Eine nicht bestandene Prüfung muss innerhalb eines halben Jahres (das sind 6 Monate, da muss man genau aufpassen!) wiederholt werden, sonst wird man exmatrikuliert. Wird die Nachprüfung nicht bestanden verliert man in Deutschland sein Prüfungsrecht für diesen Fachbereich oder muss einen Härtefallantrag durchbekommen, dann darf man sich noch ein weiteres mal prüfen lassen.
    Deshalb nicht bestandene Prüfungen am besten vor dem Hochschulwechsel wiederholen, nicht dass man aus irgendwelchen Gründen nicht über die Vorlesung geprüft werden kann oder die Frist nicht eingehalten wird.
     
  9. Dysth

    Dysth
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    Das hängt von den Prüfungsordnungen ab! Es gibt Prtüfungsordnungen bei denen du eine Klausur so oft verhauen kannst wie es gewisse Einschränkungen erlauben (z.B. Maximalsemester oder Maluspunktsystem oä.), was durchaus sehr viel öfter als zwei oder drei Mal sein kann und die Wiederholungsversuche nicht auf ein halbes Jahr beschränkt, manche Klausuren werden auch nicht im Halbjahreszyklus angeboten.
     
  10. Groundhog13 webskaster

    Groundhog13
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    Naja man hat ja nicht nur eine Nachprüfung, eine zweite bekommt man im Regelfall schon und man kann ohne Probleme wechseln nach einem Semester wenn für den nächsten Prüfungszeitraum Widerholungsprüfungen anstehen. (hab ich auch gemacht ;) )

    @TE:
    Ob und was dir anerkannt wird liegt zu großen teilen an deiner Ziel-FH und deren Lehrplan, wenn der Inhalt der anzuerkennenden Fächer nicht zu großen Teilen mit dem entsprechenden Fach an der FH übereinstimmt kannste es knicken, die sind da oft recht zickig.
    Du kannst doch schon auf viel Rennereien gefasst machen, das is Bürokratie vom allerfeinsten :D
     
  11. Quad2003

    Quad2003
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    Grundsätzlich ist es so: Ja! Du nimmst alles mit, auch die Fehlversuche!
    Das System der "Scheine" gibt es ja soweit ich weiß nicht mehr beim Bachelor, das heißt Du gehst zu deinem Prüfungsamt, lässt Dir ne Leistungsübersicht ausdrucken und bescheinigen und die reichst Du bei deiner neuen Hochschule ein. Natürlich stehen dort auch die Fehlversuche drauf und die neue Hochschule übernimmt diese.

    Das kann ich aus eigener Erfahrung sagen.

    Aber: Es gibt einen kleinen Trick, der mir vom Prüfungsamt gesagt wurde, und den ich auch erfolgreich angewendet habe. Wenn Du schon vorher ein sehr schlechtes Gefühl bei der Klausur hast und denkst Durchgefallen zu sein ist wahrscheinlich.
    Dann kannst Du entweder ohne Risiko dir eine Leistungsübersicht besorgen, bevor diese Klausur kontrolliert wurde - taucht dann auch nicht so auf! (so hab ichs gemacht)
    Oder du spielst mit Risiko, und wartest ab bis der Lehrstuhl die Note veröffentlicht. Normalerweise dauert es 1-2 Tage bis das Prüfungsamt diese Noten erhählt (ich weiß nicht wies bei euch ist, aber bei uns hängt sie der jeweilige Lehrstuhl dann schon vorher am Büro aus)... Siehst Du dann dort dass du durchgefallen bist, schnell zum PA und Notenübersicht abholen und hoffen, dass die die note tatsächlich noch nicht bekommen haben.
     
  12. Ste4an

    Ste4an
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    Nicht immer, ich weiß nicht wie es beim Bachelor aussieht, aber ich hab mal eine verhauene Prüfung erst ein Jahr später nachgeschrieben. Liegt halt an der Prüfungsordnung der jeweiligen FH/ Uni.
     
  13. Quad2003

    Quad2003
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    Bei uns ist es genauso. Wenn man zum 2. Termin schreibt kann man auch gar nicht innerhalb eines halben Jahres wieder schreiben, sondern frühstens erst 1 Jahr später.
     
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