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Dieses Thema im Forum "Medienforum" wurde erstellt von DarkFantasy[me], 25. November 2019.

?

Berufung Staatsanwaltschaft - Frage: Wird die Strafe vom 1. Urteil ...

  1. erhöht

    46 Stimme(n)
    59,0%
  2. weniger

    3 Stimme(n)
    3,8%
  3. keine Ahnung

    1 Stimme(n)
    1,3%
  4. irgendwas mit "Helli

    8 Stimme(n)
    10,3%
  5. kein Gefängnis, sondern Lalaburg

    1 Stimme(n)
    1,3%
  6. Gefängnis und Lalaburg im Anschluß

    13 Stimme(n)
    16,7%
  7. er kommt frei auf Bewährung

    6 Stimme(n)
    7,7%
Status des Themas:
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  1. Space Dandy

    Space Dandy
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    In unserer Umgebung (Wohngebiet) hatte mal jemand einen Hahn, der über den ganzen Tag verteilt geschrien hat. Rainer erinnert mich wieder daran, wie nervig das sein kann, wenn man seine Ruhe haben möchte.
     
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  2. ColaFan Das Mentos in deiner Pepsi

    ColaFan
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  3. Nnamhock Like Wahnsinnicher

    Nnamhock
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    Da habt ihr's: Jahre lang macht ihr euch über den Oger lustig, da will er nun glatt eine Doku über sich rausbringen!

    Wir sind sowas von am Arsch! :atomrofl::atomrofl::atomrofl:
     
  4. -=Phönix=- Mag Pizza Hawaii

    -=Phönix=-
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    Das wird genau so ein Rohrkrepierer wie sein X Künstler in X Minuten video.

    Über Monate hat er damals dieses Video angekündigt und dann kam dabei die größte scheiße heraus die YT Deutschland je gesehen hat.
     
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  5. Nobody606 Ist ein Niemand

    Nobody606
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    Sie nannten Ihn Oger, eine Dokumenation von Mettfix.
     
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  6. Space Dandy

    Space Dandy
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    Kannst du deine Behauptung begründen, weshalb es zu keiner Verurteilung kommen sollte?
     
  7. ColaFan Das Mentos in deiner Pepsi

    ColaFan
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  8. Alex86 Nick der Schlitzer McGurk

    Alex86
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  9. Alex86 Nick der Schlitzer McGurk

    Alex86
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    "Ich habe damit angefangen Infovideos zu machen die echt scheiße waren."

    :atomrofl::atomrofl::atomrofl:
     
  10. Space Dandy

    Space Dandy
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    Ich hatte auf eine ehrliche Antwort gehofft :nixblick:

    Dem Artikel von Nordbayern nach zu schließen, wurde ihm das Angebot als Entgegenkommen unterbreitet, um den Angeklagten eine Perspektive zu ermöglichen, aus keinem anderen Grund. Davon abgesehen bin ich nicht von dieser "Winkler-Glück" Annahme überzeugt. In dem Artikel steht u.a. "Wir bringen dich in den Knast" soll einer dieser Besucher, ein so genannter Hater, am 23. Dezember 2019 um 17.18 Uhr vor dieser "Drachenburg" geschrien haben. Das Ziel: "Rainerle", wie der Besucher und dessen Begleiter Rainer Winkler nannten, zu provozieren." Sprich, dass Gericht wird hier eine Absichtsprovokation sehen, was wiederum dazu führt, dass Rainer bislang mit einer Bewährung davongekommen ist.
     
  11. Alex86 Nick der Schlitzer McGurk

    Alex86
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    Das mit der Beschreibung seiner Minderwertigkeitskomplex ist überraschend ehrlich.
     
  12. Fiesfee Mitmobsterin

    Fiesfee
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    Zu der es aber auch mind. 4 Ansichten gibt. Sicher schiene mir im Prozess hier wirklich gar nix.
     
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  13. Space Dandy

    Space Dandy
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    Das es in der Rechtsprechung unterschiedliche Positionen dazu gibt, ist mir bewusst. Letztendlich sollten die Haider nicht davon ausgehen, dass ihr Verhalten bzw. Motiv für den Prozess unerheblich sei, nur die Tat als solche betrachtet würde.
     
    Zuletzt bearbeitet: 16. Juni 2021
  14. Alex86 Nick der Schlitzer McGurk

    Alex86
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    Ziemlicher Realtalk ezala.
     
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  15. Space Dandy

    Space Dandy
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    Ich hoffe, die Post bekommt für Altschauerberg einen Sonderzuschlag.
    Was die da jedes Mal mit ansehen müssen:
    https://streamable.com/v9zonp
     
  16. Fiesfee Mitmobsterin

    Fiesfee
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    Und dann bin ich immer wieder erstaunt dass sein Hirn es zeitgleich schafft sowas wie "Brojeggt Brod" als vorzeigbaren Content einzustufen.
     
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  17. Rofl Copter gesperrter Benutzer

    Rofl Copter
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    Ich bin mir nicht sicher ob du die juristische Definition der Absichtsprovokation hier korrekt deutest? Oder ich missverstehe was du genau meinst in dem Kontext hier?! :hmm:
    Die Absichtsprovokation in jur. Sinne liegt afaik nämlich nur vor, wenn durch ein rechtswidriges Verhalten ein Angriff herausgefordert wird, um unter dem Deckmantel der objektiven Notwehrlage einen Gegenangriff auszuüben. Auch wenn die Haider da an seinem Zaun rütteln, befreit das Ruiner noch lange nicht davon die Ogerfüße still zu halten. Er hat auch bei Provokationen kein automatisches Recht Straftaten zu begehen. Seine Handlungen sind nicht durch Notwehr nach §32 StgB gedeckt sonst wäre er bei dem Pfeffersprayangriff z.B komplett freigesprochen worden. Ein "bisschen" Notwehr gibt es nicht. Entweder sie liegt vor oder nicht.
     
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  18. Knarfe1000 Homecomputer Veteran

    Knarfe1000
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    Das Rüddln am Zaun könnte man mit sehr viel Wohlwollen vielleicht als Besitzstörung ansehen. Oder halt bei hoher Lautstärke als Ruhestörung. Doch selbst dann gibt es dem Oger nicht das Recht, selbst Sheriff zu spielen. Gewaltmonopol des Staates und so.
     
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  19. Fiesfee Mitmobsterin

    Fiesfee
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    So eindeutig scheint das wohl nicht zu sein:
    https://strafrecht-online.org/problemfelder/at/rw/notwehr/absichtsprovokation/
    Hier werden 4 Ansichten widergebenen die sich teilweise dramatisch unterscheiden. Bei Variante 3 gibt es z.b. Notwehr, diese ist aber einzuschränken (also "ein bisschen Notwehr")
    Juristen müssen schließlich was zu tun haben.:yes:
     
  20. Knarfe1000 Homecomputer Veteran

    Knarfe1000
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    3 Juristen, 4 Meinungen...

    Aber Rofl gibt im Wesentlichen die Herrschende Meinung wieder und an der werden sich (v.a. die niederinstanzigen) Gerichte idR orientieren.
     
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  21. Rofl Copter gesperrter Benutzer

    Rofl Copter
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    Das sowieso :ugly:
    Der Notwehrparagraf ist eigentlich kein sogenannter "Gummiparagraf" und recht eindeutig und hier im Drachengame am Zaun wie ich finde schwer anwendbar im Kontext der Absichtsprovokation.

    Liegt kein unmittelbar gegenwärtiger, rechtswidriger Angriff auf Ruiner vor (aweng an der Straße rumprovozieren, am Zaun rütteln ist defintiv keine ausgelöste Notwehrlage! die einen Angriff seitens Ruiner jur. rechtfertigt) hat Ruiner die Füße still zu halten.

    Fängt ein Haider aber an Ruiner gezielt anzugreifen, mit einem Stock auf ihn zuzurennen und ausholen z.B. dann dürfte Ruiner mit eigenen Mitteln, die geeignet sind den rechtswidrigen Angriff zu beenden, zurückschlagen. Wären Hiebwaffen der Haider im Spiel, dürfte Ruiner theoretisch sogar sein Schwert aus der Hosne zaubern und einen auf Zelda machen :ugly:
     
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  22. Stringer Praktizierender Atheist

    Stringer
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    Einer unserer Nachbarn hatte sich auch mal einen Zwerghahn angeschafft (ich weiß beim besten Willen nicht, was Menschen zu so etwas bewegt).
    Der Hahn war winzig, hat aber zur Kompensation seiner geringen Körpergröße ganz besonders laut gekräht (ein Phänomen, dass ich auch bei kleinen Männern schon beobachten konnte :ugly:).

    Ab Sonnenaufgang legte der los und hat das auch stundenlang durch gehalten. Aber nur zwei Tage lang, dann hat die Nachbarschaft dem Besitzer zu verstehen gegeben das er sich entweder ganz schnell ein anderes zu Hause für seinen Hahn sucht oder es morgen Abend Grillhähnchen gibt. :D

    Auf dem Dorf weiß man halt noch wie man so etwas regelt.
     
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  23. Fiesfee Mitmobsterin

    Fiesfee
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    *Erzählstimme*
    ...nur in Emskirchne, da schreit der Rainer noch heute...
     
  24. Stringer Praktizierender Atheist

    Stringer
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    Das scheint mir wirklich die dörfliche Ausnahme zu sein.
    Das dem die regionalen Dorfbewohner noch nicht mit Fackeln und Mistgabeln einen Besuch abgestattet haben? :D

    Andererseits: vielleicht sind die alle so ähnlich drauf (nur nicht ganz so extrem oder weniger extrovertiert in Bezug auf ihre Selbstdarstellung im Internet)?
    Die meisten traditionellen Dörfer haben ja nicht nur einen Dorftrottel, jahrhundertelange Inzucht um Haus und Hof zusammen zu halten bleibt eben nicht ohne Folgen.
     
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  25. -=Phönix=- Mag Pizza Hawaii

    -=Phönix=-
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    Ich glaube am ASB wohnen fast nur ältere Leute. Würde es da eine größere Zahl an jungen Leuten/Jugendliche geben wäre wohl schon längst a weng an Rainer gerüddelt worden.
     
  26. Macro82

    Macro82
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    und wie oft ist das so vorgekommen? (in 10 Jahren ):topmodel:

    In 98 % der Fälle war es Ruiner aka der Oger der mit dem Stock,Duschstange ,Stein ,Blechschwert usw. rausgemeddlt ist und auf die Haider losgegangen ist und auf die eingedroschen hat die nichts gemacht haben.

    Und wer wurde nochmal wegen Körperverletzung vom Gericht wegen Dem verurteilt, weil er wie ein irrer mit Tierabwehrspray aka Pfefferspray die Hater hinter einem Zaun besprüht hat? ja das war auch der Oger :topmodel:

    Und da kommen wir auch mal zu den Vollidioten Drachis die dem Vollidioten gleich mal eine Schusswaffe in die Ogerpatscher geben wollen.

    Mal abgesehen das der eh beim Psychotest vom Waffenschein etc. sowieso zu 100% durchfällt wäre der damit eine wirkliche Gefahr für die Allgemeinheit.

    Ruiner mit einer Schusswaffe ist wie :

    https://www.youtube.com/watch?v=eZqpSgOmZm4

    :ugly::ugly::ugly::nem::no::uff:

    Ein Absolutes no go.

    Der Bogen den er von der Amazon-Bettelliste hatte scheint ja auch nach dem nächtlichen Pfeilschuss Video auf Haider ja auch auf mysteriöse weise verschwunden zu sein.

    Ob der wohl bei Herrn Müller in der Polizei Asservatenkammer steht ?
     
    Zuletzt bearbeitet: 16. Juni 2021
  27. Space Dandy

    Space Dandy
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    Du hast recht, was den vorliegenden Fall betrifft. Ich bin bei der Begrifflichkeit durcheinander gekommen. Es müsste Tatprovokation lauten. In dem Fall wäre eine Minderung der Straftat unter bestimmten Bedingungen möglich, wenn der Angreifer provoziert wurde.

    Ein Fall aus der Rechtsprechung:
    https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=19.06.2012&Aktenzeichen=3 StR 206/12

    "Die Strafkammer hat das Vorliegen eines minder schweren Falls gemäß §224 Abs.1 letzter Hs. StGB nicht erörtert, obwohl hierzu Anlass bestand. Nach den Feststellungen (UA S. 5 f.) und der eigenen rechtlichen Würdigung der Strafkammer (UA S. 11) ist der Angeklagte vom Geschädigten zur Tat provoziert worden. Zwar trifft die Auffassung der Revision, dass beim Vorliegen der Voraussetzungen des für Totschlagsdelikte geltenden §213 1. Alt. StGB bei Körperverletzungsdelikten zwingend ein minder schwerer Fall anzunehmen sei (RB S. 5 f.), nicht zu. Zu Unrecht beruft die Revision sich zum Beleg ihrer Auffassung auf Entscheidungen des Bundesgerichtshofs aus den 80er Jah-ren. Diese bezogen sich auf die damaligen Strafrahmen von Gewaltdelikten, die durch das 6.Strafrechtsreformgesetz einer grundlegenden Änderung unterzogen worden sind. Zudem hat der Bundesgerichtshof seit dem Urteil vom 24.September 1998 -4 StR 272/98, BGHSt 44, 196) anerkannt, dass vollendete Körperverletzungsdelikte durch versuchte Tötungsdelikte nicht verdrängt werden. Nach zutreffender Ansicht ist daher die Tatprovokation bei Körperverletzungsdelikten als Strafmilderungsgrund zu berücksichtigen; sie kann zur Annahme eines minder schweren Falles führen, muss dies aber nicht (vgl. Fischer StGB 59.Aufl. §224 Rdnr. 15 m. w. N.)."

    edit:

    In den bei Nordbayern besprochenen Fall haben die Geschädigten Rainer provoziert, also keine friedlichen Besucher:
    "Die Vorwürfe der Anklage, die am Amtsgericht Neustadt an der Aisch zu hören sind, klingen gleichermaßen nach Hass, Mobbing und Kindergarten-Spielchen: Am 23. Dezember 2019 schafften es zwei junge Männer direkt bis zum Balkon des Anwesens (sie müssen sich in einem eigenen Strafverfahren wohl gesondert verantworten) und hielten es für einen gelungenen Spaß, Rainer Winkler aus der Reserve zu locken. Sie verunglimpften dessen verstorbenen Vater mit üblen Sprüchen aus der untersten Fäkalschublade, wohl wissend dass der schwergewichtige Winkler ganz leicht in die Luft geht. Er titulierte sie als "Hurensöhne, hässliche Bastarde, Hackfressen" und schlug beide Männer mit der Faust."
     
    Zuletzt bearbeitet: 16. Juni 2021
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  28. Rofl Copter gesperrter Benutzer

    Rofl Copter
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    Und dann ist das alles obsolet sobald Frau Richterin mal auf die Idee käme einen Gutachter damit zu beauftragen die Schuldfähigkeit Ruiners zu evaluieren :ugly:

    Herrlich. Wir stellen uns hier im Thread Fragen, die eigentlich andere stellen müssten und drehen uns im Kreis. Frau Richterin ist noch lvl0 im Game :wahn:
     
  29. Macro82

    Macro82
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    Wegen Hausfriedensbruch :topmodel:
    schreib das mal bitte dazu.

    Ob es da überhaupt einer Verurteilung kommt dürfte wohl eine andre Geschichte sein.
     
    Zuletzt bearbeitet: 16. Juni 2021
  30. Madde [me] hat nix mehr zu sagen

    Madde [me]
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    Dein meme-Game ist echt next level shit.
     
  31. Wo kann man die Dinger kaufen? Ich kenne da einen Einsatzfall in Emskirchen! Zwei, drei von den Tieren nübergeschmaßt und dann abwarten, was morgens passiert!
    [​IMG]
     
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  32. Space Dandy

    Space Dandy
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    Auch wenn ich bei der Begrifflichkeit einen Fehler begangen habe (wo ich mich immer noch frage, wie das passieren konnte:battlestar:).
    Du verwechselst da was. Auf den vorliegenden Fall angewandt, würde die Provokation von den Besuchern ausgehen, die Rainer dazu bringen wollen, eine Situation zu schaffen, die für sie eine Notlage darstellt, in der sie sich verteidigen, was lt. der Berichterstattung aber nicht der Fall war bzw. wird in dem Bericht nicht darauf eingegangen, was nach dem Angriff Rainers geschehen ist.

    Es geht hier gar nicht darum, seine Handlungen zu legitimieren, sondern darum, sie richtig einzuordnen. Natürlich tut er sich selbst mit seinem Verhalten keinen gefallen. Er steht nicht ohne Grund vor Gericht.
     
    Zuletzt bearbeitet: 16. Juni 2021
  33. -=Phönix=- Mag Pizza Hawaii

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    Wenn Kaschber dort sind die tatsächlich scheiße bauen kann man Rainer natürlich nichts vorwerfen wenn er sich wehrt.

    Anders sieht es aber imho aus wenn er auf Leute los geht die einfach nur friedlich auf der Straße stehen.

    Er gehört einfach endlich bestraft und weggesperrt damit das ganze noch ein gutes Ende nimmt.
     
  34. MuSu nässt sich ein

    MuSu
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    Maus und Tastatur:
    I bims, dem Schadtsi und Dasdadoor
    Betriebssystem:
    I bims, dem Beschbielsisddem
    Monitor:
    I bims, dem Moddinor
    Weiß nicht warum hier über Jura gesprochen wird, die Dinos sind schließlich schon ausgestorben
     
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  35. Rogar

    Rogar
    Registriert seit:
    11. Oktober 2020
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    Mein RIG:
    CPU:
    AMD Ryzen 7 7800X3D
    Grafikkarte:
    MSI GeForce RTX 4090 Ventus 3X OC
    Motherboard:
    MSI Tomahawk WIFI AMD B650
    RAM:
    32GB G.Skill Flare X5
    Gehäuse:
    Fractal North
    Maus und Tastatur:
    Roccat Kone Pure
    Corsair Vengeance K70
    Betriebssystem:
    Windows 11
    Monitor:
    LG 34GK950G
    Ich verstehe auch nichts von Kaffeevollautomat.
     
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  36. -=Phönix=- Mag Pizza Hawaii

    -=Phönix=-
    Registriert seit:
    8. September 2003
    Beiträge:
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    würde wählen :yes:
     
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  37. Fiesfee Mitmobsterin

    Fiesfee
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    11.005
    Dann wären die ja wohl kaum in so vielen Filmen, Dokus und Spielen präsent. MuSu wieder keine Ahnung, ey.
     
  38. Stringer Praktizierender Atheist

    Stringer
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    127.0.0.1
    Mein RIG:
    CPU:
    AMD Ryzen 7 5800X3D
    Grafikkarte:
    Palit GeForce RTX 4090 GameRock
    Motherboard:
    Gigabyte X570 Aorus Pro
    RAM:
    4 x 16 GB G.Skill RipJaws DDR4-3600
    Laufwerke:
    2 x 2 TB NVMe
    2 x 4 TB SATA SSD
    Soundkarte:
    Onboard
    Gehäuse:
    Coolermaster Cosmos C700M
    Maus und Tastatur:
    HyperX Pulsefire Dart
    HyperX Alloy Origins
    Betriebssystem:
    Windows 11 Pro
    Monitor:
    BenQ EX3501R
    Außerdem sind die Reptiloiden in der Hohlwelt deren direkte Nachfahren.
     
  39. Space Dandy

    Space Dandy
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    edit: Namen, E-Mail-Adresse und Anschrift entfernt.
     
    Zuletzt bearbeitet: 16. Juni 2021
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  40. Rofl Copter gesperrter Benutzer

    Rofl Copter
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    Was braucht ein krimineller Dreche mit Cannabisplantagen im Garten? Einen kriminellen Anwalt!
    Dummerweise kann er sich den Saul Goodman gar nicht leisten.

    Vielleicht reichen @MuSu s Barren ja aber für Solmecke
     
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