Eltern sein ist wohl eine der größten, wenn nicht gar die größte Herausforderung im Leben vieler Menschen. Wie sollen Kinder erzogen werden? Eine wichtige Frage in dem Zusammenhang ist, wie viel Zeit Kinder in welchem Alter vor dem Bildschirm und insbesondere im Internet verbringen sollten. Die Antworten darauf dürften recht vielfältig ausfallen.
Für einen Vater in Frankreich ist sie allerdings recht klar zu beantworten, wie die Webseite France bleu berichtet (maschinell übersetzt): Auf keinen Fall soll der Sohn zwischen Mitternacht und drei Uhr morgens surfen. Was wohl darauf hindeutet, dass es sich um ein etwas größeres Kind handelt – hoffentlich zumindest.
Illegaler Störsender statt einfacher Standpauke
Um den Sohnemann aktiv daran zu hindern, so spät in der Nacht noch in diverse soziale Medien abzutauchen, hat sich der nicht namentlich genannte Vater etwas Besonders einfallen lassen. Um genau zu sein sogar etwas besonders Dummes, wie er im Nachhinein feststellen musste:
Er hat nämlich einen sowohl in Frankreich als übrigens auch in Deutschland illegalen Störsender, im Englischen Jammer genannt, genutzt, um das Funknetz im eigenen Haus lahmzulegen. So zumindest gab er es gegenüber der zuständigen Behörde an, die sich des Falls angenommen hat.
Denn offenbar war der Störsender so leistungsstark, dass er nicht nur die eigenen vier Wände vom Internet trennte, sondern auch die von sage und schreibe zwei Bezirken der rund Tausend Seelen umfassenden Gemeinde Messanges im tiefsten Südwesten Frankreichs.
Interessanterweise betitelt sich Messanges selbst als Stadt (Ville de Messanges), scheint juristisch jedoch eine Gemeinde zu sein, wie unser Community-Mitglied atum3007
herausgefunden hat.
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Freiheits- und Geldstrafe drohen
Die zuständige Telekommunikationsbehörde hat gegen den angeblich besorgten Vater nun wegen des Besitzes und Gebrauchs des rechtswidrigen Störsenders ein Ermittlungsverfahren in die Wege geleitet. Ihm drohen sechs Monate Gefängnis und eine Geldstrafe in Höhe von 30.000 Euro.
Wie ist die rechtliche Lage?
In Deutschland wie auch der gesamten EU ist der Verkauf und der Gebrauch von Störsendern verboten. Hierzulande regelt das das Telekommunikationsgesetz (TKG). Die ausführende Behörde ist die Bundesnetzagentur, die Störsender beschlagnahmen und Bußgelder bis zu 1.000 Euro verhängen kann. Sollten durch den Einsatz des Störsenders Schäden insbesondere an Personen entstehen, können aber auch empfindlichere Strafen folgen.
Wie der Mann trotz des Verkaufsverbots an den Störsender gekommen ist, ist unklar. Allerdings ist es auch nicht besonders schwer, sich so ein Gerät im Netz zu bestellen.
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