In einer Sitzung der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) vom 6. Dezember 2018 wurde entschieden, dass von der US-Version von Wolfenstein 2: The New Colossus keine Jugendgefährdung ausgeht. Die Möglichkeit einer Aufnahme auf den sogenannten Index wurde somit nicht vollzogen.
Mit der BPjM-Entscheidung im Gepäck könnte die USK jetzt ohne Probleme ein ab 18er-Rating vergeben, und Bethesda dürfte Wolfenstein 2 ohne die bisherigen Anpassungen in Deutschland einschränkungsfrei vertreiben. Derzeit befindet sich der Publisher auch in Kontakt mit der USK, um eine Veröffentlichung zu überprüfen.
Als relativ unwahrscheinlich gilt, dass sich bei einer möglichen Veröffentlichung noch eine Staatsanwaltschaft einschaltet und die strafrechtliche Relevanz des Paragraphs 86a Strafgesetzbuch (Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) im Falle von Wolfenstein 2 vor Gericht klären will.
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Worüber die BPjM entschied
In der Original-Fassung von Wolfenstein 2 ist nicht das Regime die böse Entität, stattdessen haben die Nazis den 2. Weltkrieg gewonnen und die Vereinigten Staaten unterjocht. Im Spiel kommen daher zahlreiche verfassungswidrigen Symbolen und Kennzeichen vor. Ebenso trägt Adolf Hitler anders als in der deutschen Version noch seinen charakteristischen Bart und bekam keinen neuen Nachnamen (»Heiler«) zugewiesen. Das Schicksal der jüdischen Weltbevölkerung findet Erwähnung und wird nicht anonymisiert wiedergegeben. Die Veränderungen an der deutschen Version stießen zur Veröffentlichung von Wolfenstein 2 teils auf heftige Kritik.
Ein 12er-Gremium der Bundesprüfstelle, das sich unter anderem aus Vertretern aus Kunst, Literatur, der Jugendhilfe oder einer Religionsgemeinschaft bestehen kann, entschied nun vor rund einer Woche über eine Aufnahme in die Liste jugendgefährdender Medien. Die genaue Zusammensetzung des Gremiums wurde wie bei derlei Verfahren üblich nicht mitgeteilt.
Sollte ein Produkt indiziert werden, folgen weitreichende Werbe- und Verbreitungseinschränkungen. Im Zentrum der Beratung über die US-Version von Wolfenstein 2 stand die Frage, ob der Nationalsozialismus im Spiel verharmlost oder glorifiziert werde:
"Dies wurde durch das Gremium verneint. Insbesondere war bei der Entscheidungsfindung die im Spiel angelegte eindeutige 'Gut-Böse-Zeichnung' und die historische Einordnung, in deren Kontext die Verwendung der NS-Symbolik erfolgt, zu berücksichtigen."
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BPjM prüft nicht den strafrechtlichen Tatbestand
Dieses Urteil der BPjM erinnert an die im August 2018 geänderte Spruchpraxis der USK. Die Obersten Landesjugendbehörden hatten im August entschieden, dass Spiele mit Hakenkreuzen nach einer Prüfung unter Berücksichtigung der Sozialadäquanzklausel anzunehmen. Damit folgte man nicht mehr dem mittlerweile als fehlerhaft angesehenen Gerichtsurteil von 1998 vom Oberlandesgericht Frankfurt zu Wolfenstein 3D.
Wichtig zur Einordnung: Die BPjM darf von sich aus kein Indizierungsverfahren in die Wege leiten. Nur dazu berichtigte Stellen wie Jugendämter dürfen dies beantragen oder anregen. Wer im Falle von Wolfenstein 2 aktiv wurde, ist derzeit nicht bekannt.
Gegenüber der GameStar hat die Bundesprüfstelle ihre Entscheidung nochmal erläutert und deutlich gemacht, dass die geänderte Rechtsauffassung der Obersten Landesjugendbehörden bei ihrer Entscheidung »keine Rolle spielte«.
Die BPjM muss zwar in ihrer Index-Entscheidung die Kunstfreiheit berücksichtigen, über den strafrechtlichen Tatbestand der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen entscheidet sie jedoch nicht. Sie operiert nur unter dem Jugendschutzgesetz, nicht nach dem Strafgesetz. Trotzdem hat das Urteil Signalwirkung.
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Sicherheit bei den Publishern
Zwar kann die Bundesprüfstelle die Frage nach der Strafbarkeit nach Paragraphs 86a StGB nicht rechtskräftig entscheiden, das dürfen nur Gerichte, aber im Rahmen ihrer sonstigen Prüfungen nach der Jugendgefährdung existieren auch Richtlinien in Bezug auf die Verwendung von verfassungswidrigen Kennzeichen. Dabei wird die mögliche negative Wirkung auf Kinder und Jugendliche beurteilt, selbst wenn sich das Spiel letztlich an Erwachsene richtet.
Eine solch beeinträchtigende Wirkung wurde aber bei Wolfenstein 2 nicht festgestellt. »Wenn man bei der Bundesprüfstelle der Meinung gewesen wäre, dass eine Strafbarkeit in Betracht kommt, dann hätte man sicherlich eine Indizierung ausgesprochen«, teilt uns Rechtsanwalt Kai Bodensiek mit, Partner bei der Medienkanzlei Brehm & v. Moers.
Bodensiek schätzt die Chancen als sehr gering ein, dass nach diesem Urteil noch eine Staatsanwaltschaft gegen eine normale Veröffentlichung klagen würde. »Bei einer ganz vernünftigen rechtlichen Betrachtung ist das eigentlich sehr unwahrscheinlich.« Hundertprozentig ausschließen lässt es sich jedoch nicht.
Ego-Shooter haben Chance auf Freigabe
Zusammen mit der geänderten USK-Politik ist die Botschaft aber klar: Ego-Shooter, die Hakenkreuze abbilden, aber einen verantwortungsbewussten Umgang mit der Geschichte erkennen lassen, haben in Deutschland eine reelle Chance ohne Zugeständnisse erscheinen zu dürfen. »Ich denke, das da jetzt im Grunde die Pflöcke eingeschlagen werden für die künftige Spruchpraxis«, meint auch Anwalt Kai Bodensiek.
Bisher erhielten von der USK nur die Titel mit Hakenkreuz eine Alterskennzeichnung, die Richtung Serious Games gingen wie Attentat 1942 oder die Gamescom-Demo von Through the Darkest of Times.
Mehrspieler-Erlebnisse, die einen ohne große Kontexteinbindung einen SS-Soldaten spielen lassen, dürften es aber weiterhin schwer haben. Die USK verweigerte der unzensierten Fassung von Post Scriptum: The Bloody Seventh mit Hakenkreuzen und SS-Runen vor einigen Monaten die Altersfreigabe. Das kürzliche BPjM-Urteil lässt keine Interpretation zu, dass sich an dieser Ansicht etwas ändern könnte.
Wie Bethesda auf die BPjM-Entscheidung reagiert
Bethesda selbst zeigt sich erfreut über die Nachricht. Auf Anfrage von GameStar teilte der Publisher von Wolfenstein das folgende Statement mit:
"Die Entscheidung der BPjM ist ein überaus positives Signal angesichts der großen künstlerischen Leistung, die das Team von Machine Games mit diesem Titel erbracht hat. Das Votum ist ein wichtiger Schritt zur Gleichstellung von Games mit anderen Medien in Deutschland.
Gerade Games-Entwickler können und müssen sich auch bei schwierigen gesellschaftlichen Themen verantwortungsvoll, kritisch und künstlerisch zu Wort melden können. Auf Basis der Entscheidung der BPjM stehen wir nun in Kontakt mit der USK, um die Veröffentlichung der internationalen Versionen von Wolfenstein II: The New Colossus auch in Deutschland zu prüfen."
Auf weitere Fragen wollte Bethesda allerdings nicht antworten. Wie genau die internationale Version hierzulande erscheinen könnte, bleibt daher noch ungewiss.
Entscheidend ist hierbei, wie groß Bethesda das Restrisiko einer möglichen Klage einer Staatsanwaltschaft einschätzt und ob sich der Mehraufwand einer erneuten Veröffentlichung lohnen würde. Beispielsweise wenn Bethesda feststellt, dass in Deutschland sich noch genügend Käufer finden lassen, die erst jetzt mit dem Release der US-Version zuschlagen würden und nicht schon eine importierte Fassung besitzen.
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Ebenso ist es fraglich, ob die beiden Ableger Wolfenstein: Youngblood und Wolfenstein: Cyberpilot sowie ein bereits bestätigtes Wolfenstein 3 von Machine Games ohne die bisherigen Anpassungen für den deutschen Markt erscheinen.
Schließlich wurde durch die zwei Vorgänger mit viel Aufwand ein eigenes Szenario mit einer angepassten Präsentation für die deutsche Version etabliert.
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Die offensichtlichste Lösung wäre sicherlich, beide Varianten internationale und deutsche – gemeinsam zu veröffentlichen und die Spieler entscheiden zu lassen, welche Wolfenstein-Welt ihnen mehr zusagt. Das sind allerdings noch Spekulationen, offiziell möchte sich Bethesda Deutschland dazu noch nicht äußern.
Die BPjM möchte voraussichtlich in der Woche vom 7. bis 13. Januar 2019 eine umfassende Begründung zur Nicht-Indizierung der US-Version von Wolfenstein 2: The New Colossus veröffentlichen.
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