Uni-Diplom mit Fachabitur?

Dieses Thema im Forum "Smalltalk" wurde erstellt von bene, 5. April 2005.

  1. bene Space Hero

    bene
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    Hi Leute, kleine Frage -

    ich hab grade ein paar Uniseiten durchgesehen und mir ist beispielsweise hier bei Maschinenbau folgendes aufgefallen -

    "Der Studiengang ist nicht zulassungsbeschränkt.

    Das Studium beginnt nur zum Wintersemester.

    Zulassungsvoraussetzung für den Studiengang ist die Allgemeine Hochschulreife oder die fachgebundene Hochschulreife. "

    http://www.tu-darmstadt.de/zsb/studienmoeglichkeiten/studiengaenge/diplom/dipl-maschinenbau.html ganz unten

    eißt das, ich kann also auch mit einem Fachabi an einer Uni studieren und ein Diplom erwerben?
     

  2. wenn fachgebundene Hochschulreife dasselbe wie Fachabi ist, sprich FOS Abschluß, dann ja !

    wobei AFAIk das nicht die Uni allein entscheiden kann, da Bildungspolitik ja Ländersache ist :rolleyes:

    Dennoch: da auf deren HP ja ne Tel.Nr. angegeben ist, solltest du morgen früh mal anrufen !
     
  3. Flo

    Flo
    Das würde mich auch interessieren. Man beachte nochmal: Man wird damit Dipl-Ing. (oder was auch immer), NICHT Dipl-Ing. (FH)...
     
  4. Senaca

    Senaca
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    also das ist so in bayern z.b.:

    du besuchst die BOS ( Berufsoberschule) nach einem jahr hast du die Fachhochschulreife - das reicht für FH. willst du die fachgebundene hochschulreife musst du noch die 13. der BOS besuchen. willst du eine allgemeines Abi musst du in dieser 13. noch eine 2. fremdsprache lernen.
    hatte mich dafür auch interessiert abe vielmehr weil ich auf eine berufsakademie wollte. habs mir aber anders überlegt.
    kleiner Tip mach kein maschinenbau an der Uni. bin auf der FH hochzufrieden und in meinem praktikum arbeitet einer von ner uni mit....der kann gut "rechnen" und das wars....der sieht kaum land was die praxis angeht.
    spar dir das 2 jahr.
     
  5. bene Space Hero

    bene
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    Dann is ja gut. Ich mach eh Abitur.*g*:D
     
  6. Die fachgebunde Hochschulreife wäre AFAIK was anderes als die allgemeine Fachhochschulreife (also das Fachabi, das man auf der FOS macht).
     
  7. Allgemeine Hochschulreife

    Die allgemeine Hochschulreife berechtigt zum Studium aller Studiengänge an den Hochschulen der Bundesrepublik Deutschland sowie zum Studium an Berufsakademien. Die allgemeine Hochschulreife kann erworben werden durch die:

    * Abiturprüfung
    o am Gymnasium der Normalform oder in Aufbauform mit Heim,
    o am Beruflichen Gymnasium,
    o an der Berufsoberschule (Technische Oberschule oder Wirtschaftsoberschule mit zweiter Fremdsprache),
    o am Kolleg als Vollzeitschule nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung oder einer mindestens dreijährigen geregelten Berufstätigkeit,
    o am Abendgymnasium (Unterricht teilweise berufsbegleitend) nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung oder einer mindestens dreijährigen geregelten Berufstätigkeit,
    o an Freien Waldorfschulen;
    * Schulfremdenprüfung (Abiturprüfung für Schulfremde) an einem Gymnasium für Interessenten, die nicht Schülerin oder Schüler eines öffentlichen oder staatlich anerkannten privaten Gymnasiums sind;
    * Prüfung für den Hochschulzugang von besonders befähigten Berufstätigen (Begabtenprüfung); die Prüfung soll hervorragend begabten Bewerberinnen und Bewerbern, die für ein bestimmtes Fachgebiet eine herausragende Befähigung besitzen, den Zugang zum Hochschulstudium ermöglichen (Wohnsitz in Baden-Württemberg);
    * Ergänzungsprüfung zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife in einer zweiten Fremdsprache für (ehemalige) Absolventinnen und Absolventen der beruflichen Gymnasien mit fachgebundener Hochschulreife (nur gültig in Baden-Württemberg);
    * Ergänzungsprüfung zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife in einer
    zweiten Fremdsprache für Absolventinnen und Absolventen der Technischen Oberschule und der Wirtschaftsoberschule (bundesweit anerkannt);
    * Sonderlehrgänge zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife für Berechtigte nach dem Bundesvertriebenengesetz;
    * Abschlussprüfung eines Hochschulstudiums in Verbindung mit fachgebundener Hochschulreife oder Fachhochschulreife oder über eine Eignungsprüfung (letzteres nur bei Universitäten und Pädagogischen Hochschulen);
    * Diplomprüfung an einer Berufsakademie in Verbindung mit dem Zugang mit fachgebundener Hochschulreife oder über eine Eignungsprüfung (nicht bundesweit als allgemeine Hochschulreife anerkannt).


    Fachgebundene Hochschulreife


    Die fachgebundene Hochschulreife (mit Nachweis einer Fremdsprache) berechtigt - je nach Schultyp, an dem sie erworbenen wird - zum Studium bestimmter Studiengänge an Hochschulen in Baden-Württemberg und zum Studium in bestimmten Ausbildungsbereichen von Berufsakademien.
    Die fachgebundene Hochschulreife kann erworben werden durch die

    • Abschlussprüfung
    - an der Technischen Oberschule
    - an der Wirtschaftsoberschule

    Die allgemeine und fachgebundene Hochschulreife der Berufsoberschulen wird bundesweit anerkannt.
    Die allgemeine Hochschulreife berechtigt zum uneingeschränkten Studium an den Hochschulen und Berufsakademien der Bundesrepublik Deutschland.
    Die fachgebundene Hochschulreife (Abschluss der Berufsoberschule ohne zweite
    Fremdsprache) eröffnet folgende Studienmöglichkeiten in allen Bundesländern.

    Mit dem Abschluss der Technischen Oberschule (Berufsoberschule) berechtigt die fachgebundene Hochschulreife zum Studium folgender Studiengänge an den Hochschulen und Berufsakademien:

    * Ingenieurwissenschaftliche Studiengänge
    * Technologische Studiengänge
    * Architektur, Innenarchitektur
    * Chemie und Lebensmittelchemie
    * Geowissenschaften (ohne Geographie)
    * Informatik und Wirtschaftsinformatik
    * Lebensmitteltechnologie
    * Mathematik und Wirtschaftsmathematik
    * Physik
    * Wirtschaftsingenieurwesen
    * Lehramt an beruflichen Schulen (technologische Fächer jeweils als berufliche Fachrichtungen )

    Mit dem Abschluss der Wirtschaftsoberschule (Berufsoberschule) berechtigt die fachgebundene Hochschulreife zum Studium folgender Studiengänge an den Hochschulen und Berufsakademien:

    * Sozialwissenschaftliche Studiengänge
    * Wirtschaftswissenschaftliche Studiengänge
    * Wirtschaftsingenieurwesen
    * Wirtschaftsinformatik und Wirtschaftsmathematik
    * Lehramt an beruflichen Schulen (wirtschafts- und sozialwissenschaftliche Fächer jeweils als berufliche Fachrichtungen)

    Die in Baden-Württemberg am Beruflichen Gymnasium erworbene fachgebundene Hochschulreife (Abschlussprüfung bis 2003) berechtigt nur in Baden-Württemberg zum Studium. Die genaue Studienberechtigung ist auf dem Zeugnis vermerkt.
    Auskünfte zu Fragen über die Anerkennung und Studienberechtigung von
    Bildungsnachweisen (Schulabschlüssen), die in anderen Ländern der Bundesrepublik Deutschland erworben wurden, gibt das Regierungspräsidium Stuttgart, Abteilung Schule und Bildung - Anerkennungsstelle -, Breitscheidstraße 48, 70176 Stuttgart, Tel. 07 11/66 70 - 0.

    o Abschlussprüfung eines Fachhochschulstudiums in Verbindung mit dem Zugang über eine Eignungsprüfung;
    o Laufbahnprüfung
    + der Fachlehrerinnen und -lehrer für musisch-technische Fächer bei den pädagogischen Fachseminaren zum Studium für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen oder
    + der Fachlehrerinnen und -lehrer für Sonderschulen bzw. der Technischen Lehrerinnen und Lehrer an Sonderschulen zum grundständigen Studium für das Lehramt an Sonderschulen.

    Fachhochschulreife

    Die Fachhochschulreife berechtigt zum Studium an den Fachhochschulen.
    Bei vielen Abschlüssen, insbesondere bei zweijährigen Berufskollegs, besteht keine bundesweite Anerkennung. Einige Fachhochschulstudiengänge erfordern mindestens die fachgebundene Hochschulreife.
    Die Fachhochschulreife kann durch einen der folgenden Abschlüsse erworben werden:

    * Abschluss
    o eines einjährigen Berufskollegs zum Erwerb der Fachhochschulreife,
    o eines zwei- oder dreijährigen Berufskollegs mit Zusatzunterricht und Zusatzprüfung,
    o einer Fachschule für Wirtschaft, Technik/Gestaltung oder einer Fachschule für einzelne Branchen (teilweise mit Zusatzunterricht und -prüfung),
    o an einer Akademie für Betriebsmanagement im Handwerk,
    o besonderer Lehrgänge von Fachschulen der Polizei oder der Bundeswehr;
    * qualifizierte Schulleistungen der Jahrgangsstufe 12 bzw. Klasse III in der gymnasialen Oberstufe, wenn das Abitur nicht erreicht wird in Verbindung mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung oder gleichgestellte Berufserfahrung;
    * Prüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife für Schülerinnen und Schüler der Freien Waldorfschulen.

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    Fachhochschulreife und fachgebundene Hochschulreife sind also erstmal zwei etwas verschiedene Dinge.
     
  8. nach 12ter klasse fos - fachhochschulreife
    nach 13ter klasse fos ohne 2te fremdsprache - fachgebundene hochschulreife
    nach 13ter klasse fos mit 2ter fremdsprache - allgemeine hochschulreife/abitur
     
  9. Senaca

    Senaca
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    pussywagon
    ja genau so hab ich das von anfang an gemeint :D


    die fachgebundene HR beschränkt einen halt wie der name schon sagt auf technik wirtschaft sozial....
     
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