Taschendurchsuchung bei Verdacht auf Ladendiebstahl rechtens?

Dieses Thema im Forum "Smalltalk" wurde erstellt von Gelöschter User 54729, 25. Juli 2007.

  1. Eine Freundin hat heute den Fehler gemacht mit ihrer Schultasche in den Supermarkt zu gehen.
    Alleine diese Tatsache hat der Kassiererin genügt um die Tasche bis ins kleinste Detail zu zerwühlen, natürlich ohne etwas darin zu finden.

    Ich persönlich würde, völlig unabhängig vom geltenden Recht, ohne Polizeigewalt grundsätzlich niemandem das Recht einräumen meine Tasche anzusehen oder mir auch nur blöde Fragen zu stellen.

    Bleibt die Frage, wie schaut es denn rechtlich aus?
    Wann darf eine Kassiererin/Detektiv/wasauchimmer den Inhalt einer fremden, verschlossenen Tasche sehen?
    Dürfen diese Personen einen auf Verdacht festhalten und falls ja, wie schaut es mit Schadensersatz (Verdienstausfall wg. längerer Mittagspause etc.) bei Nichteintreffen des Verdachtsmomentes aus?
     
  2. Soweit ich weiß nein. Und drin herumwühlen darf sie schon überhaupt nicht.

    Sie kann dich dazu auffordern die Tasche zu öffnen, du kannst verweigern, dann muss die Polizei kommen, die darf öffnen und rumwühlen. Und sonst keiner. Festhalten dürften sie dich theoretisch bis die Polizei kommt. Zumindest steht der ganze Quatsch hier:

    http://de.answers.yahoo.com/question/index?qid=20070604080820AAmf6aw&show=7
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 25. Juli 2007
  3. Ein Kaufhausdetektiv hat das Recht dich bei begründetem Verdacht (soll heißen er muss genau gesehen haben, dass du etwas gestohlen hast) bis zum Eintreffen der Polizei festzuhalten. Die dürfen dann deine Tasche durchsuchen. Alles andere ist rechtswidrig.
     
  4. Ich hätte die Tasche nicht aufgemacht.
     
  5. Das klingt vernünftig, alles andere fände ich auch echt derb und würde ich mir unter keinen Umständen gefallen lassen!
     
  6. Dann müsste ja praktisch Jede Frau festgehalten werden. Vielleicht war die Kassiererin einfach nur schlecht drauf.
     
  7. Die Herumwühlerei hätt ich mir trotzdem nicht gefallen lassen, unter gar keinen Umständen.
     
  8. Ekkehardt Schnitzel

    Ekkehardt Schnitzel
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    wenn man einwilligt dann darf die kassierein natürlich darin wühlen und da ich denke das deine freundin das gemacht hat denke ich ist alles i.O.
     
  9. Tasche öffnen und drin herumwühlen sind 2 Paar Schuhe, oder?
     
  10. Wenn man nichts zu verbergen hat, dann kann man ruhig die Kassiererin in die Taschae schauen lassen.

    Ich rede allerdings von schauen, nicht wühlen.

    Zudem würde ich mir vorher sagen lassen,wieso sie zu der Annahme kommt,das ich was in die Tasche gesteckt haben soll und was.

    Zudem würde ich mir eine kleine Entschädigung (Einkauf umsonst oder so ähnlich) wenn sie nichts findet :D

    Da die Kassererin sich ja sicher ist,das sie was findet,dürfte sie ja drauf eingehen können,da es ja nicht zur Einlösung kommen kann nach ihrer Meinung. :D

    Aber um es kurz zu fassen,wie es schon gesagt wurde, selber nachschauen nicht,aber festhalten bis die Polizei kommt ja.

    Somit spart man sich sehr,sehr viel Stress,wenn es so macht wie ich oben beschrieben habe.
     
  11. .
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 25. Juni 2010
  12. Ekkehardt Schnitzel

    Ekkehardt Schnitzel
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    soll ichs nochmal fett schreiben? wenn die freundin eingewilligt hat dann war alles rechtens. kann doch sein das sie gefragt hat ob sie mal reinfassen darf?! davon steht ja oben nichts explizit!
     
  13. Ich denk nicht dass die an der Kassa fragen "Darf ich da drin mal ordentlich rumwühlen?", sondern eher "Kann ich mal reinschauen?". Wenn man die Zustimmung zum Reingucken gibt, heißt das nicht dass der oder die dann gleich reinfassen kann, das meinte ich. Da kannst du so fett schreiben wie du willst. Dass jemand die Hand reinstecken darf wenn man vorher sagt "Klar kannst du da drin machen was du willst" steht wohl außer Frage......
     
  14. Wenn du nichts zu verbergen hast, stört dich das sicherlich auch nicht, daß die Polizei einmal wöchentlich nur so in deiner Wohnung rumschaut?

    Mir ist sowas auch schonmal passiert. Die Verkäuferin hat gefragt ob sie reingucken darf, ich "nein". Und dann hat sich das erledigt. Natürlich kann sie mich vorläufig festnehmen wenn sie einen begründeten Verdacht hat, den hatte sie aber anscheinend nicht, und sie lies mich dann gehen. Hätte sie mich festgehalten, hätte ich mich aufs massivste körperlich dagegen gewehrt (genauso wenn ein Kaufhausdetektiv mich einmal unbegründet festhalten sollte) und danach eine Anzeige wegen Freiheitsberaubung erstattet.
     
  15. Ekkehardt Schnitzel

    Ekkehardt Schnitzel
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    sorry aber zwischen festnehmen und halten ist ein himmelweiter unterschied. festnehmen darf dich nur die polizei!
     
  16. Das Recht zum vorläufigen Festhalten hat nicht nur ein Kaufhausdetektiv, sondern auch jeder andere Privatmensch. Allerdings bezieht sich dieses Recht nur auf das Festhalten an Ort und Stelle.

    Prinzipiell dürfen dich Kaufhausdetektive nicht mal ins Büro bringen.

    edit: Dich durchsuchen darf nur die Polizei.
     
  17. Kugelfisch

    Kugelfisch
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    Solange eine Verkäuferin freundlich fragt finde ich es schon selbstverständlich, dass man ihr einen Blick in die mitgebrachte Tasche gewährt.
    Schließlich bringt sich der Kunde in Verdacht, wenn er mit einer verschlossenen Tasche in ein Geschäft geht - ich frage normalerweise an der Kasse nach, ob ich sie solange dort lassen soll oder ob es in Ordnung ist, damit 'reinzugehen.

    Erst wenn ich unfreundlich angesprochen werde oder mir etwas unterstellt wird, lasse ich die Polizei kommen. Zumindest würde ich es - wenn ich in die Situation kämeund nicht gerade in Eile wäre.
     
  18. Falsch.
    http://bundesrecht.juris.de/stpo/__127.html
     
  19. Watt? Wieso das denn? Nur weil ich mit ner Tasche in ne Laden gehe, bin ich nen potentieller Dieb? Die sollen mir nachweisen, daß ich was geklaut hab, sofern ich es gemacht hab. Wieso soll ich denen nachweisen, daß ich kein Dieb bin?
     
  20. da es mein gutes recht ist, würd mir erstmal was zum trinken kaufen, mich irgendwo hinsetzen und auf die polizei warten nur um dann zu sehen wie peinlich ist der frau ist, dass sie in meiner tasche sowieso nichts findet :xmas:
     
  21. Die Kassierer dürfen genau genommen nichtmal in deinen Einkaufskorb unter die Tüten gucken. Nur die wenigsten halten sich dran.
     
  22. Kugelfisch

    Kugelfisch
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    Münster
    Es gehört seich meiner Ansicht nach einfach nicht, ungefragt mit verschließbarer Tasche in einen Laden zu gehen. Das heißt nicht, dass dir automatisch unterstellt wird, dass du stiehlst oder zu stehlen versuchst.
    Aber es ist nur zu verständlich, dass eine Verkäuferin oder der Ladeninhaber sich dann davon überzeugen möchte, dass du es nicht getan hast. Etwas anderes ist es, wenn du an der Kasse eben Bescheid sagst,bevor du durch den halben Laden rennst. Meiner Erfahrung nach honorieren das die Mitarbeiter auch durch Freundlichkeit.
     
  23. Wenn man das Glück hat auf genau diesen Mitarbeiter zu treffen...
     
  24. Da hätte dich die Polizei aber bestenfalls ausgelacht, festhalten dürfen sie dich nämlich bis zum Eintreffen der Polizei, sollte ein Verdacht auf Diebstahl bestehen. Wenn du dich dann noch wehrst und was passiert, kannst du u.U. zahlen. Was dir imo auch nicht schaden würde.

    btw. reicht mit Festhalten ein in den Weg stellen so dass du nicht raus kannst.
     
  25. die dürfen dich zwar festhalten,
    afaik gibts es aber keine rechtliche handhabe wenn du dann einfach fliehst
    oder?
     
  26. Im Rahmen der Notwehr darf ich mich aber gewaltsam befreien, falls ich gegen meinen Willen festgehalten werde, und sich nachher rausstellt, daß ich unschuldig war :fs:
    Da kriegen die Mitarbeiter bzw der Detektiv dann richtig einen am Arsch, wie gesagt Freiheitsberaubung. Er muss nämlich nen dringenden Tatverdacht haben, wenn ich z.B. einfach nur ohne irgendwas zu berühren durch den Laden gelaufen bin, und er mich dann festhält beim Ausgang ist da definitiv kein dringender Tatverdacht gegeben. (habe mal dieses sehr einfache beispiel genommen, da kann man das gut dran sehen)
     
  27. Sie darf den Verdächtigen festhalten, bis die Polizei eintrifft.
    Diese darf die Taschen durchsuchen.



    NICHTS anderes, allerdings ist es in beidseitigem Interesse, wenn man, wenn sogar ein Taschenverbot ausgewiesen wurde, mit Tasche in den Supermarkt geht.
     
  28. Wenn du ihn laut §127 StPo festhälst, darfst du ihn auch gewaltsam daran hindern.
     
  29. Sie darf mich aber doch nur in begründetem Verdachtsfällen festhalten, korrekt?
    Also einfach so jemanden festhalten / vorl. festnehmen ohne Tatverdacht geht ja nicht, nech? Also wie gesagt, was ich wenn ich vorl. festgenommen werde, obwohl ich definitiv weiß ich hab nichts gemacht, dann darf ich mich ja im Rahmen der Notwehr wehren?!
     
  30. Sie dürften den Laden verriegeln, wenn du dann die Tür aufbrechen solltest, bist du auch noch wegen Sachbeschädigung dran ;)

    @the Marl, vorläufig festhalten bei begründetem Verdacht, ja.
    Wenn du allerdings in deinen Augen unbegründet festgehalten wirst, reiß dich nicht los oder mach sonst einen Mumpitz, sondern warte auf die Polizei und erstatte Anzeige gegen den Ladeninhaber.
     
  31. ja, es geht mir aber darum, ob ich berechtigt bin mich loszureißen. rein rechtlich gesehen.
     
  32. Angenommen, dich würd jemand unbegründet festhalten, dann bist du durchaus dazu berechtigt, dich loszureißen, ja.
     
  33. Gut, das wollte ich wissen, danke. Bzw ich war mir zwar schon sicher, aber wollt nochmal sichergehen, nicht das ich paar Postings weiter oben Müll erzählt hab.
     
  34. Du darfst dich doch auch befreien, wenn du entführst wirst ;)

    Allerdings würd ich abwarten und dem Laden eine Anzeige inkl Forderung auf Schadensersatz + Schmerzensgeld reindrücken.
     
  35. Stellt sich da nicht gleich die Frage wann ein Verdacht auf Diebstahl begründet ist und wie das erklärt wird? Ich mein, wenn ein TheMarl da bei der Kassa ist und die Alte sagt "Kann ich mal reinschauen?" und der Marl sagt "Nö" und geht einfach, wird nicht großartig Zeit bleiben um irgendwas zu begründen bevor er aus dem Laden raus ist und, wenn er ein gemeiner, hinterhältiger Dieb wäre, das Weite sucht. Also wird das wohl schon passen mit dem festhalten sofern währenddessen die Polizei gerufen wird, oder? Ob "Notwehr" da greifen würde, wage ich zu bezweifeln :D
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 25. Juli 2007
  36. bin ich mir ziemlich sicher, daß das da greift.
    wenn ich mich wehre und die fassen mich und ich hab was geklaut, dann gilt notwehr eben nicht, weil er (z.b. der detektiv dann im recht war)
     
  37. Nein, darf sie nicht. Sie darf bei sehr begründetem Verdacht die Polizei rufen, die darf dich dann durchsuchen, mehr aber auch nicht.
     
  38. Das ist richtig. Und wenn die Berechtigung aufgrund eines konkreten Verdachts zur Taschenkontrolle wirklich rechtens war, dann habt ihr gar keine Möglichkeit euch auch noch mittels eines Anwalts zu wehren.


    Blacky
     
  39. @ Marl: Woher soll der Detektiv vorher wissen dass er nicht im Recht war? Wenn Verdacht besteht, also sie dich für nen Dieb halten, hast du nun mal entweder

    A) die Tasche zu öffnen
    oder
    B) auf die Polizei zu warten sofern sie dich *wirklich* durchsucht haben wollen

    Soweit ich weiß sieht das rechtlich nun mal so aus. Notwehr greift da nicht wenn der Detektiv dich nicht grade grundlos zu Boden wirft etc. sondern dich nur am Weggehen hindert. Und wenn er das tut und du ihn daraufhin angreifst, hast du ein Problem.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 25. Juli 2007
  40. Ulsterman Madden des GSPB

    Ulsterman
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    Fraglich, aber ein geschickter Anwalt versucht garantiert, das so zurecht zu drehen, dass durch die Notwehr der Verdacht begründet wird.
     
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