Telepolis-Killerspiele in der Diskussion

Dieses Thema im Forum "Spieleforum" wurde erstellt von teefax, 14. August 2007.

  1. Anklicken



    :yes:
    :)
    Lasse das mal unkommentiert stehen.
     
  2. Ha !
    Das ist genau das was ich mir die ganze Zeit über gedacht habe!
    Sämtliche Ergebnisse sind nichts als heiße Luft, eigene Meinung und eine Hetzjagd nach staatlichen Fördergeldern für das eigene private Institut des Herrn Pfeiffers.

    Ist das eigentlich ein Straftatbestand im Sinne von "Täuschung" oder ähnliches?
    Schließlich haben diese Leute sehr viel daran getan, Studien zu entwickeln, die Games als das Böse auf der Welt darstellt, aber nie offengelegt, wie es überhaupt zu diesen Ergebnissen kam.
     
  3. Ich glaube nicht, denn Pfeiffer hat ja nie Wort wörtich gesagt "Das ist Tatsache!". Nur weil die Medien es als Tatsache übernommen haben kann man Pfeiffer nichts vorwerfen. Und rechtliche Schritte gegen den Axel-Springer-Verlag einzuleiten wäre, und damit müssen wir uns abfinden, einfach sinnlos.

    Alle Angaben ohne Gewähr. ;)
     
  4. Agent.Smith

    Agent.Smith
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    Beiträge:
    13.662
    Oh, das hat er sehr wohl. Formulierungen der Sorte "Killerspiele fördern die Agressivität, das können wir beweisen" hat man von ihm nicht selten vernommen. Leider stellt das trotzdem keine Straftat dar. Fürs Lügen kommt man nunmal nicht ins Gefängnis.
     
  5. dImA

    dImA
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    Beiträge:
    13.908
    Jo, dumme Gesetzgebung....
     
  6. Das läuft doch unter Volksverhetzung? oder Rufschädigung? Wenn man sich anstrengt (und Jurist ist) findet man bestimmt was :)
     
  7. dImA

    dImA
    Registriert seit:
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    Beiträge:
    13.908
    Also wenn jemand in dieser Beziehung das Wort Volksverhetzung erwähnt bin ich immer kurz davon meinen Kopf auf den Schreibtisch zu knallen. Ich weiß, dass in manchen Spielemagazinen sogar mal von Anzeigen wegen Volksverhetzung die Rede war. Aber imho ist das absurd.
    Ok, wenn man den Wortlaut unbefangen liest:

    "Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören [...] die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er Teile der Bevölkerung beschimpft [...] wird bestraft."

    könnte man in Versuchung kommen auch die Berichterstattung von Panorama darunter zu subsumieren.
    Wenn man die Hintergründe kennt sollte man es aber lassen. Dieser Paragraph wurde eingeführt um die Ausschwitzlüge bestrafen zu können und Hetze gegen Juden zu begegnen. Er ist also eine Reaktion auf die nationalsozialistische Deutsche Vergangenheit.
    Es gibt auch noch die Komponente mit dem "öffentlichen Frieden", das scheint mir ein Relikt aus der zeit, als der § 130 StGB noch nicht Volksverhetzung sondern "Anreizung zum Klassenkampf" hieß. Also quasi die Provokation eines Bürgerkrieges wie in der Weimarer Republik teilweise auf den Straßen Berlins.
    Diese Vorschrift ist also quasi dazu da Äußerungen zu verhindern, zu zu öffentlichen Ausschreitungen, Übergriffen und Gewalttaten gegen Minderheiten, Ausländer etc. aufrufen. Des Wegen beschränkt er sich meistens auch auf rechtsextremistische Delikte, wenn diese z.B. in "Liedern" dazu aufrufen Ausländer totzuschlagen.
    Nun wegen der Computerspiele. Es mag sein, dass die Berichterstattung nicht erbaulich ist, aber soweit ich weiß hat Beckstein noch nicht gefordert Computerspieler an die Wand zu stellen.

    Und Computerspieler fallen sowieso raus. Gruppen im Sinne des Gesetzes sind nur durch nationale, "rassische", religiöse oder durch ihr Volkstum bestimmte Gruppen. Dann werden auch noch Bevölkerungsteile nach politischer oder weltanschaulicher Überzeugung bzw. sozialen/wirtschaftlichen Verhältnissen erfasst. Und Computerspielen ist nun mal auch keine Religion ; ).
    Gruppen sind z.B.: "Gastarbeiter", "Schwaben", "Katholiken", "Zigeuner" etc..

    Also ich denke Computerspieler fallen wirklich wirklich nicht unter die Norm der Volksverhetzung.

    Wenn dann können sie im Rahmen einer Kollektivbeleidigung nach dem § 185 StGB beleidigt werde. Aber dafür sind es afaik zu viele um sich beleidigt fühlen zu dürfen.

    (Quelle)
     
  8. ....

    okay... ich bin leider kein Jurist :( ich halt mich in zukunft etwas zurück (aus Rücksicht auf deinen Schreibtisch ;) )
     
  9. das tun wir vielleicht nicht ... aber wir sind ebenso eine gruppierung wie oben genannte, warum sollten überhaupt auch nur rassiche, religiöse oder kulturelle bedingungen hierfür gelten -- und über haupt sind "Gastarbeiter" ähnlich strukturiert wie "Gamer", da man als solche meist alle bezeichnet die hier nur "temporär" arbeiten, unabhängig davon das sie verschiedenen religionen, rassen (ich hasse dieses antiquierte unnützige wort) und kulturen angehören ...

    diese definition würde auch auf gamer zutreffen, klar ist bei uns das ganze etwas schlacksiger gehalten vorallem da wir nur durch unser "hobby" als so eine gruppe aufgefasst werden würden ... überhaupt ist die definition hier wie mir schein einfach wieder eine wilkürlich festgelegte und sollte um den zusatz "religiöse, rassische, kulturelle und hobbische" (gott das hört sich dorky an) erweitert werden :ugly:

    mir ist schon klar warum das gesetz erlassen wurde und warum auch keiner von uns jetzt in seiner menschenwürde verletzt wurde ... trotzdem bleibt die beleidigung und stigmatisierung eines nicht unerheblichen anteils der bevölkerung ein UNRECHT (auch wenn nur immer sehr kurzzeitig bis zum nächsten school-shooting eben!!!)
     
  10. Nen sehr gut geschriebener Artikel, und sehr interessant zu lesen :hoch:

    Volksverhertzung ist etwas anderes, und Rufschädigung geht auch nicht. Für eine Rufschädigung müsste eine bestimmte Person/ eine ganz bestimmte Grupe angesprochen sein. Dies liegt bei solchen Aussagen nicht vor, es wird nur eine große Menge angesprochen ohne es genauer zu spezifizieren.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 17. August 2007
  11. Das sehe ich auch so. Leider haben wir keine Handhabe solange die Gesetzeslage so ist, und daran wird sich wohl auch nichts ändern.
    Vorrausgesetzt, wir versuchen nichts dagegen.
     
  12. Sebst wenn wir irgendeine juritische Handhabe hätten wäre es doch relativ sinnlos gegen den Axel-Springer-Verlag oder das KFN vorzugehen.
     
  13. Ja, dazu bräuchten wir wohl einen Neuen Günter Wallraff.
     
  14. Also könnte im Prinzip der Günther auch sagen : "Nur Nazis spielen Games" und würde auch hier wieder straflos davon kommen?

    Dummes Beispiel ich weiss, mir fiel aber nichts anderes dramatisches ein, sorry.
     
  15. Dagegen könnte z.B. Clans vorgehen, weil er sie damit direkt beleidgt hat.
     
  16. aber da er ja clans nicht direkt mit nazis in verbindung gebracht hat, würde das ja nicht funktionieren
     
  17. Wenn man sagt: Nur Nazis spielen Fußball, bringt man 96 auch nicht direkt damit in Verbindung.

    ;)
     
  18. Mal eine andere Frage : wie viele Schwaben gibt es?
    Ich denke dies ist ebenfalls eine nicht zu 100% einzugrenzende Gruppierung.
     
  19. sehe ich genau so, hmm :rolleyes:
     
  20. Das gleiche auch bei Raucher, Alkoholikern, Drogensüchtige, Sexsüchtige etc.....
    Eigenartigerweise sind Raucher aber eine Gruppe, also müssten Gamer ebenfalls eine Gruppe sein.
    Es gibt keine Argumente, die dagegen sprechen, denn das "Gruppenargument" ist viel zu ungenau.
     
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