Zahlungsaufforderung der S-Bahn AG

Dieses Thema im Forum "Smalltalk" wurde erstellt von Obelisk, 9. Februar 2010.

  1. Obelisk Nasenspray

    Obelisk
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    Habe gerade eine Zahlungsaufforderung fürs Schwarzfahren bekommen.

    Problem ist: Ich habe mir für den Monat,
    auf den der Vorfall datiert ist, eine Monatskarte gekauft.
    Nur, als ich die dann auch vorzeigen musste,
    hat mich der Kontrolleur darauf hingewiesen,
    dass die Karte auf 4 Zonen ausgestellt ist
    - trotz aufgedrucktem Preis einer Monatskarte (Großbereich, Ziel liegt dort drinnen).

    Nun musste ich deren Wisch unterschreiben. Der Kontrolleur sagte, dass man sich mit der Stelle wohl auseinander setzen würde.

    Danach habe ich auch ganz schnell die fehlerhafte Fahrkarte beim gleichen Verkäufer, von dem ich die Karte hatte, gegen eine korrekte Karte eingetauscht.

    Was dabei rauskam, weiss ich nun ja.
    Muss ich jetzt wirklich zahlen, oder kann ich dagegen vorgehen?

    BTW, die haben ja mal schlappe 40€ inkassokosten draufgeschlagen (so teuer ist also ein Brief mit einer Zahlungsaufforderung...).
    Kann man denen auch einfach mal ne Bearbeitungsgebühr berechnen?
     
    Zuletzt bearbeitet: 9. Februar 2010
  2. Kugelfisch

    Kugelfisch
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    Keine Ahnung, aber es wäre nett, wenn du das Problem richtig erklären würdest. Rein logisch schließen sich "Vier Zonen" und "Monatsticket" ja nicht aus.
     
  3. mehrtuerer

    mehrtuerer
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    Sein Monatsticket ist wohl ein Ticket, daß im ganzen Verbund gültig ist.

    @ Threadersteller:
    Auf der Zahlungsaufforderung steht sicherlich eine Telefonnummer, ruf da an und frag nach.
    Wenn du nachweisen kannst, daß du für das Ticket bezahlt hast, solltest du mit einer Bearbeitungsgebühr davonkommen.
     
  4. Obelisk Nasenspray

    Obelisk
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    Ja, habe das beim Tippen vergessen zu scheiben.

    Naja, bestenfalls habe ich noch die eingetauschte Fahrkarte vom Januar, also die, die gültig gewesen währe und ich eigentlich auch hätte haben sollen.
     
  5. mehrtuerer

    mehrtuerer
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    Deine neue Karte wurde auch noch rückdatiert? Dann solltest du wirklich keine Probleme haben, nicht vorzeigbare Karten gehören ja zum Standardrepertoir der Verkehrsbetriebe.

    Anrufen hilft in solchen Fällen aber meistens Wunder. Schneller als Internetforen ist es eh ;)
     
  6. Obelisk Nasenspray

    Obelisk
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    Wie meinen?


    Und ich möchte erstmal sicherstellen, dass ich nix falsch mache, ehe ich da anrufe.


    EDIT: Die haben anscheinend auch nen Online-Schuldnerservice. Dann werde ich wohl lieber eine EMail schreiben. Bin eh nicht so gut in verbaler Kommunikation.
     
    Zuletzt bearbeitet: 9. Februar 2010
  7. boa alter.. ruf an.. das wirst dich ja grad noch trauen.. solche dinge lassen sich IMMER besser am telefon klären, vor allem wenn du die situation so beschreibst wie im eingangs post :D
    übrigens glaube ich, dass du beim erwischt werden schon nen zettel bekommen hast mit ner zahlungsaufforderung, mit dem hättest du dann dort hingehen müssen bzw. anrufen, um die sache zu klären.

    da du das nicht gemacht hast, kam jetzt ein inkasso brief mit extra gebühren.

    so läuft es zumindest in münchen ab. kann mir nicht vorstellen, dass bei euch einfach so ein inkasso brief kommt ohne, dass man davor die chance hat, ohne die inkasse gebühren zu zahlen..
     
  8. Obelisk Nasenspray

    Obelisk
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    boa alter.. glaub mir.. bei ner Email gebe ich mir sicherlich auch Mühe.

    Nein, habe ich nicht.

    Wie gesagt, die wollten das über die Stelle klären,
    bei der ich dir Karte gekauft hatte.
    Da der Preis wohl auch nicht dem für 4 Zonen entsprach,
    war wohl offensichtlich, dass ich nicht gelogen habe,
    als ich gesagt habe, dass die Karte eigentlich den Großbereich
    abdecken sollte.
     
  9. Kugelfisch

    Kugelfisch
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    Ohne böse sein zu wollen: Wenn du dich nicht sicher genug fühlst für ein Telefongespräch, solltest du umso dringender anrufen.

    Die Infos bekommst du damit wahrscheinlich auch schneller.
     
  10. angel

    angel
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    Wenn man dreist (und im Recht) ist geht sowas theoretisch, ja. Telefonkosten + Briefmarken + Umschlag kostet alles nun mal, und das Zeit Geld ist, ist ne alte Weisheit ;)
    Ob man rechtlich Anspruch darauf hat, ist eine andere Sache...

    Bei uns kam mal von einem (damals insolvent) gegangenem Provider mal eine Nachzahlungsaufforderung, da wir allerdings den Nachweis darüber hatten, dass wir beim betroffenem Zeitpunkt schon lange den Vertrag gekündigt hatten (der Insolvenzverwalter hat wohl einfach alle (ex-)Kunden blind abgegrast) und sich das alles ein wenig hinzögerte konnten wir damals ca. 20 DM rausholen wegen der "Bearbeitungsgebühr" (in Form von Briefmarken allerdings - hatten dann erstmal ne Weile genügend :ugly:)
     
  11. danmage Mastermind

    danmage
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    +++
    Da sind meist nette Damen dran. Die werden Dir schon nicht den Kopf abreißen. :ugly:
     
  12. angel

    angel
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    Das sagst du ... :ugly:
     
  13. Obelisk Nasenspray

    Obelisk
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    Ich wette, er arbeitet selbst bei so einer inkassoagentur.

    Wenn man da anruft, wird man zusammengeschissen.
    Wenn man schwäche zeigt aber dennoch nicht zahlen will, kommt Dog der Kopfgeldjäger persönlich vorbei, tritt die Haustür ein und bricht einem Arme und beine.

    So sieht's doch aus! :Poeh:

    :ugly:



    Habe erstmal eine Email geschrieben, in der ich meine Situation geschildert habe und auch schrieb, dass ich nicht willig bin zu zahlen.
     
  14. mehrtuerer

    mehrtuerer
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    Wenn die korrekte Karte ein Datum nach der Kontrolle getragen hätte, hätte es Probleme geben können.

    Du kaufst, beispielsweise, am 01. 01. die 'falsche' Karte und wirst damit am 02.01 kontrolliert. Wird die 'richtige' Karte erst am 03. 01. korrekt ausgestellt, stände vermutlich unnötiger bürokratischer Aufwand an. Wird die 'richtige' Karte allerdings auf den 01. 01. rückdatiert hattest du zum Zeitpunkt der Kontrolle eine gültige Fahrkarte, die du bloß nicht mit dir geführt hast. Und das ist eine Standardprozedur bei Verkehrsbetrieben.

    Aber ruf da wirklich an ;)
    Umstände, die Nachfragen ergeben können, lassen sich so wesentlich schneller klären.
     
  15. Obelisk Nasenspray

    Obelisk
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    Leider ist das auch so.

    Ich freue mich schon auf Bürokraite :rolleyes:

    :uff:
     
  16. Obelisk Nasenspray

    Obelisk
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    So, jetzt wird's nochmal richtig interessant, da ich Antwort erhalten habe:

    Seite 1:
    Seite 2:
    §367 BGB


    Vorweg: Ich sehe nicht ein, warum ich denen etwas zahlen sollte.
    Für mich grenzt das schon fast an Betrug, erstmal will die S-Bahn AG anscheinend trotzdem Geld von mir sehen (2,50€), zudem berechnet das Inkassogebühr mir schön Verwaltungsgebühren mit rein.

    Was nun?

    Sich nochmal mit dem Inkassobüro auseinander setzen? Wenn ja, was sagen?

    Oder gleich zum Anwalt?

    Oder warten, ob die das bis vor Gericht bringen, und dann einen Anwalt einschalten?
     
  17. Veltins2

    Veltins2
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    wie wärs mit zahlen? dann hast du den scheiß hinter dir.

    einen anwalt einschalten lohnt sich einfach nicht. das sind die zehn euro einfach nicht wert.
     
  18. Obelisk Nasenspray

    Obelisk
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    Ich Zahle nicht für nichts.

    Und schon gar nicht die Gebühren, die die Leute vom Inkassobüro wollen.
     
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