Indizierte Spiele kaufen

Dieses Thema im Forum "Spieleforum" wurde erstellt von Mr. PiiX, 17. Februar 2010.

  1. Viele Spiele werden der BPjM ein Opfer und landen auf dem Index, d.h. keine Freigabe von der USK und kein Verkauf im Handel, nur unter der Ladentheke. Wie jeder villeicht weiß kann man sich "Verbotene" Spiele auf einfachsten Wegen besorgen und das meist nicht ganz legal. Nun möchte ich wissen, ist es legal ein indiziertes Spiel übers I- net zu bestellen und dann in Deutschland zu spielen.
    Ist indiziert gleich Verboten?
     
  2. Cotton-Cthulhu

    Cotton-Cthulhu
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    Was ist eigentlich so schwer daran, eine Suchmaschine zu bedienen?
     
  3. Balthamel Kam, sah, siegte.

    Balthamel
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    Wenn ein Spiel indiziert wird heißt es nichts anderes das es nicht mehr frei im Laden für Menschen unter 18 Jahren zu kaufen ist. Es ist völlig legal sich ein indiziertes Spiel zu kaufen. Ich hatte früher ein kleines PC Geschäft (Joysoft) in der Innenstadt und dort habe indizierte Spiele wie z.B. Resident Evil 2 für die Playstation gekauft. Das geschieht dann auf Nachfrage (gerne auch als unter der Ladentheke bezeichnet) da es nicht öffentlich verkauft werden darf (oder beworben, weshalb es auch keine Tests von indizierten Spielen in der Gamestar gibt da dieser Test als Werbung ausgelegt werden könnte). Trotzdem ist daran absolut nicht illegales.

    Illegal wird es erst wenn ein Spiel beschlagnahmt wird. Dieses Spiel darf dann in der Tat nicht mehr verkauft werden und wenn es trotzdem kauft macht man sich strafbar. Gründe hierfür könnten rechtsradikale Inhalte sind oder massive Brutalität.
     
  4. Roter Fisch mag keinen Fisch

    Roter Fisch
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    Du hast es doch schon beantwortet :fs:
     
  5. Roter Fisch mag keinen Fisch

    Roter Fisch
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    Macht man nicht. Der Verkäufer macht sich strafbar, der Kauf ist nicht verboten.
     
  6. Balthamel Kam, sah, siegte.

    Balthamel
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    Sicher? Ich mein im Hinterkopf zu haben das auch der Besitz von beschlagnahmten Titeln illegal ist, sprich man sich damit strafbar macht.
     
  7. Rand al'Thor The Dragon Reborn Moderator

    Rand al'Thor
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    Nein, der Besitz und Erwerb von 131ern ist legal. Nur der Verkauf nicht, was aber Händler im Ausland herzlich wenig interessiert.

    Man beachte die Relevanz der Abschnitte 1-3. ;)
    Für den "Eigenbedarf" ist das beziehen/besitzen völlig legal...
     
  8. IPreferQuake3

    IPreferQuake3
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    Kauf bei OkaySoft. Bekommst du zuverlässig auch indizierte Titel, gegen PostIdent verfahren der Post. Dafür musst du deinen Personalausweis vorzeigen. Damit bekommst du auch Quake 3, Doom I+II, etc.
    Aber es gibt sicher noch andere ähnliche Versender. Mir persönlich ist nur OkaySoft bekannt, die Preise sind 0815.
     
  9. Balthamel Kam, sah, siegte.

    Balthamel
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    Okay wieder was dazugelernt. ;)
     
  10. TheOverseer Dork-Sided

    TheOverseer
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    Mr. PiiX scheint an Threaderstellungsdiarrhoe zu leiden :ugly:
     
  11. indiziert != verboten
    kannst dir es komplett legal kaufen.

    anders siehts aus mit beschlagnahmten spielen wie zB condemned criminal origins. das darf nicht mehr verkauft werden, ob der besitz strafbar ist, ist mir aber unklar.
     
  12. Besitz beschlagnahmter Titel ist nur dann verboten wenn das Spiel rechtsradikalen bzw. kinderpornographischen Inhalt hat. Sonst ist es vollkommen legal für über 18 Jährige.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 17. Februar 2010
  13. jo hab ich auch gerade gelesen, hier:
    http://www.medienzensur.de/seite/beschlagnahmung.shtml

    allerdings lassen sich diese games dann wohl nicht mehr kaufen, da ja der verkauf strafbar ist.
     
  14. Timber.wulf BERGBÜFFEL Moderator

    Timber.wulf
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    Die BPjM darf nur eingreifen, wenn die USK kein Siegel vergibt. ;)
     
  15. Ja? Was denn so alles Wichtiges?

    Grüße,
    unit.
     
  16. Ludwig

    Ludwig
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    Nicht für ausländische Händler. Ich habe mir schon mehrere beschlagnahmte Spiele und Filme in UK bestellt. Und das vollkommen problemlos. In einer globalisierten Welt sind solche nationalen deutschen Alleingänge sowieso Quatsch. Das was hier wegen angeblicher Gewaltverherrlichung beschlagnahmt ist, gibt's im Rest Europas in jedem gut sortierten Laden offen im Regal. Und der Privatbesitz dürfte uns wegen dem freien Warenhandel innerhalb der EU sowieso nicht verboten werden.
     
  17. wat denn aber auch net vor beschlagnahmung rettet, falls das irgend ein gericht entscheidet, aber das kommt immerhin recht selten vor.
     
  18. Ludwig

    Ludwig
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  19. Ludwig

    Ludwig
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    Geschmacksfragen sind irrelevant, da man da sowieso nie auf einen grünen Zweig kommt und sie ausserdem in einem liberalen demokratischen Staat keine Relevanz für irgendwelche Einschränkungen haben sollte. Der deutsche Kulturrat hat das schön auf den Punkt gebracht: "Es gibt ein Recht auf Schund".
    http://www.kulturrat.de/druckansicht.php?detail=997
     
  20. Hm, ich hab jetzt glaube ich auch nichts Gegenteiliges behauptet, oder? Meine Aussage bezog sich nur auf mich persönlich.

    Wir beide hatten uns wegen Indizierungsgeschichten glaube ich schon mal vor ein paar Jahren in den Köppen. Ich halte die Praxis hier in Deutschland nach wie vor vollkommen legitim und vertretbar.

    Grüße,
    unit.
     
  21. Ludwig

    Ludwig
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    Tja, und ich nicht. Trotzdem schön dass wir mal drüber gesprochen haben, verschränken die Arme und ziehen uns wieder auf unseren Standpunkt zurück anstatt inhaltlich zu diskutieren. Dann laufen wir auch nicht Gefahr, unsere bequeme Haltung u.U. verändern zu müssen.

    Ich finde dass es schon etwas kafkaeskes hat, dass sich egal was für einen Blödsinn man redet oder egal was für ein unsinniges System man installiert sich immer wieder Leute finden, die das für gut und richtig halten. Das System hat immer recht, und der Untertan applaudiert. Verweise auf andere, nachbarschaftliche Modelle werden ignoriert.
     
    Zuletzt bearbeitet: 17. Februar 2010
  22. Nö, das ist ziemlicher Kappes, zumindest, wenn Deine letzte generalisierte Aussage in meine Richtung gemünzt war. Ich bin politisch engagiert, seit Jahren im Vorstand eines größeren Vereins für Informatik und Gesellschaft (BigBrotherAwards, AK Vorrat/Zensur-Unterstützer, etc.pp.) und halte die gesetzlichen Regelungen in diesem Fall trotzdem für ok.

    Warum und wieso habe ich glaube ich bereits damals dargelegt (kurz: Jugendschutz muss sein, Verfassungswidriges wird aus dem Verkehr gezogen, alles andere ist ggf. unter Auflagen ohne Probleme erhältlich). Ich wollte jetzt auch ehrlich gesagt nicht schon wieder in die Diskussion einsteigen, da Diskutieren mit Dir seinerzeit wenig Sinn gemacht hat (siehe ziemlich exakt Deinen ersten Abastz) und ich auch gerade beruflich bedingt im Aufbruch bin. Ich guck heute Abend noch mal rein.

    Bis dahin,
    unit.

    Edit: Ich wollte initial nur wissen, ob es neuere indizierte Sachen gibt, deren Indizierung ich konkret nachvollziehen kann bzw nicht kann. Habe mich schon länger nicht mehr damit beschäftigt gehabt.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 17. Februar 2010
  23. Mr. PiiX scheint an Threaderstellungsdiarrhoe zu leiden

    fi** dich einfach, sry aber es ist mir scheiß egal wie viele threads ich mach
     
  24. xBudix Bullet for my Valentine!

    xBudix
    Registriert seit:
    15. Juli 2005
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    21.658
    Uns aber nicht :)
     
  25. Udo

    Udo
    Mir aber nicht! Verwarnung + 1 und mäßige deinen Tonfall, sonst übernehme ich das!
     
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