EuGH: Weiterverkauf gebrauchter Software legal

Dieses Thema im Forum "Smalltalk" wurde erstellt von Gnarf, 3. Juli 2012.

  1. Gnarf

    Gnarf
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    "Gebrauchte Software-Lizenzen dürfen generell weiterverkauft werden. Dies gilt auch, wenn die Software im Internet gekauft und heruntergeladen wurde, wie am Dienstag der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschied."

    Quelle: http://www.spiegel.de/netzwelt/netz...e-software-darf-verkauft-werden-a-842260.html

    Mal schauen, welche Auswirkungen das noch haben wird, das dürfte so einigen Herstellern garnicht schmecken.
     
  2. Rand al'Thor The Dragon Reborn Moderator

    Rand al'Thor
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    Mir wäre es lieber, wenn sie die Kontenbindung für unzulässig erklärt hätten. Was hilft es denn, Software weiterverkaufen zu dürfen, wenn es faktisch gar nicht geht...?
     
  3. Dann müssen es halt die Entwickler und Publisher ermöglichen, ein Spiel von einem Account zu trennen.
     
  4. :yes:

    nja, wenn man ein Recht auf weiterverkauf hat, müsste doch Steam theoretisch dafür sorgen dass man es auch weiterverkaufen kann oder nicht? :hmm:
     
  5. Jan Shepard

    Jan Shepard
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    Demnach ist es erlaubt sein Steam-Konto zu verkaufen. Sehr schön.
     
  6. Blackfury

    Blackfury
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    Stimmt, das müsste damit abgesegnet sein, oder?
     
  7. Radio Zone Zerspannungsmechaniker

    Radio Zone
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    Zumindest legalisiert das Urteil damit wohl den Verkauf des ganzen Accounts. Über den Umweg, für jedes Spiel einen separaten Account anzulegen (das ist afaik auch von Seiten der Dienstbetreiber meist nicht verboten) ist damit Gebrauchthandel prinzipiell möglich. Umständlich zwar, aber ein Schritt in die richtige Richtung. Und wenn mit dem nicht zu verhindernden Gebrauchthandel der Hauptgrund für die bisherige Accountbindung wegfällt, nehmen die Hersteller in Zukunft vielleicht auch wieder mehr Abstand davon.
     
  8. Die Frage ist bloß, ob der Acc auch unter Nutzungslizenzen fällt, denn streng genommen ist er a nur die "virtuelle Identität" die am Ende die eigentlichen Nutzungslizenzen erwirbt.
     
  9. Akuma From Helli Moderator

    Akuma
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    Dazu müsste Valve bei Steam aber nach EU-Recht richten :ugly:
     
  10. Da sie ihre Spiele in der EU handeln, müssen sie sich danach richten ;)
    Dabei gilt: "Scheiß auf EULA's und AGB's" was drinne steht kann uns mal. :yes::ugly:
     
  11. :teach::fs:
     
  12. Na dann versuch mal gegen Valve vor Gericht zu ziehen. :ugly:
     
  13. Garm

    Garm
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    Da bin ich mal gespannt, was das für Steam, Origin und Co. bedeuten wird.
     
  14. Theoretisch dann wohl machbar. :yes:
    Aber nö, ich hänge ja an meinem Account und denke nicht daran ihn weiterverkaufen zu wollen. :ugly:
     
  15. Akuma From Helli Moderator

    Akuma
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    Dummerweise ist der Login-Server in den US und A und somit is da nix mit EU-Recht.

    Das wär dasselbe vor Gericht wie wenn du Versucht Amazon zu zwingen nach Deutschem Arbeitsrecht zu handeln. :ugly:
     
  16. Ehm..... mal angenommen du hast recht.... würde das dann nicht bedeuten wir kaufen unsere Steamspiele in Amiland und müssten diese verzollen.....? :ugly:
     
  17. Eben. Es kommt auch auf den Sitz der Firma an. Rapidshare bspw. kann auch nicht nach deutschem Recht belangt werden, die sitzen in der Schweiz.
     
  18. :fs:
     
  19. Wie das bei VALVe ist, kA, aber zumindest EA und somit Origin hat einen Sitz in Deutschland. :nixblick:

    Aber darin dass es dann zur einfuhr von Waren zählt hatteŽich recht :Poeh:
     
  20. Fipse

    Fipse
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    Für die Büros und Lager in Deutschland kann man das natürlich :huh:
     
  21. Akuma From Helli Moderator

    Akuma
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    Wo die Server fürn Login stehen->ich hab immer recht, schließlich hab ich das schon x-mal im steamthread durchgekaut wenns verbindungsprobleme seitens ISP gab. :ugly:

    Ansonsten, die Logik inwiefern wir wo Spiele kaufen bzw. wie was und warum etc. erschließt sich mir auch nicht. Ebenso diesen Cut/Uncut-unterschiede. Ich glaub ich wills auch nicht verstehen. :ugly:
     
  22. Akuma From Helli Moderator

    Akuma
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    Ja sicher doch, deswegen macht Amazon auch viel was nach Deutschem Recht gar nicht so einfach funktioniert und dumme Arge spielt auch noch mit. :ugly:
     
  23. Nur zählen Downloads eben nicht. Bei Retail-Versionen ist das ja klar.
     
  24. Jan Shepard

    Jan Shepard
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    Am Besten wäre es doch wenn man seine Spiele an einen anderen Steam-User für einen ausgehandelten Preis verkaufen könnte und Steam erhält vom Käufer 1€ Transaktionsgebühr. Aber das wird wohl Wunschdenken bleiben.
     
  25. Sie zählen ja eben doch, bloß haben sie eine Sonderregelung die sie Zollfrei macht ;)

    Das ist was anderes als von vornereien Zollfreiheit. :teach:

    und wie gesagt, Ea hat einen Sitz in Deutschland und hat sich damit eigentlich auch danach zu richten. :yes:
     
  26. MethCat gesperrter Benutzer

    MethCat
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    Warum sollte Steam dafür Geld kassieren?

    Ich hoffe nur, dass jetzt schnell gegen Steam und Co. geklagt wird. Kann ja wohl nicht sein, dass die Ihren Scheiß weiterhin durchziehen :rolleyes:
     
  27. Akuma From Helli Moderator

    Akuma
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    Milliardenmachine vs. XYZ na viel spaߎ:ugly:

    Bitte dran denken leute das der Verband der Verbraucherzentralen schon gegen Valve gescheitert ist vorm BGH. :ugly:
     
  28. :fs:
     
  29. Ich hab nichts dagegen. :fs: Verkaufe eh keine Spiele. Die sind inzwischen alle paar Wochen so billig, dass man da eh kaum was für bekommen würde an Gegenwert.
     
  30. Jerreck spuckt beim Sprechen

    Jerreck
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    Da EA und co aber Sitze in der EU haben... ;)
    Und ja, Amazon Deutschland muss sich nach deutschem Arbeitsrecht richten.
     
  31. Du meinste bezüglich Steampflicht? :ugly:
    Klagegrund war dass es hieß eine I-net verbindung sei erforderlich aber die Pflich sich ein Konto anzulegen nicht erwähnt wurde. :teach:

    Und seit dem müssen Publisher Steam, Origin etc. Pflicht auf ihre Spiele pappen, wo ist das gescheitert? :huh:
     
  32. Fipse

    Fipse
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    Ja aber sie müssen sich dennoch nach deutschem Recht richten ;)
     
  33. MethCat gesperrter Benutzer

    MethCat
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    Es gibt jetzt aber ein Urteil vom EuGH. Ich nehme an, dass sich andere Gerichte an dem Urteil orientieren werden.
     
  34. Hauptsitz von EA in Europa ist aber die Schweiz. Und nur das gilt für das anzuwendende Recht.

    Gegründet wurde das Unternehmen in den USA. Je nach Variante muss zwischen US- und schweizer Recht abgewägt werden.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 3. Juli 2012
  35. Akuma From Helli Moderator

    Akuma
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    Theorie und Praxis sind aber unterschiedlich.

    http://www.pcgameshardware.de/aid,7...richt-Urteil-zugunsten-von-Valve/Spiele/News/

    Es gibt um den Weiterverkauf von Spielen nicht um die Steampflicht/Online-anbindung.
    s.o.
     
  36. Fipse

    Fipse
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    Nicht wenn sie ihre Spiele in Deutschland vertreiben, oder?
     
  37. Du liest echt nicht mit:

    Sitz der Hauptverwaltung: USA oder Schweiz
    Gründungstheorie: Redwood City, USA

    Kein deutsches oder EU-Recht anwendbar.
     
  38. MethCat gesperrter Benutzer

    MethCat
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    Und warum hat dann der Bundesgerichtshof über Steam geurteilt?
     
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