Was kann der ArbG aus meiner Soz.Vers. Nr lesen?

Dieses Thema im Forum "Smalltalk" wurde erstellt von Gelöschter User, 7. März 2015.

  1. Moin,

    ich habe vor zwei Wochen einen Job angefangen und bin ziemlich unglücklich dort bisher. Falls es nicht besser wird, hätte ich gern einen Plan B in der Tasche und möchte mich daher nun wieder auf Jobs bewerben (habe ja auch Probezeit und Kündigungsfrist von 2 Wochen).
    In meinen CV möchte ich aber nichts von meinem jetzigen Job schreiben (käme sicher nicht gut an beim einem ArbG, wenn ich erst seit kurzem in nem andern Job bin und nun schon was neues suche).

    Könnte der neue ArbG denn dies auf anderem Wege mitbekommen? Etwa aus Infos der SteuerID oder Sozialversicherungsnr.?
     
  2. Thandor

    Thandor
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    Aus der Sozialversicherungsnummer definitiv nicht. Die Steuer ID hattest Du doch auch schon vorher. Und die ist mWn überhaupt nicht “sprechend“, daraus ist gar nichts ersichtlich.
     
  3. UglyDuck

    UglyDuck
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    Weder SteuerID noch Sozialversicherungsnr. sagen etwas darüber aus ob du gerade arbeit hast oder nicht.

    Ich würde bei einem Vorstellungsgespräch oder im Lebenslauf auch kein Geheimnis machen. Wenn du gute Gründe hast um zu kündigen, kann die Offenheit in zukünftigen Bewerbungsgesprächen auch hilfreich sein.
     
  4. dem arbeitgeber etwas relevantes zu verschweigen ist eine super basis für ein lang andauerndes arbeitsverhältnis :rolleyes:
    das fängt damit an, dass man im lebenslauf gelogen hat und bringt einen in erklärungsnot, wenn er fragt, warum man frühestens in 2 wochen beginnen kann.

    jeder kann mal fehler machen und entscheidet sich für einen falschen job. das versteht in der regel auch dein zukünftiger arbeitgeber, wenn du es ihm vernünftig erklären kannst.
    warum also ein geheimnis draus machen
     
  5. Otscho

    Otscho
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    Theoretisch könnte er es herausfinden, wenn er eine Urlaubsbescheinigung verlangt. Sofern du in 2015 nicht noch einen anderen Arbeitgeber hättest, kannst du aber gar keine haben und hast somit eine Ausrede.
    Außerdem ist es möglich, dass es bei der Steueranmeldung auffällt, wenn sich die Zeiträume überlappen, der neue Arbeitgeber ist dann quasi blockiert.
     
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